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   BFH, 17.11.2009 - X S 30/09 (PKH)   

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https://dejure.org/2009,13347
BFH, 17.11.2009 - X S 30/09 (PKH) (https://dejure.org/2009,13347)
BFH, Entscheidung vom 17.11.2009 - X S 30/09 (PKH) (https://dejure.org/2009,13347)
BFH, Entscheidung vom 17. November 2009 - X S 30/09 (PKH) (https://dejure.org/2009,13347)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    PKH: Keine Hinweispflicht des Gerichts auf Fristvorschriften und Formvorschriften

  • Judicialis

    AO § 173 Ab... s. 1 Nr. 2; ; FGO § 62 Abs. 4; ; FGO § 62a; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 142; ; ZPO § 114

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 62 Abs. 4; FGO § 142
    Bestehen einer Vertretungspflicht zur Stellung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe; Anspruch auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Unkenntnis der Voraussetzungen einer Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • datenbank.nwb.de

    Gewährung von Prozesskostenhilfe nur bei Abgabe einer Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse innerhalb der Rechtsmittelfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2010, 232
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 08.04.1999 - II B 82/98

    Wiedereinsetzung bei PKH-Antrag

    Auszug aus BFH, 17.11.2009 - X S 30/09
    Auf Unkenntnis kann sich der Antragsteller nicht berufen, da er sich über die Voraussetzungen einer Bewilligung von PKH grundsätzlich selbst kundig machen muss (vgl. BFH-Beschluss vom 8. April 1999 II B 82/98, BFH/NV 1999, 1470, m.w.N.); die Gerichte treffen insoweit keine besonderen Hinweispflichten (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 30. August 1991 2 BvR 995/91, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1992, 426).
  • BFH, 28.09.2005 - X S 15/05

    PKH; Wiedereinsetzung; Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen

    Auszug aus BFH, 17.11.2009 - X S 30/09
    Im Streitfall hat der Antragsteller diesem Erfordernis nicht genügt, weil er die "Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse" nicht innerhalb der am 19. Oktober 2009 abgelaufenen Frist zur Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde vorgelegt hat (vgl. hierzu z.B. Senatsbeschluss vom 28. September 2005 X S 15/05 (PKH), BFH/NV 2005, 2249).
  • BFH, 30.08.2001 - IV B 79/01

    Darlegung der Revisionszulassungsgründe

    Auszug aus BFH, 17.11.2009 - X S 30/09
    Ebenso wenig ist ersichtlich, dass das FG-Urteil infolge schwerwiegender materiell-rechtlicher Fehler objektiv willkürlich erscheint und unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist (vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 30. August 2001 IV B 79, 80/01, BFHE 196, 30, BStBl II 2001, 837; Lange, Deutsche Steuer-Zeitung 2002, 782, 784).
  • BVerfG, 30.08.1991 - 2 BvR 995/91
    Auszug aus BFH, 17.11.2009 - X S 30/09
    Auf Unkenntnis kann sich der Antragsteller nicht berufen, da er sich über die Voraussetzungen einer Bewilligung von PKH grundsätzlich selbst kundig machen muss (vgl. BFH-Beschluss vom 8. April 1999 II B 82/98, BFH/NV 1999, 1470, m.w.N.); die Gerichte treffen insoweit keine besonderen Hinweispflichten (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 30. August 1991 2 BvR 995/91, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1992, 426).
  • BFH, 01.12.2010 - IV S 10/10

    Prozesskostenhilfe bei Versäumung der Rechtsmittelfrist

    Dies setzt voraus, dass beim Prozessgericht innerhalb der Rechtsmittelfrist ein PKH-Antrag (§ 117 Abs. 1 Satz 1 ZPO) und die nach § 117 Abs. 2 ZPO erforderliche Erklärung der Partei über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie entsprechende Belege vorgelegt werden; hierbei hat der Prozessbeteiligte die dafür eingeführten Vordrucke zu benutzen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 17. November 2009 X S 30/09 (PKH), BFH/NV 2010, 232, m.w.N.).
  • BFH, 02.09.2011 - II S 5/11

    Antrag auf PKH durch vorgeblich prozessunfähigen Bevollmächtigten - Keine

    Soweit der Prozessbevollmächtigte des Antragstellers prozessfähig sein sollte, hätte der von ihm eingereichte PKH-Antrag deshalb keine Aussicht auf Erfolg, weil er es versäumt hat, innerhalb der insoweit maßgeblichen Rechtsmittelfrist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 17. November 2009 X S 30/09 (PKH), BFH/NV 2010, 232, m.w.N.) die nach § 142 Abs. 1 FGO i.V.m. § 117 Abs. 2 ZPO erforderliche Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf den dafür eingeführten Vordrucken sowie entsprechende Nachweise vorzulegen.
  • BFH, 26.01.2011 - X S 37/10

    Vor dem BFH kein Vertretungszwang in PKH-Verfahren

    Das Gesuch um Bewilligung von PKH und Beiordnung eines Rechtsanwalts ist jedoch abzulehnen, weil es der Antragsteller versäumt hat, innerhalb der Rechtsmittelfrist die nach § 142 Abs. 1 FGO i.V.m. § 117 Abs. 2 der Zivilprozessordnung (ZPO) erforderliche Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf den dafür eingeführten Vordrucken sowie entsprechende Belege vorzulegen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 17. November 2009 X S 30/09 (PKH), BFH/NV 2010, 232, m.w.N.).
  • BFH, 20.09.2012 - X S 26/12

    PKH: Vorlage der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen

    Das Gesuch um Bewilligung von PKH ist jedoch abzulehnen, weil es der Antragsteller versäumt hat, innerhalb der Rechtsmittelfrist, die am 3. August 2012 ablief, die nach § 142 Abs. 1 FGO i.V.m. § 117 Abs. 2 der Zivilprozessordnung (ZPO) erforderliche Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf den dafür eingeführten Vordrucken sowie entsprechende Belege vorzulegen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 17. November 2009 X S 30/09 (PKH), BFH/NV 2010, 232, m.w.N.).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 27.09.2012 - 2 K 34/11

    Kein Kindergeld bei Überschreiten des Grenzbetrags

    Der Senat legt diesen Schriftsatz rechtsschutzgewährend als - unbedingt erhobene - Klage und nicht lediglich als Prozesskostenhilfeantrag aus, dem im Hinblick auf die nicht binnen Klagefrist vorgelegte Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Erfolg zu versagen gewesen wäre (vgl. zu diesem Problem Bundesfinanzhof -BFH- Beschlüsse vom 21. August 1995, VI B 17/94, BFH/NV 1996, 161; vom 19. Mai 2004, VIII B 291/03, BFH/NV 2004, 1414; vom 19. November 1985, VII B 103/85, BFH/NV 1986, 180; vom 17. November 2009, X S 30/09, BFH/NV 2010, 232; vom 01. Dezember 2010, IV S 10/10, BFH/NV 2011, 444; vom 11. Mai 2009, II S 6/09, juris und vom 03. Februar 2005, VII B 304/03, BFH/NV 2005, 1111; Bundesverwaltungsgericht -BVerwG- Beschluss vom 16. Oktober 1990, 9 B 92/90, juris).
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