Rechtsprechung
   BFH, 21.01.2010 - III R 17/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,3778
BFH, 21.01.2010 - III R 17/07 (https://dejure.org/2010,3778)
BFH, Entscheidung vom 21.01.2010 - III R 17/07 (https://dejure.org/2010,3778)
BFH, Entscheidung vom 21. Januar 2010 - III R 17/07 (https://dejure.org/2010,3778)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,3778) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Kindergeld: Warten auf Ausbildungsplatz

  • openjur.de

    Kindergeld: Warten auf Ausbildungsplatz

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 1, EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a, EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst c, FGO § 76 Abs 1
    Kindergeld: Warten auf Ausbildungsplatz

  • Bundesfinanzhof

    Kindergeld: Warten auf Ausbildungsplatz

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 4 S 1 Nr 1 EStG 2002, § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a EStG 2002, § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst c EStG 2002, § 76 Abs 1 FGO
    Kindergeld: Warten auf Ausbildungsplatz

  • rewis.io

    Kindergeld: Warten auf Ausbildungsplatz

  • rewis.io

    Kindergeld: Warten auf Ausbildungsplatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Kindergeld aufgrund der Ausübung einer mehr als nur geringfügigen Beschäftigung als Friseurgehilfe des Kindes trotz fehlender Berufsausbildung zu dieser Tätigkeit; Unverbindliche Aussicht auf einen Ausbildungsplatz als für die Anwendbarkeit des § 32 Abs. 4 S. ...

  • datenbank.nwb.de

    Unverbindliche Aussicht auf einen Ausbildungsplatz nicht für § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c EStG ausreichend

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch auf Kindergeld aufgrund der Ausübung einer mehr als nur geringfügigen Beschäftigung als Friseurgehilfe des Kindes trotz fehlender Berufsausbildung zu dieser Tätigkeit; Unverbindliche Aussicht auf einen Ausbildungsplatz als für die Anwendbarkeit des § 32 Abs. 4 S. ...

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2010, 1423
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 09.06.1999 - VI R 50/98

    Berufsausbildung von Kindern

    Auszug aus BFH, 21.01.2010 - III R 17/07
    Nach den Grundsätzen der Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 9. Juni 1999 VI R 50/98 (BFHE 189, 98, BStBl II 1999, 706) und VI R 16/99 (BFHE 189, 113, BStBl II 1999, 713) sei die Tätigkeit von T als Praktikum und damit als Berufsausbildung zu beurteilen.

    Hierzu zählen auch berufsspezifische Praktika, z.B. ein Anwaltspraktikum eines Jurastudenten (BFH-Urteil in BFHE 189, 113, BStBl II 1999, 713) oder eine Volontärtätigkeit, die ausbildungswillige Kinder vor Annahme einer vollbezahlten Beschäftigung gegen geringe Entlohnung absolvieren (BFH-Urteil in BFHE 189, 98, BStBl II 1999, 706).

    Voraussetzung in diesen Fällen ist, dass der Ausbildungscharakter im Vordergrund steht und es sich nicht lediglich um ein gering bezahltes Arbeitsverhältnis handelt (BFH-Urteil in BFHE 189, 98, BStBl II 1999, 706, unter 2. der Gründe).

  • BFH, 19.06.2008 - III R 68/05

    Kindergeld: Die Meldung des Kindes bei der Agentur für Arbeit als Nachweis für

    Auszug aus BFH, 21.01.2010 - III R 17/07
    Nach ständiger Rechtsprechung wirkt die Meldung eines volljährigen, aber noch nicht 21 Jahre alten arbeitslosen Kindes als arbeitsuchend bei der Arbeitsvermittlung des Arbeitsamtes für drei Monate fort (Senatsurteil vom 19. Juni 2008 III R 68/05, BFHE 222, 349, BStBl II 2009, 1008).

    Wegen der Begründung im Einzelnen wird auf das Senatsurteil in BFHE 222, 349, BStBl II 2009, 1008 verwiesen.

  • BFH, 15.07.2003 - VIII R 77/00

    Kindergeld - Zur Auslegung des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG

    Auszug aus BFH, 21.01.2010 - III R 17/07
    Nach den Grundsätzen des BFH-Urteils vom 15. Juli 2003 VIII R 77/00 (BFHE 203, 98, BStBl II 2003, 845) seien auch die Voraussetzungen des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG gegeben, da mit der Tätigkeit von T in dem Friseursalon die Erwartung verknüpft gewesen sei, eine Ausbildungsstelle zu bekommen.

    Hierbei ist ein Kind nicht nur dann zu berücksichtigen, wenn es noch keinen Ausbildungsplatz gefunden hat, sondern auch dann, wenn ihm ein Ausbildungsplatz bereits zugesagt wurde, es diesen aber aus schul-, studien- oder betriebsorganisatorischen Gründen erst zu einem späteren Zeitpunkt antreten kann (BFH-Urteil in BFHE 203, 98, BStBl II 2003, 845).

  • BFH, 09.06.1999 - VI R 16/99

    Berufsausbildung von Kindern

    Auszug aus BFH, 21.01.2010 - III R 17/07
    Nach den Grundsätzen der Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 9. Juni 1999 VI R 50/98 (BFHE 189, 98, BStBl II 1999, 706) und VI R 16/99 (BFHE 189, 113, BStBl II 1999, 713) sei die Tätigkeit von T als Praktikum und damit als Berufsausbildung zu beurteilen.

    Hierzu zählen auch berufsspezifische Praktika, z.B. ein Anwaltspraktikum eines Jurastudenten (BFH-Urteil in BFHE 189, 113, BStBl II 1999, 713) oder eine Volontärtätigkeit, die ausbildungswillige Kinder vor Annahme einer vollbezahlten Beschäftigung gegen geringe Entlohnung absolvieren (BFH-Urteil in BFHE 189, 98, BStBl II 1999, 706).

  • BFH, 19.06.2008 - III R 66/05

    Kindergeld: Die Meldung des Kindes bei der Agentur für Arbeit als Nachweis für

    Auszug aus BFH, 21.01.2010 - III R 17/07
    Die Klägerin hat nicht nachgewiesen, dass sich T z.B. durch Bewerbungen ab Februar 2003 ernsthaft um einen Ausbildungsplatz bemüht hat oder sich bei der Ausbildungsvermittlung des Arbeitsamtes (seit 1. Januar 2004 Agentur für Arbeit) als Ausbildungsuchende gemeldet hat (vgl. Senatsurteil vom 19. Juni 2008 III R 66/05, BFHE 222, 343, BStBl II 2009, 1005).
  • BFH, 14.10.2003 - VIII R 56/01

    Rückforderung von Kindergeld

    Auszug aus BFH, 21.01.2010 - III R 17/07
    Erforderlich sind vielmehr besondere Umstände, die die Geltendmachung des Rückforderungsanspruchs als illoyale Rechtsausübung erscheinen lassen (BFH-Urteil vom 14. Oktober 2003 VIII R 56/01, BFHE 203, 472, BStBl II 2004, 123).
  • BFH, 19.11.2008 - III R 105/07

    Kindergeld für arbeitslose behinderte Kinder

    Auszug aus BFH, 21.01.2010 - III R 17/07
    Da die tatsächliche Würdigung des FG verfahrensrechtlich einwandfrei zustande gekommen ist und auch nicht gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt, ist sie für den BFH als Revisionsgericht nach § 118 Abs. 2 FGO bindend, selbst wenn die Wertung des FG nicht zwingend, sondern lediglich möglich ist (z.B. Senatsurteil vom 19. November 2008 III R 105/07, BFHE 223, 365, BFH/NV 2009, 638, unter II.2.).
  • BFH, 02.04.2009 - III R 85/08

    Kindergeldanspruch - Zugehörigkeit der nach Beendigung des

    Auszug aus BFH, 21.01.2010 - III R 17/07
    Dieser Vorbereitung dienen alle Maßnahmen, bei denen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen erworben werden, die als Grundlagen für die Ausübung des angestrebten Berufs geeignet sind (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsurteil vom 2. April 2009 III R 85/08, BFHE 224, 546, BStBl II 2010, 298, m.w.N.).
  • BFH, 03.03.2011 - III R 11/08

    Rückwirkende Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung (§ 70 Abs. 2 EStG)

    Die bloße Weiterzahlung trotz Kenntnis von Umständen, die zum Wegfall des Kindergeldanspruchs führen, steht der Rückforderung nicht entgegen (Senatsurteil vom 21. Januar 2010 III R 17/07, BFH/NV 2010, 1423; Senatsbeschluss vom 28. Januar 2010 III B 37/09, BFH/NV 2010, 837, m.w.N.) ; insoweit liegt kein Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben vor.
  • BFH, 21.10.2015 - XI R 17/14

    Kein Kindergeld für behindertes Kind bei Fehlen hinreichender Nachweise

    Denn der Bundesfinanzhof (BFH) habe bereits geklärt, dass auch berufsspezifische Praktika genügten, um die Voraussetzungen dieses Kindergeldanspruchs zu erfüllen (BFH-Urteil vom 21. Januar 2010 III R 17/07, BFH/NV 2010, 1423).

    Dieser Vorbereitung dienen alle Maßnahmen, bei denen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen erworben werden, die als Grundlagen für die Ausübung des angestrebten Berufs geeignet sind (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 2. April 2009 III R 85/08, BFHE 224, 546, BStBl II 2010, 298, unter II.1.a, Rz 9; in BFH/NV 2010, 1423, Rz 18).

    Voraussetzung in diesen Fällen ist, dass der Ausbildungscharakter im Vordergrund steht und es sich nicht lediglich um ein gering bezahltes Arbeitsverhältnis handelt (z.B. BFH-Urteil in BFH/NV 2010, 1423, Rz 18, m.w.N.).

    Sie ist deshalb für den BFH als Revisionsgericht bindend i.S. von § 118 Abs. 2 FGO, auch wenn sie nicht zwingend, sondern lediglich möglich ist (z.B. BFH-Urteil in BFH/NV 2010, 1423, Rz 19).

  • BFH, 22.12.2011 - III R 41/07

    Kein Kindergeld während einer Übergangszeit von mehr als vier Monaten zwischen

    Da die tatsächliche Würdigung des FG verfahrensrechtlich einwandfrei, insbesondere nicht unter Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht gemäß § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO (dazu unten 3.), zustande gekommen ist und auch nicht gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt, ist sie für den BFH als Revisionsgericht nach § 118 Abs. 2 FGO bindend, selbst wenn die Wertung des FG nicht zwingend, sondern lediglich möglich ist (z.B. Senatsurteile vom 21. Januar 2010 III R 17/07, BFH/NV 2010, 1423, und vom 26. August 2010 III R 88/08, BFH/NV 2011, 26).
  • BFH, 26.08.2010 - III R 88/08

    Kindergeld: Traineetätigkeit als Ausbildung

    Entscheidend ist vielmehr, ob die Erlangung beruflicher Qualifikationen oder die Erbringung von Arbeitsleistungen im Vordergrund steht (BFH-Urteile in BFHE 189, 98, BStBl II 1999, 706; vom 21. Januar 2010 III R 17/07, BFH/NV 2010, 1423, betr.
  • BFH, 13.07.2016 - XI R 8/15

    Zum Anspruch auf Kindergeld bei zweijährigem Freiwilligendienst aller

    Es hat nach Würdigung der maßgeblichen Umstände des Streitfalls für den Senat bindend i.S. von § 118 Abs. 2 FGO festgestellt (zur Bindungswirkung in diesem Sinne, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 21. Januar 2010 III R 17/07, BFH/NV 2010, 1423, Rz 19; vom 21. Oktober 2015 XI R 17/14, BFH/NV 2016, 190, Rz 23; jeweils m.w.N.), dass S in der Zeit von Oktober 2013 bis Februar 2014 weder seinen Wohnsitz noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Staat, auf den das Abkommen über den EWR Anwendung findet, hatte.
  • BFH, 22.09.2022 - III R 40/21

    Kein Kindergeldanspruch während Ausbildung zum Facharzt

    b) Da die tatsächliche Würdigung des FG verfahrensrechtlich einwandfrei, insbesondere nicht unter Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht gemäß § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO, zustande gekommen ist und auch nicht gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt, ist sie für den BFH als Revisionsgericht nach § 118 Abs. 2 FGO bindend, selbst wenn die Wertung des FG nicht zwingend, sondern lediglich möglich ist (z.B. Senatsurteile vom 21.01.2010 - III R 17/07, BFH/NV 2010, 1423, und in BFH/NV 2011, 26).
  • BFH, 23.03.2022 - III R 41/20

    Kindergeldrechtliche Einordnung von im Rahmen eines Praxisjahres eingegangenen

    Entscheidend ist vielmehr, ob die Erlangung beruflicher Qualifikationen oder die Erbringung von Arbeitsleistungen im Vordergrund steht (BFH-Urteil vom 09.06.1999 - VI R 50/98, BFHE 189, 98, BStBl II 1999, 706, unter 2.; Senatsurteile vom 21.01.2010 - III R 17/07, BFH/NV 2010, 1423, Rz 18, und in BFH/NV 2011, 26, Rz 13).
  • FG München, 14.11.2013 - 5 K 3573/11

    Beweislastumkehr bei Behinderung

    Voraussetzung in diesen Fällen ist, dass der Ausbildungscharakter im Vordergrund steht und es sich nicht lediglich um ein gering bezahltes Arbeitsverhältnis handelt (vgl. Bundesfinanzhof - BFH - Urteil vom 21. Januar 2010 III R 17/07, BFH/NV 2010, 1423, mit weiteren Nachweisen - m. w. N. -).
  • FG Münster, 01.06.2011 - 11 K 4118/09

    Kein Kindergeld während eines ausbildungsvorbereitenden Praktikums ohne konkretes

    Es darf sich nicht lediglich um ein gering bezahltes Arbeitsverhältnis handeln (vgl. BFH-Urteile in BStBl. II 1999, 706, unter 2 der Gründe, vom 21.01.2010 III R 17/07, BFH/NV 2010, 1423, und in BFH/NV 2011, 26).

    Vergleichbar ist er dagegen mit dem in BFH/NV 2010, 1423 entschiedenen Fall, in dem es um die Tätigkeit einer Shampooneuse/Friseurgehilfen ging, in deren Rahmen ein Ausbildungscharakter nicht nachgewiesen war.

  • BFH, 07.07.2021 - III R 24/19

    Lehrgänge eines Mannschaftsdienstgrades als Ausbildung

    cc) Da die tatsächliche Würdigung des FG verfahrensrechtlich einwandfrei, insbesondere nicht unter Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht gemäß § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO, zustande gekommen ist und auch nicht gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt, ist sie für den BFH als Revisionsgericht nach § 118 Abs. 2 FGO bindend, selbst wenn die Wertung des FG nicht zwingend, sondern lediglich möglich ist (z.B. Senatsurteile vom 21.01.2010 - III R 17/07, BFH/NV 2010, 1423, und in BFH/NV 2011, 26).
  • FG Thüringen, 25.02.2015 - 3 K 715/13

    Steuerfreiheit eines von einer kanadischen Behörde für eine post-doctorale

  • FG München, 12.12.2017 - 12 K 1694/17

    Arbeitsvertrag, Studiengang, Bescheid, Kindergeld, Bewerber, Arbeitsleistung,

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 27.07.2010 - 2 K 40/10

    Keine Berücksichtigung eines Kindes bei Vollzeiterwerbstätigkeit während des

  • FG Sachsen-Anhalt, 20.11.2012 - 4 K 614/11

    Kindergeldanspruch - Berufsausbildung i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a

  • FG Düsseldorf, 10.01.2013 - 16 K 1255/12

    Rückwirkende Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung bei Überschreitung der um die

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht