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   BFH, 30.11.2009 - III B 187/08   

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https://dejure.org/2009,21209
BFH, 30.11.2009 - III B 187/08 (https://dejure.org/2009,21209)
BFH, Entscheidung vom 30.11.2009 - III B 187/08 (https://dejure.org/2009,21209)
BFH, Entscheidung vom 30. November 2009 - III B 187/08 (https://dejure.org/2009,21209)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Kein Vertrauensschutz bei der Rückforderung von Kindergeld

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB X § 45; SGB X § 50 Abs. 2; VwVfG § 48
    Grundsätzliche Bedeutung der Frage über den Ausschluss einer Rückforderung aufgrund rechtgrundlos gezahlten Kindergeldes aus Vertrauensschutzgründen

  • datenbank.nwb.de

    Keine Verpflichtung des Gesetzgebers eine Vertrauensschutzregelung bei der Rückforderung von Kindergeld aufzunehmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2010, 645
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 19.11.2008 - III R 108/06

    Sozialrechtliche Regelungen über Vertrauensschutz bei Rückforderung von

    Auszug aus BFH, 30.11.2009 - III B 187/08
    Der Gesetzgeber war nicht verpflichtet, eine --z.B. § 45 Abs. 2 SGB X entsprechende-- Vertrauensschutzregelung in das System steuerlicher Änderungsvorschriften und Aufhebungsvorschriften aufzunehmen (Senatsurteil vom 19. November 2008 III R 108/06, BFH/NV 2009, 357).
  • BFH, 13.06.2013 - III R 58/12

    Kindergeld während der Mutterschutzfrist und der Elternzeit

    Die Rückforderung von Kindergeld richtet sich nur nach der Abgabenordnung (AO); der Gesetzgeber war nicht verpflichtet, eine Vertrauensschutzregelung --wie z.B. § 45 Abs. 2 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch -- in das System steuerlicher Änderungs- und Aufhebungsvorschriften aufzunehmen (Senatsbeschluss vom 30. November 2009 III B 187/08, BFH/NV 2010, 645).
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