Weitere Entscheidung unten: BFH, 12.11.2009

Rechtsprechung
   BFH, 16.11.2009 - V B 37/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,16651
BFH, 16.11.2009 - V B 37/09 (https://dejure.org/2009,16651)
BFH, Entscheidung vom 16.11.2009 - V B 37/09 (https://dejure.org/2009,16651)
BFH, Entscheidung vom 16. November 2009 - V B 37/09 (https://dejure.org/2009,16651)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,16651) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Zur Überraschungsentscheidung; Geschäftsveräußerung schließt Veräußerung eines Teilbetriebes ein; Keine Hinweispflicht des Finanzgerichts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3
    Voraussetzung einer Überraschungsentscheidung als Revisionszulassungsgrund

  • datenbank.nwb.de

    Vorliegen einer Überraschungsentscheidung; Legaldefinition der Geschäftsveräußerung im Ganzen schließt die Veräußerung eines Teilbetriebs mit ein; Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2010, 450
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 03.06.2003 - X B 102/02

    Sachaufklärungspflicht; Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BFH, 16.11.2009 - V B 37/09
    Es gibt auch keine allgemeine Hinweispflicht des Gerichts, auch dann nicht, wenn es den Sachverhalt anders beurteilt als ein Beteiligter (BFH-Beschlüsse vom 22. Dezember 2006 V B 46/06, BFH/NV 2007, 930; vom 3. Juni 2003 X B 102/02, BFH/NV 2003, 1209).

    Auf nahe liegende rechtliche oder tatsächliche Gesichtspunkte braucht das Gericht zumindest dann nicht ausdrücklich hinzuweisen, wenn die Beteiligten fachkundig vertreten sind (BFH-Beschluss in BFH/NV 2003, 1209).

  • BFH, 17.03.2008 - IX B 258/07

    Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BFH, 16.11.2009 - V B 37/09
    Eine Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn das FG sein Urteil auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Auffassungen nach dem bisherigen Verlauf der Verhandlung nicht rechnen musste (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. August 2009 III B 205/08, nicht amtlich veröffentlicht --n.v.--; vom 17. März 2008 IX B 258/07, BFH/NV 2008, 1180).
  • BFH, 10.08.2009 - III B 205/08

    Hinweispflicht des Gerichts - Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BFH, 16.11.2009 - V B 37/09
    Eine Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn das FG sein Urteil auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Auffassungen nach dem bisherigen Verlauf der Verhandlung nicht rechnen musste (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. August 2009 III B 205/08, nicht amtlich veröffentlicht --n.v.--; vom 17. März 2008 IX B 258/07, BFH/NV 2008, 1180).
  • BFH, 22.12.2006 - V B 46/06

    Recht auf Gehör; Hinweispflicht

    Auszug aus BFH, 16.11.2009 - V B 37/09
    Es gibt auch keine allgemeine Hinweispflicht des Gerichts, auch dann nicht, wenn es den Sachverhalt anders beurteilt als ein Beteiligter (BFH-Beschlüsse vom 22. Dezember 2006 V B 46/06, BFH/NV 2007, 930; vom 3. Juni 2003 X B 102/02, BFH/NV 2003, 1209).
  • BFH, 18.09.2019 - XI R 33/18

    Grundsätzlich keine Geschäftsveräußerung trotz vollständiger Übertragung der

    Er bezieht sich auf eine Kombination von Bestandteilen eines Unternehmens, die zur Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit ausreicht, auch wenn diese Tätigkeit nur Teil eines größeren Unternehmens ist, von dem sie abgespalten wurde (vgl. BFH-Urteile vom 19.12.2012 - XI R 38/10, BFHE 240, 366, BStBl II 2013, 1053, Rz 35; in BFHE 250, 240, BStBl II 2015, 908, Rz 26; zum Teilbetrieb s. BFH-Beschluss vom 16.11.2009 - V B 37/09, BFH/NV 2010, 450, Rz 8).
  • BFH, 26.06.2019 - XI R 3/17

    Übertragung des Betriebsgrundstücks auf die bisherige Organgesellschaft im Rahmen

    aa) Er bezieht sich auf eine Kombination von Bestandteilen eines Unternehmens, die zur Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit ausreicht, auch wenn diese Tätigkeit nur Teil eines größeren Unternehmens ist, von dem sie abgespalten wurde (vgl. BFH-Urteile in BFHE 240, 366, BStBl II 2013, 1053, Rz 35; vom 04.02.2015 - XI R 14/14, BFHE 250, 240, BStBl II 2015, 908, Rz 26; zum Teilbetrieb s. BFH-Beschluss vom 16.11.2009 - V B 37/09, BFH/NV 2010, 450, Rz 8).
  • FG Nürnberg, 02.05.2018 - 2 K 309/16

    Kürzung des Vorsteuerabzug

    Er bezieht sich auf eine Kombination von Bestandteilen eines Unternehmens, die zur Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit ausreicht, auch wenn diese Tätigkeit nur Teil eines größeren Unternehmens ist, von dem sie abgespalten wurde (vgl. BFH-Urteile vom 19.12.2012 - XI R 38/10, BFHE 240, 366, BStBl II 2013, 1053, Rz 35; vom 04.02.2015 - XI R 14/14, BFHE 250, 240, BStBl II 2015, 908 Rz 26; zum Teilbetrieb s. BFH-Beschluss vom 16.11.2009 - V B 37/09, BFH/NV 2010, 450, Rz 8).
  • BFH, 09.11.2011 - II B 105/10

    Willkürliche Beweiswürdigung; Überraschungsentscheidung

    Eine Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt gestützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der alle oder einzelne Beteiligte nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (vgl. z.B. BFH-Entscheidungen vom 24. April 1990 VIII R 170/83, BFHE 160, 256, BStBl II 1990, 539; vom 16. November 2009 V B 37/09, BFH/NV 2010, 450; Gräber/Ruban, a.a.O., § 119 Rz 10a und 16, Stichwort "Überraschungsentscheidung", m.w.N.).
  • BFH, 12.10.2010 - I B 190/09

    Rechtliches Gehör bei Verwertung einer Urkunde - Überraschungsentscheidung -

    Denn ein FG verletzt zwar das Recht der Verfahrensbeteiligten auf Gehör, wenn es seine Entscheidung auf einen Gesichtspunkt stützt, mit dessen Berücksichtigung ein sachkundiger Beteiligter nach dem gesamten Verfahrensablauf schlechterdings nicht rechnen musste (BFH-Beschlüsse vom 25. Januar 2008 X B 179/06, BFH/NV 2008, 608; vom 22. Dezember 2008 I B 161/08, BFH/NV 2009, 969; vom 16. November 2009 V B 37/09, BFH/NV 2010, 450).
  • BFH, 16.05.2012 - IV B 48/11

    Kein qualifizierter Rechtsanwendungsfehler bei nicht völlig unvertretbarer

    a) Von einer Überraschungsentscheidung ist auszugehen, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen bis zum Ergehen der Entscheidung nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt gestützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der alle oder einzelne Beteiligte nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. April 1990 VIII R 170/83, BFHE 160, 256, BStBl II 1990, 539; BFH-Beschluss vom 16. November 2009 V B 37/09, BFH/NV 2010, 450).
  • BFH, 24.05.2012 - IV B 58/11

    Keine Pflicht des FG zur Beiziehung von Prüferhandakten

    a) Von einer Überraschungsentscheidung ist auszugehen, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen bis zum Ergehen der Entscheidung nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt gestützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der alle oder einzelne Beteiligte nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 24. April 1990 VIII R 170/83, BFHE 160, 256, BStBl II 1990, 539; BFH-Beschluss vom 16. November 2009 V B 37/09, BFH/NV 2010, 450).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BFH, 12.11.2009 - VIII B 167/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,18111
BFH, 12.11.2009 - VIII B 167/09 (https://dejure.org/2009,18111)
BFH, Entscheidung vom 12.11.2009 - VIII B 167/09 (https://dejure.org/2009,18111)
BFH, Entscheidung vom 12. November 2009 - VIII B 167/09 (https://dejure.org/2009,18111)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,18111) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Anforderung der Prozessvollmacht; Rechtsanwalt als vollmachtloser Vertreter; Anforderung der Vollmacht durch das Gericht als prozessleitende Verfügung

  • rechtsportal.de

    FGO § 62 Abs. 6
    Annahme fehlender Prozessvollmacht i.R.e. erhobenen Nichtzulassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de

    Anforderung einer Prozessvollmacht bei begründetem Zweifel an der Bevollmächtigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2010, 450
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 20.06.2003 - IX B 65/03

    Vollmachtloser Vertreter; Kosten Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BFH, 12.11.2009 - VIII B 167/09
    Die Kosten sind Rechtsanwalt X als vollmachtlosem Vertreter aufzuerlegen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. April 1968 III B 85/67, BFHE 92, 173, BStBl II 1968, 473; vom 20. Juni 2003 IX B 65/03, BFH/NV 2003, 1433).
  • BFH, 16.07.2003 - III B 77/03

    Beschwerde; Anforderung Prozessvollmacht

    Auszug aus BFH, 12.11.2009 - VIII B 167/09
    Die Anforderung der Vollmacht durch das Gericht ist als prozessleitende Verfügung nicht mit der Beschwerde und auch nicht mit anderen gesonderten Rechtsbehelfen anfechtbar (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Juli 2003 III B 77/03, BFH/NV 2003, 1443).
  • BFH, 19.04.1968 - III B 85/67

    Zulässigkeit einer Beschwerde bei Fehlen der Einreichung einer Vollmacht

    Auszug aus BFH, 12.11.2009 - VIII B 167/09
    Die Kosten sind Rechtsanwalt X als vollmachtlosem Vertreter aufzuerlegen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. April 1968 III B 85/67, BFHE 92, 173, BStBl II 1968, 473; vom 20. Juni 2003 IX B 65/03, BFH/NV 2003, 1433).
  • BFH, 12.04.2012 - X B 190/11

    Auftreten eines Steuerberaters ohne Prozessvollmacht; Kostenpflicht des

    Diese Voraussetzung ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung u.a. bejaht worden, wenn der vor dem BFH auftretenden Person das Mandat bereits im Verfahren vor dem FG entzogen worden war (BFH-Beschlüsse vom 11. November 2009 I B 152/09, BFH/NV 2010, 449, und vom 15. April 2010 V B 7/09, BFH/NV 2010, 1830), wenn Eheleute getrennt leben und ein Berufsträger eine große Zahl unzulässiger Rechtsbehelfe für beide Ehegatten einlegt, obwohl er nur eine von einem der Ehegatten unterzeichnete Vollmacht vorlegen kann (BFH-Beschluss vom 12. November 2009 VIII B 167/09, BFH/NV 2010, 450: Annahme fehlender Bevollmächtigung durch den anderen Ehegatten) oder die vor dem BFH auftretende Person schon vom FG erfolglos aufgefordert worden war, eine Prozessvollmacht vorzulegen (Senatsbeschluss in BFH/NV 2012, 438).
  • FG München, 26.01.2010 - 8 K 3595/08

    Zurückweisung nicht zur Vertretung befugter Bevollmächtigter durch Prozessurteil

    Ergeben sich jedoch begründete Zweifel, so ist das Gericht nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet, die ordnungsgemäße Bevollmächtigung zu prüfen, um zu vermeiden, dass Erklärungen eines nicht Bevollmächtigten dem - vermeintlichen - Kläger zugerechnet werden und diesem ggf. zum Nachteil gereichen (BFH-Beschluss vom 12. November 2009 VIII B 167/09, Juris; vom 24. Juni 2008 IV B 83/07, BFH/NV 2008, 1856).

    8 Die Kosten des Verfahrens werden dem als vollmachtloser Vertreter aufgetretenen StB A. S. auferlegt (§ 135 Abs. 1 FGO), da keine Umstände dafür ersichtlich sind, dass die Klageerhebung durch den vorgeblichen Kläger veranlasst wurde (BFH-Beschlüsse vom 12. November 2009 VIII B 167/09, Juris; vom 27.07.1983 II B 68/82, BFHE 138, 529, BStBl II 1983, 644, und vom 02.06.1998 VII B 28/98, BFH/NV 1999, 52; FG München vom 5. November 2008 10 K 4066/07, Juris).

  • BFH, 30.03.2011 - X B 12/10

    Prozessvollmacht bei Beiordnung - Anscheinsvollmacht im Rahmen einer

    b) Das angefochtene Urteil des FG weicht auch nicht von dem tragenden Rechtssatz im BFH-Beschluss vom 12. November 2009 VIII B 167/09 (Zeitschrift für Steuern und Recht 2010, R167) ab, wonach die Anforderung einer Prozessvollmacht für eine für die Kläger auftretende Person i.S. des § 62 Abs. 3 Satz 6 FGO dann geboten ist, wenn begründete Zweifel an seiner Bevollmächtigung bestehen.
  • BFH, 06.04.2011 - IX B 54/11

    Keine Anfechtbarkeit prozessleitender Verfügungen mit der Beschwerde -

    Zu solchen Verfügungen zählt auch --wie im Streitfall-- die Anforderung einer Prozessvollmacht mit einfacher Frist durch den Berichterstatter (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Juli 2003 III B 77/03, BFH/NV 2003, 1443; vom 12. November 2009 VIII B 167/09, Zeitschrift für Steuern & Recht 2010, R 167).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht