Rechtsprechung
BFH, 13.04.2010 - VIII R 27/08 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- lexetius.com
Prozesskosten aus finanzgerichtlichen Verfahren als Werbungskosten? - Nichterweislichkeit steuermindernden Tatsachen - Aufwendungen für Fotokopien zur Fertigung der Einkommensteuererklärung nicht abzugsfähig - Unterbleiben einer Beteiligtenvernehmung - Anwaltskanzlei als ...
- openjur.de
Prozesskosten aus finanzgerichtlichen Verfahren als Werbungskosten?; Nichterweislichkeit steuermindernden Tatsachen; Aufwendungen für Fotokopien zur Fertigung der Einkommensteuererklärung nicht abzugsfähig; Unterbleiben einer Beteiligtenvernehmung; Anwaltskanzlei als ...
- Bundesfinanzhof
EStG § 9 Abs 1, EStG § 12 Nr 3, EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b S 3, FGO § 76 Abs 2, EStG § 18 Abs 1 Nr 1, EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1
Prozesskosten aus finanzgerichtlichen Verfahren als Werbungskosten? - Nichterweislichkeit steuermindernden Tatsachen - Aufwendungen für Fotokopien zur Fertigung der Einkommensteuererklärung nicht abzugsfähig - Unterbleiben einer Beteiligtenvernehmung - Anwaltskanzlei als ...
- Bundesfinanzhof
Prozesskosten aus finanzgerichtlichen Verfahren als Werbungskosten? - Nichterweislichkeit steuermindernden Tatsachen - Aufwendungen für Fotokopien zur Fertigung der Einkommensteuererklärung nicht abzugsfähig - Unterbleiben einer Beteiligtenvernehmung - Anwaltskanzlei als ...
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 9 Abs 1 EStG 1997, § 12 Nr 3 EStG 1997, § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b S 3 EStG 1997, § 76 Abs 2 FGO, § 18 Abs 1 Nr 1 EStG 1997
Prozesskosten aus finanzgerichtlichen Verfahren als Werbungskosten? - Nichterweislichkeit steuermindernden Tatsachen - Aufwendungen für Fotokopien zur Fertigung der Einkommensteuererklärung nicht abzugsfähig - Unterbleiben einer Beteiligtenvernehmung - Anwaltskanzlei als ... - rechtsprechung-im-internet.de
§ 9 Abs 1 EStG 1997, § 12 Nr 3 EStG 1997, § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b S 3 EStG 1997, § 76 Abs 2 FGO, § 18 Abs 1 Nr 1 EStG 1997
Prozesskosten aus finanzgerichtlichen Verfahren als Werbungskosten? - Nichterweislichkeit steuermindernden Tatsachen - Aufwendungen für Fotokopien zur Fertigung der Einkommensteuererklärung nicht abzugsfähig - Unterbleiben einer Beteiligtenvernehmung - Anwaltskanzlei als ... - IWW
- rewis.io
Prozesskosten aus finanzgerichtlichen Verfahren als Werbungskosten? - Nichterweislichkeit steuermindernden Tatsachen - Aufwendungen für Fotokopien zur Fertigung der Einkommensteuererklärung nicht abzugsfähig - Unterbleiben einer Beteiligtenvernehmung - Anwaltskanzlei als ...
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Prozesskosten aus finanzgerichtlichen Verfahren als Werbungskosten? - Nichterweislichkeit steuermindernden Tatsachen - Aufwendungen für Fotokopien zur Fertigung der Einkommensteuererklärung nicht abzugsfähig - Unterbleiben einer Beteiligtenvernehmung - Anwaltskanzlei als ...
- streifler.de (Kurzinformation und Volltext)
Werbungskosten: Zum - richtigen - Nachweis der Aufwendungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Prozesskosten aus finanzgerichtlichen Verfahren als Werbungskosten?
- datenbank.nwb.de
Prozesskosten teilen die einkommensteuerrechtliche Qualifikation der Aufwendungen, die Gegenstand des Prozesses waren; Nichterweislichkeit steuermindernder Tatsachen geht zu Lasten des Steuerpflichtigen; Kosten für die Erstellung der Einkommensteuererklärung sind der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Steuermindernde Berücksichtigung von Prozesskosten aus finanzgerichtlichen Verfahren für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit als Werbungskosten; Nachweis von Betriebsausgaben als Werbung durch Vorlage der Originalrechnungen; Pflicht des Steuergerichts zur ...
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Gerichtskosten aus finanzgerichtlichen Verfahren
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Herstellungskosten
- Herstellungskosten bei Gebäuden
- Baumangel
- Prozesskosten
- Werbungskosten
- Werbungskosten bei sonstigen Einkünften
- Werbungskosten bei Bezug von Sozialversicherungsrenten / Altersrente
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BFH/NV 2010, 2038
Wird zitiert von ... (40) Neu Zitiert selbst (27)
- BFH, 26.05.2006 - IV B 150/05
Aufwendungsnachweis für Fachliteratur; Abzugsfähigkeit der Kosten für die Führung …
Auszug aus BFH, 13.04.2010 - VIII R 27/08
Die hier zu beurteilende Frage der Abziehbarkeit der Kosten eines die Einkommensteuer betreffenden FG-Prozesses ließ der BFH ausdrücklich offen (vgl. BFH-Beschluss vom 26. Mai 2006 IV B 150/05, juris).Der BFH hat bereits mit Beschluss vom 26. Mai 2006 IV B 150/05 (juris) darauf hingewiesen, dass die Beteiligtenvernehmung nur ein letztes Erkenntnismittel ist und nicht dazu dient, einem Beteiligten Gelegenheit zu geben, seine eigenen Behauptungen zu bestätigen und ggf. zu beschwören.
Wie bereits im BFH-Beschluss vom 26. Mai 2006 IV B 150/05 (juris) ausgeführt, ist der Beantwortung der Frage, ob ggf. ein Verfahrensmangel vorliegt, die materiell-rechtliche Auffassung des FG zugrunde zu legen.
Einer Anordnung des persönlichen Erscheinens bedurfte es hierzu nicht (vgl. BFH-Beschluss vom 26. Mai 2006 IV B 150/05, juris).
Das FG hat sich --unter Zugrundelegung des BFH-Beschlusses vom 26. Mai 2006 IV B 150/05 (juris), mit dem die FG-Entscheidung betreffend Einkommensteuer 1999 der Kläger im zweiten Rechtsgang aufgehoben und zurückverwiesen wurde --ausführlich der Frage gewidmet, ob die Kläger auch wegen Solidaritätszuschlag Klage erhoben haben.
- BFH, 14.12.2004 - XI R 13/04
Umfang des Betriebsausgabenabzugs bei Nutzung eines häuslichen Arbeitzimmers zur …
Auszug aus BFH, 13.04.2010 - VIII R 27/08
Nach ständiger BFH-Rechtsprechung ist der Begriff des häuslichen Arbeitszimmers im Gesetz nicht näher bestimmt; aus dem Wesen des Typus des "häuslichen Arbeitszimmers" folgt zudem, dass seine Grenzen fließend sind und es Übergangsformen gibt (vgl. BFH-Urteile vom 14. Dezember 2004 XI R 13/04, BFHE 208, 239, BStBl II 2005, 344; vom 16. Dezember 2004 IV R 19/03, BFHE 208, 263, BStBl II 2005, 212; vom 22. November 2006 X R 1/05, BFHE 216, 110, BStBl II 2007, 304, jeweils m.w.N.).Für den Fall eines als Syndikusanwalt eines Unternehmens nichtselbständig tätigen Klägers, der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer geltend macht (vgl. BFH-Urteil in BFHE 208, 239, BStBl II 2005, 344), hat der BFH in diesem Zusammenhang zum Ausdruck gebracht, dass auch eine Anwaltskanzlei dem Grunde nach von der Regelung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG erfasst wird, sofern sie die Merkmale eines häuslichen Arbeitszimmers aufweist.
Dieser Mittelpunkt ist nicht isoliert für einzelne Tätigkeiten, sondern nur für sämtliche Tätigkeiten des Steuerpflichtigen zu bestimmen (BFH-Urteile in BFHE 208, 239, BStBl II 2005, 344, unter II.A.2.b der Entscheidungsgründe, m.w.N.; vom 13. Oktober 2003 VI R 27/02, BFHE 204, 88, BStBl II 2004, 771).
Halbsatz EStG für einen unbegrenzten Betriebsausgabenabzug nicht aus (vgl. BFH-Urteile in BFHE 208, 239, BStBl II 2005, 344; in BFHE 204, 88, BStBl II 2004, 771).
- BFH, 13.10.2003 - VI R 27/02
Häusliches Arbeitszimmer: Betätigungsmittelpunkt bei mehreren Tätigkeiten
Auszug aus BFH, 13.04.2010 - VIII R 27/08
Dieser Mittelpunkt ist nicht isoliert für einzelne Tätigkeiten, sondern nur für sämtliche Tätigkeiten des Steuerpflichtigen zu bestimmen (BFH-Urteile in BFHE 208, 239, BStBl II 2005, 344, unter II.A.2.b der Entscheidungsgründe, m.w.N.; vom 13. Oktober 2003 VI R 27/02, BFHE 204, 88, BStBl II 2004, 771).Halbsatz EStG für einen unbegrenzten Betriebsausgabenabzug nicht aus (vgl. BFH-Urteile in BFHE 208, 239, BStBl II 2005, 344; in BFHE 204, 88, BStBl II 2004, 771).
Dabei ist abzustellen auf das Gesamtbild der Verhältnisse und die Verkehrsanschauung, nicht auf die Vorstellung des betroffenen Steuerpflichtigen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 204, 88, BStBl II 2004, 771).
- BFH, 22.10.2007 - XI B 12/07
Häusliches Arbeitszimmer eines Hochschullehrers
Auszug aus BFH, 13.04.2010 - VIII R 27/08
Insoweit kann typisierend davon ausgegangen werden, dass der vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer dem Arbeitgeber regelmäßig seine "normale" Arbeitszeit, d.h. seine volle Arbeitskraft schuldet (vgl. BFH-Urteil in BFHE 208, 263, BStBl II 2005, 212; BFH-Beschluss vom 22. Oktober 2007 XI B 12/07, BFH/NV 2008, 47, jeweils m.w.N.), und zwar auch dann, wenn er hinsichtlich seiner Arbeitszeit und seines Arbeitseinsatzes nach den jeweiligen Erfordernissen seines Arbeitgebers disponieren und über den Einsatz im Unternehmen hinaus freiberuflich tätig werden kann.Revisibel ist eine solche Würdigung nur, soweit Verstöße gegen die Verfahrensordnung, gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze vorliegen (…ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 10. November 2005 VI B 75/05, BFH/NV 2006, 530; vom 26. November 2008 VIII B 7/07, juris; in BFH/NV 2008, 47, jeweils m.w.N.).
- BFH, 16.12.2004 - IV R 19/03
Häusliches Arbeitszimmer: mehrere Erwerbstätigkeiten, Mittelpunkt der …
Auszug aus BFH, 13.04.2010 - VIII R 27/08
Nach ständiger BFH-Rechtsprechung ist der Begriff des häuslichen Arbeitszimmers im Gesetz nicht näher bestimmt; aus dem Wesen des Typus des "häuslichen Arbeitszimmers" folgt zudem, dass seine Grenzen fließend sind und es Übergangsformen gibt (vgl. BFH-Urteile vom 14. Dezember 2004 XI R 13/04, BFHE 208, 239, BStBl II 2005, 344; vom 16. Dezember 2004 IV R 19/03, BFHE 208, 263, BStBl II 2005, 212; vom 22. November 2006 X R 1/05, BFHE 216, 110, BStBl II 2007, 304, jeweils m.w.N.).Insoweit kann typisierend davon ausgegangen werden, dass der vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer dem Arbeitgeber regelmäßig seine "normale" Arbeitszeit, d.h. seine volle Arbeitskraft schuldet (vgl. BFH-Urteil in BFHE 208, 263, BStBl II 2005, 212;… BFH-Beschluss vom 22. Oktober 2007 XI B 12/07, BFH/NV 2008, 47, jeweils m.w.N.), und zwar auch dann, wenn er hinsichtlich seiner Arbeitszeit und seines Arbeitseinsatzes nach den jeweiligen Erfordernissen seines Arbeitgebers disponieren und über den Einsatz im Unternehmen hinaus freiberuflich tätig werden kann.
- BFH, 22.11.2006 - X R 1/05
Häusliches Arbeitszimmer: Aufwendungen für einen zugleich als Büroarbeitsplatz …
Auszug aus BFH, 13.04.2010 - VIII R 27/08
Nach ständiger BFH-Rechtsprechung ist der Begriff des häuslichen Arbeitszimmers im Gesetz nicht näher bestimmt; aus dem Wesen des Typus des "häuslichen Arbeitszimmers" folgt zudem, dass seine Grenzen fließend sind und es Übergangsformen gibt (vgl. BFH-Urteile vom 14. Dezember 2004 XI R 13/04, BFHE 208, 239, BStBl II 2005, 344; vom 16. Dezember 2004 IV R 19/03, BFHE 208, 263, BStBl II 2005, 212; vom 22. November 2006 X R 1/05, BFHE 216, 110, BStBl II 2007, 304, jeweils m.w.N.).Ob ein Raum als häusliches Arbeitszimmer anzusehen ist, muss daher aufgrund einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls entschieden werden (vgl. BFH-Urteil in BFHE 216, 110, BStBl II 2007, 304).
- BFH, 06.04.1995 - VIII R 10/94
Kosten für die Erstellung der Feststellungserklärung und der Vermögensaufstellung
Auszug aus BFH, 13.04.2010 - VIII R 27/08
a) Prozesskosten teilen grundsätzlich die einkommensteuerrechtliche Qualifikation der Aufwendungen, die Gegenstand des Prozesses waren (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. Dezember 1987 IX R 134/83, BFHE 152, 237, BStBl II 1988, 431; vom 22. Mai 1987 III R 220/83, BFHE 150, 148, BStBl II 1987, 711; vom 6. April 1995 VIII R 10/94, BFH/NV 1996, 22;… BFH-Beschluss vom 1. August 2005 IV B 45/04, BFH/NV 2005, 2186, jeweils m.w.N.; Blümich/Wied, § 4 EStG Rz 940, Stichwort Rechtsverfolgung;… Schmidt/Heinicke, EStG, 29. Aufl., § 4 Rz 520, Stichwort Rechtsverfolgungskosten;… Schmidt/Drenseck, a.a.O., § 12 Rz 50, jeweils m.w.N.).Solche Aufwendungen sind indes nach § 12 Nr. 3 EStG vom Betriebsausgaben- bzw. Werbungskostenabzug ausgeschlossen, weil die Einkommensteuer der Privatsphäre des Steuerpflichtigen zuzurechnen ist (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1996, 22, m.w.N.).
- BFH, 04.08.1999 - VIII B 51/98
NZB; grundsätzliche Bedeutung und Verfahrensmängel
Auszug aus BFH, 13.04.2010 - VIII R 27/08
Der Senat verweist insoweit auf die ständige Rechtsprechung des BFH, nach der § 76 Abs. 2 FGO das FG nicht verpflichtet, die Beteiligten zu einer Substantiierung ihres Sachvortrags zu veranlassen, wenn die rechtliche Bedeutung der vorzutragenden Tatsachen --wie hier-- für den Ausgang des Klageverfahrens auf der Hand liegt (vgl. u.a. BFH-Beschluss vom 4. August 1999 VIII B 51/98, BFH/NV 2000, 204).Das gilt insbesondere dann, wenn die Kläger steuerlich beraten und im Prozess entsprechend vertreten waren (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2000, 204).
- BFH, 01.08.2005 - IV B 45/04
Rechtsverfolgungskosten als Betriebsausgaben
Auszug aus BFH, 13.04.2010 - VIII R 27/08
a) Prozesskosten teilen grundsätzlich die einkommensteuerrechtliche Qualifikation der Aufwendungen, die Gegenstand des Prozesses waren (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. Dezember 1987 IX R 134/83, BFHE 152, 237, BStBl II 1988, 431; vom 22. Mai 1987 III R 220/83, BFHE 150, 148, BStBl II 1987, 711;… vom 6. April 1995 VIII R 10/94, BFH/NV 1996, 22; BFH-Beschluss vom 1. August 2005 IV B 45/04, BFH/NV 2005, 2186, jeweils m.w.N.; Blümich/Wied, § 4 EStG Rz 940, Stichwort Rechtsverfolgung;… Schmidt/Heinicke, EStG, 29. Aufl., § 4 Rz 520, Stichwort Rechtsverfolgungskosten;… Schmidt/Drenseck, a.a.O., § 12 Rz 50, jeweils m.w.N.).Gründe für eine andere steuerliche Beurteilung sind auch dem BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 2186 nicht zu entnehmen, zumal es sich dabei um ein unzulässiges Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren handelte und der BFH auch in jenem Beschluss an dem allgemeinen Grundsatz festhält, dass Rechtsverfolgungskosten als Folgekosten das rechtliche Schicksal der Zahlung, um die gestritten wurde, teilen.
- BFH, 22.05.1987 - III R 220/83
Betriebliche Veranlassung - Prozeß vor den Finanzgerichten - Kosten - Gewerbliche …
Auszug aus BFH, 13.04.2010 - VIII R 27/08
a) Prozesskosten teilen grundsätzlich die einkommensteuerrechtliche Qualifikation der Aufwendungen, die Gegenstand des Prozesses waren (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. Dezember 1987 IX R 134/83, BFHE 152, 237, BStBl II 1988, 431; vom 22. Mai 1987 III R 220/83, BFHE 150, 148, BStBl II 1987, 711;… vom 6. April 1995 VIII R 10/94, BFH/NV 1996, 22;… BFH-Beschluss vom 1. August 2005 IV B 45/04, BFH/NV 2005, 2186, jeweils m.w.N.; Blümich/Wied, § 4 EStG Rz 940, Stichwort Rechtsverfolgung;… Schmidt/Heinicke, EStG, 29. Aufl., § 4 Rz 520, Stichwort Rechtsverfolgungskosten;… Schmidt/Drenseck, a.a.O., § 12 Rz 50, jeweils m.w.N.).Bezüglich der Steuerberaterkosten hat sich der BFH dieser Rechtsprechung angeschlossen und sie auf andere Einkommensarten ausgedehnt (vgl. BFH-Urteil in BFHE 150, 148, BStBl II 1987, 711, m.w.N.; vgl. auch R 10.8 der Einkommensteuer-Richtlinien 2005).
- BFH, 09.11.1978 - VI R 195/77
Gesprächsgebühren - Telefongebühren - Feststellungslast - Beweislast
- BFH, 10.11.2005 - VI B 75/05
Häusliches Arbeitszimmer
- BFH, 26.11.2008 - VIII B 7/07
Häusliches Arbeitszimmer: Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung - …
- BFH, 06.03.1980 - VI R 65/77
Umfang des Nachweises bei steuerfreien Reisekostenvergütungen durch den …
- BFH, 05.09.1990 - X R 100/89
Ausweisung von stillen Beteiligungen an eine Gesellschaft als Darlehen - …
- BFH, 21.09.2009 - GrS 1/06
Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise
- BFH, 22.12.2000 - IV B 4/00
Nachweis von WK
- BFH, 17.07.1980 - IV R 140/77
Die Höhe der anläßlich einer Geschäftsreise entstandenen Übernachtungskosten kann …
- BFH, 07.07.1983 - VII R 43/80
Verteilung der Beweislast - Feststellungslast
- BFH, 23.11.1994 - I B 78/94
Verletzung von Verfahrensvorschriften durch Unterlassen einer …
- BFH, 06.10.1993 - VIII B 122/92
Anerkennung von in Rechnungen eines Subunternehmers einer Kommanditgesellschaft …
- BFH, 13.01.1966 - IV 389/61
Einstufung von Steuerberatungskosten und Steuerprozeßkosten als Betriebsausgaben
- BFH, 01.12.1987 - IX R 134/83
Prozeßkosten und Aufwendungen für die Beseitigung von Baumängeln
- BFH, 14.02.1995 - IX R 95/93
Zahlung eines Entgelts für die Zusage des Immobilienverkäufers, den Verkauf der …
- BFH, 15.04.1992 - III R 96/88
Aufwendungen für Hotelbesichtigung als vorweggenommene Betriebsausgaben
- BFH, 10.02.2005 - VI B 113/04
Zur Bindung an tatsächliche Feststellungen hinsichtlich eines anderen …
- RG, 25.11.1941 - VI 64/41
1. Kann ein Mitverschulden des Beschädigten den ("adäquaten") ursächlichen …
- BFH, 10.01.2024 - VI R 16/21
Abzug von Rechtsverfolgungskosten für ein Wehrdisziplinarverfahren als …
b) Kosten der Rechtsverfolgung (Beratungs-, Vertretungs- und Prozesskosten) teilen grundsätzlich die einkommensteuerrechtliche Qualifikation der Aufwendungen, die Gegenstand des Prozesses waren (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 19.07.2022 - IX R 18/20, BFHE 278, 85, BStBl II 2023, 173, Rz 19 und vom 13.04.2010 - VIII R 27/08, Rz 10 sowie BFH-Beschluss vom 07.05.2015 - IX B 146/14, Rz 4). - BFH, 13.04.2010 - VIII R 26/08
Werbungskostenabzug für Prozesskosten aus finanzgerichtlichen Verfahren und für …
a) Hinsichtlich der steuerlichen Beurteilung von Prozesskosten und der Möglichkeit, diese unter bestimmten Umständen als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend zu machen, nimmt der Senat zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug auf die im Parallelverfahren VIII R 27/08 gemachten Ausführungen.b) Nach den im Parallelverfahren VIII R 27/08 genannten Grundsätzen sind im Streitjahr Gerichtskosten von insgesamt 149 DM als Werbungskosten der Kläger zu berücksichtigen.
Zur Vermeidung von Wiederholungen nimmt der Senat insoweit im Übrigen in vollem Umfang auf die Ausführungen in der von den Klägern betriebenen Parallelsache VIII R 27/08 Bezug.
Auch insoweit nimmt der Senat in vollem Umfang auf die Ausführungen in der Parallelsache VIII R 27/08 Bezug.
Der Senat nimmt auch hinsichtlich dieser Aufwendungen vollumfänglich Bezug auf seine Ausführungen in der Parallelsache VIII R 27/08 zu diesen Positionen.
Zur Vermeidung von Wiederholungen verweist der Senat auf seine entsprechenden Ausführungen im Parallelverfahren VIII R 27/08 unter II.2.b dd.
- BFH, 18.09.2019 - XI R 19/17
Vorsteuerabzug aus Rechtsanwaltskosten zur Prüfung von Haftungsansprüchen in der …
Ausschlaggebend ist danach, worin der Anknüpfungspunkt für die Bestimmung des Gegenstandes des Verfahrens gesehen wird (BFH-Urteil vom 13.04.2010 - VIII R 27/08, BFH/NV 2010, 2038, Rz 12;… BFH-Beschluss vom 07.05.2015 - IX B 146/14, BFH/NV 2015, 1088, Rz 4, jeweils m.w.N.).
- FG Münster, 03.12.2019 - 1 K 494/18
Prozesskosten zur Erlangung nachehelichen Unterhalts sind bei Realsplitting als …
Ausschlaggebend ist, worin der Anknüpfungspunkt für die Bestimmung des Gegenstandes des Verfahrens gesehen wird (BFH, Urteil vom 13.04.2010 - VIII R 27/08 -, BFH/NV 2010, S. 2038). - BFH, 10.10.2012 - VIII R 44/10
Arbeitszimmer einer Musikerin - Gegenstand des Verfahrens bei Änderung des …
Dem hat sich auch der erkennende Senat angeschlossen (vgl. u.a. Senatsurteile vom 13. April 2010 VIII R 27/08, BFH/NV 2010, 2038;… vom 9. August 2011 VIII R 4/09, BFH/NV 2012, 200).Auch eine als Behandlungsraum ausgestattete und über einen separaten Eingang für Patienten leicht zugängliche Notfallpraxis im selbstgenutzten Einfamilienhaus ist kein häusliches Arbeitszimmer (vgl. BFH-Urteile vom 5. Dezember 2002 IV R 7/01, BFHE 201, 166, BStBl II 2003, 463; in BFHE 205, 46, BStBl II 2005, 203; vgl. auch Senatsurteil in BFH/NV 2010, 2038 zum häuslichen Arbeitszimmer eines Rechtsanwalts), ebenso wenig ein dem Einlagern und Aufbewahren betrieblicher Bedarfsgegenstände gewidmetes und entsprechend eingerichtetes Warenlager (vgl. BFH-Urteil in BFHE 216, 110, BStBl II 2007, 304).
- BFH, 17.06.2019 - IV R 19/16
In Vergangenheit unterlassene Einlage nicht über formellen Bilanzenzusammenhang …
Die Abziehbarkeit der Kosten für die Inanspruchnahme der Dienste der RA-LLP ist wie bei der Abzugsfähigkeit von Prozesskosten allgemein nach dem Gegenstand der Beratung zu beurteilen (vgl. BFH-Urteil vom 13. April 2010 - VIII R 27/08, Rz 12). - BFH, 27.09.2016 - VIII R 16/14
Zur Rechtskraftwirkung gerichtlicher Urteile
Der Bundesfinanzhof (BFH) hob das Urteil des FG vom 12. Juni 2008 11 K 3445/06 E mit Urteil vom 13. April 2010 VIII R 27/08 (BFH/NV 2010, 2038) auf und setzte die Einkommensteuer 2000 unter Berücksichtigung von Prozesskosten in Höhe von 562 DM als Werbungskosten der Kläger bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abweichend fest.aa) Das Urteil des FG vom 12. Juni 2008 11 K 3445/06 E zur Einkommensteuerfestsetzung 2000 ist durch die Entscheidung des BFH in BFH/NV 2010, 2038 aufgehoben worden.
bb) Auch das BFH-Urteil in BFH/NV 2010, 2038 zur Einkommensteuerfestsetzung 2000 entfaltet keine den Erlass des Änderungsbescheids hindernde Rechtskraftwirkung.
- BFH, 09.06.2015 - VIII R 8/13
Arbeitszimmer für Klavierlehrerin - Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit im …
Der Begriff des häuslichen Arbeitszimmers ist im Gesetz nicht näher bestimmt; seine Grenzen sind fließend und es gibt Übergangsformen (…vgl. Senatsurteile vom 10. Oktober 2012 VIII R 44/10, BFH/NV 2013, 359; vom 13. April 2010 VIII R 27/08, BFH/NV 2010, 2038;… vom 9. August 2011 VIII R 4/09, BFH/NV 2012, 200;… Senatsbeschluss vom 27. Juni 2011 VIII B 22/10, BFH/NV 2011, 1682).Auch eine als Behandlungsraum ausgestattete und über einen separaten Eingang für Patienten leicht zugängliche Notfallpraxis im selbstgenutzten Einfamilienhaus ist kein häusliches Arbeitszimmer (vgl. BFH-Urteile vom 5. Dezember 2002 IV R 7/01, BFHE 201, 166, BStBl II 2003, 463; in BFHE 205, 46, BStBl II 2005, 203; vgl. auch Senatsurteil in BFH/NV 2010, 2038 zum häuslichen Arbeitszimmer eines Rechtsanwalts), ebenso wenig ein dem Einlagern und Aufbewahren betrieblicher Bedarfsgegenstände gewidmetes und entsprechend eingerichtetes Warenlager (vgl. BFH-Urteil in BFHE 216, 110, BStBl II 2007, 304).
- FG Rheinland-Pfalz, 20.10.2020 - 5 K 1613/17
Betriebsausgabenabzug von Strafverteidigungskosten - Berücksichtigung von …
63 a) Prozesskosten teilen grundsätzlich die einkommensteuerrechtliche Qualifikation der Aufwendungen, die Gegenstand des Prozesses waren (st. Rspr. vgl. BFH-Urteile vom 13.04.2010 VIII R 27/08, BFH/NV 2010, 2038;… vom 13.04.2010 VIII R 26/08, BFH/NV 2010, 2035; vom 01.12.1987 IX R 134/83, BFHE 152, 237, BStBl II 1988, 431; vom 22.05.1987 III R 220/83, BFHE 150, 148, BStBl II 1987, 711;… vom 06.04.1995 VIII R 10/94, BFH/NV 1996, 22;… BFH-Beschluss vom 01.08.2005 IV B 45/04, BFH/NV 2005, 2186). - BFH, 09.10.2013 - IX R 25/12
Veräußerungskosten i. S. von § 17 Abs. 2 EStG
Sind etwa die Aufwendungen, die Gegenstand eines finanzgerichtlichen Verfahrens waren, als Werbungskosten zu beurteilen, gilt das gleichermaßen für die damit in Zusammenhang stehenden Prozesskosten (BFH-Urteil vom 13. April 2010 VIII R 27/08, BFH/NV 2010, 2038). - FG Nürnberg, 18.07.2016 - 4 K 323/16
Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung bei der Erzielung von Einkünften …
- FG Baden-Württemberg, 19.12.2017 - 11 K 3703/16
Kein Werbungskostenabzug von Schuldzinsen bei fremdunüblichem Darlehensvertrag …
- FG Saarland, 29.10.2018 - 1 K 1251/15
Gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen - …
- BFH, 13.06.2020 - VIII B 166/19
Abzugsfähigkeit der Aufwendungen eines Rechtsanwalts für die Kanzleiräume in der …
- FG Baden-Württemberg, 14.11.2014 - 13 K 3713/12
Abziehbarkeit von Rechtsanwaltskosten als Sonderwerbungskosten bei …
- FG Münster, 15.12.2023 - 12 K 1090/21
Häusliches Arbeitszimmer neben betrieblichem Büro
- BFH, 07.05.2015 - IX B 146/14
Prozesskosten wegen Einlagenrückgewähr bei vermögensverwaltender …
- FG Münster, 01.03.2021 - 9 K 1651/18
Steuerrechtliche Berücksichtigung von Fahrtkosten zur Betreuung von Enkelkindern …
- FG München, 03.05.2019 - 8 K 933/18
Gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen
- FG Baden-Württemberg, 21.01.2020 - 11 K 334/19
Steuerliche Auswirkung von laufenden Zahlungen hinsichtlich eines darlehensweise …
- FG München, 29.03.2011 - 13 K 2013/09
Werbungskostenabzug für Arbeitsmittel, die vorher privat genutzt wurden: …
- BFH, 04.01.2012 - VIII B 186/10
NZB: grundsätzliche Bedeutung, Arbeitszimmer bei Freiberuflern
- FG Sachsen, 09.11.2020 - 1 K 1869/18
Verfassungsmäßigkeit der Steuergesetze betreffend die Kinderfreibeträge und die …
- FG Niedersachsen, 29.10.2014 - 9 K 245/11
Abzugsfähigkeit von Aufwendungen im Zusammenhang mit einem Bauprozess als …
- BFH, 13.05.2015 - III R 39/14
Verfahrensrevision, Beteiligtenvernehmung
- FG Münster, 27.04.2023 - 1 K 2091/22
Verfahrensrecht - Zur Wirksamkeit von Prozesserklärungen, die von einem …
- FG Nürnberg, 27.01.2016 - 3 K 661/14
Nutzungswertbesteuerung für Privatnutzung eines Fahrzeugs
- FG Köln, 26.04.2012 - 10 K 2440/11
RA/StB-Kosten eines Verständigungsverfahrens Veräußerungskosten i. S. des § 17 …
- FG Saarland, 21.03.2013 - 1 K 1043/12
Keine verfassungswidrige Rückwirkung der Steuerpflicht von Erstattungszinsen …
- FG Sachsen, 15.04.2015 - 2 K 542/11
Kosten einer Habilitationsfeier als Werbungskosten
- FG Niedersachsen, 28.01.2015 - 4 K 233/14
Abzug von Altenteilsleistungen als Betriebsausgaben
- FG Niedersachsen, 14.01.2015 - 4 K 233/14
Abziehbarkeit der aufgrund eines Wirtschaftsüberlassungsvertrags an seine Eltern …
- FG Nürnberg, 21.05.2015 - 4 K 351/13
(Instandhaltungskosten als dauernde Last)
- FG Niedersachsen, 28.01.2015 - 4 K 234/14
Abzug von Altenteilsleistungen als Betriebsausgaben
- FG Sachsen-Anhalt, 29.04.2014 - 5 K 231/11
Die Beseitigung von Mietschäden an einer Wohnung führt nicht zu als …
- FG München, 11.12.2012 - 2 V 3070/12
Zulässigkeit eine Antrages nach § 69 Abs. 3 FGO bei drohender Vollstreckung
- FG Niedersachsen, 14.01.2015 - 4 K 234/14
Abziehbarkeit der aufgrund eines Wirtschaftsüberlassungsvertrags an seine Eltern …
- FG Düsseldorf, 17.06.2011 - 16 K 2791/09
Anspruch eines Richters auf Berücksichtigung von Aufwendungen für sein häusliches …
- FG Münster, 22.02.2011 - 1 K 3351/08
Arbeitszimmer: Mittelpunkt der Gesamttätigkeit bei einem Lehrer und …
- FG München, 22.10.2013 - 2 K 1993/10
Absehen von Steuerfestsetzung wegen Treu und Glauben