Weitere Entscheidung unten: BFH, 31.05.2010

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   BFH, 17.06.2010 - III R 72/08   

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BFH, 17.06.2010 - III R 72/08 (https://dejure.org/2010,7110)
BFH, Entscheidung vom 17.06.2010 - III R 72/08 (https://dejure.org/2010,7110)
BFH, Entscheidung vom 17. Juni 2010 - III R 72/08 (https://dejure.org/2010,7110)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Beschränkung der Kindergeldberechtigung von Ausländern

  • openjur.de

    Beschränkung der Kindergeldberechtigung von Ausländern

  • Bundesfinanzhof

    AufenthG § 25 Abs 3, AufenthG § ... 104a, BEEG § 10 Abs 1, BErzGG § 1 Abs 6, BErzGG § 8 Abs 1 S 1, EStG § 62 Abs 2, EStG § 74 Abs 1 S 4, GG Art 3 Abs 1, GG Art 100 Abs 1, SGB 2 § 11 Abs 1 S 3, SGB 10 § 104, SGB 12 § 82 Abs 1 S 2
    Beschränkung der Kindergeldberechtigung von Ausländern

  • Bundesfinanzhof

    Beschränkung der Kindergeldberechtigung von Ausländern

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 25 Abs 3 AufenthG, § 104a AufenthG, § 10 Abs 1 BEEG, § 1 Abs 6 BErzGG, § 8 Abs 1 S 1 BErzGG
    Beschränkung der Kindergeldberechtigung von Ausländern

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 25 Abs 3 AufenthG, § 104a AufenthG, § 10 Abs 1 BEEG, § 1 Abs 6 BErzGG, § 8 Abs 1 S 1 BErzGG
    Beschränkung der Kindergeldberechtigung von Ausländern

  • rewis.io

    Beschränkung der Kindergeldberechtigung von Ausländern

  • ra.de
  • rewis.io

    Beschränkung der Kindergeldberechtigung von Ausländern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung der Kindergeldberechtigung von Ausländern in § 62 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes ( EStG )

  • datenbank.nwb.de

    Kindergeldberechtigung von Ausländern vom Besitz bestimmter Titel nach dem AufenthG abhängig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2010, 2242
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 06.07.2004 - 1 BvL 4/97

    Kindergeld an Ausländer

    Auszug aus BFH, 17.06.2010 - III R 72/08
    Die gesetzlichen Abgrenzungsmerkmale seien nicht geeignet, die Vorgaben zu erfüllen, die das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) dem Gesetzgeber im Beschluss vom 6. Juli 2004  1 BvL 4/97 (BVerfGE 111, 160, BFH/NV 2005, Beilage 2, 114) gemacht habe.

    Die Gesetzesänderung war eine Reaktion auf den Beschluss des BVerfG in BVerfGE 111, 160, BFH/NV 2005, Beilage 2, 114, in dem dieses § 1 Abs. 3 des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) i.d.F. des Ersten Gesetzes zur Umsetzung des Spar-, Konsolidierungs- und Wachstumsprogramms vom 21. Dezember 1993 (BGBl I 1993, 2353) als insoweit unvereinbar mit Art. 3 Abs. 1 GG ansah, als die Gewährung von Kindergeld allein von der Art der ausländerrechtlichen Aufenthaltsgenehmigung nach dem Ausländergesetz 1990 abhing.

    Damit ist der Gesetzgeber den Vorgaben des BVerfG nachgekommen, das beanstandet hatte, dass die frühere Regelung nur ausländische Eltern benachteiligte, die legal in der Bundesrepublik lebten und bereits in den Arbeitsmarkt integriert waren (s. BVerfG-Beschluss in BVerfGE 111, 160, BFH/NV 2005, Beilage 2, 114, unter B.III.4.).

    Dieses ist, ebenso wie die Entscheidung des BVerfG in BVerfGE 111, 160, BFH/NV 2005, Beilage 2, 114, zu § 1 Abs. 3 BKGG ergangen, nicht aber zu § 62 Abs. 2 EStG a.F. (s. Senatsurteile in BFHE 217, 443, BStBl II 2009, 905, sowie in BFHE 220, 45, BStBl II 2009, 913).

    Auch der vom BVerfG im Beschluss in BVerfGE 111, 160, BFH/NV 2005, Beilage 2, 114 angeführte Gesichtspunkt, dass der Wegfall von Kindergeld und die Inanspruchnahme (ergänzender) Sozialhilfe die Chancen von Ausländern verringern könnte, ihren Aufenthaltsstatuts zu verbessern, begründet keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 62 Abs. 2 EStG.

  • BFH, 22.11.2007 - III R 54/02

    Verfassungskonforme Beschränkung der Kindergeldberechtigung von Ausländern

    Auszug aus BFH, 17.06.2010 - III R 72/08
    NV: Der Gesetzgeber handelte im Rahmen des ihm zustehenden Gestaltungsspielraums, als er die Kindergeldberechtigung von Ausländern vom Besitz bestimmter Titel nach dem AufenthG abhängig machte und bei einzelnen Titeln, die einen schwächeren aufenthaltsrechtlichen Status vermitteln, darüber hinaus von einem mindestens dreijährigen rechtmäßigen, gestatteten oder geduldeten Aufenthalt im Bundesgebiet sowie von einer berechtigten Erwerbstätigkeit, vom Bezug laufender Geldleistungen nach dem SGB III oder von der Inanspruchnahme von Elternzeit (Festhalten an den Senatsurteilen vom 15.3.2007 III R 93/03, BFH/NV 2007, 1234, BStBl II 2009, 905 sowie vom 22.11.2001 III R 54/02, BFH/NV 2008, 457, BStBl II 2009, 913).

    Der Senat hat mit Urteilen vom 15. März 2007 III R 93/03 (BFHE 217, 443, BStBl II 2009, 905) sowie vom 22. November 2007 III R 54/02 (BFHE 220, 45, BStBl II 2009, 913) entschieden, dass der Gesetzgeber bei der Neuregelung der Kindergeldberechtigung in § 62 Abs. 2 EStG im Rahmen des ihm zustehenden Gestaltungsspielraums handelte, als er die Kindergeldberechtigung von Ausländern vom Besitz bestimmter Aufenthaltstitel nach dem AufenthG abhängig machte und bei einzelnen Titeln, die einen schwächeren aufenthaltsrechtlichen Status vermitteln, darüber hinaus von einem mindestens dreijährigen rechtmäßigen, gestatteten oder geduldeten Aufenthalt im Bundesgebiet sowie von einer berechtigten Erwerbstätigkeit, vom Bezug laufender Geldleistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) oder von der Inanspruchnahme von Elternzeit (§ 62 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c, Nr. 3 EStG).

    Dieses ist, ebenso wie die Entscheidung des BVerfG in BVerfGE 111, 160, BFH/NV 2005, Beilage 2, 114, zu § 1 Abs. 3 BKGG ergangen, nicht aber zu § 62 Abs. 2 EStG a.F. (s. Senatsurteile in BFHE 217, 443, BStBl II 2009, 905, sowie in BFHE 220, 45, BStBl II 2009, 913).

  • BFH, 15.03.2007 - III R 93/03

    Kein Kindergeld für geduldete Ausländer

    Auszug aus BFH, 17.06.2010 - III R 72/08
    NV: Der Gesetzgeber handelte im Rahmen des ihm zustehenden Gestaltungsspielraums, als er die Kindergeldberechtigung von Ausländern vom Besitz bestimmter Titel nach dem AufenthG abhängig machte und bei einzelnen Titeln, die einen schwächeren aufenthaltsrechtlichen Status vermitteln, darüber hinaus von einem mindestens dreijährigen rechtmäßigen, gestatteten oder geduldeten Aufenthalt im Bundesgebiet sowie von einer berechtigten Erwerbstätigkeit, vom Bezug laufender Geldleistungen nach dem SGB III oder von der Inanspruchnahme von Elternzeit (Festhalten an den Senatsurteilen vom 15.3.2007 III R 93/03, BFH/NV 2007, 1234, BStBl II 2009, 905 sowie vom 22.11.2001 III R 54/02, BFH/NV 2008, 457, BStBl II 2009, 913).

    Der Senat hat mit Urteilen vom 15. März 2007 III R 93/03 (BFHE 217, 443, BStBl II 2009, 905) sowie vom 22. November 2007 III R 54/02 (BFHE 220, 45, BStBl II 2009, 913) entschieden, dass der Gesetzgeber bei der Neuregelung der Kindergeldberechtigung in § 62 Abs. 2 EStG im Rahmen des ihm zustehenden Gestaltungsspielraums handelte, als er die Kindergeldberechtigung von Ausländern vom Besitz bestimmter Aufenthaltstitel nach dem AufenthG abhängig machte und bei einzelnen Titeln, die einen schwächeren aufenthaltsrechtlichen Status vermitteln, darüber hinaus von einem mindestens dreijährigen rechtmäßigen, gestatteten oder geduldeten Aufenthalt im Bundesgebiet sowie von einer berechtigten Erwerbstätigkeit, vom Bezug laufender Geldleistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) oder von der Inanspruchnahme von Elternzeit (§ 62 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c, Nr. 3 EStG).

    Dieses ist, ebenso wie die Entscheidung des BVerfG in BVerfGE 111, 160, BFH/NV 2005, Beilage 2, 114, zu § 1 Abs. 3 BKGG ergangen, nicht aber zu § 62 Abs. 2 EStG a.F. (s. Senatsurteile in BFHE 217, 443, BStBl II 2009, 905, sowie in BFHE 220, 45, BStBl II 2009, 913).

  • BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 5/08 R

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Bundeserziehungsgeld - § 1 Abs 6 Nr 2 Buchst c

    Auszug aus BFH, 17.06.2010 - III R 72/08
    An dieser Einschätzung hat sich trotz der Vorlagebeschlüsse des BSG nach Art. 100 Abs. 1 GG vom 3.12.2009 B 10 EG 5/08 R, B 10 EG 6 /08 R sowie B 10 EG 7 /08 R, die zur wortgleichen Regelung der Berechtigung von Ausländern zur Inanspruchnahme von Erziehungsgeld nach dem BErzGG ergangen sind, nichts geändert.

    Die Vorlagebeschlüsse des Bundessozialgerichts (BSG) nach Art. 100 Abs. 1 GG vom 3. Dezember 2009 B 10 EG 5/08 R, B 10 EG 6/08 R sowie B 10 EG 7/08 R (juris), die zur wortgleichen Regelung der Berechtigung von Ausländern zur Inanspruchnahme von Erziehungsgeld nach § 1 Abs. 6 des Gesetzes zum Erziehungsgeld und zur Elternzeit (BErzGG) i.d.F. des Gesetzes zur Anspruchsberechtigung von Ausländern wegen Kindergeld, Erziehungsgeld und Unterhaltsvorschuss vom 13. Dezember 2006 (BGBl I 2006, 2915) ergangen sind, begründen keine Zweifel an der Verfassungskonformität des § 62 Abs. 2 EStG n.F. Der Senat hat mit dem Urteil vom 28. April 2010 III R 1/08 (BFHE 229, 262) entschieden, dass die vom BSG vorgebrachten Bedenken gegen § 1 Abs. 6 BErzGG im steuerrechtlichen Kindergeld nicht zum Tragen kommen, da das Kindergeld im Gegensatz zum Erziehungsgeld als Einkommen auf Sozialleistungen angerechnet wird (§ 8 Abs. 1 Satz 1 BErzGG).

  • EGMR, 25.10.2005 - 59140/00

    Kindergeld, Aufenthaltsbefugnis, Diskriminierungsverbot, Gleichheitsgrundsatz

    Auszug aus BFH, 17.06.2010 - III R 72/08
    Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) habe in der Sache 59140/00, Okpisz/Deutschland, durch Urteil vom 25. Oktober 2005 (BFH/NV 2006, Beilage 3, 357) entschieden, dass der Ausschluss von im Inland lebenden Ausländern ohne Aufenthaltsberechtigung vom deutschen Kindergeld gegen das Diskriminierungsverbot der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoße.
  • BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 6/08 R

    Bundeserziehungsgeld - nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer -

    Auszug aus BFH, 17.06.2010 - III R 72/08
    Die Vorlagebeschlüsse des Bundessozialgerichts (BSG) nach Art. 100 Abs. 1 GG vom 3. Dezember 2009 B 10 EG 5/08 R, B 10 EG 6/08 R sowie B 10 EG 7/08 R (juris), die zur wortgleichen Regelung der Berechtigung von Ausländern zur Inanspruchnahme von Erziehungsgeld nach § 1 Abs. 6 des Gesetzes zum Erziehungsgeld und zur Elternzeit (BErzGG) i.d.F. des Gesetzes zur Anspruchsberechtigung von Ausländern wegen Kindergeld, Erziehungsgeld und Unterhaltsvorschuss vom 13. Dezember 2006 (BGBl I 2006, 2915) ergangen sind, begründen keine Zweifel an der Verfassungskonformität des § 62 Abs. 2 EStG n.F. Der Senat hat mit dem Urteil vom 28. April 2010 III R 1/08 (BFHE 229, 262) entschieden, dass die vom BSG vorgebrachten Bedenken gegen § 1 Abs. 6 BErzGG im steuerrechtlichen Kindergeld nicht zum Tragen kommen, da das Kindergeld im Gegensatz zum Erziehungsgeld als Einkommen auf Sozialleistungen angerechnet wird (§ 8 Abs. 1 Satz 1 BErzGG).
  • BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 7/08 R

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Bundeserziehungsgeld - § 1 Abs 6 Nr 2 Buchst c

    Auszug aus BFH, 17.06.2010 - III R 72/08
    Die Vorlagebeschlüsse des Bundessozialgerichts (BSG) nach Art. 100 Abs. 1 GG vom 3. Dezember 2009 B 10 EG 5/08 R, B 10 EG 6/08 R sowie B 10 EG 7/08 R (juris), die zur wortgleichen Regelung der Berechtigung von Ausländern zur Inanspruchnahme von Erziehungsgeld nach § 1 Abs. 6 des Gesetzes zum Erziehungsgeld und zur Elternzeit (BErzGG) i.d.F. des Gesetzes zur Anspruchsberechtigung von Ausländern wegen Kindergeld, Erziehungsgeld und Unterhaltsvorschuss vom 13. Dezember 2006 (BGBl I 2006, 2915) ergangen sind, begründen keine Zweifel an der Verfassungskonformität des § 62 Abs. 2 EStG n.F. Der Senat hat mit dem Urteil vom 28. April 2010 III R 1/08 (BFHE 229, 262) entschieden, dass die vom BSG vorgebrachten Bedenken gegen § 1 Abs. 6 BErzGG im steuerrechtlichen Kindergeld nicht zum Tragen kommen, da das Kindergeld im Gegensatz zum Erziehungsgeld als Einkommen auf Sozialleistungen angerechnet wird (§ 8 Abs. 1 Satz 1 BErzGG).
  • BFH, 28.04.2010 - III R 1/08

    Kindergeld für nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer

    Auszug aus BFH, 17.06.2010 - III R 72/08
    Die Vorlagebeschlüsse des Bundessozialgerichts (BSG) nach Art. 100 Abs. 1 GG vom 3. Dezember 2009 B 10 EG 5/08 R, B 10 EG 6/08 R sowie B 10 EG 7/08 R (juris), die zur wortgleichen Regelung der Berechtigung von Ausländern zur Inanspruchnahme von Erziehungsgeld nach § 1 Abs. 6 des Gesetzes zum Erziehungsgeld und zur Elternzeit (BErzGG) i.d.F. des Gesetzes zur Anspruchsberechtigung von Ausländern wegen Kindergeld, Erziehungsgeld und Unterhaltsvorschuss vom 13. Dezember 2006 (BGBl I 2006, 2915) ergangen sind, begründen keine Zweifel an der Verfassungskonformität des § 62 Abs. 2 EStG n.F. Der Senat hat mit dem Urteil vom 28. April 2010 III R 1/08 (BFHE 229, 262) entschieden, dass die vom BSG vorgebrachten Bedenken gegen § 1 Abs. 6 BErzGG im steuerrechtlichen Kindergeld nicht zum Tragen kommen, da das Kindergeld im Gegensatz zum Erziehungsgeld als Einkommen auf Sozialleistungen angerechnet wird (§ 8 Abs. 1 Satz 1 BErzGG).
  • FG Münster, 13.08.2008 - 7 K 2922/06

    Kindergeldanspruch eines in Deutschland lebenden, nicht

    Auszug aus BFH, 17.06.2010 - III R 72/08
    Die Beklagte und Revisionsbeklagte (Familienkasse) lehnte den Kindergeldantrag ab, die anschließende Klage hatte keinen Erfolg (Urteil vom 13. August 2008  7 K 2922/06 Kg, Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 1981).
  • BVerfG, 11.03.2010 - 1 BvR 3163/09

    Volle Anrechung des Kindergelds auf "Hartz IV-Leistungen" verfassungsgemäß

    Auszug aus BFH, 17.06.2010 - III R 72/08
    Denn bei letzterem wird das Kindergeld entweder als Einkommen des anspruchsberechtigten Elternteils oder als Einkommen des minderjährigen Kindes (vgl. § 11 Abs. 1 Satz 3 des Zweiten Buchs Sozialgesetzbuch --SGB II--, § 82 Abs. 1 Satz 2 des Zwölften Buchs Sozialgesetzbuch --SGB XII--) auf die Sozialleistungen angerechnet oder auf Antrag nach § 74 Abs. 2 EStG i.V.m. § 104 des Zehnten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB X) an den Sozialleistungsträger erstattet oder nach § 74 Abs. 1 Satz 4 EStG an ihn abgezweigt, so dass er typischerweise keinen finanziellen Vorteil hat im Vergleich zu einem auf Sozialleistungen angewiesenen Ausländer, der kein Kindergeld bezieht; die Anrechnung des Kindergeldes ist verfassungsgemäß (vgl. BVerfG-Beschluss vom 11. März 2010  1 BvR 3163/09, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht 2010, 800, zu Leistungen nach dem SGB II).
  • FG Niedersachsen, 19.08.2013 - 7 K 9/10

    Abhängigkeit des Anspruchs eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers auf

    Auch in Bezug auf Ausländer mit einem der in § 62 Abs. 2 EStG genannten Aufenthaltstiteln vertritt der BFH die Auffassung, der Gesetzgeber habe verfassungskonform und im Rahmen des ihm zustehenden Gestaltungsspielraums gehandelt, als er typisierend "die Kindergeldberechtigung von Ausländern vom Besitz bestimmter Titel nach dem AufenthG abhängig machte und bei einzelnen Titeln, die einen schwächeren aufenthaltsrechtlichen Status vermitteln, darüber hinaus von einem mindestens dreijährigen rechtmäßigen, gestatteten oder geduldeten Aufenthalt im Bundesgebiet sowie von einer berechtigten Erwerbstätigkeit, vom Bezug laufender Geldleistungen nach dem SGB III oder von der Inanspruchnahme von Elternzeit" (Urteil vom 17.06.2010 III R 72/08, BFH/NV 2010, 2242).

    Selbst wenn das BVerfG auf die Vorlagebeschlüsse des BSG hin § 1 Abs. 6 BErzGG als verfassungswidrig ansehen und der Gesetzgeber zu einer Neuregelung für die Vergangenheit gezwungen sein sollte, hätte dieser keinen Anlass, die Voraussetzungen für die Kindergeldberechtigung nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer nach § 62 Abs. 2 EStG zu ändern (BFH-Urteil vom 28.04.2010 III R 1/08, BFHE 229, 262, BStBl II 2010, 980, vgl. auch Urteil vom 17.06.2010, III R 72/08, BFH/NV 2010, 2242, Urteil vom 26.08.2010 III R 47/09, BFHE 230, 563, BStBl II 2011, 589, Urteil vom 27.01.2011 III R 45/09, BFHE 233, 38, BStBl II 2011, 720, Urteil vom 07.04.2011, III R 72/09, BFH/NV 2011, 1134).

  • FG Niedersachsen, 19.08.2013 - 7 K 111/13

    Abhängigkeit des Anspruchs eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers auf

    Auch in Bezug auf Ausländer mit einem der in § 62 Abs. 2 EStG genannten Aufenthaltstiteln vertritt der BFH die Auffassung, der Gesetzgeber habe verfassungskonform und im Rahmen des ihm zustehenden Gestaltungsspielraums gehandelt, als er typisierend "die Kindergeldberechtigung von Ausländern vom Besitz bestimmter Titel nach dem AufenthG abhängig machte und bei einzelnen Titeln, die einen schwächeren aufenthaltsrechtlichen Status vermitteln, darüber hinaus von einem mindestens dreijährigen rechtmäßigen, gestatteten oder geduldeten Aufenthalt im Bundesgebiet sowie von einer berechtigten Erwerbstätigkeit, vom Bezug laufender Geldleistungen nach dem SGB III oder von der Inanspruchnahme von Elternzeit" (Urteil vom 17.06.2010 III R 72/08, BFH/NV 2010, 2242).

    Selbst wenn das BVerfG auf die Vorlagebeschlüsse des BSG hin § 1 Abs. 6 BErzGG als verfassungswidrig ansehen und der Gesetzgeber zu einer Neuregelung für die Vergangenheit gezwungen sein sollte, hätte dieser keinen Anlass, die Voraussetzungen für die Kindergeldberechtigung nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer nach § 62 Abs. 2 EStG zu ändern (BFH-Urteil vom 28.04.2010 III R 1/08, BFHE 229, 262, BStBl II 2010, 980, vgl. auch Urteil vom 17.06.2010, III R 72/08, BFH/NV 2010, 2242, Urteil vom 26.08.2010 III R 47/09, BFHE 230, 563, BStBl II 2011, 589, Urteil vom 27.01.2011 III R 45/09, BFHE 233, 38, BStBl II 2011, 720, Urteil vom 07.04.2011, III R 72/09, BFH/NV 2011, 1134).

  • FG Niedersachsen, 19.08.2013 - 7 K 112/13

    Anrechnung; Arbeitslosengeld; Arbeitslosengeld II; Arbeitslosenhilfe;

    Auch in Bezug auf Ausländer mit einem der in § 62 Abs. 2 EStG genannten Aufenthaltstiteln vertritt der BFH die Auffassung, der Gesetzgeber habe verfassungskonform und im Rahmen des ihm zustehenden Gestaltungsspielraums gehandelt, als er typisierend "die Kindergeldberechtigung von Ausländern vom Besitz bestimmter Titel nach dem AufenthG abhängig machte und bei einzelnen Titeln, die einen schwächeren aufenthaltsrechtlichen Status vermitteln, darüber hinaus von einem mindestens dreijährigen rechtmäßigen, gestatteten oder geduldeten Aufenthalt im Bundesgebiet sowie von einer berechtigten Erwerbstätigkeit, vom Bezug laufender Geldleistungen nach dem SGB III oder von der Inanspruchnahme von Elternzeit" (Urteil vom 17.06.2010 III R 72/08, BFH/NV 2010, 2242).

    Selbst wenn das BVerfG auf die Vorlagebeschlüsse des BSG hin § 1 Abs. 6 BErzGG als verfassungswidrig ansehen und der Gesetzgeber zu einer Neuregelung für die Vergangenheit gezwungen sein sollte, hätte dieser keinen Anlass, die Voraussetzungen für die Kindergeldberechtigung nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer nach § 62 Abs. 2 EStG zu ändern (BFH-Urteil vom 28.04.2010 III R 1/08, BFHE 229, 262, BStBl II 2010, 980, vgl. auch Urteil vom 17.06.2010, III R 72/08, BFH/NV 2010, 2242, Urteil vom 26.08.2010 III R 47/09, BFHE 230, 563, BStBl II 2011, 589, Urteil vom 27.01.2011 III R 45/09, BFHE 233, 38, BStBl II 2011, 720, Urteil vom 07.04.2011, III R 72/09, BFH/NV 2011, 1134).

  • FG Niedersachsen, 21.08.2013 - 7 K 114/13

    Abhängigkeit des Anspruchs eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers auf

    Auch in Bezug auf Ausländer mit einem der in § 62 Abs. 2 EStG genannten Aufenthaltstiteln vertritt der BFH die Auffassung, der Gesetzgeber habe verfassungskonform und im Rahmen des ihm zustehenden Gestaltungsspielraums gehandelt, als er typisierend "die Kindergeldberechtigung von Ausländern vom Besitz bestimmter Titel nach dem AufenthG abhängig machte und bei einzelnen Titeln, die einen schwächeren aufenthaltsrechtlichen Status vermitteln, darüber hinaus von einem mindestens dreijährigen rechtmäßigen, gestatteten oder geduldeten Aufenthalt im Bundesgebiet sowie von einer berechtigten Erwerbstätigkeit, vom Bezug laufender Geldleistungen nach dem SGB III oder von der Inanspruchnahme von Elternzeit" (Urteil vom 17.06.2010 III R 72/08, BFH/NV 2010, 2242).

    Selbst wenn das BVerfG auf die Vorlagebeschlüsse des BSG hin § 1 Abs. 6 BErzGG als verfassungswidrig ansehen und der Gesetzgeber zu einer Neuregelung für die Vergangenheit gezwungen sein sollte, hätte dieser keinen Anlass, die Voraussetzungen für die Kindergeldberechtigung nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer nach § 62 Abs. 2 EStG zu ändern (BFH-Urteil vom 28.04.2010 III R 1/08, BFHE 229, 262, BStBl II 2010, 980, vgl. auch Urteil vom 17.06.2010, III R 72/08, BFH/NV 2010, 2242, Urteil vom 26.08.2010 III R 47/09, BFHE 230, 563, BStBl II 2011, 589, Urteil vom 27.01.2011 III R 45/09, BFHE 233, 38, BStBl II 2011, 720, Urteil vom 07.04.2011, III R 72/09, BFH/NV 2011, 1134).

  • FG Niedersachsen, 19.08.2013 - 7 K 113/13

    Anrechnung; Arbeitslosengeld; Arbeitslosengeld II; Arbeitslosenhilfe;

    Auch in Bezug auf Ausländer mit einem der in § 62 Abs. 2 EStG genannten Aufenthaltstiteln vertritt der BFH die Auffassung, der Gesetzgeber habe verfassungskonform und im Rahmen des ihm zustehenden Gestaltungsspielraums gehandelt, als er typisierend "die Kindergeldberechtigung von Ausländern vom Besitz bestimmter Titel nach dem AufenthG abhängig machte und bei einzelnen Titeln, die einen schwächeren aufenthaltsrechtlichen Status vermitteln, darüber hinaus von einem mindestens dreijährigen rechtmäßigen, gestatteten oder geduldeten Aufenthalt im Bundesgebiet sowie von einer berechtigten Erwerbstätigkeit, vom Bezug laufender Geldleistungen nach dem SGB III oder von der Inanspruchnahme von Elternzeit" (Urteil vom 17.06.2010 III R 72/08, BFH/NV 2010, 2242).

    Selbst wenn das BVerfG auf die Vorlagebeschlüsse des BSG hin § 1 Abs. 6 BErzGG als verfassungswidrig ansehen und der Gesetzgeber zu einer Neuregelung für die Vergangenheit gezwungen sein sollte, hätte dieser keinen Anlass, die Voraussetzungen für die Kindergeldberechtigung nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer nach § 62 Abs. 2 EStG zu ändern (BFH-Urteil vom 28.04.2010 III R 1/08, BFHE 229, 262, BStBl II 2010, 980, vgl. auch Urteil vom 17.06.2010, III R 72/08, BFH/NV 2010, 2242, Urteil vom 26.08.2010 III R 47/09, BFHE 230, 563, BStBl II 2011, 589, Urteil vom 27.01.2011 III R 45/09, BFHE 233, 38, BStBl II 2011, 720, Urteil vom 07.04.2011, III R 72/09, BFH/NV 2011, 1134).

  • FG Niedersachsen, 21.08.2013 - 7 K 116/13

    Abhängigkeit des Anspruchs eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers auf

    Auch in Bezug auf Ausländer mit einem der in § 62 Abs. 2 EStG genannten Aufenthaltstiteln vertritt der BFH die Auffassung, der Gesetzgeber habe verfassungskonform und im Rahmen des ihm zustehenden Gestaltungsspielraums gehandelt, als er typisierend "die Kindergeldberechtigung von Ausländern vom Besitz bestimmter Titel nach dem AufenthG abhängig machte und bei einzelnen Titeln, die einen schwächeren aufenthaltsrechtlichen Status vermitteln, darüber hinaus von einem mindestens dreijährigen rechtmäßigen, gestatteten oder geduldeten Aufenthalt im Bundesgebiet sowie von einer berechtigten Erwerbstätigkeit, vom Bezug laufender Geldleistungen nach dem SGB III oder von der Inanspruchnahme von Elternzeit" (Urteil vom 17.06.2010 III R 72/08, BFH/NV 2010, 2242).

    Selbst wenn das BVerfG auf die Vorlagebeschlüsse des BSG hin § 1 Abs. 6 BErzGG als verfassungswidrig ansehen und der Gesetzgeber zu einer Neuregelung für die Vergangenheit gezwungen sein sollte, hätte dieser keinen Anlass, die Voraussetzungen für die Kindergeldberechtigung nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer nach § 62 Abs. 2 EStG zu ändern (BFH-Urteil vom 28.04.2010 III R 1/08, BFHE 229, 262, BStBl II 2010, 980, vgl. auch Urteil vom 17.06.2010, III R 72/08, BFH/NV 2010, 2242, Urteil vom 26.08.2010 III R 47/09, BFHE 230, 563, BStBl II 2011, 589, Urteil vom 27.01.2011 III R 45/09, BFHE 233, 38, BStBl II 2011, 720, Urteil vom 07.04.2011, III R 72/09, BFH/NV 2011, 1134).

  • BSG, 15.12.2011 - B 10 EG 15/10 R

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Bundeselterngeld - Verfassungsmäßigkeit des § 1

    Der Umstand, dass von Sozialleistungen lebende Ausländer, die von der Altfallregelung des § 104a AufenthG profitieren, kindergeldberechtigt seien, führe wegen der Anrechnung des Kindergeldes auf die Sozialleistungen nicht zu einer Benachteiligung von Ausländern mit einem Aufenthaltstitel, der keinen Anspruch auf Kindergeld begründe (BFH Urteil vom 17.6.2010 - III R 72/08 - BFH/NV 2010, 2242) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2011 - L 19 KG 1/10

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat dies in nunmehr ständiger Rechtsprechung bejaht (Beschl. v. 19.01.2011 - III S 44/09 (PKH); Urt. v. 21.10.2010 - III R 4/09 -, 17.06.2010 - III R 72/08 - und 28.04.2010 - III R 1/08).
  • BSG, 13.12.2012 - B 10 KG 1/11 R

    Erwerbsfähig, minderjährig, Kindergeld, Aufenthaltserlaubnis, erwerbsfähiges

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat dies in nunmehr ständiger Rechtsprechung bejaht (Beschl. v. 19.01.2011 - III S 44/09 (PKH); Urt. v. 21.10.2010 - III R 4/09 -, 17.06.2010 - III R 72/08 - und 28.04.2010 - III R 1/08).
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Rechtsprechung
   BFH, 31.05.2010 - III B 38/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,16805
BFH, 31.05.2010 - III B 38/10 (https://dejure.org/2010,16805)
BFH, Entscheidung vom 31.05.2010 - III B 38/10 (https://dejure.org/2010,16805)
BFH, Entscheidung vom 31. Mai 2010 - III B 38/10 (https://dejure.org/2010,16805)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Verlängerung des Kindergeldbezuges wegen Zivildienstes

  • openjur.de

    Verlängerung des Kindergeldbezuges wegen Zivildienstes

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 32 Abs 4 S 1, EStG § 32 Abs 2 S 1
    Verlängerung des Kindergeldbezuges wegen Zivildienstes

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2010, 2242
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 27.08.2008 - III R 88/07

    Verlängerung des Kindergeldes wegen Wehrdienstes

    Auszug aus BFH, 31.05.2010 - III B 38/10
    Das Finanzgericht gab der Klage statt und verwies zur Begründung auf das Senatsurteil vom 27. August 2008 III R 88/07 (BFH/NV 2009, 132).

    Denn nach dem Senatsurteil in BFH/NV 2009, 132 entspricht der Verlängerungszeitraum auch dann der Dienstzeit, wenn der Dienst nicht am Monatsersten angetreten und daher im ersten Monat des Wehrdienstes noch Kindergeld bezogen wurde.

  • BFH, 20.05.2010 - III R 4/10

    Verlängerung des Zeitraums für den Bezug von Kindergeld wegen Zivildienstes

    Auszug aus BFH, 31.05.2010 - III B 38/10
    Der Senat hat diese Entscheidung durch Urteil vom 20. Mai 2010 III R 4/10 (BStBl II 2010, 827) für den Fall der Ableistung des Zivildienstes bestätigt.
  • BFH, 05.09.2013 - XI R 7/12

    Kindergeld bei Einberufung zum Wehrdienst im Laufe eines Monats

    Nach der Rechtsprechung des BFH befindet sich ein Kind, das den Wehrdienst (z.B. wegen eines davorliegenden Wochenendes) nicht am ersten Tag eines Monats, sondern erst am dritten Tag des Monats antreten kann, am ersten und zweiten Tag des Monats noch in der Übergangszeit zwischen einem Ausbildungsabschnitt und der Leistung des Wehrdienstes, wodurch in diesem Monat noch ein Anspruch auf Kindergeld begründet wird (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2009, 132, unter II.3.c; siehe auch BFH-Urteile in BFHE 229, 337, BStBl II 2010, 827, Rz 14 f.; vom gleichen Tag III R 5/10, nicht veröffentlicht, unter II.3.d, beide zum Antritt des Zivildienstes am vierten Tag des Monats; BFH-Beschluss vom 31. Mai 2010 III B 38/10, BFH/NV 2010, 2242, zum Antritt des Zivildienstes am 16. Tag des Monats; siehe erstmals auch Abschn. 63.5 Abs. 3 Satz 2 DA-FamEStG 2011, BStBl I 2011, 716; a.A. Abschn. 63.3.2.6 Sätze 1 und 2 DA-FamEStG 2009, BStBl I 2009, 1030).
  • FG Baden-Württemberg, 29.03.2010 - 3 K 1763/09

    Verlängerung des Kindergeldes wegen Wehrdienstes - Herabsetzung der Altersgrenze

    Denn nach gefestigter Rechtsprechung wird ein Kind, das sich in Berufsausbildung befindet und den gesetzlichen Grundwehr- bzw. Zivildienst geleistet hat, über die Vollendung des 25. (früher: 27.) Lebensjahres hinaus berücksichtigt; der Verlängerungszeitraum entspricht auch dann der Dienstzeit (im Streitfall: 10 Monate), wenn der Dienst nicht am Monatsersten angetreten wurde und daher im ersten Monat des Wehrdienstes noch Kindergeld bezogen wurde (BFH-Urteile vom 27. August 2008 III R 88/07, BFH/NV 2009, 132 und vom 14. Oktober 2002 VIII R 68/01, BFH/NV 2003, 460 mit näherer Begründung und weiteren Nachweisen auch zur Verwaltungsmeinung, ebenso FG Baden-Württemberg, Urteile vom 29. Januar 2010 10 K 2027/09, juris - Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt, Az. des BFH: III B 38/10 - und vom 29. Oktober 2009 1 K 5827/08, juris - Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt, Az. des BFH: III B 185/09 -, FG Düsseldorf, Urteil vom 14. Juni 2009 14 K 2586/08 Kg, juris - Zulassung der Revision durch BFH-Beschluss vom 12. Januar 2010, III B 159/09, das Beschwerdeverfahren wird unter Az. III R 5/10 als Revisionsverfahren fortgeführt -, FG des Saarlandes, Urteil vom 23. Juli 2009 2 K 1222/09, juris - Zulassung der Revision durch BFH-Beschluss vom 12. Januar 2010, III B 142/09, das Beschwerdeverfahren wird unter Az. III R 4/10 als Revisionsverfahren fortgeführt).
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