Rechtsprechung
   BFH, 19.01.2010 - X R 30/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,4098
BFH, 19.01.2010 - X R 30/09 (https://dejure.org/2010,4098)
BFH, Entscheidung vom 19.01.2010 - X R 30/09 (https://dejure.org/2010,4098)
BFH, Entscheidung vom 19. Januar 2010 - X R 30/09 (https://dejure.org/2010,4098)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,4098) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässigkeit einer Gewinnfeststellung und deren Aufhebung bzw. Änderung nach Ablauf der Feststellungsfrist; Ausdrückliche oder konkludente Prüfungsmitteilung im Prüfungsbericht hinsichtlich der Änderung eines Gewinnfeststellungsbescheides nach einer Außenprüfung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2010, 1839
  • BFH/NV 2010, 1234
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 14.12.1989 - III R 158/85

    Keine Änderungssperre nach § 173 Abs. 2 Satz 2 AO bei Übersendung eines

    Auszug aus BFH, 19.01.2010 - X R 30/09
    Deshalb stelle sich die Frage einer konkludenten Mitteilung (vgl. BFH-Urteil vom 14. Dezember 1989 III R 158/85, BFHE 159, 120, BStBl II 1990, 283) im Streitfall nicht.

    Die Mitteilung nach § 202 Abs. 1 Satz 3 AO kann in Form eines gesonderten Schreibens erfolgen; sie ist aber auch als ausdrücklicher Hinweis in einem Prüfungsbericht möglich, der --wie im Streitfall-- zu Änderungen hinsichtlich anderer Steuern geführt hat (BFH-Urteile in BFHE 159, 120, BStBl II 1990, 283; vom 13. März 1991 X R 33/89, BFH/NV 1991, 643).

    Die Vermutung oder Unterstellung eines sachlichen Prüfungsumfangs und die Annahme einer entsprechenden (konkludenten) Prüfungsmitteilung sind grundsätzlich ungeeignet, die Rechtssicherheit zu fördern (BFH-Urteil in BFHE 159, 120, BStBl II 1990, 283; Klein/Rüsken, AO, 10. Aufl., § 202 Rz 4).

    Der BFH hat im Urteil vom 2. Oktober 2003 IV R 36/01 (BFH/NV 2004, 307) die BFH-Entscheidung in BFHE 159, 120, BStBl II 1990, 283 bestätigt und unter II.1.c und d erkannt, dass aus dem Schweigen eines Prüfungsberichts keine Rückschlüsse gezogen werden können.

  • BFH, 13.03.1991 - X R 33/89

    Einer nachträglichen Änderung eines Einkommensteuerbescheides entgegenstehende

    Auszug aus BFH, 19.01.2010 - X R 30/09
    Die Mitteilung nach § 202 Abs. 1 Satz 3 AO kann in Form eines gesonderten Schreibens erfolgen; sie ist aber auch als ausdrücklicher Hinweis in einem Prüfungsbericht möglich, der --wie im Streitfall-- zu Änderungen hinsichtlich anderer Steuern geführt hat (BFH-Urteile in BFHE 159, 120, BStBl II 1990, 283; vom 13. März 1991 X R 33/89, BFH/NV 1991, 643).
  • BFH, 13.12.2000 - X R 42/96

    Wiederholung eines Grundlagenbescheids

    Auszug aus BFH, 19.01.2010 - X R 30/09
    Das Wohnsitzfinanzamt des Klägers wird zu prüfen haben, ob der Bescheid vom 2. Januar 2008 noch ausgewertet werden kann (vgl. Senatsurteil vom 13. Dezember 2000 X R 42/96, BFHE 194, 305, BStBl II 2001, 471).
  • BFH, 12.07.2007 - X R 5/05

    "Vertreterrecht" eines Handelsvertreters ist nach individuellen Verhältnissen

    Auszug aus BFH, 19.01.2010 - X R 30/09
    Der Antrag, die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren für notwendig zu erklären (§ 139 Abs. 3 Satz 3 FGO) ist unzulässig, weil über die Notwendigkeit der Hinzuziehung das FG als das Gericht des ersten Rechtszuges zu entscheiden hat (vgl. Senatsurteil vom 12. Juli 2007 X R 5/05, BFHE 218, 343, BStBl II 2007, 959, m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 16.02.2001 - 1 K 7435/97

    Planungsbüro; Freiberufliche Tätigkeit; Änderungssperre; Betriebsprüfung;

    Auszug aus BFH, 19.01.2010 - X R 30/09
    cc) Soweit sich der Kläger in der Revisionsbegründung auf die Entscheidung des FG Düsseldorf vom 16. Februar 2001  1 K 7435/97 G (Entscheidungen der Finanzgerichte 2002, 366) bezieht, wonach die Änderungssperre nach § 173 Abs. 2 AO auch die in der Prüfungsanordnung genannten Jahre und Steuerarten erfasst, hinsichtlich derer eine Mitteilung gemäß § 202 Abs. 1 Satz 3 AO unterbleibt, weil die Außenprüfung für andere Jahre und Steuerarten zu Änderungen geführt hat, übersieht er, dass dieses Urteil im Revisionsverfahren keinen Bestand hatte.
  • BFH, 02.10.2003 - IV R 36/01

    Änderungssperre i.S.d. § 173 Abs. 2 Satz 2 AO

    Auszug aus BFH, 19.01.2010 - X R 30/09
    Der BFH hat im Urteil vom 2. Oktober 2003 IV R 36/01 (BFH/NV 2004, 307) die BFH-Entscheidung in BFHE 159, 120, BStBl II 1990, 283 bestätigt und unter II.1.c und d erkannt, dass aus dem Schweigen eines Prüfungsberichts keine Rückschlüsse gezogen werden können.
  • BFH, 26.06.2014 - IV R 51/11

    Ablaufhemmung aufgrund einer Außenprüfung - Anwendung des § 68 FGO auf

    Dieser Funktion kann aus Gründen der Klarheit nur eine ausdrückliche Mitteilung gerecht werden (vgl. BFH-Urteil vom 19. Januar 2010 X R 30/09, BFH/NV 2010, 1234).
  • BFH, 10.09.2020 - IV R 6/18

    Unbeachtlichkeit des Verschuldens bei Änderung eines Gewinnfeststellungsbescheids

    Nach Satz 2 der Vorschrift gilt dies auch in den Fällen, in denen eine Mitteilung nach § 202 Abs. 1 Satz 3 AO (zur Form z.B. BFH-Urteile vom 02.10.2003 - IV R 36/01, BFH/NV 2004, 307, unter II.1.b; vom 19.01.2010 - X R 30/09, Rz 20) ergangen ist.
  • FG Baden-Württemberg, 25.09.2019 - 12 K 516/19

    Ablaufhemmung bei Außenprüfung ohne Änderung - Unterbliebene Aufhebung des

    Eine Mitteilung iSd § 202 Abs. 1 S. 3 AO kann auch in einem diesbezüglichen ausdrücklichen Hinweis im Prüfungsbericht liegen (vgl. BFH-Urteil vom 2.10.2003 IV R 36/01, DStRE 2004, 284; BFH-Urteil vom 19. Januar 2010 X R 30/09, BFH/NV 2010, 1234; Gräber/Rüsken, AO, 14. Aufl. 2018, § 203 Rn. 4).

    Dies genügt, um das Gebot einer ausdrücklichen schriftlichen Mitteilung (zu diesem Gebot BFH-Urteil vom 19. Januar 2010 X R 30/09, BFH/NV 2010, 1234) zu erfüllen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht