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   BFH, 17.02.2010 - I R 38/09   

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https://dejure.org/2010,4248
BFH, 17.02.2010 - I R 38/09 (https://dejure.org/2010,4248)
BFH, Entscheidung vom 17.02.2010 - I R 38/09 (https://dejure.org/2010,4248)
BFH, Entscheidung vom 17. Februar 2010 - I R 38/09 (https://dejure.org/2010,4248)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Notwendiger Vortrag bei Wiedereinsetzungsgesuch

  • openjur.de

    Notwendiger Vortrag bei Wiedereinsetzungsgesuch

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 54, FGO § 56, FGO § 120 Abs 2, FGO § 124 Abs 1
    Notwendiger Vortrag bei Wiedereinsetzungsgesuch

  • Bundesfinanzhof

    Notwendiger Vortrag bei Wiedereinsetzungsgesuch

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 54 FGO, § 56 FGO, § 120 Abs 2 FGO, § 124 Abs 1 FGO
    Notwendiger Vortrag bei Wiedereinsetzungsgesuch

  • rewis.io

    Notwendiger Vortrag bei Wiedereinsetzungsgesuch

  • rewis.io

    Notwendiger Vortrag bei Wiedereinsetzungsgesuch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausreichende Darlegung der Gründe für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand trotz fehlenden Vortrags zu einer den Schriftsatz übermittelnden Person

  • datenbank.nwb.de

    Wiedereinsetzungsgründe sind mit geeigneten Mitteln glaubhaft zu machen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ebnerstolz.de (Information zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Verlustverrechnung § 15a EStG bei Gewinnen im sog. Sonderbetriebsvermögen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2010, 1283
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.01.2006 - XI ZB 4/05

    Nachweis der rechtzeitigen Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax

    Auszug aus BFH, 17.02.2010 - I R 38/09
    Daher ist der Streitfall auch nicht mit denjenigen Sachverhalten vergleichbar, die den von den Revisionsklägern zitierten Beschlüssen des BFH vom 5. Juli 2005 VII B 14/05 (BFH/NV 2005, 2026) und des Bundesgerichtshofs vom 17. Januar 2006 XI ZB 4/05 (Neue Juristische Wochenschrift 2006, 1518) zugrunde lagen.
  • BFH, 20.05.1998 - VII B 64/98

    Erlaß von Kraftfahrzeugsteuer - Niederlegung beim Postamt -

    Auszug aus BFH, 17.02.2010 - I R 38/09
    Der Beteiligte darf nicht die Sorgfalt außer Acht lassen, die für einen gewissenhaften Beteiligten nach den Umständen des Einzelfalls geboten und zumutbar war, um die Frist einzuhalten (vgl. BFH-Beschluss vom 20. Mai 1998 VII B 64/98, BFH/NV 1999, 51).
  • FG Münster, 22.01.2009 - 3 K 3173/05

    Saldierungsverbot von Gewinnen im SBV mit Verlusten im Gesamthandsbereich

    Auszug aus BFH, 17.02.2010 - I R 38/09
    Einspruch und Klage gegen die Feststellungsbescheide der Streitjahre blieben ohne Erfolg (Finanzgericht --FG-- Münster, Urteil vom 22. Januar 2009  3 K 3173/05 F, Entscheidungen der Finanzgerichte 2009, 1024).
  • BFH, 22.05.1970 - III R 72/69

    Vorsitzender des Senats - Verlängerte Revisionsbegründungsfrist - Gesetzliche

    Auszug aus BFH, 17.02.2010 - I R 38/09
    Zu den gesetzlichen Fristen zählt auch die verlängerte Frist zur Begründung der Revision (vgl. bereits BFH-Urteil vom 22. Mai 1970 III R 72/69, BFHE 99, 298, BStBl II 1970, 642).
  • BFH, 05.07.2005 - VII B 14/05

    Wiedereinsetzung; Beschwerdeschrift per Telefax

    Auszug aus BFH, 17.02.2010 - I R 38/09
    Daher ist der Streitfall auch nicht mit denjenigen Sachverhalten vergleichbar, die den von den Revisionsklägern zitierten Beschlüssen des BFH vom 5. Juli 2005 VII B 14/05 (BFH/NV 2005, 2026) und des Bundesgerichtshofs vom 17. Januar 2006 XI ZB 4/05 (Neue Juristische Wochenschrift 2006, 1518) zugrunde lagen.
  • BFH, 24.04.2008 - IX B 164/07

    Ablauf der NZB-Begründungsfrist; Eingangszeitpunkt von Telefax-Sendungen;

    Auszug aus BFH, 17.02.2010 - I R 38/09
    Es fehlt jeglicher Vortrag dazu, wer das Faxgerät bedient und den Schriftsatz übermittelt hat (vgl. zu diesem Erfordernis BFH-Beschluss vom 24. April 2008 IX B 164/07, BFH/NV 2008, 1349).
  • BFH, 04.08.2020 - XI R 15/18

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; allgemeine Vorsorge für unvorhergesehene

    bb) Jedes Verschulden --mithin auch einfache Fahrlässigkeit-- schließt die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 17.02.2010 - I R 38/09, BFH/NV 2010, 1283; vom 13.09.2012 - XI R 48/10, BFH/NV 2013, 212, Rz 12).
  • BFH, 24.09.2014 - V R 11/14

    Umsatzsteuerliche Begünstigung von Integrationsprojekten - Teilweise

    Der Beteiligte darf nicht die Sorgfalt außer Acht lassen, die für einen gewissenhaften Beteiligten nach den Umständen des Einzelfalls geboten und zumutbar war, um die Frist einzuhalten (BFH-Beschluss vom 17. Februar 2010 I R 38/09, BFH/NV 2010, 1283).

    bb) Im Übrigen hat die Klägerin die Behauptung, ihr Prozessbevollmächtigter habe bereits am 3. Juni 2014, also innerhalb der Frist, versucht, die Revisionsbegründung zu faxen, lediglich schriftsätzlich vorgetragen, ohne sie --z.B. durch die Vorlage von eidesstattlichen Versicherungen (§ 294 Abs. 1 ZPO)-- mit geeigneten Mitteln glaubhaft zu machen (vgl. hierzu BFH-Beschluss in BFH/NV 2010, 1283).

  • BFH, 05.05.2020 - XI R 33/19

    Anforderungen an die Büroorganisation bei chronischer Erkrankung des zuständigen

    bb) Jedes Verschulden --mithin auch einfache Fahrlässigkeit-- schließt die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 17.02.2010 - I R 38/09, BFH/NV 2010, 1283; vom 13.09.2012 - XI R 48/10, BFH/NV 2013, 212, Rz 12).
  • BFH, 13.09.2012 - XI R 40/11

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unterlassener anwaltlicher

    Jedes Verschulden --mithin auch einfache Fahrlässigkeit-- schließt die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 17. Februar 2010 I R 38/09, BFH/NV 2010, 1283; in BFH/NV 2011, 613, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 28.04.2023 - XI B 101/22

    Steuerberater sind ab 01.01.2023 zur aktiven Nutzung des besonderen

    bb) Jedes Verschulden --mithin auch einfache Fahrlässigkeit-- schließt die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 17.02.2010 - I R 38/09, BFH/NV 2010, 1283; vom 13.09.2012 - XI R 48/10, BFH/NV 2013, 212, Rz 12).
  • FG Köln, 05.06.2014 - 2 K 3334/12

    Vorsteuervergütung: Rechnungen sind auf elektronischem Wege innerhalb der

    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinderndes Verschulden ist bereits im Falle leichter Fahrlässigkeit anzunehmen (BFH-Beschluss vom 17. September 2007 - I B 74/07, abrufbar über Juris; Beschluss vom 17. Februar 2010 - I R 38/09, BFH/NV 2010, 1283).

    Ohne Verschulden verhindert ist jemand daher nur dann, wenn er die für einen gewissenhaft und sachgemäß handelnden Verfahrensbeteiligten gebotene und ihm nach den Umständen zumutbare Sorgfalt beachtet hat (BFH-Urteil vom 29. Februar 2012 - IX R 3/11, BFH/NV 2012, 915 m.w.N.; Beschluss vom 17. Februar 2010 - I R 38/09, BFH/NV 2010, 1283).

  • FG Köln, 15.04.2015 - 2 K 2705/12

    Antrag auf Vorsteuervergütung; Erforderlichkeit der Einreichung v.

    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinderndes Verschulden ist bereits im Falle leichter Fahrlässigkeit anzunehmen (vgl. BFH-Beschluss vom 17. September 2007 - I B 74/07, abrufbar über Juris; Beschluss vom 17. Februar 2010 - I R 38/09, BFH/NV 2010, 1283).

    Ohne Verschulden verhindert ist jemand daher nur dann, wenn er die für einen gewissenhaft und sachgemäß handelnden Verfahrensbeteiligten gebotene und ihm nach den Umständen zumutbare Sorgfalt beachtet hat (vgl. BFH-Urteil vom 29. Februar 2012 - IX R 3/11, BFH/NV 2012, 915 m.w.N.; Beschluss vom 17. Februar 2010 - I R 38/09, BFH/NV 2010, 1283).

  • BFH, 13.09.2012 - XI R 48/10

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unzureichender anwaltlicher

    Hiernach schließt jedes Verschulden --mithin auch einfache Fahrlässigkeit-- die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 17. Februar 2010 I R 38/09, BFH/NV 2010, 1283, m.w.N.).
  • BFH, 23.08.2011 - X R 2/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Ohne Kenntnis der Person, die für die Überwachung der Fristen verantwortlich war, kann der Senat nicht beurteilen, ob es sich um eine zuverlässige Mitarbeiterin handelte (vgl. auch BFH-Beschluss vom 17. Februar 2010 I R 38/09, BFH/NV 2010, 1283).
  • FG Köln, 08.03.2016 - 2 K 794/13

    Sachliche Bescheidung eines innerhalb der Antragsfrist gestellten zweiten

    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinderndes Verschulden ist bereits im Falle leichter Fahrlässigkeit anzunehmen (vgl. BFH-Beschluss vom 17. September 2007 - I B 74/07, abrufbar über Juris; Beschluss vom 17. Februar 2010 - I R 38/09, BFH/NV 2010, 1283).

    Ohne Verschulden verhindert ist jemand daher nur dann, wenn er die für einen gewissenhaft und sachgemäß handelnden Verfahrensbeteiligten gebotene und ihm nach den Umständen zumutbare Sorgfalt beachtet hat (vgl. BFH-Urteil vom 29. Februar 2012 - IX R 3/11, BFH/NV 2012, 915 m.w.N.; Beschluss vom 17. Februar 2010 - I R 38/09, BFH/NV 2010, 1283).

  • FG Köln, 24.06.2015 - 2 K 2466/12

    Anspruch eines in Großbritannien ansässigen Dienstleistungsunternehmens auf die

  • FG Nürnberg, 11.07.2023 - 6 K 177/23

    Unzulässigkeit der Klage wegen Einreichung des Klageschriftsatzes per Fax

  • FG Düsseldorf, 30.08.2016 - 10 K 1897/16

    Wiedereinsetzung in die Einspruchsfrist gegen einen Einkommensteuerbescheid

  • FG Münster, 31.10.2023 - 15 K 112/23

    Verfahrensrecht - Zur Formwirksamkeit einer per Telefax im Januar 2023 durch

  • FG Nürnberg, 10.07.2023 - 6 K 129/23

    Unzulässigkeit einer Klage wegen Einreichung der Klageschrift per Telefax

  • BFH, 28.04.2023 - XI ZB 101/22

    Anforderungen an einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei

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