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   BFH, 30.07.2009 - III R 27/07   

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https://dejure.org/2009,3862
BFH, 30.07.2009 - III R 27/07 (https://dejure.org/2009,3862)
BFH, Entscheidung vom 30.07.2009 - III R 27/07 (https://dejure.org/2009,3862)
BFH, Entscheidung vom 30. Juli 2009 - III R 27/07 (https://dejure.org/2009,3862)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    InvZulG 1999: Entgeltliche Überlassung zu Wohnzwecken

  • Judicialis

    InvZulG § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InvZulG § 3
    Bedeutung einer entgeltlichen Überlassung zu Wohnzwecken i.S.d. § 3 Investitionszulagengesetz 1999 ( InvZulG 1999) für steuerlich zu berücksichtigende Einkünfte

  • datenbank.nwb.de

    Entgeltliche Überlassung zu Wohnzwecken i.S. des § 3 Abs. 1 InvZulG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Investitionszulage bei entgeltlicher Überlassung zu Wohnzwecken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Investitionszulage bei entgeltlicher Überlassung zu Wohnzwecken (IMR 2010, 1035)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    InvZulG § 3, AO § 42
    Fremdvergleich; Missbrauch; Vertrag zwischen Angehörigen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2010, 833
  • BFH/NV 2010, 65
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 19.08.2008 - IX R 78/07

    Zur Zurechnung von Zins- und Tilgungsleistungen des leistenden

    Auszug aus BFH, 30.07.2009 - III R 27/07
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH sind zwar Vertragsverhältnisse zwischen nahen Angehörigen ertragsteuerrechtlich u.a. nur anzuerkennen, wenn sie in Gestaltung und Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen (z.B. BFH-Urteil vom 19. August 2008 IX R 78/07, BFHE 222, 489, BStBl II 2009, 299, m.w.N.).

    Die besonderen Anforderungen der Rechtsprechung bilden Indizien bei der im Rahmen einer Gesamtbetrachtung zu treffenden Entscheidung, ob die streitigen Aufwendungen in einem sachlichen Zusammenhang mit dem Erzielen von Einkünften stehen oder dem nicht steuerbaren privaten Bereich (§ 12 EStG) zuzuordnen sind (z.B. BFH-Urteil in BFHE 222, 489, BStBl II 2009, 299).

  • BFH, 28.11.2006 - III R 17/05

    InvZul: Zeitpunkt der Anschaffung

    Auszug aus BFH, 30.07.2009 - III R 27/07
    Aus dem Einkommensteuerrecht übernommene Begriffe sind auch im Investitionszulagenrecht grundsätzlich nach den für die Einkommensbesteuerung maßgebenden Grundsätzen auszulegen, soweit sich nicht aus dem InvZulG 1999, seinem Zweck und seiner Entstehungsgeschichte etwas anderes ergibt (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsurteil vom 28. November 2006 III R 17/05, BFH/NV 2007, 975, m.w.N.).
  • BFH, 29.06.2010 - III B 47/09

    Entgeltliche Überlassung zu Wohnzwecken im Investitionszulagenrecht

    In der Rechtsprechung des BFH ist geklärt, dass das Merkmal der entgeltlichen Überlassung zu Wohnzwecken in § 3 InvZulG 1999 der Abgrenzung zu § 4 InvZulG 1999 dient, der unter den dort genannten Voraussetzungen Modernisierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum und an einer Wohnung begünstigt, die unentgeltlich an einen Angehörigen i.S. des § 15 AO zu Wohnzwecken überlassen wird (Senatsurteil vom 30. Juli 2009 III R 27/07, BFH/NV 2010, 65).

    Entscheidend ist lediglich, ob nach der der Nutzungsüberlassung zugrunde liegenden Vereinbarung für die Überlassung eine Gegenleistung zu erbringen ist und diese auch tatsächlich erbracht wird (Senatsurteil in BFH/NV 2010, 65).

  • BFH, 07.07.2011 - III R 91/08

    Investitionszulage für eine leer stehende Wohnung

    Das Merkmal der entgeltlichen Überlassung zu Wohnzwecken grenzt § 3 InvZulG 1999 von § 4 InvZulG 1999 ab, der Modernisierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum und an einer Wohnung begünstigt, die unentgeltlich an einen Angehörigen i.S. des § 15 der Abgabenordnung zu Wohnzwecken überlassen wird (Senatsurteil vom 30. Juli 2009 III R 27/07, BFH/NV 2010, 65).
  • FG Saarland, 05.04.2016 - 2 K 1213/13

    Unterhaltsleistungen: Monatsbezogene Betrachtungsweise bei Berechnung der

    Nach der BFH-Rechtsprechung (BFH vom 29. Mai 2008 III R 27/07, BStBl II 2009, 363) und dem BMF-Schreiben vom 7. Juni 2010 (BStBl I 2010, 582) sei die Opfergrenze bei Unterhaltsleistungen an Personen, mit denen eine Haushaltsgemeinschaft (sozialrechtliche Bedarfsgemeinschaft) bestehe, nicht mehr anwendbar (Bl. 47).
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