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   BFH, 23.09.2009 - IV R 5/07   

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https://dejure.org/2009,13967
BFH, 23.09.2009 - IV R 5/07 (https://dejure.org/2009,13967)
BFH, Entscheidung vom 23.09.2009 - IV R 5/07 (https://dejure.org/2009,13967)
BFH, Entscheidung vom 23. September 2009 - IV R 5/07 (https://dejure.org/2009,13967)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Willkürung von Betriebsvermögen; Keine Bilanzberichtigung wegen der Behandlung von Genossenschaftsanteilen als gewillkürtes Betriebsvermögen eines Betriebs der Landwirtschaft und Forstwirtschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 1; EStG § 5; EStG § 13
    Berücksichtigung eines Genossenschaftsanteils als sog. gewillkürtes Betriebsvermögen bei der Gewinnermittlung i.R.d. Festsetzung der Einkommenssteuer; Genossenschaftsanteile als notwendiges Betriebsvermögen im Fall einer Beteiligung zur Verwertung landwirtschaftlicher ...

  • datenbank.nwb.de

    Genossenschaftsanteile in einem Betrieb der Landwirtschaft und Forstwirtschaft als gewillkürtes Betriebsvermögen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 13a
    Landwirtschaft

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2010, 612
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (20)

  • BFH, 23.09.1999 - IV R 12/98

    Fremdgenutztes Wohnhaus als landwirtschaftliches Betriebsvermögen

    Auszug aus BFH, 23.09.2009 - IV R 5/07
    Das gilt grundsätzlich auch für Land- und Forstwirte (vgl. u.a. BFH-Urteile vom 30. Juli 1964 IV 20/63 U, BFHE 80, 274, BStBl III 1964, 574; vom 23. September 1999 IV R 12/98, BFH/NV 2000, 317, unter 1. der Gründe).

    Etwas anderes gilt jedoch, wenn ein objektiver Förderzusammenhang mit dem landwirtschaftlichen Betrieb besteht, weil nach den konkreten Verhältnissen des Betriebs eine Überlassung an Arbeitnehmer nicht ausgeschlossen ist (BFH-Urteil in BFH/NV 2000, 317, unter 2. der Gründe).

    Das folgt aus der bilanziellen Behandlung als Betriebsvermögen (BFH-Urteil in BFH/NV 2000, 317, unter 3. der Gründe).

  • BFH, 24.01.2008 - IV R 45/05

    Bodenschatz als selbständiges Wirtschaftsgut - Bodenschatz als

    Auszug aus BFH, 23.09.2009 - IV R 5/07
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH können Wirtschaftsgüter, die weder notwendiges Betriebsvermögen noch notwendiges Privatvermögen sind, als sog. gewillkürtes Betriebsvermögen bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 und § 5 EStG berücksichtigt werden, wenn sie objektiv geeignet und vom Betriebsinhaber erkennbar dazu bestimmt sind, den Betrieb zu fördern (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 24. Januar 2008 IV R 45/05, BFHE 220, 366, BStBl II 2009, 449, unter II.2.b der Gründe, m.w.N.).

    Allerdings sind Land- und Forstwirte wegen der Besonderheiten der Einkunftsart --ebenso wie Freiberufler-- in der Bildung gewillkürten Betriebsvermögens gegenüber Gewerbetreibenden stärker eingeschränkt (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt BFH-Urteile in BFHE 220, 366, BStBl II 2009, 449, unter II.2.b der Gründe; vom 14. Mai 2009 IV R 44/06, BFH/NV 2009, 1685, unter II.1.a dd der Gründe, jeweils m.w.N.).

    Auch ein Bodenschatz kann nicht gewillkürtes Betriebsvermögen eines landwirtschaftlichen Betriebs sein, wenn ihn der Steuerpflichtige ausschließlich zu dem Zweck erworben hat, ihn von einem Dritten in dessen Gewerbebetrieb abbauen zu lassen (BFH-Urteil in BFHE 220, 366, BStBl II 2009, 449, unter II.2.b der Gründe; vgl. auch BFH-Urteil vom 23. Mai 1985 IV R 27/82, BFH/NV 1986, 85, unter 1.a der Gründe).

  • BFH, 28.07.1994 - IV R 80/92

    Mietwohngrundstück kein Betriebsvermögen eines Land- und Forstwirts

    Auszug aus BFH, 23.09.2009 - IV R 5/07
    Insoweit bestehe kein Unterschied zur Behandlung von Mietwohngrundstücken, die nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) kein gewillkürtes Betriebsvermögen eines Land- und Forstwirts sein könnten, wie sich insbesondere aus dem BFH-Urteil vom 28. Juli 1994 IV R 80/92 (BFH/NV 1995, 288) ergebe.

    Wirtschaftsgüter, die dem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft wesensfremd sind und bei denen eine eindeutige sachliche Beziehung zum Betrieb fehlt, können dagegen kein Betriebsvermögen sein (BFH-Urteile vom 28. Oktober 1982 IV R 73/81, BFHE 137, 32, BStBl II 1983, 106, und in BFH/NV 1995, 288, m.w.N.).

    b) Ausgehend von diesen Rechtsgrundsätzen hat der BFH entschieden, dass ein Mietwohnhaus, das ein Land- und Forstwirt auf zugekauftem Grund und Boden errichtet, nicht gewillkürtes Betriebsvermögen sein kann, weil es auf Dauer von einer landwirtschaftlichen Nutzung ausgeschlossen ist, so dass es grundsätzlich dem Bereich der Vermögensverwaltung und nicht der durch § 13 EStG gekennzeichneten land- und forstwirtschaftlichen Betätigung zuzurechnen ist (BFH-Urteil in BFH/NV 1995, 288, unter 2.e der Gründe).

  • BFH, 20.03.1980 - IV R 22/77

    Beteiligung eines Landwirtes an einer Genossenschaft, die landwirtschaftliche

    Auszug aus BFH, 23.09.2009 - IV R 5/07
    a) Um notwendiges Betriebsvermögen handelt es sich, wenn sich ein Landwirt an einer Genossenschaft beteiligt, die die Verwertung und den Absatz landwirtschaftlicher Produkte zum Gegenstand hat; denn in einem solchen Fall spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass die Beteiligung keine bloße Kapitalanlage darstellt, sondern aus betrieblichem Anlass erworben wurde, z.B. weil sie die Abnahme der Produkte sicherstellt (BFH-Urteil vom 20. März 1980 IV R 22/77, BFHE 130, 312, BStBl II 1980, 439).

    Ein Genossenschaftsanteil ist allerdings kein notwendiges Betriebsvermögen, wenn die Genossenschaft Nichtmitglieder gleichbehandelt und aus der Mitgliedschaft kein Vorteil für den (landwirtschaftlichen) Betrieb entsteht (BFH-Urteil in BFHE 130, 312, BStBl II 1980, 439).

  • BFH, 28.10.1982 - IV R 73/81

    Bodenschätze können nicht als gewillkürtes Betriebsvermögen in einen land- und

    Auszug aus BFH, 23.09.2009 - IV R 5/07
    Wirtschaftsgüter, die dem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft wesensfremd sind und bei denen eine eindeutige sachliche Beziehung zum Betrieb fehlt, können dagegen kein Betriebsvermögen sein (BFH-Urteile vom 28. Oktober 1982 IV R 73/81, BFHE 137, 32, BStBl II 1983, 106, und in BFH/NV 1995, 288, m.w.N.).

    Fehlt es von der Sache her an einer inneren Verknüpfung der Wirtschaftsgüter mit dem land- und/oder forstwirtschaftlichen Betrieb, kann der Bereich der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft nicht durch die Willkürung von Betriebsvermögen ausgedehnt werden (BFH-Urteile vom 19. Juli 1960 I 185/59 S, BFHE 71, 629, BStBl III 1960, 485, und in BFHE 137, 32, BStBl II 1983, 106).

  • BFH, 30.07.1964 - IV 20/63 U

    Wertpapiere als gewillkürtes Betriebsvermögen eines landwirtschaftlichen

    Auszug aus BFH, 23.09.2009 - IV R 5/07
    Das gilt grundsätzlich auch für Land- und Forstwirte (vgl. u.a. BFH-Urteile vom 30. Juli 1964 IV 20/63 U, BFHE 80, 274, BStBl III 1964, 574; vom 23. September 1999 IV R 12/98, BFH/NV 2000, 317, unter 1. der Gründe).

    c) Wertpapiere können gewillkürtes Betriebsvermögen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs sein, wenn sie diesem ähnlich wie Barmittel oder Bankguthaben als Liquiditätsreserve dienen (BFH-Urteil in BFHE 80, 274, BStBl III 1964, 574).

  • BFH, 11.07.1996 - IV R 67/95

    Konkretisierung und Qualifizierung von spekulativen Warentermingeschäften im

    Auszug aus BFH, 23.09.2009 - IV R 5/07
    Bei Risikogeschäften, z.B. Termingeschäften, kommt eine betriebliche Veranlassung allgemein nur dann in Betracht, wenn sie nach den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekannten Umständen objektiv geeignet und subjektiv dazu bestimmt sind, das Betriebskapital zu verstärken; sie müssen von vorneherein als betriebliche Geschäfte behandelt werden (BFH-Urteil vom 11. Juli 1996 IV R 67/95, BFH/NV 1997, 114, unter 2.a der Gründe, betreffend einen Gewerbebetrieb).

    Die Anforderungen an die Feststellung der objektiven Eignung des Geschäfts zur Verstärkung des Betriebskapitals steigen umso mehr, je weiter Art und Inhalt des Geschäfts von der Haupttätigkeit des Unternehmens entfernt sind (BFH-Urteil in BFH/NV 1997, 114).

  • BFH, 19.07.1960 - I 185/59 S

    Zulässigkeit der Bildung von gewillkürtem Betriebsvermögen durch eine

    Auszug aus BFH, 23.09.2009 - IV R 5/07
    Fehlt es von der Sache her an einer inneren Verknüpfung der Wirtschaftsgüter mit dem land- und/oder forstwirtschaftlichen Betrieb, kann der Bereich der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft nicht durch die Willkürung von Betriebsvermögen ausgedehnt werden (BFH-Urteile vom 19. Juli 1960 I 185/59 S, BFHE 71, 629, BStBl III 1960, 485, und in BFHE 137, 32, BStBl II 1983, 106).
  • BFH, 31.05.2001 - IV R 49/00

    Geldgeschäfte eines Freiberuflers

    Auszug aus BFH, 23.09.2009 - IV R 5/07
    bb) Bei Freiberuflern hat der BFH Geldgeschäfte wie die Gewährung von Darlehen, die Übernahme einer Bürgschaft oder die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft generell als berufsfremde Vorgänge angesehen, die in der Gewinnermittlung außer Betracht bleiben müssen (BFH-Urteil vom 31. Mai 2001 IV R 49/00, BFHE 195, 386, BStBl II 2001, 828, unter 1.a der Gründe, m.w.N.).
  • BFH, 01.10.1981 - IV R 147/79

    Weidegenossenschaft - Landwirt - Betriebsvermögen - Mitgliedschaftsrecht -

    Auszug aus BFH, 23.09.2009 - IV R 5/07
    Die Beteiligung eines Landwirts an einer Genossenschaft ist auch dann dem notwendigen Betriebsvermögen zuzurechnen, wenn er die Mitgliedschaftsrechte für seinen Betrieb fortdauernd in Anspruch nimmt (BFH-Urteil vom 1. Oktober 1981 IV R 147/79, BFHE 134, 552, BStBl II 1982, 250).
  • BFH, 14.05.2009 - IV R 44/06

    Entnahme von Grundstücken, die zuvor zum notwendigen landwirtschaftlichen

  • BFH, 24.02.2000 - IV R 6/99

    Geldanleihe kein Betriebsvermögen bei Freiberuflern

  • BFH, 10.06.1998 - IV B 54/97

    Gewillkürtes Betriebsvermögen bei Freiberuflern

  • BFH, 11.12.2003 - IV R 19/02

    Aktien an einer Zuckerfabrik als Betriebsvermögen

  • BFH, 23.05.1985 - IV R 27/82

    Strittige Einkünfte einer Kiesgrube entweder aus Landwirtschaft und

  • BFH, 26.09.2007 - VIII B 216/06

    Fondsanteile als gewillkürtes Betriebsvermögen eines Freiberuflers

  • BFH, 19.02.1997 - XI R 1/96

    Wertpapiere können gewillkürtes Betriebsvermögen eines Gewerbebetriebes sein;

  • BFH, 04.02.1998 - XI R 45/97

    Genossenschaftsanteile als Betriebsvermögen

  • FG Baden-Württemberg, 01.12.2006 - 9 K 58/04

    Zugehörigkeit einer Genossenschaftsanteils zum (gewillkürten) Betriebsvermögen

  • BFH, 16.09.1964 - IV 211/64
  • BFH, 16.10.2014 - IV R 15/11

    Betriebliche Veranlassung von Darlehen einer KG an ihre Kommanditisten

    a) Bei der danach erforderlichen Gesamtwürdigung ist zu berücksichtigen, dass auch solche Wirtschaftsgüter zum Betriebsvermögen einer Personengesellschaft gehören, die objektiv geeignet und vom Betriebsinhaber erkennbar dazu bestimmt sind, den Betrieb zu fördern (sog. gewillkürtes Betriebsvermögen, z.B. BFH-Urteil vom 23. September 2009 IV R 5/07, BFH/NV 2010, 612, m.w.N.).
  • BFH, 18.12.2014 - IV R 50/11

    Keine erweiterte Kürzung für zu einem Vermögensstock des Gesellschafters zur

    Dem gewillkürten Betriebsvermögen können in der Regel Wirtschaftsgüter zugerechnet werden, wenn sie objektiv dazu geeignet und vom Betriebsinhaber erkennbar dazu bestimmt sind, den Betrieb zu fördern (z.B. BFH-Urteile vom 19. März 1981 IV R 39/78, BFHE 133, 513, BStBl II 1981, 731; vom 19. Februar 1997 XI R 1/96, BFHE 182, 567, BStBl II 1997, 399; vom 23. September 2009 IV R 5/07, BFH/NV 2010, 612; vom 21. August 2012 VIII R 11/11, BFHE 239, 195, BStBl II 2013, 117).
  • FG Niedersachsen, 03.06.2014 - 12 K 39/12

    Anforderungen an die Bildung gewillkürten Betriebsvermögens bei Geldanlagen von

    Wirtschaftsgüter, die dem Betrieb wesensfremd sind und bei denen eine eindeutige sachliche Beziehung zum Betrieb fehlt, können kein Betriebsvermögen sein (Urteile des BFH vom 23.09.2009, IV R 5/07, BFH/NV 2010, 612 m.w.N.; vom 28.07.1994, IV R 80/92, BFH/NV 1995, 288 m.w.N.).
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