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   BFH, 29.10.2009 - X B 100/09   

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https://dejure.org/2009,7379
BFH, 29.10.2009 - X B 100/09 (https://dejure.org/2009,7379)
BFH, Entscheidung vom 29.10.2009 - X B 100/09 (https://dejure.org/2009,7379)
BFH, Entscheidung vom 29. Oktober 2009 - X B 100/09 (https://dejure.org/2009,7379)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Nutzungsdauer für die Bemessung der AfA

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 145; ; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 Buchst. a; ; EStG § 7 Abs. 1 Satz 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

  • datenbank.nwb.de

    Nutzungsdauer für die Bemessung der AfA im Fall der Einlage in das Betriebsvermögen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2010, 205
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 25.10.2007 - VIII B 109/06

    Schätzung des gemeinen Werts nicht notierter Anteile an Kapitalgesellschaften

    Auszug aus BFH, 29.10.2009 - X B 100/09
    Die Frage, ob eine solche Schätzung im Einzelfall zu unzutreffenden Ergebnissen führt, lässt sich nicht abstrakt, sondern nur für den konkreten Einzelfall beantworten (BFH-Beschluss vom 25. Oktober 2007 VIII B 109/06, BFH/NV 2008, 528, m.w.N. aus der BFH-Rechtsprechung).
  • BFH, 05.07.2005 - VI B 150/04

    Urteilsbegründung; Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BFH, 29.10.2009 - X B 100/09
    Ein Rechtsanwendungsfehler in diesem Sinne liegt nur vor, wenn es sich um einen Rechtsfehler von erheblichem Gewicht im Sinne einer willkürlichen oder greifbar gesetzwidrigen Entscheidung handelt (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 5. Juli 2005 VI B 150/04, BFH/NV 2005, 2025).
  • BFH, 24.10.2001 - X R 153/97

    Nachholung unterlassener AfA

    Auszug aus BFH, 29.10.2009 - X B 100/09
    Die vorstehenden Grundsätze gelten auch, wenn wie im Streitfall ein Wirtschaftsgut des notwendigen Betriebsvermögens versehentlich bisher nicht bilanziert worden ist (Senatsurteil vom 24. Oktober 2001 X R 153/97, BFHE 197, 105, BStBl II 2002, 75).
  • BFH, 18.08.1993 - II R 102/90

    Kein besonderer Abschlag bei einer handwerklich tätigen GmbH im Rahmen der

    Auszug aus BFH, 29.10.2009 - X B 100/09
    Das FG hat unter Hinweis auf die einschlägige Rechtsprechung (BFH-Urteil vom 18. August 1993 II R 102/90, BFHE 172, 219, BStBl II 1994, 9) dargelegt, dass ein solcher Ansatz im Streitfall nicht in Betracht kommt.
  • BFH, 19.12.2007 - X B 89/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Berücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens,

    Auszug aus BFH, 29.10.2009 - X B 100/09
    Die Rüge einer fehlerhaften Kostenentscheidung kann wegen § 145 FGO nicht zur Zulassung der Revision führen, wenn --wie im Streitfall-- die Nichtzulassungsbeschwerde in der Hauptsache keinen Erfolg hat (Senatsbeschluss vom 19. Dezember 2007 X B 89/07, BFH/NV 2008, 599).
  • BFH, 22.06.2010 - VIII R 3/08

    Keine Nachholung der AfA auf ein nicht als Betriebsvermögen erfasstes

    b) Etwas anderes gilt nach Rechtsprechung, Verwaltungsauffassung und ganz überwiegender Meinung in der Literatur, wenn es um die AfA auf Wirtschaftsgüter des notwendigen Betriebsvermögens geht, die in der Bilanz nicht aktiviert waren und die erst zu einem späteren Zeitpunkt als dem der Anschaffung, Herstellung oder Einlage in das Betriebsvermögen erstmals in die Bilanz eingebucht werden (BFH-Urteil in BFHE 197, 105, BStBl II 2002, 75; BFH-Beschluss vom 29. Oktober 2009 X B 100/09, BFH/NV 2010, 205; Amtliches Einkommensteuerhandbuch 2009, H 7.4 "Unterlassene oder überhöhte AfA"; Gosch, Die steuerliche Betriebsprüfung 2002, 87; v.Groll, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2002, 211; Weber-Grellet, Finanz-Rundschau --FR-- 2002, 210; ders. Betriebs-Berater 2003, 37, 42; Schmidt/Kulosa, a.a.O., § 7 Rz 7; Lambrecht in Kirchhof, a.a.O., § 7 Rz 26; Handzik in Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Kommentar, § 7 EStG Rz 224; Nolde in Herrmann/ Heuer/Raupach, § 7 EStG Rz 97; a.A. Groh, Der Betrieb 1998, 1931, 1936).
  • BFH, 08.10.2010 - II B 111/10

    Zurückweisung eines Bevollmächtigten durch FA wegen unbefugter Hilfe in

    Insbesondere ist darzustellen, welche neuen und gewichtigen, vom BFH noch nicht geprüften Argumente in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung und/oder in der Literatur gegen die Rechtsauffassung des BFH vorgebracht worden seien (BFH-Beschluss vom 29. Oktober 2009 X B 100/09, BFH/NV 2010, 205, m.w.N.).
  • BFH, 29.06.2011 - II B 127/10

    Verfassungsmäßigkeit der bei Eigentumswohnungen anzusetzenden Steuermesszahl -

    Insbesondere ist darzustellen, welche neuen und gewichtigen, vom BFH noch nicht geprüften Argumente in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung und/oder in der Literatur gegen die Rechtsauffassung des BFH vorgebracht worden seien (BFH-Beschlüsse vom 29. Oktober 2009 X B 100/09, BFH/NV 2010, 205, m.w.N., und in BFH/NV 2011, 262).
  • BFH, 12.05.2011 - II B 126/10

    Bindende Wirkung der Weitergeltungsanordnungen des BVerfG bei verfassungswidrigen

    Insbesondere ist darzustellen, welche neuen und gewichtigen, vom BFH noch nicht geprüften Argumente in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung und/oder in der Literatur gegen die Rechtsauffassung des BFH vorgebracht worden seien (BFH-Beschlüsse vom 29. Oktober 2009 X B 100/09, BFH/NV 2010, 205, m.w.N., und in BFH/NV 2011, 262).
  • BFH, 28.04.2010 - II B 178/09

    Bindende Wirkung der Weitergeltungsanforderungen des BVerfG bei

    Insbesondere ist darzustellen, welche neuen und gewichtigen, vom BFH noch nicht geprüften Argumente in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung und/oder in der Literatur gegen die Rechtsauffassung des BFH vorgebracht worden seien (BFH-Beschluss vom 29. Oktober 2009 X B 100/09, BFH/NV 2010, 205, m.w.N.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 28.11.2012 - 2 K 2452/10

    Übertragung eines GmbH-Anteils unter Familienangehörigen zu einem symbolischen

    Das von der Finanzverwaltung für die Wertermittlung von Anteilen an Kapitalgesellschaften entwickelte sog. Stuttgarter Verfahren, das maßgeblich auf den Vermögenswert (Substanzwert) des Unternehmens abstellt und vom BFH im Regelfall auch für ertragsteuerliche Zwecke als brauchbares Hilfsmittel bei der Schätzung des gemeinen Werts von nicht börsennotierten Anteilen an Kapitalgesellschaften angesehen wurde (vgl. z.B. BFH, Beschluss vom 29. Oktober 2009, X B 100/09, BFH/NV 2010, 205, m.w.N.), kann daher vorliegend keine Anwendung mehr finden (vgl. zur Nichtanwendbarkeit des Stuttgarter Verfahrens für ertragsteuerliche Zwecke ab dem Veranlagungszeitraum 2007 auch die Gesetzesbegründung, BT-Drucksache 16/2710 zu Art. 8 Nummer 1).
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