Weitere Entscheidung unten: BFH, 14.10.2009

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   BFH, 24.06.2009 - IV R 47/06   

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https://dejure.org/2009,10438
BFH, 24.06.2009 - IV R 47/06 (https://dejure.org/2009,10438)
BFH, Entscheidung vom 24.06.2009 - IV R 47/06 (https://dejure.org/2009,10438)
BFH, Entscheidung vom 24. Juni 2009 - IV R 47/06 (https://dejure.org/2009,10438)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Beabsichtigte Privatnutzung eines landwirtschaftlich genutzten Grundstücks steht dessen Übertragung in das Sonderbetriebsvermögen eines anderen Mitunternehmers nicht entgegen; Mitunternehmerschaft zwischen Eltern und Kind

  • Judicialis

    EStG § 6 Abs. 5 S. 3 Nr. 3; ; EStG a.F. § 52 Abs. 15 S. 10; ; FGO § 126 Abs. 3 S. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entnahme eines Grundstücks aus einem Betriebsvermögen eines Betriebs der Landwirtschaft und Forstwirtschaft zur Errichtung eines Einfamilienhauses; Voraussetzungen für das Vorliegen einer Mitunternehmerschaft

  • datenbank.nwb.de

    Übertragung eines zuvor landwirtschaftlich genutzten Grundstücks zum Buchwert aus dem Sonderbetriebsvermögen der Mitunternehmerschaft in das Sonderbetriebsvermögen eines anderen Mitunternehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 52 Abs 15 S 10, EStG § 13 Abs 5
    Betriebsleiterwohnung; Entnahme; Grundstück; Land- und Forstwirtschaft; Steuerfreiheit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2010, 181
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 06.12.2000 - VIII R 21/00

    Veräußerung eines Mitunternehmerteilanteils

    Auszug aus BFH, 24.06.2009 - IV R 47/06
    Tragend hierfür ist, dass das Wirtschaftsgut auch nach dem Eigentumswechsel bei wirtschaftlicher Betrachtung den Funktionszusammenhang, in dem es zuvor bei der Gesellschaft stand, nicht verlässt und damit die stillen Reserven dem betrieblichen Gesamtvermögen der Mitunternehmerschaft verhaftet bleiben (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. August 1992 IV R 89/90, BFHE 170, 21, BStBl II 1993, 225; vom 26. November 1998 IV R 39/98, BFHE 187, 390, BStBl II 1999, 263, und vom 6. Dezember 2000 VIII R 21/00, BFHE 194, 97, BStBl II 2003, 194, jeweils m.w.N.; nunmehr gesetzlich geregelt in § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 3 EStG).

    Die Pflicht zur Fortführung des Grundstücksbuchwerts wird auch nicht durch ein zeitliches Zusammenfallen der Begründung der Mitunternehmerstellung des Erwerbers und der unentgeltlichen Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums am Grundstück in Frage gestellt (BFH-Urteil in BFHE 194, 97, BStBl II 2003, 194).

  • BFH, 27.08.1992 - IV R 89/90

    Durch Umlageverfahren zugeteilte Grundstücke als Betriebsvermögen

    Auszug aus BFH, 24.06.2009 - IV R 47/06
    Tragend hierfür ist, dass das Wirtschaftsgut auch nach dem Eigentumswechsel bei wirtschaftlicher Betrachtung den Funktionszusammenhang, in dem es zuvor bei der Gesellschaft stand, nicht verlässt und damit die stillen Reserven dem betrieblichen Gesamtvermögen der Mitunternehmerschaft verhaftet bleiben (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. August 1992 IV R 89/90, BFHE 170, 21, BStBl II 1993, 225; vom 26. November 1998 IV R 39/98, BFHE 187, 390, BStBl II 1999, 263, und vom 6. Dezember 2000 VIII R 21/00, BFHE 194, 97, BStBl II 2003, 194, jeweils m.w.N.; nunmehr gesetzlich geregelt in § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 3 EStG).

    Die bloße Absicht des Erwerbers, das Grundstück auf Dauer einer außerbetrieblichen Nutzung zuzuführen, kann deshalb eine Entnahme noch nicht bewirken (BFH-Urteil in BFHE 170, 21, BStBl II 1993, 225).

  • BFH, 12.03.1992 - IV R 31/91

    Wertung des Beginns von Umbaumaßnahmen als Entnahme

    Auszug aus BFH, 24.06.2009 - IV R 47/06
    Die Entnahme kann jedoch erst zu dem Zeitpunkt angenommen werden, zu dem feststeht, dass das Gebäude auf Dauer außerbetrieblich genutzt werden soll (BFH-Urteil vom 12. März 1992 IV R 31/91, BFH/NV 1993, 405).
  • BFH, 26.11.1998 - IV R 39/98

    Vorbehaltsnießbrauch und wirtschaftliches Eigentum

    Auszug aus BFH, 24.06.2009 - IV R 47/06
    Tragend hierfür ist, dass das Wirtschaftsgut auch nach dem Eigentumswechsel bei wirtschaftlicher Betrachtung den Funktionszusammenhang, in dem es zuvor bei der Gesellschaft stand, nicht verlässt und damit die stillen Reserven dem betrieblichen Gesamtvermögen der Mitunternehmerschaft verhaftet bleiben (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. August 1992 IV R 89/90, BFHE 170, 21, BStBl II 1993, 225; vom 26. November 1998 IV R 39/98, BFHE 187, 390, BStBl II 1999, 263, und vom 6. Dezember 2000 VIII R 21/00, BFHE 194, 97, BStBl II 2003, 194, jeweils m.w.N.; nunmehr gesetzlich geregelt in § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 3 EStG).
  • BFH, 18.10.1989 - X R 99/87

    Anforderungen an ein Wirtschaftsgut des Betriebsvermögens - Voraussetzungen für

    Auszug aus BFH, 24.06.2009 - IV R 47/06
    Die durch die Nutzungsänderung bewirkte Entnahmehandlung muss aber für die am Steuerrechtsverhältnis Beteiligten äußerlich erkennbar sein (BFH-Urteil vom 18. Oktober 1989 X R 99/87, BFH/NV 1990, 424).
  • BFH, 08.02.1996 - IV R 24/95

    Keine Buchwertentnahme einer Wohnung aus land- und forstwirtschaftlichem

    Auszug aus BFH, 24.06.2009 - IV R 47/06
    Errichtet ein Landwirt auf dem Grund und Boden seines Betriebsvermögens ein Wohnhaus zum Zwecke der Privatnutzung, kann dies eine schlüssige Entnahmehandlung darstellen (BFH-Urteil vom 8. Februar 1996 IV R 24/95, BFHE 180, 76, BStBl II 1996, 308).
  • BFH, 10.12.1992 - IV R 115/91

    Bebauung von geringem Teil der Grundstückfläche ist keine Entnahme

    Auszug aus BFH, 24.06.2009 - IV R 47/06
    Als schlüssige Entnahmehandlung ist eine bloße Nutzungsänderung landwirtschaftlich genutzter Flächen jedoch nur dann anzuerkennen, wenn das Grundstück damit notwendiges Privatvermögen geworden ist (BFH-Urteil vom 10. Dezember 1992 IV R 115/91, BFHE 170, 141, BStBl II 1993, 342).
  • BFH, 07.06.2006 - IX R 4/04

    Zivilrechtliche Unwirksamkeit bei Verträgen zwischen nahen Angehörigen als Indiz

    Auszug aus BFH, 24.06.2009 - IV R 47/06
    Im Rahmen der Prüfung sind jedoch die von der Rechtsprechung entwickelten Regeln zur Anerkennung von Verträgen unter nahen Angehörigen zu beachten (u.a. BFH-Urteil vom 7. Juni 2006 IX R 4/04, BFHE 214, 173, BStBl II 2007, 294).
  • BFH, 04.11.1982 - IV R 159/79

    Landwirtschaftlich genutztes Grundstück - Nutzungsänderung - Betriebsvermögen -

    Auszug aus BFH, 24.06.2009 - IV R 47/06
    Wie der Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden hat, verliert ein zuvor landwirtschaftlich genutztes Grundstück seine Betriebsvermögenseigenschaft weder durch die Ausweisung als Bauland noch durch die Einstellung der bisherigen landwirtschaftlichen Nutzung (Senatsurteil vom 4. November 1982 IV R 159/79, BFHE 137, 294, BStBl II 1983, 448).
  • BFH, 14.02.2008 - IV R 44/05

    Mitunternehmerschaft bei Landwirtsehegatten - Aussetzung des Verfahrens - Fall

    Auszug aus BFH, 24.06.2009 - IV R 47/06
    Regelmäßig kann die Entnahme frühestens mit dem Beginn der Bebauung und spätestens mit dem tatsächlichen Beginn der Eigennutzung bejaht werden (BFH-Urteil vom 14. Februar 2008 IV R 44/05, BFH/NV 2008, 1156).
  • BFH, 22.01.2004 - IV R 44/02

    Ehegatten-Mitunternehmerschaft in der Landwirtschaft

  • FG Baden-Württemberg, 07.08.2020 - 13 K 378/19

    Steuerpflichtige Entnahme eines Grundstücks innerhalb der Sperrfrist des § 6 Abs.

    Die Entnahme erfolgte -nach den Gesamtumständen sowie der Nutzungsvereinbarung vom 9. Mai 2016 war ersichtlich eine Bebauung und eine Eigennutzung durch S geplant - bereits mit Beginn der Bebauung im Sommer 2016 und nicht erst durch den tatsächlichen Bezug im Jahr 2017 (zur Bestimmung des maßgeblichen Entnahmezeitpunktes vgl. BFH-Urteil vom 24. Juni 2009 IV R 47/06, BFH/NV 2010, 181, unter II.1.b, m.w.N.) Die Entnahme der Grundstücke aus dem (Sonder-) Betriebsvermögen des S vor Ablauf der Sperrfrist (Behaltefrist) hat zur Folge, dass die Grundstücke nach § 6 Abs. 5 Satz 4 EStG rückwirkend auf den Zeitpunkt der Übertragung mit dem Teilwert anzusetzen waren.

    d) Diese Beurteilung weicht nicht in entscheidungserheblicher Weise ab von dem BFH-Urteil vom 24. Juni 2009 IV R 47/06 (BFH/NV 2010, 181, unter II.2.

    Außerdem waren die Ausführungen des BFH für sein Urteil in BFH/NV 2010, 181 nicht entscheidungserheblich.

  • FG Rheinland-Pfalz, 25.06.2014 - 1 K 1627/11

    Aufteilung von landwirtschaftlichem Betriebsvermögen im Wege einer

    Der für die Besteuerung von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft zuständige IV. Senat des BFH hat in einem Urteil vom 24. Juni 2009 dementsprechend zu der Frage, ob im Falle der Übertragung von Miteigentumsanteilen an landwirtschaftlichen Nutzflächen durch in Gütergemeinschaft lebende Ehegatten an ihre Tochter diese Mitunternehmerin des landwirtschaftlichen Betriebs der Eltern wird, für erforderlich gehalten, dass die Grundstücke weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden, der Bewirtschaftungsaufwand gemeinsam getragen und der Ertrag verhältnismäßig geteilt werden soll (vgl. BFH, Urteil vom 24. Juni 2009 IV R 47/06, BFH/NV 2010, 181).
  • FG Baden-Württemberg, 16.12.2019 - 1 K 135/19

    Aufgabe eines landwirtschaftlichen Verpachtungsbetriebs - Voraussetzungen der

    Die durch die Nutzungsänderung bewirkte Entnahmehandlung muss für die am Steuerrechtsverhältnis Beteiligten äußerlich erkennbar sein (BFH-Urteil vom 24. Juni 2009 IV R 47/06, BFH/NV 2010, 181 Rn. 14 f.; Kulosa in Schmidt, EStG, 38. Aufl., 2019, § 13 Rn. 225 ff.).
  • FG Baden-Württemberg, 15.05.2012 - 8 K 1936/09

    Steuerfreie Einnahme nach § 13 Abs. 4 Satz 6 Nr. 2 EStG

    Die bloße Absicht des Erwerbers, das Grundstück auf Dauer einer außerbetrieblichen Nutzung zuzuführen, kann deshalb eine Entnahme noch nicht bewirken (BFH-Urteile vom24.6.2009 IV R 47/06, BFH/NV 2010, 181 und vom 1.7.2004 IV R 10/03, BFHE 206, 426, BStBl II 2004, 947).
  • FG München, 14.03.2017 - 12 K 1967/14

    Streit wegen gesonderter und einheitlicher Feststellung von Grundlagen für die

    Als schlüssige Entnahmehandlung ist eine bloße Nutzungsänderung landwirtschaftlich genutzter Flächen jedoch nur dann anzuerkennen, wenn das Grundstück damit notwendiges Privatvermögen geworden ist (BFH-Urteile vom 10. Dezember 1992 IV R 115/91, BFHE 170, 141, BStBl II 1993, 342; vom 24. Juni 2009 IV R 47/06, BFH/NV 2010, 181, Rn. 15).
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Rechtsprechung
   BFH, 14.10.2009 - IX B 88/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,10854
BFH, 14.10.2009 - IX B 88/09 (https://dejure.org/2009,10854)
BFH, Entscheidung vom 14.10.2009 - IX B 88/09 (https://dejure.org/2009,10854)
BFH, Entscheidung vom 14. Oktober 2009 - IX B 88/09 (https://dejure.org/2009,10854)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zur letztmaligen Anwendung des EigZulG

  • Judicialis

    EigZulG § 2; ; EigZulG § 19 Abs. 5; ; EigZulG § 19 Abs. 9

  • rechtsportal.de

    Auslegung von § 19 Abs. 9 Eigenheimzulagengesetz ( EigZulG )

  • datenbank.nwb.de

    Anspruch auf Eigenheimzulage, wenn Objekt aufgrund eines vor dem 1.1.2006 rechtswirksam abgeschlossenen obligatorischen Vertrags angeschafft wurde

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2010, 181
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 29.08.2007 - IX R 41/06

    Anwendung des § 9 EigZulG bei Erwerb eines Grundstücks mit einem noch

    Auszug aus BFH, 14.10.2009 - IX B 88/09
    Diese Auslegung entspricht der Rechtsauffassung, die der BFH jedenfalls implizit stets vertreten hat (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 29. August 2007 IX R 41/06, nicht amtlich veröffentlicht, [...]).
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