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   BFH, 13.10.2009 - X B 55/09   

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BFH, 13.10.2009 - X B 55/09 (https://dejure.org/2009,6260)
BFH, Entscheidung vom 13.10.2009 - X B 55/09 (https://dejure.org/2009,6260)
BFH, Entscheidung vom 13. Oktober 2009 - X B 55/09 (https://dejure.org/2009,6260)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Vorläufige Steuerfestsetzung bei nachrangigen Fragen

  • Judicialis

    AO § 165 Abs. 2 S. 2; ; AO § 177; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Subsumtion der Berichtigung von unter Berücksichtigung des in § 88 Abs. 1 und 2 Abgabenordnung ( AO ) geregelten Untersuchungsgrundsatzes bei der Ermittlung der Besteuerungsgrundlage entstandenen Rechtsfehlern unter § 165 Abs. 2 S. 1 AO

  • datenbank.nwb.de

    Vorläufige Steuerfestsetzung nach § 165 AO bei nachrangigen Fragen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2010, 168
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 02.03.2000 - VI R 48/97

    Korrektur von Rechtsfehlern bei vorläufiger Steuerfestsetzung

    Auszug aus BFH, 13.10.2009 - X B 55/09
    Die behauptete Divergenz zu den BFH-Urteilen vom 2. März 2000 VI R 48/97 (BFHE 191, 223, BStBl II 2000, 332) und vom 6. März 1992 III R 47/91 (BFHE 167, 290, BStBl II 1992, 588) liegt jedenfalls nicht vor.

    Im Urteil in BFHE 191, 223, BStBl II 2000, 332 hat der BFH entschieden, dass bei einer Änderung der Steuerfestsetzung nach § 165 Abs. 2 Satz 2 AO sämtliche Fehler, die bei der Steuerfestsetzung unterlaufen sind, nach § 177 AO beseitigt werden dürfen, soweit die Änderung reicht.

    Er kam zu dem Ergebnis, der Beschluss stehe der Entscheidung in BFHE 191, 223, BStBl II 2000, 332 nicht entgegen, weil dort die Frage zu klären gewesen sei, ob die Vorläufigkeit auch nachrangige Streitpunkte umfasse.

    Es sei um den Umfang der Vorläufigkeit gegangen, die im Urteil in BFHE 191, 223, BStBl II 2000, 332 nicht zweifelhaft sei.

    Eine Divergenz des FG-Urteils zu dem BFH-Urteil in BFHE 167, 290, BStBl II 1992, 588 liegt schon deshalb nicht vor, weil --ebenso wie im Urteil in BFHE 191, 223, BStBl II 2000, 332-- ein nicht vergleichbarer Sachverhalt zu beurteilen war.

  • BFH, 22.12.1987 - IV B 174/86

    Erstreckung der Vorläufigkeit einer Steuerfestsetzung auf nachrangige

    Auszug aus BFH, 13.10.2009 - X B 55/09
    Seit der Entscheidung vom 22. Dezember 1987 IV B 174/86 (BFHE 152, 43, BStBl II 1988, 234) entspricht es der ständigen Rechtsprechung (zuletzt BFH-Beschluss vom 24. Februar 2009 IX B 176/08, BFH/NV 2009, 889), dass die Finanzbehörde in mehrfacher Hinsicht einen Ermessensspielraum hat, wenn in tatsächlicher Hinsicht Ungewissheiten über die Voraussetzungen des gesetzlichen Steuertatbestandes bestehen.

    In der Entscheidung hat sich der BFH ausdrücklich mit dem Beschluss in BFHE 152, 43, BStBl II 1988, 234, dessen Rechtsgrundsätze das FG im Streitfall auch nach der Einlassung der Kläger lediglich nachvollzogen hat, auseinandergesetzt.

  • BFH, 27.11.2008 - IV R 17/06

    Vorläufige Steuerfestsetzung unter Ausklammerung eines Verlustes bei Ungewissheit

    Auszug aus BFH, 13.10.2009 - X B 55/09
    Deshalb kommt eine vorläufige Steuerfestsetzung nur dann in Betracht, wenn trotz angemessener Bemühungen des FA, den Sachverhalt aufzuklären, eine Unsicherheit in tatsächlicher Hinsicht bleibt, die entweder zur Zeit nicht oder nur unter unverhältnismäßig großen Schwierigkeiten behoben werden kann (BFH-Urteil vom 27. November 2008 IV R 17/06, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2009, 771).

    Allerdings können nachrangige Ermittlungen und Nachprüfungen zurückgestellt werden, solange offen ist, ob ihnen bei der Steuerfestsetzung überhaupt eine Bedeutung zukommt (BFH-Urteil in HFR 2009, 771), und zwar unabhängig davon, ob sich diese nachrangigen Fragen bei späterer Beurteilung als einfach oder schwierig herausstellen.

  • BFH, 06.03.1992 - III R 47/91

    Änderungen eines bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids (§ 165 Abs. 2 S. 1 AO

    Auszug aus BFH, 13.10.2009 - X B 55/09
    Die behauptete Divergenz zu den BFH-Urteilen vom 2. März 2000 VI R 48/97 (BFHE 191, 223, BStBl II 2000, 332) und vom 6. März 1992 III R 47/91 (BFHE 167, 290, BStBl II 1992, 588) liegt jedenfalls nicht vor.

    Eine Divergenz des FG-Urteils zu dem BFH-Urteil in BFHE 167, 290, BStBl II 1992, 588 liegt schon deshalb nicht vor, weil --ebenso wie im Urteil in BFHE 191, 223, BStBl II 2000, 332-- ein nicht vergleichbarer Sachverhalt zu beurteilen war.

  • BFH, 24.02.2009 - IX B 176/08

    Vorläufigkeitsvermerk und Änderungsbefugnis nach § 165 Abs 2 AO in Bezug auf

    Auszug aus BFH, 13.10.2009 - X B 55/09
    Seit der Entscheidung vom 22. Dezember 1987 IV B 174/86 (BFHE 152, 43, BStBl II 1988, 234) entspricht es der ständigen Rechtsprechung (zuletzt BFH-Beschluss vom 24. Februar 2009 IX B 176/08, BFH/NV 2009, 889), dass die Finanzbehörde in mehrfacher Hinsicht einen Ermessensspielraum hat, wenn in tatsächlicher Hinsicht Ungewissheiten über die Voraussetzungen des gesetzlichen Steuertatbestandes bestehen.
  • FG Niedersachsen, 19.08.2013 - 7 K 9/10

    Abhängigkeit des Anspruchs eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers auf

    Die Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des FG Nürnberg vom 13.09.2007 (6 K 28/2007) und den Beschluss des BFH über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision (vom 11.07.2008, III B 167/07, juris) nahm das BVerfG gemäß §§ 93a, 93b BVerfGG nicht zur Entscheidung an (Beschluss vom 09.12.2009, 2 BvR 1957/08, HFR 2010, 292, BFH/NV 2010, 168).
  • BFH, 30.11.2023 - IV R 13/21

    (Teilweise) Aussetzung der Festsetzung oder Feststellung nach § 165 Abs. 1 Satz 4

    Soweit das FA auf die Möglichkeit verweist, ungeklärte Einkunftsquellen gänzlich aus der Besteuerung auszuklammern, betrifft dies Fälle, in denen in tatsächlicher Hinsicht Ungewissheit über die Voraussetzungen des gesetzlichen Steuertatbestands besteht (vgl. BFH-Beschluss vom 13.10.2009 - X B 55/09, BFH/NV 2010, 168, unter 1. [Rz 8], betreffend Liebhaberei; Frotscher in Schwarz/Pahlke/Keß, § 165 AO Rz 58: "Sachverhalte, bei denen Ungewissheit besteht").
  • FG Niedersachsen, 19.08.2013 - 7 K 111/13

    Abhängigkeit des Anspruchs eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers auf

    Die Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des FG Nürnberg vom 13.09.2007 (6 K 28/2007) und den Beschluss des BFH über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision (vom 11.07.2008, III B 167/07, juris) nahm das BVerfG gemäß §§ 93a, 93b BVerfGG nicht zur Entscheidung an (Beschluss vom 09.12.2009, 2 BvR 1957/08, HFR 2010, 292, BFH/NV 2010, 168).
  • BFH, 16.06.2015 - IX R 27/14

    Vermietung und Verpachtung - Vorläufige Steuerfestsetzung - Beseitigung der

    Da innere Tatsachen nur anhand äußerer Umstände (indiziell) festgestellt werden können, kann sich die Ungewissheit i.S. von § 165 Abs. 1 AO auch daraus ergeben, dass (mögliche) Anknüpfungstatsachen, aus denen auf das Vorliegen einer zum Steuertatbestand gehörenden inneren Tatsache geschlossen werden kann, noch nicht vorliegen oder derzeit nicht oder zumindest nicht mit vertretbarem Aufwand festgestellt werden können (z.B. BFH-Beschluss vom 13. Oktober 2009 X B 55/09, BFH/NV 2010, 168).
  • FG Niedersachsen, 19.08.2013 - 7 K 112/13

    Anrechnung; Arbeitslosengeld; Arbeitslosengeld II; Arbeitslosenhilfe;

    Die Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des FG Nürnberg vom 13.09.2007 (6 K 28/2007) und den Beschluss des BFH über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision (vom 11.07.2008, III B 167/07, juris) nahm das BVerfG gemäß §§ 93a, 93b BVerfGG nicht zur Entscheidung an (Beschluss vom 09.12.2009, 2 BvR 1957/08, HFR 2010, 292, BFH/NV 2010, 168).
  • FG Niedersachsen, 21.08.2013 - 7 K 114/13

    Abhängigkeit des Anspruchs eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers auf

    Die Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des FG Nürnberg vom 13.09.2007 (6 K 28/2007) und den Beschluss des BFH über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision (vom 11.07.2008, III B 167/07, juris) nahm das BVerfG gemäß §§ 93a, 93b BVerfGG nicht zur Entscheidung an (Beschluss vom 09.12.2009, 2 BvR 1957/08, HFR 2010, 292, BFH/NV 2010, 168).
  • BFH, 20.11.2012 - IX R 7/11

    Abgrenzung der Änderungsbefugnisse nach § 165 Abs. 2 Satz 1 und 2 AO -

    b) Im Rahmen der Kompensation wird das FG ferner den zulasten des Beigeladenen zu 5 unterlaufenen Rechenfehler (s. oben zu 3.a) --ggf. nach § 177 AO-- einzubeziehen haben (vgl. dazu auch BFH-Beschluss vom 13. Oktober 2009 X B 55/09, BFH/NV 2010, 168, unter 2., sowie BFH-Urteil vom 2. März 2000 VI R 48/97, BFHE 191, 223, BStBl II 2000, 332).
  • FG Niedersachsen, 19.08.2013 - 7 K 113/13

    Anrechnung; Arbeitslosengeld; Arbeitslosengeld II; Arbeitslosenhilfe;

    Die Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des FG Nürnberg vom 13.09.2007 (6 K 28/2007) und den Beschluss des BFH über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision (vom 11.07.2008, III B 167/07, juris) nahm das BVerfG gemäß §§ 93a, 93b BVerfGG nicht zur Entscheidung an (Beschluss vom 09.12.2009, 2 BvR 1957/08, HFR 2010, 292, BFH/NV 2010, 168).
  • FG Niedersachsen, 21.08.2013 - 7 K 116/13

    Abhängigkeit des Anspruchs eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers auf

    Die Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des FG Nürnberg vom 13.09.2007 (6 K 28/2007) und den Beschluss des BFH über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision (vom 11.07.2008, III B 167/07, juris) nahm das BVerfG gemäß §§ 93a, 93b BVerfGG nicht zur Entscheidung an (Beschluss vom 09.12.2009, 2 BvR 1957/08, HFR 2010, 292, BFH/NV 2010, 168).
  • BFH, 17.03.2010 - IV R 60/07

    Liebhaberei - Zurückstellung nachrangiger Ermittlungen bei vorläufiger

    Folgt das FA mit der vorläufigen Steuerfestsetzung zunächst den rechtlichen Vorstellungen des Steuerpflichtigen, kann dieser in nachrangigen Einzelfragen auch dann nicht mit einem Fortbestand der rechtlichen Beurteilung rechnen, wenn sich das FA in der vorrangigen Hauptfrage nach Beseitigung der tatsächlichen Ungewissheit anders entscheidet (BFH-Beschluss vom 13. Oktober 2009 X B 55/09, BFH/NV 2010, 168, unter 1. der Gründe).
  • BFH, 15.09.2010 - X R 16/08

    Ansparrücklage eines Existenzgründers

  • BFH, 01.04.2011 - XI B 75/10

    Ablehnung einer Vorlage an den EuGH im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde

  • BFH, 05.10.2010 - X B 72/10

    Darlegungsanforderungen einer Nichtzulassungsbeschwerde bei kumulativer

  • FG Münster, 27.03.2014 - 2 K 1208/12

    Umfang eines Vorläufigkeitsvermerks nach § 165 AO

  • FG München, 21.12.2010 - 4 V 3049/10

    Stichtagsprinzip bei Bestimmung der maßgeblichen Fassung des Baugesetzbuchs für

  • FG Sachsen, 13.04.2018 - 8 V 311/18

    Zugrundelegung vorläufig berücksichtigter Verluste aus Gewerbebetrieb als nicht

  • FG Niedersachsen, 16.02.2010 - 12 K 119/08

    Sachdienlichkeit einer Teil-Einspruchsentscheidung bei abschließender

  • FG Hamburg, 02.04.2014 - 3 K 244/13

    Abgabenordnung, Einkommensteuer: Zurückstellung der Qualifizierung von Einkünften

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