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BFH, 30.11.2009 - III B 187/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Kein Vertrauensschutz bei der Rückforderung von Kindergeld
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB X § 45; SGB X § 50 Abs. 2; VwVfG § 48
Grundsätzliche Bedeutung der Frage über den Ausschluss einer Rückforderung aufgrund rechtgrundlos gezahlten Kindergeldes aus Vertrauensschutzgründen - datenbank.nwb.de
Keine Verpflichtung des Gesetzgebers eine Vertrauensschutzregelung bei der Rückforderung von Kindergeld aufzunehmen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG München, 01.08.2008 - 10 K 3548/07
- BFH, 30.11.2009 - III B 187/08
Papierfundstellen
- BFH/NV 2010, 645
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 19.11.2008 - III R 108/06
Sozialrechtliche Regelungen über Vertrauensschutz bei Rückforderung von …
Auszug aus BFH, 30.11.2009 - III B 187/08
Der Gesetzgeber war nicht verpflichtet, eine --z.B. § 45 Abs. 2 SGB X entsprechende-- Vertrauensschutzregelung in das System steuerlicher Änderungsvorschriften und Aufhebungsvorschriften aufzunehmen (Senatsurteil vom 19. November 2008 III R 108/06, BFH/NV 2009, 357).
- BFH, 13.06.2013 - III R 58/12
Kindergeld während der Mutterschutzfrist und der Elternzeit
Die Rückforderung von Kindergeld richtet sich nur nach der Abgabenordnung (AO); der Gesetzgeber war nicht verpflichtet, eine Vertrauensschutzregelung --wie z.B. § 45 Abs. 2 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch -- in das System steuerlicher Änderungs- und Aufhebungsvorschriften aufzunehmen (Senatsbeschluss vom 30. November 2009 III B 187/08, BFH/NV 2010, 645).