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   BFH, 12.11.2009 - VI R 59/07   

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https://dejure.org/2009,16247
BFH, 12.11.2009 - VI R 59/07 (https://dejure.org/2009,16247)
BFH, Entscheidung vom 12.11.2009 - VI R 59/07 (https://dejure.org/2009,16247)
BFH, Entscheidung vom 12. November 2009 - VI R 59/07 (https://dejure.org/2009,16247)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Kilometer-Pauschbeträge für Familienheimfahrten; Abholfahrten und Bringfahrten durch die Eltern; Keine Übertragung von Anschaffung- und Herstellungskosten oder laufender Kosten durch Einräumung einer Nutzungsmöglichkeit

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Höhe des Ausbildungsfreibetrages für ein Kind unter Berücksichtigung von Einkünften und Bezügen; Grundsatz der persönlichen Leistungsfähigkeit

  • datenbank.nwb.de

    Kilometer-Pauschbetrag für Familienheimfahrten des zur Berufsausbildung auswärts untergebrachten Kindes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Sonstiges (3)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 33a Abs 2 S 1, EStG § 33a Abs 2 S 2, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 S 5, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 S 4
    Ausbildungsfreibetrag; Einkünfteermittlung; Familienheimfahrt; Nutzungsüberlassung

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 33a Abs 2 S 1, EStG § 33a Abs 2 S 2, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 S 5, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 S 4
    Ausbildungsfreibetrag; Einkünfteermittlung; Familienheimfahrt; Nutzungsüberlassung

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2010, 631
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 23.08.1999 - GrS 2/97

    Nutzungsüberlassung beim häuslichen Arbeitszimmer

    Auszug aus BFH, 12.11.2009 - VI R 59/07
    § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 5 i.V.m. Nr. 4 Satz 4 Buchst. a EStG setzt diese Grundsätze nicht außer Kraft (BFH-Beschluss vom 23. August 1999 GrS 2/97, BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782).

    Der Gesetzgeber wollte mit § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 5 i.V.m. Nr. 4 Satz 4 Buchst. a EStG gerade nicht zum Ausdruck bringen, Drittaufwand sei steuerlich zu berücksichtigen (BFH-Beschluss in BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782).

    Der BFH hat zudem in seiner Entscheidung in BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782 die Abziehbarkeit von Drittaufwand grundsätzlich abgelehnt.

  • BFH, 04.07.1990 - GrS 1/89

    Vorauszahlungen und Bauunternehmerkonkurs

    Auszug aus BFH, 12.11.2009 - VI R 59/07
    Nach dem aus Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) abgeleiteten Grundsatz der persönlichen Leistungsfähigkeit ergibt sich, dass der Steuerpflichtige die Aufwendungen i.S. des § 9 Abs. 1 EStG persönlich tragen muss (BFH-Beschluss vom 4. Juli 1990 GrS 1/89, BFHE 160, 466, BStBl II 1990, 830).
  • BFH, 20.07.2006 - VI R 20/04

    Ledige Arbeitnehmer: doppelte Haushaltsführung

    Auszug aus BFH, 12.11.2009 - VI R 59/07
    a) Nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Sätze 4 und 5 i.V.m. Nr. 4 Satz 4 Buchst. a EStG können im Rahmen der vom FG zutreffend anerkannten sog. zeitlich beschränkten doppelten Haushaltsführung (z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. Juli 2006 VI R 20/04, BFH/NV 2006, 2068) Aufwendungen für Fahrten vom Beschäftigungsort zum Ort des eigenen Hausstands und zurück (Familienheimfahrten) abgezogen werden.
  • BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02

    Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des §

    Auszug aus BFH, 12.11.2009 - VI R 59/07
    Im Streitfall sind von den Einkünften des Kindes in Höhe von 7.720 DM nur die Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 1.651 DM (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 11. Januar 2005 2 BvR 167/02, BVerfGE 112, 164) und die unstreitigen Werbungskosten in Höhe von 2.105 DM abzuziehen.
  • Drs-Bund, 19.04.1988 - BT-Drs 11/2157
    Auszug aus BFH, 12.11.2009 - VI R 59/07
    Die Begründung für diese Regelung (BTDrucks 11/2157, S. 142) spricht jedoch dafür, dass der Gesetzgeber damit gerade keine Vorschrift schaffen wollte, nach der ein Ansatz der Kilometer-Pauschbeträge unabhängig von eigenen Aufwendungen des Steuerpflichtigen möglich sein soll.
  • BFH, 18.04.2013 - VI R 29/12

    Doppelte Haushaltsführung - aufwandsunabhängige Inanspruchnahme der

    dd) Schließlich steht der Erkenntnis, dass die Entfernungspauschale für eine wöchentliche Familienheimfahrt im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung auch dann angesetzt werden kann, wenn dem Steuerpflichtigen für diese Wege tatsächlich keine Aufwendungen entstanden sind, auch nicht das Senatsurteil vom 12. November 2009 VI R 59/07 (BFH/NV 2010, 631) entgegen.
  • BFH, 08.07.2010 - VI R 24/09

    Kein Anspruch auf Pauschalen für Übernachtungen im Ausland, wenn der Arbeitgeber

    Allerdings muss der Arbeitnehmer die Kosten selbst getragen haben, da ein Werbungskostenabzug eine Belastung mit Aufwendungen voraussetzt (BFH-Beschluss vom 4. Juli 1990 GrS 1/89, BFHE 160, 466, BStBl II 1990, 830; Senatsurteil vom 12. November 2009 VI R 59/07, BFH/NV 2010, 631).
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