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   BFH, 25.11.2009 - X R 27/05   

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https://dejure.org/2009,6365
BFH, 25.11.2009 - X R 27/05 (https://dejure.org/2009,6365)
BFH, Entscheidung vom 25.11.2009 - X R 27/05 (https://dejure.org/2009,6365)
BFH, Entscheidung vom 25. November 2009 - X R 27/05 (https://dejure.org/2009,6365)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Ermittlung des Teilwerts eines zum Umlaufvermögen gehörenden teilfertigen Gebäudes; keine Beiladung des Insolvenzschuldners im Finanzrechtsstreit des Insolvenzverwalters; Anwendbarkeit der Regelung des § 4 Abs. 2 EStG i.d.F. des StBereinG 1999 - Rückstellungen für ...

  • Betriebs-Berater

    Teilwertabschreibung auf teilfertiges Gebäude

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerrückstellung durch einen Gesellschafter an einer GbR für ungewisse Verbindlichkeiten aufgrund drohender Inanspruchnahme aus einem zum Stillstand gekommenem Bauvorhaben im Weg der Bilanzberichterstattung; Bloße Möglichkeit der Inanspruchnahme aufgrund von ...

  • datenbank.nwb.de

    Ermittlung des Teilwerts eines zum Umlaufvermögen gehörenden Grundstücks mit teilfertigem Gebäude; Bildung von Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 4 Abs 2, EStG § 5 Abs 1, EStG § 5 Abs 4 a, HGB § 249 Abs 1 S 1, GG Art 3 Abs 1
    Bilanzberichtigung; Garantie; Prozesskosten; Rückstellung; Verfassung; Vertragsstrafe

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2011, 46
  • BFH/NV 2010, 1090
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (26)

  • BFH, 07.09.2005 - VIII R 1/03

    Verlustfreie Bewertung halbfertiger Bauten

    Auszug aus BFH, 25.11.2009 - X R 27/05
    b) P hat als bilanzierender gewerblicher Grundstückshändler das teilfertige Gebäude zutreffend als unfertiges Erzeugnis dem Umlaufvermögen des Grundstückshandelsbetriebs zugeordnet (vgl. grundlegend zum Ansatz teilfertiger Bauten im Umlaufvermögen das BFH-Urteil vom 7. September 2005 VIII R 1/03, BFHE 211, 168, BStBl II 2006, 298).

    Der BFH hat im Urteil in BFHE 211, 168, BStBl II 2006, 298 entschieden, das Verbot der Bildung von Verlustrückstellungen lasse den Grundsatz des "Vorrangs der Teilwertabschreibung" für teilfertige Gebäude des Umlaufvermögens unberührt.

    P musste im Streitfall bei pflichtgemäßer Sorgfalt erkennen, dass er bei einem gesunkenen Teilwert zum Bilanzstichtag des Streitjahres zu einer Teilwertabschreibung auf das teilfertige Gebäude verpflichtet war (dazu BFH-Urteile vom 17. Mai 1974 III R 50/73, BFHE 112, 411, BStBl II 1974, 508, m.w.N.; in BFHE 115, 71, BStBl II 1975, 398, und in BFHE 211, 168, BStBl II 2006, 298).

    Im Streitjahr war nicht fraglich, ob die vorrangige Teilwertabschreibung nach Einführung des Verbots der Verlustrückstellung dem Grunde nach unzulässig geworden war, sondern nur, ob bei Ermittlung des Teilwerts nach der sog. retrograden Methode der aus dem Gesamtgeschäft zu erwartende Verlust oder nur ein anteiliger --nach dem Stand der Fertigstellung zu berechnender Verlust-- zu berücksichtigen war (vgl. näher BFH-Beschluss vom 28. April 2004 VIII B 79/03, BFHE 206, 129, BStBl II 2005, 21; BFH-Urteil in BFHE 211, 168, BStBl II 2006, 298; BMF-Schreiben in FR 2001, 1188).

    Nach der sog. retrograden Methode zur Ermittlung des Teilwerts, die im Rahmen eines schwebenden Absatzgeschäfts anzuwenden ist, ist von einem gesunkenen Teilwert auszugehen, wenn am Bilanzstichtag der vereinbarte Werklohn niedriger als die Summe der nach dem Bilanzstichtag bis zur Fertigstellung noch anfallenden Selbstkosten zuzüglich eines durchschnittlichen Unternehmerlohns ist (vgl. BFH-Urteil in BFHE 211, 168, BStBl II 2006, 298; BFH-Beschluss vom 22. September 2008 I B 220/07, n.v.).

    b) Berücksichtigungsfähig bei der Teilwertermittlung ist der gesamte drohende Verlust aus dem noch nicht abgewickelten Bauauftrag, begrenzt auf die Höhe der aktivierten Herstellungskosten (BFH-Urteil in BFHE 211, 168, BStBl II 2006, 298).

    In die Teilwertermittlung sind nach den Vorgaben in BFHE 211, 168, BStBl II 2006, 298 somit die weiteren zu erwartenden Kosten der Bauausführung auf Vollkostenbasis einzubeziehen.

  • BFH, 25.04.2006 - VIII R 40/04

    Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten aus vertraglichen

    Auszug aus BFH, 25.11.2009 - X R 27/05
    aa) Rückstellungen für dem Grund und/oder der Höhe nach ungewisse Verbindlichkeiten dürfen steuerrechtlich u.a. nur unter der Voraussetzung gebildet werden, dass der Schuldner ernsthaft mit seiner Inanspruchnahme rechnen muss (§ 249 Abs. 1 Satz 1 des Handelsgesetzbuchs --HGB--, § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG; grundlegend BFH-Urteile vom 19. Oktober 1993 VIII R 14/92, BFHE 172, 456, BStBl II 1993, 891, mit umfangreichen Nachweisen; vom 25. April 2006 VIII R 40/04, BFHE 213, 364, BStBl II 2006, 749).

    aaa) Für eine "überwiegende Wahrscheinlichkeit" verlangt die Rechtsprechung bei privatrechtlichen Schadensersatzansprüchen entweder die Kenntnis des Gläubigers von den anspruchsbegründenden Umständen oder zumindest dessen unmittelbar bevorstehende Kenntniserlangung (vgl. BFH-Urteil in BFHE 213, 364, BStBl II 2006, 749).

    aaa) Ob die ernsthafte Gefahr einer Inanspruchnahme gegeben ist, muss einzelfallbezogen im Wege einer Prognose anhand der erkennbaren tatsächlichen Verhältnisse beurteilt werden (BFH-Urteil in BFHE 213, 364, BStBl II 2006, 749, ständige Rechtsprechung).

  • BFH, 28.11.1974 - V R 36/74

    Halbfertige Bauten - Entlastungsfähigkeit - Vorratsvermögen - Bauunternehmer -

    Auszug aus BFH, 25.11.2009 - X R 27/05
    bb) Die Rechtsprechung des BFH geht bei einem schwebenden Geschäft seit dem Urteil vom 28. November 1974 V R 36/74 (BFHE 115, 71, BStBl II 1975, 398) von einem Vorrang der Teilwertabschreibung auf ein teilfertiges Erzeugnis vor der Bildung einer Verlustrückstellung aus (sog. Vorrang der verlustfreien Bewertung, vgl. z.B. Herzig in Steuerberater-Jahrbuch --StbJb-- 2000/2001, S. 281 ff.; Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen --BMF-- vom 27. April 2001, Finanz-Rundschau --FR-- 2001, 1188).

    P musste im Streitfall bei pflichtgemäßer Sorgfalt erkennen, dass er bei einem gesunkenen Teilwert zum Bilanzstichtag des Streitjahres zu einer Teilwertabschreibung auf das teilfertige Gebäude verpflichtet war (dazu BFH-Urteile vom 17. Mai 1974 III R 50/73, BFHE 112, 411, BStBl II 1974, 508, m.w.N.; in BFHE 115, 71, BStBl II 1975, 398, und in BFHE 211, 168, BStBl II 2006, 298).

  • BFH, 17.05.1974 - III R 50/73

    Werkvertrag - Halbfertige Arbeiten - Teilwert - Reproduktionswert - Erkenntnisse

    Auszug aus BFH, 25.11.2009 - X R 27/05
    P musste im Streitfall bei pflichtgemäßer Sorgfalt erkennen, dass er bei einem gesunkenen Teilwert zum Bilanzstichtag des Streitjahres zu einer Teilwertabschreibung auf das teilfertige Gebäude verpflichtet war (dazu BFH-Urteile vom 17. Mai 1974 III R 50/73, BFHE 112, 411, BStBl II 1974, 508, m.w.N.; in BFHE 115, 71, BStBl II 1975, 398, und in BFHE 211, 168, BStBl II 2006, 298).

    a) Bei halbfertigen Bauten, die im Rahmen eines Absatzgeschäfts errichtet werden, entspricht der Teilwert grundsätzlich den Wiederherstellungskosten (den Reproduktionskosten, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 17. Mai 1974 III R 50/73, BFHE 112, 411, BStBl II 1974, 508).

  • BFH, 07.08.2008 - I B 161/07

    Übersehen eines Änderungsbescheids durch das FG - Darlegung der Fehlerhaftigkeit

    Auszug aus BFH, 25.11.2009 - X R 27/05
    Die Bilanz ist ohne eine Teilwertabschreibung zudem subjektiv fehlerhaft (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 7. August 2008 I B 161/07, BFH/NV 2008, 2053).
  • BFH, 05.05.2004 - XI R 43/03

    Teilwertabschreibung

    Auszug aus BFH, 25.11.2009 - X R 27/05
    Steuerpflichtige, die ihren Gewinn gemäß § 5 Abs. 1 EStG ermitteln, haben im Streitjahr aufgrund des Grundsatzes der Maßgeblichkeit und des handelsrechtlichen strengen Niederstwertprinzips für Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens (§ 253 Abs. 3 HGB) bei gesunkenem Teilwert auch steuerrechtlich zwingend eine Teilwertabschreibung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG vorzunehmen (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 5. Mai 2004 XI R 43/03, BFH/NV 2005, 22; siehe auch R 36 Abs. 1 Satz 3 der Einkommensteuer-Richtlinien 1996).
  • BFH, 05.06.2007 - I R 47/06

    Bilanzberichtigung nur bei Fehlern, die der Unternehmer bei Aufstellung der

    Auszug aus BFH, 25.11.2009 - X R 27/05
    a) Das FG hat fehlerhafte Bilanzansätze in den Grenzen des Klageantrags zu korrigieren (vgl. BFH-Entscheidungen vom 26. Januar 1995 IV R 54/93, BFHE 177, 18, BStBl II 1995, 473; vom 4. November 1999 IV R 70/98, BFHE 190, 404, BStBl II 2000, 129; vom 14. März 2006 I R 83/05, BFHE 212, 530, BStBl II 2006, 799; vom 5. Juni 2007 I R 47/06, BFHE 218, 221, BStBl II 2007, 818; Weber-Grellet, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 4 Rz C 65 f.; Blümich/Wied, § 4 EStG Rz 980; Stapperfend in Herrmann/Heuer/Raupach, § 4 EStG Rz 390, 399).
  • BFH, 26.01.1995 - IV R 54/93

    Zum Verfahrensmangel unzureichender Sachverhaltsaufklärung wegen unterlassener

    Auszug aus BFH, 25.11.2009 - X R 27/05
    a) Das FG hat fehlerhafte Bilanzansätze in den Grenzen des Klageantrags zu korrigieren (vgl. BFH-Entscheidungen vom 26. Januar 1995 IV R 54/93, BFHE 177, 18, BStBl II 1995, 473; vom 4. November 1999 IV R 70/98, BFHE 190, 404, BStBl II 2000, 129; vom 14. März 2006 I R 83/05, BFHE 212, 530, BStBl II 2006, 799; vom 5. Juni 2007 I R 47/06, BFHE 218, 221, BStBl II 2007, 818; Weber-Grellet, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 4 Rz C 65 f.; Blümich/Wied, § 4 EStG Rz 980; Stapperfend in Herrmann/Heuer/Raupach, § 4 EStG Rz 390, 399).
  • BFH, 03.07.1991 - X R 163/87

    1. Bankangestellter mit Bankgeschäften in fortgesetzter Untreue zu Lasten der

    Auszug aus BFH, 25.11.2009 - X R 27/05
    Die für den Schuldner erkennbaren Vorstellungen des Anspruchsberechtigten können nach der Rechtsprechung bedeutsam sein und in die Wahrscheinlichkeitsprognose einfließen (Senatsurteil vom 3. Juli 1991 X R 163, 164/87, BFHE 164, 556, BStBl II 1991, 802).
  • BFH, 22.09.2008 - I B 220/07

    Bewertung teilfertiger Bauten auf fremdem Grund - Ablehnung eines Antrags auf

    Auszug aus BFH, 25.11.2009 - X R 27/05
    Nach der sog. retrograden Methode zur Ermittlung des Teilwerts, die im Rahmen eines schwebenden Absatzgeschäfts anzuwenden ist, ist von einem gesunkenen Teilwert auszugehen, wenn am Bilanzstichtag der vereinbarte Werklohn niedriger als die Summe der nach dem Bilanzstichtag bis zur Fertigstellung noch anfallenden Selbstkosten zuzüglich eines durchschnittlichen Unternehmerlohns ist (vgl. BFH-Urteil in BFHE 211, 168, BStBl II 2006, 298; BFH-Beschluss vom 22. September 2008 I B 220/07, n.v.).
  • BFH, 04.11.1999 - IV R 70/98

    Bilanzberichtigung bei Fehler des Finanzamts

  • BFH, 06.12.1995 - I R 14/95

    Bildung von Rückstellungen

  • BFH, 28.04.2004 - VIII B 79/03

    Verlustfreie Bewertung teilfertiger Bauten

  • BFH, 14.03.2006 - I R 83/05

    Übergang von degressiver AfA zu Sonderabschreibung - Voraussetzungen einer

  • BFH, 28.03.2000 - VIII R 77/96

    Rückstellung bei Wandlung des Kaufvertrags

  • BFH, 02.07.2009 - X S 4/08

    PKH-Gewährung für einen Insolvenzverwalter in der Revisionsinstanz bei

  • BFH, 30.04.1998 - III R 40/95

    Voraussetzungen für die Bildung von Garantierückstellungen

  • BGH, 26.09.1996 - X ZR 33/94

    Geltendmachung von Schadensersatz wegen Nichterfüllung neben der

  • BFH, 25.01.1996 - IV R 114/94

    1. Gewinnrealisierung bei Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an einem

  • BGH, 25.06.2002 - X ZR 78/00

    Rechte des Bestellers auf Mängelbeseitigung vor Abnahme des Werks

  • BFH, 12.12.2000 - VIII R 10/99

    Bilanzänderung - Reinvestitionsrücklage

  • BGH, 17.02.1999 - X ZR 8/96

    Begründung der Revision durch den der Prozeßpartei beigetretenen Streithelfer;

  • BFH, 19.10.2005 - XI R 64/04

    Verbindlichkeitsrückstellung: Wahrscheinlichkeit des Bestehens der

  • BFH, 11.12.2001 - VIII R 34/99

    Beseitigung einer Bodenkontamination; Rückstellung wegen öffentlich-rechtlicher

  • BFH, 12.05.2009 - VIII B 27/09

    Keine Beiladung des Insolvenzschuldners im Finanzrechtsstreit des

  • BFH, 19.10.1993 - VIII R 14/92

    Zu den Voraussetzungen der Bildung einer Rückstellung für die

  • BFH, 18.04.2012 - X R 7/10

    Anwendbarkeit des Halbabzugsverbots auf Teilwertabschreibungen auf

    a) Das FG muss fehlerhafte Bilanzansätze im Rahmen der gestellten Anträge und unter Berücksichtigung des Verböserungsverbots auch ohne Vorlage einer berichtigten Bilanz korrigieren, wenn sich der Fehler nach seiner Überzeugung aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens ergibt (vgl. BFH-Urteile vom 26. Januar 1995 IV R 54/93, BFHE 177, 18, BStBl II 1995, 473; vom 4. November 1999 IV R 70/98, BFHE 190, 404, BStBl II 2000, 129; vom 25. November 2009 X R 27/05, BFH/NV 2010, 1090; ebenso Stapperfend in Herrmann/Heuer/Raupach --HHR--, § 4 EStG Rz 390, 399; Weber-Grellet, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 4 Rz C 65 f.; Blümich/Wied, § 4 EStG Rz 980).

    Diese Verpflichtung trifft --auf der Grundlage der Feststellungen des FG-- im Rahmen der Revisionsanträge auch den BFH, da bei einer Revision, die nicht ausschließlich auf die Verletzung von Verfahrensrecht gestützt ist, das angefochtene Urteil gemäß § 118 Abs. 3 Satz 2 FGO in vollem Umfang auf seine Rechtmäßigkeit zu prüfen ist (vgl. Senatsurteil in BFH/NV 2010, 1090).

  • BFH, 02.07.2009 - X S 4/08

    Keine Investitionszulage für Schadensersatzleistung wegen Nichterfüllung einer

    Hierzu ist das Revisionsverfahren X R 27/05 anhängig.

    Zur Vermeidung von Wiederholungen nimmt der Senat auf den Beschluss in der Hauptsache vom 21. November 2007 X R 27/05 (BFH/NV 2008, 394) Bezug.

    Hätten Revision und Klage in den Verfahren X R 27/05 und X R 28/05 Erfolg, wären die Einkommensteuer des Streitjahres und die Gewerbesteuer des Erhebungszeitraums mit 0 EUR festzusetzen, sodass der Insolvenzmasse ein Erstattungsanspruch gemäß § 37 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO) für die ohne Rechtsgrund auf die festgesetzte Steuer geleisteten Beträge zustünde.

    Nach Aktenlage sind die bei erfolgreichem Prozessverlauf entstehenden Erstattungsansprüche der Masse gegen das FA für das Streitjahr in Höhe von rund 51 002 EUR für das Verfahren X R 27/05 und in Höhe von rund 22 837 EUR im Parallelverfahren X R 28/05 nach Aktenlage die einzigen erkennbaren realisierbaren Vermögensgegenstände.

    Stellt man auf die absoluten Beträge ab, steht den Gerichtskosten der Revisionsinstanz in Höhe von 4 270 EUR für die Verfahren X R 27/05 und X R 28/05 bei erfolgreichem Prozessverlauf für die A ein realisierbarer Betrag in Höhe von rund 57 500 EUR gegenüber.

  • FG Niedersachsen, 12.01.2016 - 13 K 12/15

    Einkommensteuerliche Aktivierung von im wirtschaftlichen Zusammenhang mit am

    Vielmehr geht der BFH davon aus, dass die Bilanzposition "unfertige Erzeugnisse" bzw. "unfertige Leistungen" ein Wirtschaftsgut darstellt, mit der Folge, dass eine Teilwertabschreibung auf dieses Wirtschaftsgut zulässig ist (sog. Grundsatz der verlustfreien Bewertung; BFH-Urteil vom 7. September 2005 VIII R 1/03, BStBl II 2006, 298; BFH-Beschluss vom 22. September 2008 I B 220/07, juris; BFH-Urteil vom 25. November 2009 X R 27/05, BFH/NV 2010, 1090; vgl. auch schon BFH-Urteil vom 17. Mai 1974 III R 50/73, BStBl II 1974, 508: jeweils für halbfertige Bauten; außerdem: Frotscher in Frotscher, Einkommensteuergesetz, § 5 Rz. 221c).
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