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Rechtsprechung
   BFH, 14.04.2010 - V B 157/08   

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https://dejure.org/2010,9631
BFH, 14.04.2010 - V B 157/08 (https://dejure.org/2010,9631)
BFH, Entscheidung vom 14.04.2010 - V B 157/08 (https://dejure.org/2010,9631)
BFH, Entscheidung vom 14. April 2010 - V B 157/08 (https://dejure.org/2010,9631)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Begriff der Betriebsstätte i. S. d. § 3a UStG: keine grundsätzliche Bedeutung

  • openjur.de

    Begriff der Betriebsstätte i.S.d. § 3a UStG: keine grundsätzliche Bedeutung

  • Bundesfinanzhof

    UStG § 3a, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, EWGRL 388/77 Art 9
    Begriff der Betriebsstätte i.S.d. § 3a UStG: keine grundsätzliche Bedeutung

  • Bundesfinanzhof

    Begriff der Betriebsstätte i.S.d. § 3a UStG: keine grundsätzliche Bedeutung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3a UStG 2005, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, Art 9 EWGRL 388/77
    Begriff der Betriebsstätte i.S.d. § 3a UStG: keine grundsätzliche Bedeutung

  • rewis.io

    Begriff der Betriebsstätte i.S.d. § 3a UStG: keine grundsätzliche Bedeutung

  • rewis.io

    Begriff der Betriebsstätte i.S.d. § 3a UStG: keine grundsätzliche Bedeutung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gebotenheit richtlinienkonformer Auslegung des Begriffes der "Betriebsstätte" aus § 3a Abs. 1 S. 2 und § 3a Abs. 3 S. 3 Umsatzsteuergesetz ( UStG )

  • rechtsportal.de

    Gebotenheit richtlinienkonformer Auslegung des Begriffes der "Betriebsstätte" aus § 3a Abs. 1 S. 2 und § 3a Abs. 3 S. 3 Umsatzsteuergesetz ( UStG )

  • datenbank.nwb.de

    Übereinstimmung des Begriffs der Betriebsstätte in § 3a UStG bei richtlinienkonformer Auslegung mit dem in Art. 9 der Richtlinie 77/388/EWG bezeichneten Begriff der festen Niederlassung: keine grundsätzliche Bedeutung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Ort der sonstigen Leistung
    Überblick über die Ortsbestimmung des § 3a UStG
    Grundregel des § 3a Abs. 2 UStG
    Empfängersitzprinzip

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2010, 1315
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 11.08.2006 - V B 23/04

    Voraussetzungen für die Annahme von Divergenz und Willkür

    Auszug aus BFH, 14.04.2010 - V B 157/08
    Vielmehr muss der Beschwerdeführer konkret auf die Rechtsfrage und ihre Bedeutung für die Allgemeinheit eingehen (vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. August 2006 V B 23/04, BFH/NV 2007, 60; vom 26. Oktober 1999 X B 40/99, BFH/NV 2000, 563; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 116 Rdnr. 33, m.w.N. aus der Rechtsprechung).

    In einem solchen Fall sind für die schlüssige Darlegung eine eingehende Auseinandersetzung mit dem Problem und Ausführungen dazu erforderlich, worin der Beschwerdeführer eine noch ungeklärte Frage sieht (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2007, 60; vom 23. Januar 1995 X B 155/94, BFH/NV 1995, 708; vom 15. Februar 1995 II B 118/94, BFH/NV 1995, 810).

  • BFH, 26.10.1999 - X B 40/99

    Kein wirtschaftliches Eigentum beim Nießbraucher

    Auszug aus BFH, 14.04.2010 - V B 157/08
    Vielmehr muss der Beschwerdeführer konkret auf die Rechtsfrage und ihre Bedeutung für die Allgemeinheit eingehen (vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. August 2006 V B 23/04, BFH/NV 2007, 60; vom 26. Oktober 1999 X B 40/99, BFH/NV 2000, 563; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 116 Rdnr. 33, m.w.N. aus der Rechtsprechung).
  • BFH, 19.11.1998 - V R 30/98

    Ort der sonstigen Leistung bei Reiseveranstalter

    Auszug aus BFH, 14.04.2010 - V B 157/08
    c) Der erkennende Senat hat sich wiederholt zum Erfordernis der richtlinienkonformen Auslegung geäußert und bereits im Beschluss vom 16. Januar 2003 V B 47/02 (BFH/NV 2003, 830) zu § 3a des Umsatzsteuergesetzes (UStG) unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften (jetzt Gerichtshof der Europäischen Union --EuGH--; z.B. EuGH-Urteil vom 16. September 1997 Rs. C-145/96, von Hoffmann, Umsatzsteuer-Rundschau 1998, 17 Rdnr. 5) und des BFH (Urteil vom 19. November 1998 V R 30/98, BFHE 187, 348, BStBl II 1999, 108) entschieden, es sei nicht mehr klärungsbedürftig, dass der in § 3a Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 Satz 3 UStG erwähnte Begriff der Betriebsstätte bei richtlinienkonformer Auslegung mit dem in Art. 9 der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG bezeichneten Begriff der festen Niederlassung übereinstimme.
  • BFH, 23.01.1995 - X B 155/94

    Anforderungen an die Verletzung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 14.04.2010 - V B 157/08
    In einem solchen Fall sind für die schlüssige Darlegung eine eingehende Auseinandersetzung mit dem Problem und Ausführungen dazu erforderlich, worin der Beschwerdeführer eine noch ungeklärte Frage sieht (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2007, 60; vom 23. Januar 1995 X B 155/94, BFH/NV 1995, 708; vom 15. Februar 1995 II B 118/94, BFH/NV 1995, 810).
  • BFH, 15.02.1995 - II B 118/94

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache als Voraussetzung einer

    Auszug aus BFH, 14.04.2010 - V B 157/08
    In einem solchen Fall sind für die schlüssige Darlegung eine eingehende Auseinandersetzung mit dem Problem und Ausführungen dazu erforderlich, worin der Beschwerdeführer eine noch ungeklärte Frage sieht (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2007, 60; vom 23. Januar 1995 X B 155/94, BFH/NV 1995, 708; vom 15. Februar 1995 II B 118/94, BFH/NV 1995, 810).
  • BFH, 16.01.2003 - V B 47/02

    Leistungsort; Umsätze für Partnerschaftsvermittlungen

    Auszug aus BFH, 14.04.2010 - V B 157/08
    c) Der erkennende Senat hat sich wiederholt zum Erfordernis der richtlinienkonformen Auslegung geäußert und bereits im Beschluss vom 16. Januar 2003 V B 47/02 (BFH/NV 2003, 830) zu § 3a des Umsatzsteuergesetzes (UStG) unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften (jetzt Gerichtshof der Europäischen Union --EuGH--; z.B. EuGH-Urteil vom 16. September 1997 Rs. C-145/96, von Hoffmann, Umsatzsteuer-Rundschau 1998, 17 Rdnr. 5) und des BFH (Urteil vom 19. November 1998 V R 30/98, BFHE 187, 348, BStBl II 1999, 108) entschieden, es sei nicht mehr klärungsbedürftig, dass der in § 3a Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 Satz 3 UStG erwähnte Begriff der Betriebsstätte bei richtlinienkonformer Auslegung mit dem in Art. 9 der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG bezeichneten Begriff der festen Niederlassung übereinstimme.
  • EuGH, 16.09.1997 - C-145/96

    von Hoffmann

    Auszug aus BFH, 14.04.2010 - V B 157/08
    c) Der erkennende Senat hat sich wiederholt zum Erfordernis der richtlinienkonformen Auslegung geäußert und bereits im Beschluss vom 16. Januar 2003 V B 47/02 (BFH/NV 2003, 830) zu § 3a des Umsatzsteuergesetzes (UStG) unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften (jetzt Gerichtshof der Europäischen Union --EuGH--; z.B. EuGH-Urteil vom 16. September 1997 Rs. C-145/96, von Hoffmann, Umsatzsteuer-Rundschau 1998, 17 Rdnr. 5) und des BFH (Urteil vom 19. November 1998 V R 30/98, BFHE 187, 348, BStBl II 1999, 108) entschieden, es sei nicht mehr klärungsbedürftig, dass der in § 3a Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 Satz 3 UStG erwähnte Begriff der Betriebsstätte bei richtlinienkonformer Auslegung mit dem in Art. 9 der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG bezeichneten Begriff der festen Niederlassung übereinstimme.
  • BFH, 30.06.2011 - V R 37/09

    Ort der Leistung bei Schönheitsoperationen ohne eigene Praxis - Sitz der

    § 3a UStG ist richtlinienkonform auszulegen (BFH-Urteil vom 19. November 1998 V R 30/98, BFHE 187, 348, BStBl II 1999, 108; Senatsbeschluss vom 14. April 2010 V B 157/08, BFH/NV 2010, 1315).
  • FG Berlin-Brandenburg, 15.05.2017 - 5 K 5103/15

    Umsatzsteuerrechtliche Abgrenzung zwischen Lieferungen und sonstigen Leistungen -

    Diese Regelung setzt Art. 43 ff. MwStSystRL um und ist nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 19.11.1998 - V R 30/98, BStBl. II 1999, 108; Beschluss vom 14.4.2010 -V B 157/08, BFH/NV 2010, 1315), der sich der Senat anschließt,  richtlinienkonform auszulegen.
  • FG Hessen, 21.05.2014 - 6 K 2858/11

    Vermittlung von Sportwetten

    63 Der in § 3a Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 Satz 3 UStG erwähnte Begriff der Betriebsstätte stimmt bei richtlinienkonformer Auslegung mit dem in Art. 9 RL 77/388/EWG bzw. § 43 MwStSystRL a.F. bezeichneten Begriff der festen Niederlassung überein (Beschlüsse des BFH vom 16.01.2003 V B 47/02, BFH/NV 2003, 830 und vom 14.04.2010 V B 157/08, BFH/NV 2010, 1315).
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Rechtsprechung
   BFH, 15.12.2009 - VII R 46/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,11687
BFH, 15.12.2009 - VII R 46/08 (https://dejure.org/2009,11687)
BFH, Entscheidung vom 15.12.2009 - VII R 46/08 (https://dejure.org/2009,11687)
BFH, Entscheidung vom 15. Dezember 2009 - VII R 46/08 (https://dejure.org/2009,11687)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Zoll: Nacherhebung der Einfuhrabgaben wegen nachträglich für ungültig erklärter Präferenznachweise - Beginn der Revisionsfrist bei Zustellung gegen Empfangskenntnis - Darlegung mangelnder Sachsaufklärung

  • openjur.de

    Zoll: Nacherhebung der Einfuhrabgaben wegen nachträglich für ungültig erklärter Präferenznachweise; Beginn der Revisionsfrist bei Zustellung gegen Empfangskenntnis; Darlegung mangelnder Sachsaufklärung

  • rechtsportal.de

    Nacherhebung von Zoll für in das Zollgebiet der Gemeinschaft eingeführte Pkw tschechischen Ursprungs im Fall nicht ausreichender Nachweisunterlagen für deren Ursprung; Beachtlichkeit eines Widerrufs einer Warenverkehrsbescheinigung durch die tschechische Zollbehörde für ...

  • datenbank.nwb.de

    Ein mit Empfangsbekenntnis übersandtes Urteil erst mit Entgegennahme zugestellt; Nacherhebung der Einfuhrabgaben; Warenverkehrsbescheinigung EUR 1 ist eine unrichtige Bescheinigung, wenn der bescheinigte Warenursprung aufgrund einer nachträglichen Prüfung nicht bestätigt ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    ZK Art 220, ZK Art 20 Abs 3
    Nacherhebung; Präferenznachweis; Vertrauensschutz; Zoll

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2010, 1315
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 09.03.2006 - C-293/04

    Beemsterboer - Nacherhebung von Eingangs- oder Ausfuhrabgaben - Artikel 220

    Auszug aus BFH, 15.12.2009 - VII R 46/08
    1 ist eine unrichtige Bescheinigung i. S. des Art. 220 Abs. 2 Buchst. b ZK, wenn - wie im Streitfall - der in der Bescheinigung angegebene Warenursprung aufgrund einer nachträglichen Prüfung nicht bestätigt werden kann (vgl. Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften - EuGH - vom 9. März 2006 C-293/04 - Beemsterboer -, Slg. 2006, I-2263, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern - ZfZ - 2006, 157, Rz 35).

    Nach dem EuGH-Urteil in Slg. 2006, I-2263, ZfZ 2006, 157, dem sich der erkennende Senat angeschlossen hat (Senatsurteil vom 16. Dezember 2008 VII R 15/08, BFH/NV 2009, 980), ist Art. 220 Abs. 2 Buchst. b ZK in dieser Fassung auch auf eine Zollschuld anwendbar, die - wie im Streitfall - vor dem Inkrafttreten der VO Nr. 2700/2000 entstanden ist.

  • BFH, 16.12.2008 - VII R 15/08

    Nacherhebung von Einfuhrabgaben bei widerrufener Präferenzbescheinigung -

    Auszug aus BFH, 15.12.2009 - VII R 46/08
    Nach dem EuGH-Urteil in Slg. 2006, I-2263, ZfZ 2006, 157, dem sich der erkennende Senat angeschlossen hat (Senatsurteil vom 16. Dezember 2008 VII R 15/08, BFH/NV 2009, 980), ist Art. 220 Abs. 2 Buchst. b ZK in dieser Fassung auch auf eine Zollschuld anwendbar, die - wie im Streitfall - vor dem Inkrafttreten der VO Nr. 2700/2000 entstanden ist.

    Ob die Voraussetzungen des Art. 220 Abs. 2 Buchst. b Unterabs. 3 ZK vorliegen, ist aufgrund einer dem Tatrichter vorbehaltenen Würdigung der im Einzelfall festgestellten Tatsachen zu beantworten (vgl. Senatsurteil in BFH/NV 2009, 980).

  • BFH, 21.02.2007 - VII B 84/06

    Zustellung gegen Empfangsbekenntnis erst mit Entgegennahme des Urteils -

    Auszug aus BFH, 15.12.2009 - VII R 46/08
    Das dem Prozessbevollmächtigten der Klägerin mit Empfangsbekenntnis übersandte FG-Urteil war nicht bereits mit seinem Eingang in der Kanzlei des Bevollmächtigten zugestellt, sondern erst mit seiner Entgegennahme durch diesen (vgl. Senatsbeschluss vom 21. Februar 2007 VII B 84/06, BFHE 216, 481, BStBl II 2007, 583).
  • BFH, 05.10.1999 - VII R 152/97

    Umfang der Überprüfung der Bewertung von Prüfungsleistungen im

    Auszug aus BFH, 15.12.2009 - VII R 46/08
    Es fehlt sowohl an der insoweit erforderlichen Darlegung, dass die Nichterhebung angebotener Beweise in der mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war, als auch an Angaben, welche konkreten Tatsachen das FG mit welchen Beweismitteln noch hätte aufklären sollen und weshalb sich dem FG eine Aufklärung unter Berücksichtigung seines - insoweit maßgeblichen - Rechtsstandpunkts hätte aufdrängen müssen, obwohl die Klägerin selbst keinen entsprechenden Beweisantrag gestellt hat; schließlich, welches genaue Ergebnis die Beweiserhebung hätte erwarten lassen und inwiefern dieses zu einer für die Klägerin günstigeren Entscheidung hätte führen können (vgl. Senatsurteil vom 5. Oktober 1999 VII R 152/97, BFHE 191, 140, BStBl II 2000, 93).
  • BFH, 11.04.2001 - VIII S 8/97

    Zustellung nach § 5 Abs. 2 VwZG

    Auszug aus BFH, 15.12.2009 - VII R 46/08
    Dies war laut Empfangsbekenntnis, das grundsätzlich den vollen Beweis für das Zustellungsdatum erbringt (Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 11. April 2001 VIII S 8/97, BFH/NV 2001, 1140), zwar bereits am Sonnabend, dem 11. Oktober 2008, geschehen.
  • EuGH, 09.02.2006 - C-23/04

    Sfakianakis - Assoziierungsabkommen EWG-Ungarn - Verpflichtung der Zollbehörden,

    Auszug aus BFH, 15.12.2009 - VII R 46/08
    Nach der Rechtsprechung des EuGH zu einem Ursprungsprotokoll, das dem im Streitfall zugrunde zu legenden entspricht (EuGH-Urteil vom 9. Februar 2006 C-23 bis C-25/04 - Sfakianakis -, Slg. 2006, I-1265, ZfZ 2006, 154), haben im Rahmen von Präferenzabkommen der vorliegenden Art die Behörden des Einfuhrlands die Ergebnisse einer nachträglichen Prüfung der Gültigkeit erteilter Warenverkehrsbescheinigungen durch die Behörden des Ausfuhrlands zu berücksichtigen.
  • BFH, 23.01.2013 - XI R 25/11

    Kein Vorsteuerabzug bei wirksamem Widerspruch gegen Gutschrift - Zustellung gegen

    Wählt das Gericht --wie hier-- den Weg der Zustellung gegen Empfangsbekenntnis gemäß § 174 ZPO, was bei einem Steuerberater wie dem Prozessbevollmächtigten der Klägerin nach Abs. 1 dieser Vorschrift zulässig ist, so ist das Urteil nicht bereits mit der Einlegung in ein Postfach des Beraters oder --sofern dieser nicht mit der Entgegennahme von Urteilen als Zustellung einen Mitarbeiter seiner Kanzlei beauftragt und dieser das Urteil entgegengenommen hat-- mit dem Eingang in der Kanzlei des Bevollmächtigten zugestellt, sondern erst dann, wenn der Bevollmächtigte es entgegengenommen und seinen Willen dahin gebildet hat, die Übersendung des Urteils mit der Post als Zustellung gelten zu lassen (vgl. BFH-Beschluss vom 21. Februar 2007 VII B 84/06, BFHE 216, 481, BStBl II 2007, 583, m.w.N.; BFH-Urteil vom 15. Dezember 2009 VII R 46/08, BFH/NV 2010, 1315).
  • FG München, 25.10.2012 - 14 K 3072/10

    Vorlage eines Erlassantrags an die Europäische Kommission wegen einer möglichen

    Die Aufgabenverteilung zwischen den Verwaltungen des Einfuhr- und des Ausfuhrlandes ist dadurch gerechtfertigt, dass die Behörden des Ausfuhrlandes am besten in der Lage sind, die Tatsachen, von denen der Ursprung des betreffenden Erzeugnisses abhängt, unmittelbar festzustellen (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 15. Dezember 2009 VII R 46/08, BFH/NV 2010, 1315; Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union - EuGH - vom 1. Juli 2010 Rs. C-442/08, Slg. 2010, I-06457; EuGH-Urteil vom 15. Dezember 2011 Rs. C-409/10, ZfZ 2012, 79).
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