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   BFH, 18.08.2010 - X B 178/09   

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https://dejure.org/2010,8480
BFH, 18.08.2010 - X B 178/09 (https://dejure.org/2010,8480)
BFH, Entscheidung vom 18.08.2010 - X B 178/09 (https://dejure.org/2010,8480)
BFH, Entscheidung vom 18. August 2010 - X B 178/09 (https://dejure.org/2010,8480)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Änderungsbefugnis des Finanzamts nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO bei Verletzungen von Ermittlungspflicht und Mitwirkungspflicht - Gesteigerte Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen - Anforderungen an das Vorliegen eines "qualifizierten Rechtsanwendungsfehlers" - Vollständige ...

  • openjur.de

    Änderungsbefugnis des Finanzamts nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO bei Verletzungen von Ermittlungspflicht und Mitwirkungspflicht; Gesteigerte Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen; Anforderungen an das Vorliegen eines "qualifizierten Rechtsanwendungsfehlers"; Vollständige und ...

  • Bundesfinanzhof

    AO § 173 Abs 1 Nr 1, AO § 90 Abs 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 3 S 3
    Änderungsbefugnis des Finanzamts nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO bei Verletzungen von Ermittlungspflicht und Mitwirkungspflicht - Gesteigerte Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen - Anforderungen an das Vorliegen eines "qualifizierten Rechtsanwendungsfehlers" - Vollständige ...

  • Bundesfinanzhof

    Änderungsbefugnis des Finanzamts nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO bei Verletzungen von Ermittlungspflicht und Mitwirkungspflicht - Gesteigerte Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen - Anforderungen an das Vorliegen eines "qualifizierten Rechtsanwendungsfehlers" - Vollständige ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 173 Abs 1 Nr 1 AO, § 90 Abs 1 AO, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO
    Änderungsbefugnis des Finanzamts nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO bei Verletzungen von Ermittlungspflicht und Mitwirkungspflicht - Gesteigerte Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen - Anforderungen an das Vorliegen eines "qualifizierten Rechtsanwendungsfehlers" - Vollständige ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 173 Abs 1 Nr 1 AO, § 90 Abs 1 AO, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO
    Änderungsbefugnis des Finanzamts nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO bei Verletzungen von Ermittlungspflicht und Mitwirkungspflicht - Gesteigerte Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen - Anforderungen an das Vorliegen eines "qualifizierten Rechtsanwendungsfehlers" - Vollständige ...

  • rewis.io

    Änderungsbefugnis des Finanzamts nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO bei Verletzungen von Ermittlungspflicht und Mitwirkungspflicht - Gesteigerte Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen - Anforderungen an das Vorliegen eines "qualifizierten Rechtsanwendungsfehlers" - Vollständige ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Änderungsbefugnis des Finanzamts nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO bei Verletzungen von Ermittlungspflicht und Mitwirkungspflicht - Gesteigerte Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen - Anforderungen an das Vorliegen eines "qualifizierten Rechtsanwendungsfehlers" - Vollständige ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Zulassung der Revision zur Sicherung der Rechtseinheit in der Finanzgerichtsbarkeit; Verletzung der Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen im Falle einer nicht vollständigen und wahrheitsgemäßen Darstellung der steuerrelevanten Tatbestände

  • datenbank.nwb.de

    Änderung eines Bescheids nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO bei Verletzung der Ermittlungspflicht des Finanzamts und Verletzung der Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2010, 2010
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 08.02.2006 - III B 128/04

    Fehlerhafte Beweiswürdigung

    Auszug aus BFH, 18.08.2010 - X B 178/09
    a) Diese Voraussetzung kann etwa dann vorliegen, wenn das FG eine offensichtlich einschlägige entscheidungserhebliche Vorschrift übersehen hat (vgl. BFH-Beschluss vom 28. Juli 2003 V B 72/02, BFH/NV 2003, 1597) oder wenn das Urteil jeglicher gesetzlichen Grundlage entbehrt oder auf einer offensichtlich Wortlaut und Gesetzeszweck widersprechenden Gesetzesauslegung beruht (vgl. BFH-Beschluss vom 8. Februar 2006 III B 128/04, BFH/NV 2006, 1116).
  • BFH, 07.07.2005 - IX B 13/05

    Revisionszulassung; Rechtsfehler des FG

    Auszug aus BFH, 18.08.2010 - X B 178/09
    Unterhalb dieser Schwelle liegende erhebliche Rechtsfehler reichen dagegen nicht aus, um eine greifbare Gesetzwidrigkeit oder gar eine Willkürlichkeit der angefochtenen Entscheidung anzunehmen (vgl. BFH-Beschluss vom 7. Juli 2005 IX B 13/05, BFH/NV 2005, 2031).
  • BFH, 16.06.2004 - X R 56/01

    Änderung nach § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO; keine Änderungssperre bei

    Auszug aus BFH, 18.08.2010 - X B 178/09
    c) Zur Beurteilung der damit für die Änderungsbefugnis des FA gemäß § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO entscheidungserheblichen Frage, ob der Verstoß der Finanzbehörde gegen ihre Ermittlungspflicht den Verstoß des Steuerpflichtigen gegen seine Mitwirkungspflicht deutlich überwiegt (BFH-Urteil vom 16. Juni 2004 X R 56/01, BFH/NV 2004, 1502), sind indessen die beiderseitigen Pflichtverletzungen gegenüberzustellen, zu würdigen und zu gewichten, um sodann unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls den Streitfall zu entscheiden.
  • BFH, 10.04.2006 - X B 209/05

    NZB: Abgrenzung private Vermögensverwaltung - gewerblicher Wertpapierhandel

    Auszug aus BFH, 18.08.2010 - X B 178/09
    Wird --wie hier-- gerügt, das FG hätte auch ohne entsprechenden Beweisantritt von Amts wegen den Sachverhalt weiter aufklären müssen, so sind nach ständiger Rechtsprechung des BFH Ausführungen dazu erforderlich, welche Beweise das FG von Amts wegen hätte erheben müssen, aus welchen Gründen sich ihm die Notwendigkeit einer Beweiserhebung auch ohne Antrag hätte aufdrängen müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern die Beweiserhebung auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (Senatsbeschluss vom 10. April 2006 X B 209/05, BFH/NV 2006, 1461, m.w.N. aus der BFH-Rechtsprechung).
  • BFH, 23.07.2003 - I B 169/02

    Mitwirkungspflicht des Stpfl. im Besteuerungsverfahren

    Auszug aus BFH, 18.08.2010 - X B 178/09
    Der BFH hat wiederholt entschieden, dass der Steuerpflichtige im Veranlagungsverfahren und auch im gerichtlichen Verfahren (§ 76 Abs. 1 FGO) verpflichtet ist, im Rahmen des Zumutbaren an der Aufklärung des für die Besteuerung erheblichen Verfahrens mitzuwirken und in diesem Rahmen sowohl Auskünfte zu erteilen als auch Belege vorzulegen hat (BFH-Beschluss vom 23. Juli 2003 I B 169/02, juris, m.w.N.).
  • BFH, 28.08.2007 - VII B 357/06

    Greifbare Gesetzwidrigkeit bei Übersehen einer entscheidungserheblichen

    Auszug aus BFH, 18.08.2010 - X B 178/09
    Voraussetzung hierfür ist aber, dass die Entscheidung des FG in einem solchen Maße fehlerhaft ist, dass das Vertrauen in die Rechtsprechung nur durch eine höchstrichterliche Korrektur der finanzgerichtlichen Entscheidung wiederhergestellt werden könnte (ständige Rechtsprechung des BFH, s. Beschluss vom 28. August 2007 VII B 357/06, BFH/NV 2008, 113, m.w.N.).
  • BFH, 28.07.2003 - V B 72/02

    Einheitlichkeit der Rspr.; greifbare Gesetzwidrigkeit eines FG-Urteils

    Auszug aus BFH, 18.08.2010 - X B 178/09
    a) Diese Voraussetzung kann etwa dann vorliegen, wenn das FG eine offensichtlich einschlägige entscheidungserhebliche Vorschrift übersehen hat (vgl. BFH-Beschluss vom 28. Juli 2003 V B 72/02, BFH/NV 2003, 1597) oder wenn das Urteil jeglicher gesetzlichen Grundlage entbehrt oder auf einer offensichtlich Wortlaut und Gesetzeszweck widersprechenden Gesetzesauslegung beruht (vgl. BFH-Beschluss vom 8. Februar 2006 III B 128/04, BFH/NV 2006, 1116).
  • BFH, 22.04.2009 - VI B 95/08

    Arbeitslohn bei Leistung an Gesellschafter/nahestehende Person -

    Auszug aus BFH, 18.08.2010 - X B 178/09
    Die tatrichterliche Überzeugungsbildung der Vorinstanz ist nur insoweit revisibel, als Verstöße gegen die Verfahrensordnung, gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze vorliegen (vgl. BFH-Beschluss vom 22. April 2009 VI B 95/08, BFH/NV 2009, 1278, m.w.N.).
  • BFH, 18.07.2006 - X B 206/05

    Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen

    Auszug aus BFH, 18.08.2010 - X B 178/09
    Soweit die Kläger vorbringen, das FG habe "bzgl. der Erkenntnis des Klägers hinsichtlich der fehlerhaften Erklärungen ab Oktober 2002 ... nicht richtig dargestellt", ist darauf zu verweisen, dass Unrichtigkeiten im Tatbestand des finanzgerichtlichen Urteils nicht im Rechtsmittelverfahren beim BFH, sondern nur mit einem fristgebundenen Antrag auf Tatbestandsberichtigung beim FG (§ 108 FGO) geltend zu machen sind (vgl. Senatsbeschluss vom 18. Juli 2006 X B 206/05, BFH/NV 2006, 1877).
  • BFH, 17.09.1986 - II B 87/86

    Unzulässigkeit der Beschwede wegen fehlender ausreichender Begründung

    Auszug aus BFH, 18.08.2010 - X B 178/09
    Darüber hinaus muss schlüssig vorgetragen werden, inwiefern das angegriffene Urteil ohne diesen Verfahrensmangel anders ausgefallen wäre (vgl. BFH-Beschluss vom 17. September 1986 II B 87/86, BFH/NV 1988, 235).
  • BFH, 04.07.1990 - GrS 2/88

    Kontokorrentverbindlichkeit; Auszahlungen; Überweisungen; Betriebliche

  • BFH, 15.07.2020 - III R 62/19

    Nachweis der fast ausschließlichen betrieblichen Nutzung eines PKW bei der

    Dabei hat der Steuerpflichtige durch die Anführung von Tatsachen den Zusammenhang der Aufwendungen mit dem Betrieb darzutun und auf Verlangen entsprechende Nachweise (Unterlagen) vorzulegen (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 04.07.1990 - GrS 2-3/88, BFHE 161, 290, BStBl II 1990, 817, unter C.II.5.h aa, und BFH-Beschluss vom 18.08.2010 - X B 178/09, BFH/NV 2010, 2010, Rz 7).
  • BFH, 21.02.2017 - VIII R 46/13

    Zum Verhältnis einer gesonderten und einheitlichen Feststellung von

    Ob eine entsprechende Pflichtverletzung vorliegt, ist ebenso wie die unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des Streitfalles gebotene Abwägung der Pflichtverstöße gegeneinander Tatfrage, deren Beantwortung dem FG als Tatsacheninstanz obliegt und die im Rahmen des Revisionsverfahrens nur begrenzt überprüft werden kann (z.B. BFH-Beschluss vom 18. August 2010 X B 178/09, BFH/NV 2010, 2010).
  • BFH, 13.07.2011 - X B 117/10

    Darlegungserfordernisse bei behaupteter Divergenz und kumulativer

    Darüber hinaus muss schlüssig vorgetragen werden, inwiefern das angegriffene Urteil ohne diesen Verfahrensmangel anders ausgefallen wäre (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsbeschluss vom 18. August 2010 X B 178/09, BFH/NV 2010, 2010; Gräber/Ruban, a.a.O., § 116 Rz 48, 49).
  • BFH, 13.07.2011 - X B 187/10

    Grundsätzliche Bedeutung - Benennungsverlangen

    Unterhalb dieser Schwelle liegende erhebliche Rechtsfehler reichen nicht aus, um eine greifbare Gesetzwidrigkeit oder gar eine Willkürlichkeit der angefochtenen Entscheidung anzunehmen (Senatsbeschluss vom 18. August 2010 X B 178/09, BFH/NV 2010, 2010, m.w.N. aus der BFH-Rechtsprechung).
  • BFH, 16.02.2011 - X B 133/10

    Rüge der verfahrensfehlerhaften Unterlassung einer Zeugenvernehmung bei Verzicht

    Eine Überraschungsentscheidung liegt nur dann vor, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nicht rechnen musste (vgl. Senatsbeschluss vom 18. August 2010 X B 178/09, BFH/NV 2010, 2010).
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