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   BFH, 19.08.2009 - III R 79/07   

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https://dejure.org/2009,18024
BFH, 19.08.2009 - III R 79/07 (https://dejure.org/2009,18024)
BFH, Entscheidung vom 19.08.2009 - III R 79/07 (https://dejure.org/2009,18024)
BFH, Entscheidung vom 19. August 2009 - III R 79/07 (https://dejure.org/2009,18024)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Teilwertermittlung von GmbH-Anteilen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4; AO § 162
    Ermittlung des maßgeblichen Teilwerts von GmbH-Anteilen unter Außerachtlassung des Substanzwertes; Berücksichtigung eines an einen Angestellten verschenkten 10-Prozent-Geschäftsanteils an einer GmbH bei der Teilwertermittlung

  • datenbank.nwb.de

    Ermittlung des Teilwerts von GmbH-Anteilen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 6 Abs 1 Nr 4 S 1, EStG § 15 Abs 1
    Entnahme; Entnahmegewinn; Ertragswert; GmbH-Anteil; Substanzwert

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2010, 610
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 15.09.2004 - I R 7/02

    Renovierungskosten als "anschaffungsnaher Aufwand" - unentgeltliche Übertragung

    Auszug aus BFH, 19.08.2009 - III R 79/07
    Zur Begründung der Revision trägt der Kläger vor, das FG habe unter Verstoß gegen die Grundsätze des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 15. September 2004 I R 7/02 (BFHE 207, 429, BStBl II 2005, 867) den für die Entnahme nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) maßgeblichen Teilwert der GmbH-Anteile unter Außerachtlassung des Substanzwertes ermittelt.

    Zu berücksichtigen sei nach dem BFH-Urteil in BFHE 207, 429, BStBl II 2005, 867 auch die sog. Bandbreitenrechtsprechung, wonach sich der Wert am unteren Rande der Bandbreite möglicher Werte zu orientieren habe.

    Das von ihm dafür herangezogene BFH-Urteil in BFHE 207, 429, BStBl II 2005, 867 befasst sich insoweit nicht mit dem Teilwert, sondern mit der Frage, ob zu einem unüblich niedrigen Preis an eine nahestehende Gesellschaft verkauft wurde und daher eine verdeckte Gewinnausschüttung (§ 8 Abs. 3 des Körperschaftsteuergesetzes) gegeben war; dabei war der niedrigste innerhalb der Bandbreite möglicher fremdüblicher Preise liegende Wert anzusetzen.

    Während die Betriebswirtschaftslehre ein Unternehmen vor allem nach dem Ertragswert bewertet und dem Substanzwert nur eine ergänzende Funktion zuweist, hat die Rechtsprechung des BFH mehrfach das arithmetische Mittel zwischen Ertrags- und Substanzwert als Unternehmenswert angesehen (BFH-Urteil in BFHE 207, 429, BStBl II 2005, 867, unter III. 2. f ee, mit Nachweisen zur Rechtsprechung).

  • BFH, 04.03.1998 - X R 151/94

    Umbaumaßnahmen: Abbruchkosten und Teilwertabschreibung

    Auszug aus BFH, 19.08.2009 - III R 79/07
    Bei der Teilwertermittlung handelt es sich um eine Schätzung nach § 162 der Abgabenordnung (BFH-Urteil vom 4. März 1998 X R 151/94, BFH/NV 1998, 1086), die Tatsachenfeststellung i.S. von § 118 Abs. 2 FGO ist und daher revisionsrechtlich nur daraufhin überprüft werden kann, ob sie dem Grunde nach zulässig war, in verfahrensfehlerfreier Weise zustande gekommen ist und nicht gegen anerkannte Schätzungsgrundsätze, Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze verstößt (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. Senatsurteil vom 1. Dezember 1967 III 19/65, BFHE 91, 254, BStBl II 1968, 332; BFH-Urteil vom 29. Mai 2008 VI R 11/07, BFHE 221, 182, BStBl II 2008, 933).
  • BFH, 29.05.2008 - VI R 11/07

    Telefoninterviewer als Arbeitnehmer - Schätzung der Höhe der

    Auszug aus BFH, 19.08.2009 - III R 79/07
    Bei der Teilwertermittlung handelt es sich um eine Schätzung nach § 162 der Abgabenordnung (BFH-Urteil vom 4. März 1998 X R 151/94, BFH/NV 1998, 1086), die Tatsachenfeststellung i.S. von § 118 Abs. 2 FGO ist und daher revisionsrechtlich nur daraufhin überprüft werden kann, ob sie dem Grunde nach zulässig war, in verfahrensfehlerfreier Weise zustande gekommen ist und nicht gegen anerkannte Schätzungsgrundsätze, Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze verstößt (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. Senatsurteil vom 1. Dezember 1967 III 19/65, BFHE 91, 254, BStBl II 1968, 332; BFH-Urteil vom 29. Mai 2008 VI R 11/07, BFHE 221, 182, BStBl II 2008, 933).
  • BFH, 01.12.1967 - III 19/65

    Bundesfinanzhof - Revisionsinstanz - Schätzung - Auslandsverbindlichkeiten -

    Auszug aus BFH, 19.08.2009 - III R 79/07
    Bei der Teilwertermittlung handelt es sich um eine Schätzung nach § 162 der Abgabenordnung (BFH-Urteil vom 4. März 1998 X R 151/94, BFH/NV 1998, 1086), die Tatsachenfeststellung i.S. von § 118 Abs. 2 FGO ist und daher revisionsrechtlich nur daraufhin überprüft werden kann, ob sie dem Grunde nach zulässig war, in verfahrensfehlerfreier Weise zustande gekommen ist und nicht gegen anerkannte Schätzungsgrundsätze, Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze verstößt (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. Senatsurteil vom 1. Dezember 1967 III 19/65, BFHE 91, 254, BStBl II 1968, 332; BFH-Urteil vom 29. Mai 2008 VI R 11/07, BFHE 221, 182, BStBl II 2008, 933).
  • FG Köln, 09.11.2006 - 10 K 1185/04

    Ermittlung des Entnahmegewinns von GmbH-Geschäftsanteilen; Ermittlung des Werts

    Auszug aus BFH, 19.08.2009 - III R 79/07
    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage durch Urteil vom 9. November 2006 10 K 1185/04 ab (Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 527).
  • BFH, 08.04.2014 - IX R 4/13

    Anteilsveräußerung - Vertrag zwischen nahen Angehörigen

    Es entspricht im Übrigen der Rechtsprechung des BFH, dass der Substanzwert bei der Bewertung von Unternehmen nicht generell unbeachtlich ist (vgl. BFH-Urteile vom 15. September 2004 I R 7/02, BFHE 207, 429, BStBl II 2005, 867, und vom 19. August 2009 III R 79/07, BFH/NV 2010, 610).
  • BFH, 18.06.2015 - IV R 6/11

    Wertaufholung von Teilwertabschreibungen auf Beteiligungen an Organgesellschaften

    b) Dabei setzt eine Teilwertabschreibung auf die Beteiligung an einer nicht börsennotierten Kapitalgesellschaft -vom Vorliegen einer Fehlmaßnahme abgesehen-voraus, dass sich der innere Wert des Beteiligungsunternehmens vermindert hat, und Letzteres nicht allein durch den Anfall hoher Verluste begründet werden kann, sondern einer umfassenden und einzelfallbezogenen Würdigung der Ertragslage und Ertragsaussichten sowie des Vermögenswerts und der funktionalen Bedeutung des Beteiligungsunternehmens bedarf (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 6. November 2003 IV R 10/01, BFHE 204, 438, BStBl II 2004, 416; vom 28. April 2004 I R 20/03, BFH/NV 2005, 19; in BFH/NV 2014, 1016; zur Einzelfallprüfung s. BFH-Urteil vom 19. August 2009 III R 79/07, BFH/NV 2010, 610).

    c) Bei der Teilwertermittlung handelt es sich um eine Schätzung nach § 162 AO (vgl. BFH-Urteile vom 4. März 1998 X R 151/94, BFH/NV 1998, 1086; vom 30. Juli 2009 III R 8/07, BFH/NV 2010, 190), die Tatsachenfeststellung i.S. von § 118 Abs. 2 FGO ist und daher revisionsrechtlich nur daraufhin überprüft werden kann, ob sie dem Grunde nach zulässig war, in verfahrensfehlerfreier Weise zustande gekommen ist und nicht gegen anerkannte Schätzungsgrundsätze, Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze verstößt (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2010, 610; BFH-Beschluss vom 20. Dezember 2012 IV B 12/12, BFH/NV 2013, 547, m.w.N.).

  • BFH, 04.02.2014 - I R 53/12

    Anteilsbewertung und Währungsschwankungen

    a) Der Senat kann offen lassen, ob im Streitfall die Klage bereits deshalb keinen Erfolg haben kann, weil eine Teilwertabschreibung auf die Beteiligung an einer nicht börsennotierten Kapitalgesellschaft --vom Vorliegen einer Fehlmaßnahme abgesehen-- voraussetzt, dass sich der innere Wert des Beteiligungsunternehmens vermindert hat, und Letzteres nicht allein durch den Anfall hoher Verluste begründet werden kann, sondern einer umfassenden und einzelfallbezogenen Würdigung der Ertragslage und Ertragsaussichten sowie des Vermögenswerts und der funktionalen Bedeutung des Beteiligungsunternehmens erfordert (ständige Rechtsprechung; z.B. BFH-Urteil vom 6. November 2003 IV R 10/01, BFHE 204, 438, BStBl II 2004, 416; Senatsurteil vom 28. April 2004 I R 20/03, BFH/NV 2005, 19, jeweils m.w.N.; zur Einzelfallprüfung s. BFH-Urteil vom 19. August 2009 III R 79/07, BFH/NV 2010, 610; zur Teilwertabschreibung auf börsennotierte Aktien sowie Aktienfonds s. Senatsurteile vom 21. September 2011 I R 89/10, BFHE 235, 263, und I R 7/11, BFHE 235, 273).
  • BFH, 16.11.2022 - X R 17/20

    Bewertung eines GmbH-Anteils mit stark disquotal ausgestalteten Rechten;

    Schon für die Schätzung des Teilwerts lehnt der BFH eine solche Bandbreite hingegen in ständiger Rechtsprechung ab (zu GmbH-Anteilen BFH-Urteil vom 19.08.2009 - III R 79/07, BFH/NV 2010, 610, unter II.2.; zu nicht börsennotierten Aktien BFH-Entscheidungen vom 20.12.2012 - IV B 12/12, BFH/NV 2013, 547, Rz 5 ff., und in BFHE 252, 408, BStBl II 2016, 346, Rz 29; a.A. wohl Krumm, Steuerliche Bewertung als Rechtsproblem, 2014, S. 527).
  • BFH, 17.08.2017 - IV R 3/14

    Feststellung des Unterschiedsbetrags bei Übergang zur Tonnagegewinnermittlung;

    bb) Bei der Ermittlung des Teilwerts handelt es sich um eine Schätzung nach § 162 der Abgabenordnung (AO), die eine Tatsachenfeststellung i.S. von § 118 Abs. 2 FGO darstellt und revisionsrechtlich nur daraufhin überprüft werden kann, ob sie dem Grunde nach zulässig war, in verfahrensfehlerfreier Weise zustandegekommen ist und nicht gegen anerkannte Schätzungsgrundsätze, Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze verstößt (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. August 2009 III R 79/07, BFH/NV 2010, 610, unter II.2., und vom 16. Dezember 2015 IV R 18/12, BFHE 252, 408, BStBl II 2016, 346, Rz 30).
  • FG Münster, 20.05.2020 - 7 K 3210/17

    Einkommensteuer - Zur Bewertung eines im Wege einer Sachspende übertragenen

    Die zu verdeckten Gewinnausschüttungen ergangene Rechtsprechung findet insoweit keine Anwendung (BFH-Urteile vom 19.08.2009 III R 79/07, BFH/NV 2010, 610 und 20.12.2012 IV B 12/12, BFH/NV 2013, 547).
  • BFH, 30.01.2014 - X B 63/13

    Kein Bandbreitenverfahren bei der Ermittlung des Teilwerts eines aus dem

    Diese ist nicht nach einer Bandbreite zu bestimmen (BFH-Urteil vom 19. August 2009 III R 79/07, BFH/NV 2010, 610, und BFH-Beschlüsse vom 20. Dezember 2012 IV B 12/12, BFH/NV 2013, 547, und vom 9. Januar 2013 IV B 8/12, BFH/NV 2013, 551).
  • BFH, 20.12.2012 - IV B 12/12

    Bandbreitenrechtsprechung nicht auf die Ermittlung des Teilwerts übertragbar -

    Der vom FG zu bestimmende Teilwert ist eine bestimmte feste Größe und ist insbesondere nicht nach einer Bandbreite zu bestimmen (BFH-Urteil vom 19. August 2009 III R 79/07, BFH/NV 2010, 610).
  • FG Düsseldorf, 08.08.2013 - 11 K 3681/12

    Arbeitslohn: Verbilligter Erwerb von GmbH-Anteilen durch freien Mitarbeiter unter

    Insoweit sei auf das BFH-Urteil vom 19.08.2009 III R 79/07 zu verweisen, in dem der BFH eindeutig die Auffassung vertrete, dass falls der Anteilsverkauf wirksam vereinbart und vereinbarungsgemäß durchgeführt worden sei, der von den Vertragsparteien vereinbarte Preis, den diese für angemessen halten dürften und dies auch getan hätten, der Besteuerung zu Grunde zu legen sei.
  • FG Rheinland-Pfalz, 15.11.2010 - 5 K 2737/06

    Teilwertabschreibung von Gesellschaftsanteilen bei Dauerverlusten

    a) Mit Urteil vom 19. August 2009 hat der BFH ausgeführt ( III R 79/07, BFH/NV 2010, 610), dass beim Teilwert auch Branchenusancen nicht unerheblich sind.
  • BFH, 09.01.2013 - IV B 8/12

    Ermittlung des Teilwerts eines Handelsschiffes - Keine Revisionszulassung bei

  • FG Münster, 20.05.2020 - 7 K 3212/17

    Einkommensteuer - Zur Bewertung eines im Wege einer Sachspende übertragenen

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