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   BFH, 19.11.2009 - IV B 62/09   

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https://dejure.org/2009,17527
BFH, 19.11.2009 - IV B 62/09 (https://dejure.org/2009,17527)
BFH, Entscheidung vom 19.11.2009 - IV B 62/09 (https://dejure.org/2009,17527)
BFH, Entscheidung vom 19. November 2009 - IV B 62/09 (https://dejure.org/2009,17527)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Keine Begründung für eine erste Anschlussprüfung erforderlich; Begründungspflicht für Anlassprüfung nur unter bestimmten Voraussetzungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung einer dritten Außenprüfung ohne Angabe von Gründen als klärungsbedürftige Frage

  • datenbank.nwb.de

    Erste Anschlussprüfung bedarf keiner weiteren Begründung; Begründung einer Anlassprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2010, 595
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 17.01.2006 - VIII B 172/05

    NZB: materielle Richtigkeit des FG-Urteils; qualifizierter Rechtsanwendungsfehler

    Auszug aus BFH, 19.11.2009 - IV B 62/09
    Soweit die Klägerin im Übrigen die materielle Unrichtigkeit des FG-Urteils geltend macht, führt dies nicht zur Zulassung der Revision (BFH-Beschluss vom 17. Januar 2006 VIII B 172/05, BFH/NV 2006, 799).
  • BFH, 20.10.2003 - IV B 67/02

    Anschlussprüfung - Mittel-, Klein und Kleinstbetriebe

    Auszug aus BFH, 19.11.2009 - IV B 62/09
    Im Übrigen sieht § 4 Abs. 3 Satz 3 BpO 2000 nunmehr ausdrücklich vor, dass die Finanzbehörden bei der Festlegung des Prüfungszeitraums nicht daran gehindert sind, auch bei Betrieben, die keine Großbetriebe, Konzerne und international verbundene Unternehmen sind, sog. Anschlussprüfungen vorzunehmen (BFH-Beschluss vom 20. Oktober 2003 IV B 67/02, BFH/NV 2004, 311, mit zahlreichen Nachweisen).
  • BFH, 03.03.2006 - V B 80/05

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Erledigung eines VA

    Auszug aus BFH, 19.11.2009 - IV B 62/09
    a) Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung, wenn eine Frage zu entscheiden ist, an deren Beantwortung ein allgemeines Interesse besteht, weil ihre Klärung das Interesse der Allgemeinheit an der Fortentwicklung und Handhabung des Rechts betrifft (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. März 2006 V B 80/05, BFH/NV 2006, 1250, m.w.N.).
  • BFH, 18.05.2005 - IX B 168/04

    Divergenz; mangelnde Sachaufklärung

    Auszug aus BFH, 19.11.2009 - IV B 62/09
    Die Klägerin hat nicht, wie erforderlich, die behauptete Abweichung durch das Gegenüberstellen einander widersprechender abstrakter Rechtssätze aus der Entscheidung der Vorinstanz einerseits und der behaupteten Divergenzentscheidung andererseits erkennbar gemacht (zu diesen Anforderungen vgl. die ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 18. Mai 2005 IX B 168/04, BFH/NV 2005, 1829).
  • BFH, 19.07.2007 - V B 222/06

    Doppelumsatz bei Veräußerung eines sicherungsübereigneten Gegenstands - Lieferung

    Auszug aus BFH, 19.11.2009 - IV B 62/09
    Sie muss klärungsbedürftig und im Streitfall klärbar sein (BFH-Beschluss vom 19. Juli 2007 V B 222/06, BFHE 217, 310, BStBl II 2008, 163, m.w.N.).
  • BFH, 16.06.2011 - IV B 120/10

    AdV: Festsetzung von Verzögerungsgeld im Rahmen einer Außenprüfung - Zulässigkeit

    Der Bescheid ist nach Abschluss des dagegen gerichteten Klage- und Revisionszulassungsverfahrens bestandskräftig (siehe BFH-Beschluss vom 19. November 2009 IV B 62/09, BFH/NV 2010, 595).
  • BFH, 15.06.2016 - III R 8/15

    Anordnung einer zweiten Anschlussprüfung bei einem Mittelbetrieb - Anforderungen

    Dies gilt nicht nur für die erste Anschlussprüfung bei einem Mittelbetrieb (BFH-Beschluss vom 19. November 2009 IV B 62/09, BFH/NV 2010, 595), sondern auch --wie hier-- für die zweite Anschlussprüfung.
  • BFH, 15.06.2022 - X B 87/21

    Zulässigkeit einer Prüfungsanordnung gemäß § 193 Abs. 1 AO gegenüber den Erben

    Dies gilt nicht nur für die erste Anschlussprüfung bei einem Mittelbetrieb (vgl. BFH-Beschluss vom 19.11.2009 - IV B 62/09, BFH/NV 2010, 595, unter II.1.b cc), sondern auch für die zweite Anschlussprüfung (vgl. BFH-Urteil in BFHE 254, 203, BStBl II 2017, 25, Rz 30).
  • BFH, 03.08.2022 - XI R 32/19

    Erweiterung einer Anschlussprüfung

    Für eine erste Anschlussprüfung bedarf es zudem keiner besonderen Begründung (vgl. BFH-Beschlüsse vom 29.05.2007 - I B 140/06, BFH/NV 2007, 2050, unter 1.a; vom 19.11.2009 - IV B 62/09, BFH/NV 2010, 595, unter II.1.b cc).
  • FG Berlin-Brandenburg, 27.03.2014 - 4 K 2166/13

    Aufhebung einer Prüfungsanordnung wegen Zweifeln an der Wahrung des Grundsatzes

    Es liegt nahe, dass sich der Beklagte bei der zweiten Anschlussprüfung in Folge wohl nicht auf die Angabe der Norm des § 193 Abs. 1 AO beschränken konnte (BFH, Beschlüsse vom 20.10.2003 - IV B 67/02, BFH/NV 2004, 311; vom 29.05.2007 - I B 140/06, BFH/NV 2007, 2050 in Abgrenzung zu dem eine erste Anschlussprüfung betreffenden Beschluss vom 19.11.2009 - IV B 62/09, BFH/NV 2010, 595).
  • FG Sachsen-Anhalt, 25.01.2012 - 3 K 617/10

    Rechtmäßigkeit einer Prüfungsanordnung wegen Umsatzsteuer: Bestimmung des örtlich

    Eine Prüfungsanordnung nach § 193 Abs. 1 AO bedarf auch im Falle einer Anschlussprüfung keiner weiteren Begründung als der bloßen Nennung dieser Vorschrift, soweit eine solche wie im Streitfall nicht zu ihrem Verständnis erforderlich ist (Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 25. März 2009 3 K 1733/08, juris; nachfolgend BFH-Beschluss vom 19. November 2009 IV B 62/09, BFH/NV 2010, 595).
  • FG Berlin-Brandenburg, 11.09.2019 - 3 K 3090/19

    Einspruchsentscheidung bestimmt Prüfungszeitraum

    Für eine erste Anschlussprüfung bedarf es keiner besonderen Begründung (BFH, Beschluss vom 19.11.2009 IV B 62/09, BFH/NV 2010, 595, Juris Rn. 11; BFH, Beschluss vom 29.05.2007 I B 140/06, BFH/NV 2007, 2050, Juris).
  • FG Köln, 24.05.2017 - 3 K 101/15

    Abgabenordnung: Anordnung einer Anschlussprüfung

    Dass dies genügt, ist bisher nur für die Anordnung der ersten Anschlussprüfung entschieden worden (BFH, Beschluss vom 19.11.2009 IV B 62/09, BFH/NV 2010, 595).
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