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   BFH, 17.03.2010 - III B 177/09   

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https://dejure.org/2010,13004
BFH, 17.03.2010 - III B 177/09 (https://dejure.org/2010,13004)
BFH, Entscheidung vom 17.03.2010 - III B 177/09 (https://dejure.org/2010,13004)
BFH, Entscheidung vom 17. März 2010 - III B 177/09 (https://dejure.org/2010,13004)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Keine Nichtigkeit eines die Kindergeldfestsetzung aufhebenden Bescheids wegen vom BVerfG abweichender Auslegung des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG - Keine Nichtigkeit eines rechtswidrigen Bescheids wegen eines nachträglichen Verhaltens der Behörde - Unzutreffende Darstellung der ...

  • openjur.de

    Keine Nichtigkeit eines die Kindergeldfestsetzung aufhebenden Bescheids wegen vom BVerfG abweichender Auslegung des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG; Keine Nichtigkeit eines rechtswidrigen Bescheids wegen eines nachträglichen Verhaltens der Behörde; Unzutreffende Darstellung der ...

  • Bundesfinanzhof

    AO § 125 Abs 1, EStG § 32 Abs 4 S 2, FGO § 115 Abs 2, FGO § 116 Abs 3 S 3
    Keine Nichtigkeit eines die Kindergeldfestsetzung aufhebenden Bescheids wegen vom BVerfG abweichender Auslegung des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG - Keine Nichtigkeit eines rechtswidrigen Bescheids wegen eines nachträglichen Verhaltens der Behörde - Unzutreffende Darstellung der ...

  • Bundesfinanzhof

    Keine Nichtigkeit eines die Kindergeldfestsetzung aufhebenden Bescheids wegen vom BVerfG abweichender Auslegung des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG - Keine Nichtigkeit eines rechtswidrigen Bescheids wegen eines nachträglichen Verhaltens der Behörde - Unzutreffende Darstellung der ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 125 Abs 1 AO, § 32 Abs 4 S 2 EStG 2002, § 115 Abs 2 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO
    Keine Nichtigkeit eines die Kindergeldfestsetzung aufhebenden Bescheids wegen vom BVerfG abweichender Auslegung des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG - Keine Nichtigkeit eines rechtswidrigen Bescheids wegen eines nachträglichen Verhaltens der Behörde - Unzutreffende Darstellung der ...

  • rewis.io

    Keine Nichtigkeit eines die Kindergeldfestsetzung aufhebenden Bescheids wegen vom BVerfG abweichender Auslegung des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG - Keine Nichtigkeit eines rechtswidrigen Bescheids wegen eines nachträglichen Verhaltens der Behörde - Unzutreffende Darstellung der ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Keine Nichtigkeit eines die Kindergeldfestsetzung aufhebenden Bescheids wegen vom BVerfG abweichender Auslegung des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG - Keine Nichtigkeit eines rechtswidrigen Bescheids wegen eines nachträglichen Verhaltens der Behörde - Unzutreffende Darstellung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 125 Abs. 1; FGO § 116 Abs. 5 S. 1
    Aufhebung der Festsetzung von Kindergeld aufgrund einer Überschreitung des anteiligen Grenzbetrages durch eigene Einkünfte und Bezüge des Kindes

  • datenbank.nwb.de

    Keine Nichtigkeit eines Bescheids wegen vom BVerfG abweichender Auslegung des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG; rechtswidriger Bescheid kann nicht wegen eines nachträglichen Verhaltens der Behörde nichtig werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2010, 1238
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 10.10.2008 - VIII B 20/08

    Nichtzulassungsbeschwerde - Sachaufklärungspflicht - Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 17.03.2010 - III B 177/09
    Damit kann die Zulassung der Revision jedoch nicht erreicht werden (Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 10. Oktober 2008 VIII B 22/08, BFH/NV 2009, 183).
  • BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02

    Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des §

    Auszug aus BFH, 17.03.2010 - III B 177/09
    Die Klägerin bat im Oktober 2005, Bezug nehmend auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 11. Januar 2005  2 BvR 167/02 (BVerfGE 112, 164, BFH/NV 2005, Beilage 3, 260), um erneute Prüfung.
  • BFH, 19.10.2006 - III R 31/06

    Kindergeld - keine Korrektur bestandskräftiger Bescheide

    Auszug aus BFH, 17.03.2010 - III B 177/09
    Ob ein Verwaltungsakt an einem zu seiner Nichtigkeit führenden schwerwiegenden Fehler leidet, bestimmt sich nach der Art des Fehlers, der ihm anhaftet, und nicht danach, ob er der Behörde bewusst oder aus Versehen unterlief oder ob er vermeidbar oder unvermeidbar war (Senatsurteil vom 19. Oktober 2006 III R 31/06, BFH/NV 2007, 392, m.w.N.).
  • VG Frankfurt/Oder, 18.05.2020 - 5 K 2282/17
    Ein Verwaltungsakt ist weiter nicht ohne weiteres nichtig, wenn er - wie vorliegend - bestandskräftig geworden ist und sich aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts herausstellt, dass er auf einer verfassungswidrigen gesetzlichen Grundlage oder Auslegung beruht (vgl. BFH, Urteil vom 28. Juni 2006 - III R 13/06 -, BFHE 214, 287, BStBl II 2007, 714; BFH, Beschluss vom 17. März 2010 - III B 177/09 -, BFH/NV 2010, 1238, juris; Kopp/Ramsauer § 44 Rn. 30; Koenig/Fritsch AO § 125 Rn. 4-22, beck-online).

     Ein Bescheid, der auf einer von der Rechtsprechung des BVerfG abweichenden Auslegung einer Rechtsnorm beruht, ist jedoch nicht gemäß § 125 Abs. 1 AO nichtig (BFH, Beschluss vom 17. März 2010 - III B 177/09 -, juris).

    Ein Bescheid, der auf einer von der Rechtsprechung des BVerfG abweichenden Auslegung einer Rechtsnorm beruht, ist nicht gemäß § 125 Abs. 1 AO nichtig (BFH, Beschluss vom 17. März 2010 - III B 177/09 -, juris).

  • VG Cottbus, 09.09.2016 - 1 K 1346/14

    Forderung von vor einem Wirksamwerden eines Vollstreckungsverbots nach BVerfGG §

    Der Bundesfinanzhof hat bereits mehrfach entschieden, dass ein Bescheid, der auf Grundlage der verfassungswidrigen Auslegung einer Rechtsnorm erlassen wurde, zwar rechtswidrig, nicht aber nichtig im Sinne dieser Norm ist (vgl. Urteil vom 28. Juni 2006 - III R 13/06 -, juris Rn. 13; Urteil vom 15. März 2007 - III R 86/06 -, juris Rn. 14; Beschluss vom 17. März 2010 - III B 177/09 -, juris Rn. 9).
  • BFH, 09.06.2015 - III R 64/13

    Festsetzung von Aussetzungszinsen bei Einspruchsrücknahme - Keine Nichtigkeit

    Ein rechtswidriger Verwaltungsakt kann nicht durch nachfolgendes Verhalten nichtig werden, da dem ursprünglichen Verwaltungsakt dadurch kein (weiterer) Fehler anhaftet (Senatsbeschluss vom 17. März 2010 III B 177/09, BFH/NV 2010, 1238, Rz 9).
  • VG Cottbus, 29.05.2020 - 6 L 586/17
    Sowohl der Bundesfinanzhof als auch die Kammer in ihrer ständigen Rechtsprechung haben bereits mehrfach entschieden, dass ein Bescheid, der auf Grundlage der verfassungswidrigen Auslegung einer Rechtsnorm erlassen wurde, zwar rechtswidrig, nicht aber nichtig im Sinne dieser Norm ist (vgl. BFH, Urteil vom 28. Juni 2006 - III R 13/06 -, juris Rn. 13; Urteil vom 15. März 2007 - III R 86/06 -, juris Rn. 14; Beschluss vom 17. März 2010 - III B 177/09 -, juris Rn. 9; VG Cottbus, Urteil vom 17. Juli 2019 - 6 K 19/16 -, juris; Urteil vom 1. Oktober 2018 - 6 K 733/15 -, juris; VG Cottbus, Urteil vom 9. September 2016 - 1 K 1346/14 -, juris).
  • VG Cottbus, 01.10.2018 - 6 K 733/15

    Abgabenrechtliche Nebenforderungen

    Der Bundesfinanzhof hat bereits mehrfach entschieden, dass ein Bescheid, der auf Grundlage der verfassungswidrigen Auslegung einer Rechtsnorm erlassen wurde, zwar rechtswidrig, nicht aber nichtig im Sinne dieser Norm ist (vgl. Urteil vom 28. Juni 2006 - III R 13/06 -, juris Rn. 13; Urteil vom 15. März 2007 - III R 86/06 -, juris Rn. 14; Beschluss vom 17. März 2010 - III B 177/09 -, juris Rn. 9).
  • VG Cottbus, 17.07.2019 - 6 K 19/16

    Abgabenrechtliche Nebenforderungen

    Der Bundesfinanzhof, dessen Rechtsprechung sich die Kammer hier zu eigen macht, hat bereits mehrfach entschieden, dass ein Bescheid, der auf Grundlage der verfassungswidrigen Auslegung einer Rechtsnorm erlassen wurde, zwar rechtswidrig, nicht aber nichtig im Sinne dieser Norm ist (vgl. Urteil vom 28. Juni 2006 - III R 13/06 -, juris Rn. 13; Urteil vom 15. März 2007 - III R 86/06 -, juris Rn. 14; Beschluss vom 17. März 2010 - III B 177/09 -, juris Rn. 9).
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