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   BFH, 18.05.2010 - X R 11/09   

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BFH, 18.05.2010 - X R 11/09 (https://dejure.org/2010,2038)
BFH, Entscheidung vom 18.05.2010 - X R 11/09 (https://dejure.org/2010,2038)
BFH, Entscheidung vom 18. Mai 2010 - X R 11/09 (https://dejure.org/2010,2038)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Zur Entstehung einer Masseverbindlichkeit bei Aufnahme einer neuen Tätigkeit des Schuldners nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • openjur.de

    Zur Entstehung einer Masseverbindlichkeit bei Aufnahme einer neuen Tätigkeit des Schuldners nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • Bundesfinanzhof

    InsO § 35 Abs 1, InsO § 55 Abs 1 Nr 1, InsO § 35 Abs 2, InsO § 35 Abs 3, KO
    Zur Entstehung einer Masseverbindlichkeit bei Aufnahme einer neuen Tätigkeit des Schuldners nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • Bundesfinanzhof

    Zur Entstehung einer Masseverbindlichkeit bei Aufnahme einer neuen Tätigkeit des Schuldners nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 35 Abs 1 InsO, § 55 Abs 1 Nr 1 InsO, § 35 Abs 2 InsO vom 13.04.2007, § 35 Abs 3 InsO vom 13.04.2007, KO
    Zur Entstehung einer Masseverbindlichkeit bei Aufnahme einer neuen Tätigkeit des Schuldners nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 35 Abs 1 InsO, § 55 Abs 1 Nr 1 InsO, § 35 Abs 2 InsO vom 13.04.2007, § 35 Abs 3 InsO vom 13.04.2007, KO
    Zur Entstehung einer Masseverbindlichkeit bei Aufnahme einer neuen Tätigkeit des Schuldners nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung von Ertragsteuern als Masseverbindlichkeit gegenüber dem Insolvenzverwalter nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgrund einer neuen gewerblichen Tätigkeit des Insolvenzschuldners; Automatische Zuordnung von durch persönliche Beratungsleistungen eines ...

  • rewis.io

    Zur Entstehung einer Masseverbindlichkeit bei Aufnahme einer neuen Tätigkeit des Schuldners nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • ra.de
  • rewis.io

    Zur Entstehung einer Masseverbindlichkeit bei Aufnahme einer neuen Tätigkeit des Schuldners nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 55 Abs. 1
    Festsetzung von Ertragsteuern als Masseverbindlichkeit gegenüber dem Insolvenzverwalter nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgrund einer neuen gewerblichen Tätigkeit des Insolvenzschuldners; Automatische Zuordnung von durch persönliche Beratungsleistungen eines ...

  • datenbank.nwb.de

    Keine Begründung einer Masseverbindlichkeit "in anderer Weise" bei Aufnahme einer neuen Tätigkeit des Schuldners nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2009, 1176
  • ZIP 2010, 2014
  • BFH/NV 2010, 2114
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 07.04.2005 - V R 5/04

    Umsatzsteuer bei neuer gewerblicher Tätigkeit des Schuldners im

    Auszug aus BFH, 18.05.2010 - X R 11/09
    Entgegen der Auffassung des FG könne aus dem BFH-Urteil vom 7. April 2005 V R 5/04 (BFHE 210, 156, BStBl II 2005, 848) hergeleitet werden, dass nur dann eine für die Insolvenzmasse nicht relevante Tätigkeit vorliege, wenn für die Erzielung der Einnahmen nur pfändungsfreie Gegenstände verwendet worden seien.

    bb) Nach dem BFH-Urteil in BFHE 210, 156, BStBl II 2005, 848 zählt die Umsatzsteuer nicht nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO zu den Masseschulden, wenn der Schuldner während des Insolvenzverfahrens eine neue Erwerbstätigkeit aufnimmt, indem er durch seine Arbeit und mit Hilfe von nach § 811 Nr. 5 der Zivilprozessordnung unpfändbaren Gegenständen steuerpflichtige Leistungen erbringt (zu Umsatzsteuervergütungsansprüchen als Teil der Insolvenzmasse vgl. BFH-Urteil vom 15. Dezember 2009 VII R 18/09, BFHE 228, 6).

  • BFH, 29.08.2007 - IX R 4/07

    Nach Insolvenzeröffnung entstehende Kfz-Steuer stellt Masseverbindlichkeit dar

    Auszug aus BFH, 18.05.2010 - X R 11/09
    So habe der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass die nach Insolvenzeröffnung entstandene Kraftfahrzeugsteuer auch dann Masseverbindlichkeit sei, wenn der Insolvenzverwalter nichts von der Existenz eines Kraftfahrzeugs gewusst habe (Urteil vom 29. August 2007 IX R 4/07, BFHE 218, 435, BStBl II 2010, 145).

    aa) Nach der Entscheidung in BFHE 218, 435, BStBl II 2010, 145 ist die nach Insolvenzeröffnung entstandene Kraftfahrzeugsteuer auch dann Masseverbindlichkeit i.S. von § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO, wenn sich das Kraftfahrzeug nicht mehr im Besitz des Schuldners befindet, die Steuerpflicht aber noch andauert.

  • BFH, 21.07.2009 - VII R 49/08

    Keine Haftungsinanspruchnahme des Insolvenzverwalters über das Vermögen des

    Auszug aus BFH, 18.05.2010 - X R 11/09
    Selbst im Fall der (wissentlichen) Duldung der Geschäftsführertätigkeit durch den Insolvenzverwalter ist das Tatbestandsmerkmal des Verwaltens der Insolvenzmasse nicht erfüllt (BFH-Urteil vom 21. Juli 2009 VII R 49/08, BFHE 226, 97, BStBl II 2010, 13).
  • BFH, 15.12.2009 - VII R 18/09

    Umsatzsteuervergütung aus Tätigkeit des Insolvenzschuldners nicht gegen

    Auszug aus BFH, 18.05.2010 - X R 11/09
    bb) Nach dem BFH-Urteil in BFHE 210, 156, BStBl II 2005, 848 zählt die Umsatzsteuer nicht nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO zu den Masseschulden, wenn der Schuldner während des Insolvenzverfahrens eine neue Erwerbstätigkeit aufnimmt, indem er durch seine Arbeit und mit Hilfe von nach § 811 Nr. 5 der Zivilprozessordnung unpfändbaren Gegenständen steuerpflichtige Leistungen erbringt (zu Umsatzsteuervergütungsansprüchen als Teil der Insolvenzmasse vgl. BFH-Urteil vom 15. Dezember 2009 VII R 18/09, BFHE 228, 6).
  • BFH, 24.02.2011 - VI R 21/10

    Einkommensteuer für Lohneinkünfte nach Insolvenzeröffnung keine (vorrangig zu

    Ein Unterlassen des Insolvenzverwalters genügt als "verwalten" nur, wenn eine Amtspflicht zum Tätigwerden verletzt wurde (BFH-Urteil vom 18. Mai 2010 X R 11/09, BFH/NV 2010, 2114).

    Zwar ist eine Verwaltungsmaßnahme des Insolvenzverwalters ausgeschlossen, wenn tatsächlich keine Erträge zur Masse gezogen worden sind (BFH-Urteil in BFH/NV 2010, 2114).

  • BFH, 01.06.2016 - X R 26/14

    Masseschuld bei Beteiligung an Personengesellschaft nach Eröffnung des

    Ein Unterlassen des Insolvenzverwalters genügt nur, wenn er dadurch eine Amtspflicht zum Tätigwerden verletzt (Senatsurteil vom 18. Mai 2010 X R 11/09, BFH/NV 2010, 2114).
  • FG Köln, 19.01.2011 - 7 K 3529/07

    Einkommensteuerschuld aufgrund gegen den Willen des Insolvenzverwalters

    Dies gilt unabhängig davon, dass die daraus fließenden Einnahmen als sog. Neuerwerb (§ 35 Abs. 1 2. Halbsatz InsO; vgl. BFH-Urteile vom 18.5.2010 X R 11/09, BFH/NV 2010, 2114, und vom 21. Juli 2009 VII R 49/08, BStBl II 2010, 13; BGH-Urteil vom 20.03.2003 IX ZB 388/02, DB 2003, 1507) in die Insolvenzmasse fließen.

    Nach der im Streitjahr maßgeblichen Rechtslage erfüllt die (bloße) Duldung der selbstständigen Tätigkeit nicht das Tatbestandsmerkmal des Verwaltens der Insolvenzmasse i. S. des § 55 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2 InsO (vgl. BFH-Urteile vom 18.5.2010 X R 11/09, BFH/NV 2010, 2114, und vom 21. Juli 2009 VII R 49/08, BStBl II 2010, 13).

    Im Übrigen hat der X. BFH-Senat in seiner Entscheidung in dem Verfahren X R 11/09 (BFH/NV 2010, 2114) - ebenfalls am 18.5.2010 - die Ausführungen des VII. BFH-Senats im Urteil vom 21.7.2009 (VII R 49/08, BStBl II 2010, 13) bestätigt, wonach selbst im Fall der (wissentlichen) Duldung der Geschäftsführertätigkeit durch den Insolvenzverwalter das Tatbestandsmerkmal des Verwaltens der Insolvenzmasse i.S. des § 55 Abs. 1 Nr. 1 Alt.2 InsO nicht erfüllt ist.

    In diesem Sinne hat auch der BFH in seinem Urteil vom 18.5.2010 (X R 11/09, BFH/NV 2010, 2114) zu der im Streitfall einschlägigen Rechtslage entschieden, dass die durch eine neue gewerbliche Tätigkeit des Insolvenzschuldners entstandene Ertragsteuer keine "in anderer Weise" nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO begründete Masseverbindlichkeit darstellt, wenn der Schuldner eine Tätigkeit ohne Wissen und Billigung durch den Insolvenzverwalter ausübt und wenn die entsprechenden Erträge tatsächlich nicht zur Masse gelangen.

    Ob eine Verbindlichkeit Masseverbindlichkeit ist, beurteilt sich ausschließlich nach § 55 InsO (vgl. BFH-Urteil vom 18.5.2010 X R 11/09, BFH/NV 2010, 2114).

  • BFH, 16.04.2015 - III R 21/11

    Einkommensteuer als Masseschuld

    bb) Eine Masseverbindlichkeit wird dagegen nicht nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO begründet, wenn der Schuldner eine selbständige Tätigkeit ohne Wissen und Billigung durch den Insolvenzverwalter ausübt und die entsprechenden Erträge tatsächlich nicht zur Masse gelangen (BFH-Urteil vom 18. Mai 2010 X R 11/09, BFH/NV 2010, 2114, Rz 34).
  • BFH, 08.09.2011 - V R 38/10

    Umsatzsteuer aufgrund einer unternehmerischen Tätigkeit des Insolvenzschuldners

    Dies ergebe sich aus der Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 18. Mai 2010 X R 11/09 (BFH/NV 2010, 2114).

    Zur Begründung führt das FA aus, der X. Senat des BFH habe im Urteil in BFH/NV 2010, 2114 nur die Einkommensteuer im Fall der eigenmächtigen Nutzung von Massegegenständen behandelt und die Auffassung vertreten, die Entscheidungsgrundsätze seien nicht auf die Umsatzsteuer übertragbar.

    Halbsatz InsO, weil die Arbeitskraft des Schuldners nicht zur Insolvenzmasse gehört (z.B. BGH-Beschluss vom 18. Dezember 2008 IX ZB 249/07, ZInsO 2009, 299) und der Insolvenzverwalter keine Möglichkeit hat, die Tätigkeit des Insolvenzschuldners zu unterbinden oder zu beeinflussen (BFH-Urteile vom 24. Februar 2011 VI R 21/10, BFHE 232, 318, BStBl II 2011, 520, unter II.a; in BFH/NV 2010, 2114, unter II.3.c; vom 21. Juli 2009 VII R 49/08, BFHE 226, 97, BStBl II 2010, 13, unter II.1.b bb).

  • BFH, 06.06.2019 - V R 51/17

    Fortgesetzte Tätigkeit in der Insolvenz

    Verbindlichkeiten werden nach der Rechtsprechung des BFH ohne Handlung des Insolvenzverwalters "in anderer Weise" begründet, wenn eine Amtspflicht zum Tätigwerden besteht (BFH-Urteil vom 18.05.2010 - X R 11/09, BFH/NV 2010, 2114).

    Wird daher eine zu steuerpflichtigen Einkünften führende Tätigkeit ohne Wissen und Zutun des Insolvenzverwalters ausgeübt und gelangen die Erträge nicht zur Masse, entsteht der Steueranspruch nicht als Masseverbindlichkeit (BFH-Urteil in BFH/NV 2010, 2114).

  • FG Köln, 09.12.2016 - 7 K 1860/16

    Behandlung von Umsatzsteuerschulden eines Insolvenzschuldners als

    Gleichfalls werden keine Masseverbindlichkeiten nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO a.F. begründet, wenn der Schuldner eine selbständige Tätigkeit ohne Wissen und Billigung durch den Insolvenzverwalter ausübt und die entsprechenden Erträge für sich vereinnahmt und diese tatsächlich nicht zur Masse gelangen (vgl. BFH-Urteil vom 18.05.2010 X R 11/09, BFH/NV 2010, 2114; dem folgend BFH-Urteil vom 16.04.2015 III R 21/11, BFHE 250, 7; BStBl II 2016, 29 unter II.2.a.bb.).

    In diesem Fall entsteht auch kein Neuerwerb, der zur Insolvenzmasse nach § 35 InsO a.F. zählt, denn Voraussetzung für einen solchen ist, dass der Insolvenzverwalter die Einnahmen zur Masse zieht und diese damit tatsächlich vermehrt worden ist (vgl. BFH-Urteil vom 18.05.2010 X R 11/09 BFH/NV 2010, 2114 unter II.2.c.aa.).

    Diese lässt erkennen, dass auch der Gesetzgeber davon ausgeht, dass der Insolvenzverwalter nicht verpflichtet sein kann, Erträge zu versteuern, die er nicht erhalten hat (vgl. BFH-Urteil vom 18.05.2010 X R 11/09, BFH/NV 2010, 2114 unter II.3.c.cc. m.w.N.).

    Da der Insolvenzmasse in den Streitjahren 2008 bis 2011 insoweit kein Vermögen zugeflossen ist, können die daraus resultierenden Verbindlichkeiten nicht als Masseverbindlichkeiten beurteilt werden (vgl. BFH-Urteile vom 18.05.2010 X R 11/09, BFH/NV 2010, 2114 und vom 16.04.2015 III R 21/11, BFHE 250, 7; BStBl II 2016, 29 unter II.2.a.bb.).

  • FG Köln, 19.01.2011 - 7 K 3547/07

    Einkommensteuerschuld aufgrund gegen den Willen des Insolvenzverwalters

    Dies gilt unabhängig davon, dass die daraus fließenden Einnahmen als sog. Neuerwerb (§ 35 Abs. 1 2. Halbsatz InsO; vgl. BFH-Urteile vom 18.5.2010 X R 11/09, BFH/NV 2010, 2114, und vom 21. Juli 2009 VII R 49/08, BStBl II 2010, 13; BGH-Urteil vom 20.03.2003 IX ZB 388/02, DB 2003, 1507) in die Insolvenzmasse fließen.

    Nach der im Streitjahr maßgeblichen Rechtslage erfüllt die (bloße) Duldung der selbstständigen Tätigkeit nicht das Tatbestandsmerkmal des Verwaltens der Insolvenzmasse i. S. des § 55 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2 InsO (vgl. BFH-Urteile vom 18.5.2010 X R 11/09, BFH/NV 2010, 2114, und vom 21. Juli 2009 VII R 49/08, BStBl II 2010, 13).

    Im Übrigen hat der X. BFH-Senat in seiner Entscheidung in dem Verfahren X R 11/09 (BFH/NV 2010, 2114) - ebenfalls am 18.5.2010 - die Ausführungen des VII. BFH-Senats im Urteil vom 21.7.2009 (VII R 49/08, BStBl II 2010, 13) bestätigt, wonach selbst im Fall der (wissentlichen) Duldung der Geschäftsführertätigkeit durch den Insolvenzverwalter das Tatbestandsmerkmal des Verwaltens der Insolvenzmasse i.S. des § 55 Abs. 1 Nr. 1 Alt.2 InsO nicht erfüllt ist.

    In diesem Sinne hat auch der BFH in seinem Urteil vom 18.5.2010 (X R 11/09, BFH/NV 2010, 2114) zu der im Streitfall einschlägigen Rechtslage entschieden, dass die durch eine neue gewerbliche Tätigkeit des Insolvenzschuldners entstandene Ertragsteuer keine "in anderer Weise" nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO begründete Masseverbindlichkeit darstellt, wenn der Schuldner eine Tätigkeit ohne Wissen und Billigung durch den Insolvenzverwalter ausübt und wenn die entsprechenden Erträge tatsächlich nicht zur Masse gelangen.

    Ob eine Verbindlichkeit Masseverbindlichkeit ist, beurteilt sich ausschließlich nach § 55 InsO (vgl. BFH-Urteil vom 18.5.2010 X R 11/09, BFH/NV 2010, 2114).

  • FG Düsseldorf, 21.07.2016 - 11 K 613/13

    Berücksichtigung einer Einkommensteuerschuld sowie von auf die nach Eröffnung des

    Durch die Betätigung des Insolvenzschuldners nach Verfahrenseröffnung könne keine Masseverbindlichkeit "in anderer Weise" begründet werden, wenn die Tätigkeit ohne Wissen und Billigung durch den Insolvenzverwalter aufgenommen worden sei und die Erträge tatsächlich nicht zur Masse gelangt seien (BFH-Urteil vom 18.05.2010, X R 11/09).

    Der X. Senat führe in seiner Entscheidung (X R 11/09) ausdrücklich aus, dass § 35 InsO nur den Begriff der Insolvenzmasse definiere.

    Der Kläger weise auf das BFH-Urteil vom 18.05.2010 (AZ. X R 11/09) hin.

    Zu beachten sei allerdings, dass der 10. Senat des BFH am 18.05.2010 nicht nur das vorstehend genannte Verfahren X R 11/09 entschieden habe, sondern auch das für den hiesigen Fall einschlägige und richtungsweisende Verfahren X R 60/08.

  • FG Köln, 11.10.2017 - 9 K 3566/14

    Insolvenzordnung: Zur Abgrenzung von Aufklärungsmaßnahmen zu Verwaltungshandeln

    Hierzu könne sich der Kläger insbesondere nicht auf die Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 18. Mai 2010, X R 11/09, BFH/NV 2010, 2114, berufen.

    Fließe der Insolvenzmasse kein Vermögen zu, könne die Umsatzsteuer auch nicht über die Bestimmung des § 35 InsO zu Masseverbindlichkeit werden (BFH ZIP 2010, 2014; Karsten Schmidt/Büttner, InsO, 19. Aufl., § 5, Rn. 5).

    Demgegenüber seien die Kriterien, die der BFH im Urteil vom 18. Mai 2010, X R 11/09 für die Ablehnung eines Masseanspruchs aufgestellt habe, nicht erfüllt.

    Ein Unterlassen des Insolvenzverwalters genügt zur Begründung von Masseverbindlichkeiten nur dann, wenn er dadurch eine Amtspflicht zum Tätigwerden verletzt (BFH-Urteil vom 18. Mai 2010 X R 11/09, BFH/NV 2010, 2114).

  • FG Köln, 28.06.2012 - 11 K 1069/09

    Einkommensteuer: Einkommensteuerschuld als Masseverbindlichkeit

  • BFH, 18.12.2019 - XI R 10/19

    Steuerrechtliche Folgen der Verpflichtung des Insolvenzverwalters zur Abgabe

  • FG Münster, 29.03.2011 - 10 K 230/10

    Streitige Zuordnung der Einkommensteuer zur Insolvenzmasse oder zum

  • BFH, 10.07.2019 - X R 31/16

    Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit - Einkünfte des Insolvenzschuldners aus

  • FG Schleswig-Holstein, 28.11.2013 - 1 K 159/12

    Einkommensteuer auf laufenden Gewinnen aus der Beteiligung an einer

  • BFH, 27.07.2011 - VI R 9/11

    Einkommensteuernachzahlung für Lohneinkünfte während eines Insolvenzverfahrens

  • FG München, 27.07.2011 - 1 K 2410/08

    Einkommensteuerschuld als Masseverbindlichkeit

  • BFH, 18.09.2012 - VIII R 47/09

    Einkommensteuer auf freiberufliche Einkünfte einer Insolvenzschuldnerin keine

  • OLG Frankfurt, 13.08.2013 - 15 U 8/12

    Massezugehörigkeit einer Sache nach § 35 I Fall 2 InsO

  • BSG, 30.11.2011 - B 11 AL 22/10 R

    Insolvenzrechtliche Behandlung von Ansprüchen der BA auf Rückzahlung von

  • FG Niedersachsen, 07.03.2017 - 13 K 178/15

    Festsetzung einer als Masseverbindlichkeit zu behandelnden Steuer nach Aufhebung

  • FG Köln, 03.08.2017 - 15 K 1737/12
  • FG München, 21.07.2010 - 10 K 3005/07

    Einkommensteuer des Jahres nach der Insolvenzeröffnung als Masseverbindlichkeit

  • BFH, 21.10.2014 - I E 3/14

    Erinnerung; Gerichtskosten; Masseverbindlichkeit

  • FG Münster, 16.11.2023 - 8 K 2770/21

    Grunderwerbsteuer - Ist die Grunderwerbsteuer, die nach § 1 Abs. 2a GrEStG bei

  • LG Köln, 17.11.2022 - 116 KLs 5/21
  • FG Köln, 24.10.2012 - 9 K 2093/10

    Nichtigkeit eines gegenüber dem Insolvenzverwalter ergangenen Steuerbescheides

  • FG Münster, 28.02.2023 - 15 K 552/20

    Festsetzung der Umsatzsteuer als Masseverbindlichkeit gegenüber dem

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