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   BFH, 28.09.2009 - XI B 103/08   

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https://dejure.org/2009,5535
BFH, 28.09.2009 - XI B 103/08 (https://dejure.org/2009,5535)
BFH, Entscheidung vom 28.09.2009 - XI B 103/08 (https://dejure.org/2009,5535)
BFH, Entscheidung vom 28. September 2009 - XI B 103/08 (https://dejure.org/2009,5535)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Beachtung der "Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns" ist Entscheidung im jeweiligen Einzelfall

  • Judicialis

    FGO § 96 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 96 Abs. 2; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3
    Definition der von einem Unternehmer gem. § 6a Abs. 4 Umsatzsteuergesetz i.d.F. 1999 ( UStG ) zu beachtenden "Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns" bei ausbleibender Beförderung oder Versendung eines Lieferungsgegenstands in das übrige Gemeinschaftsgebiet

  • rechtsportal.de

    FGO § 96 Abs. 2 ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3
    Definition der von einem Unternehmer gem. § 6a Abs. 4 Umsatzsteuergesetz i.d.F. 1999 ( UStG ) zu beachtenden "Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns" bei ausbleibender Beförderung oder Versendung eines Lieferungsgegenstands in das übrige Gemeinschaftsgebiet

  • datenbank.nwb.de

    Die Frage, was unter der von einem Unternehmer nach § 6a Abs. 4 UStG zu beachtenden Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu verstehen ist, ist nicht von grundsätzlicher Bedeutung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2010, 73
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 26.06.2002 - I B 96/01

    NZB; Verletzung der Sachaufklärungspflicht, des rechtlichen Gehörs und der

    Auszug aus BFH, 28.09.2009 - XI B 103/08
    Denn zur ordnungsgemäßen Rüge eines Verstoßes gegen diese Vorschrift gehört auch der Vortrag, dass der Rechtsmittelführer alle Möglichkeiten ausgeschöpft hat, um sich das rechtliche Gehör vor dem FG zu verschaffen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 26. Juni 2002 I B 96/01, BFH/NV 2002, 1469).
  • BFH, 20.08.1999 - VII B 4/99

    Beiziehung von Strafakten; Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 28.09.2009 - XI B 103/08
    Im Streitfall hat das FA nicht vorgetragen, dass es wegen der seiner Meinung nach zu kurz bemessenen Frist für eine Stellungnahme zu den bei ihm am 4. Juni 2008 eingegangenen Schriftsätzen in der mündlichen Verhandlung am 6. Juni 2008 entweder eine Vertagung auf einen späteren Termin als den 9. Juni 2008 beantragt oder eine Schriftsatzfrist bis zu einem seiner Meinung nach angemessenen Termin erbeten hat (vgl. dazu z.B. BFH-Beschluss vom 20. August 1999 VII B 4/99, BFH/NV 2000, 214).
  • BFH, 11.07.2007 - XI B 184/06

    Verlust einer betrieblich veranlassten Darlehensforderung eines Freiberuflers als

    Auszug aus BFH, 28.09.2009 - XI B 103/08
    Das Recht auf Gehör gewährt keinen Anspruch auf "Erhörung" (vgl. BFH-Beschluss vom 11. Juli 2007 XI B 184/06, BFH/NV 2007, 1880).
  • BFH, 27.11.2008 - XI B 60/08

    Vorsteueraufteilung bei Geldspielautomaten - Verstoß gegen den klaren Inhalt der

    Auszug aus BFH, 28.09.2009 - XI B 103/08
    Denn diese Rüge kann nur Erfolg haben, wenn das FG seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde gelegt hat, der dem schriftlichen oder protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht, oder es eine nach den Akten klar feststehende Tatsache unberücksichtigt gelassen hat (vgl. BFH-Beschluss vom 27. November 2008 XI B 60/08, BFH/NV 2009, 431).
  • BFH, 23.03.2009 - XI B 89/08

    Leistungsaustausch durch entgeltlichen Verzicht auf Grundstücksbebauung -

    Auszug aus BFH, 28.09.2009 - XI B 103/08
    An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es, wenn die Rechtsfrage anhand der gesetzlichen Grundlagen und der bereits vorliegenden Rechtsprechung beantwortet werden kann und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung der Rechtsfrage durch den Bundesfinanzhof (BFH) geboten erscheinen lassen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 23. März 2009 XI B 89/08, BFH/NV 2009, 976, m.w.N.).
  • BFH, 28.06.2006 - III B 119/05

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; Sicherung einer einheitlichen

    Auszug aus BFH, 28.09.2009 - XI B 103/08
    Ferner darf sich die Bedeutung der Rechtssache nicht in der Entscheidung des konkreten Einzelfalls erschöpfen, sondern muss eine Vielzahl gleichartiger Fälle betreffen und einer Verallgemeinerung zugänglich sein (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 28. Juni 2006 III B 119/05, BFH/NV 2006, 1844).
  • BFH, 22.11.2023 - XI R 1/20

    Reihengeschäft: Keine notwendige Beiladung des Ersterwerbers im

    Die Frage, ob die "Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns" beachtet wurde, ist durch eine Würdigung der tatsächlichen Umstände des jeweiligen Einzelfalls (gegebenenfalls nach Beweisaufnahme) zu entscheiden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 28.09.2009 - XI B 103/08, BFH/NV 2010, 73, unter 1.; vom 12.10.2018 - XI B 65/18, BFH/NV 2019, 129, Rz 11; BFH-Urteile vom 11.03.2020 - XI R 38/18, BFHE 268, 376, Rz 71; vom 02.07.2021 - XI R 40/19, BFH/NV 2022, 140, Rz 37; jeweils m.w.N.).
  • BFH, 11.03.2020 - XI R 38/18

    Keine Versagung des Vorsteuerabzugs bei fehlendem Nachweis eines Steuerbetrugs;

    aa) Die Frage, ob die "Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns" beachtet wurde, ist durch eine Würdigung der tatsächlichen Umstände des jeweiligen Einzelfalls, ggf. nach Durchführung einer entsprechenden Beweisaufnahme, zu entscheiden (vgl. EuGH-Urteile Mecsek-Gabona, EU:C:2012:547, UR 2012, 796, Rz 53 f.; Traum vom 09.10.2014 - C-492/13, EU:C:2014:2267, HFR 2014, 1131, Rz 41; BFH-Beschlüsse vom 28.09.2009 - XI B 103/08, BFH/NV 2010, 73, Rz 5; in BFH/NV 2019, 129, Rz 11, m.w.N.).
  • BFH, 03.02.2016 - V B 122/15

    Keine grundsätzliche Bedeutung bei sich in der Entscheidung eines konkreten

    NV: Erschöpft sich die Bedeutung der Rechtssache in der Entscheidung eines konkreten Einzelfalls, vermag dies die Zulassung der Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO nicht zu rechtfertigen (vgl. BFH-Beschluss vom 28. September 2009 XI B 103/08, BFH/NV 2010, 73, Rz 5).

    Denn die Grundsätze der Beweiswürdigung sind revisionsrechtlich dem materiellen Recht zuzuordnen und deshalb der Prüfung des BFH im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde entzogen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 28. September 2009 XI B 103/08, BFH/NV 2010, 73, unter 2.c).

    Damit erschöpft sich die Bedeutung der Rechtssache vorliegend in der Entscheidung eines konkreten Einzelfalls, was die Zulassung der Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO nicht zu rechtfertigen vermag (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 28. September 2009 XI B 103/08, BFH/NV 2010, 73, Rz 5).

  • BFH, 02.07.2021 - XI R 40/19

    Ausschluss der Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen

    Denn die Frage, ob die "Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns" beachtet wurde, ist durch eine Würdigung der tatsächlichen Umstände des jeweiligen Einzelfalls, ggf. nach Durchführung einer entsprechenden Beweisaufnahme, zu entscheiden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 28.09.2009 - XI B 103/08, BFH/NV 2010, 73, Rz 5; in BFH/NV 2019, 129, Rz 11; Senatsurteil in BFHE 268, 376, Rz 71, m.w.N. zur EuGH-Rechtsprechung).
  • BFH, 26.11.2014 - XI R 37/12

    Belegnachweis: Hinweis auf die Steuerbefreiung einer Lieferung als

    aa) Ob die "Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns" beachtet wurde, ist durch eine Würdigung der tatsächlichen Umstände des Einzelfalls, ggf. nach Durchführung einer entsprechenden Beweisaufnahme, zu entscheiden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 6. November 2008 V B 126/07, BFH/NV 2009, 234, unter 2.; vom 28. September 2009 XI B 103/08, BFH/NV 2010, 73, unter 1.).
  • BFH, 09.01.2013 - IV B 64/11

    Keine Bindungswirkung des Gewerbesteuermessbescheids für den

    An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es, wenn die Rechtsfrage anhand der gesetzlichen Grundlagen und der bereits vorliegenden Rechtsprechung beantwortet werden kann und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung der Rechtsfrage durch den BFH geboten erscheinen lassen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 28. September 2009 XI B 103/08, BFH/NV 2010, 73, m.w.N.).
  • BFH, 26.04.2018 - XI B 117/17

    Konkludente Vereinbarung der Unverzinslichkeit eines Darlehens; Verfahrensfehler

    Ferner darf sich die Bedeutung der Rechtssache nicht in der Entscheidung des konkreten Einzelfalls erschöpfen, sondern muss eine Vielzahl gleichartiger Fälle betreffen und einer Verallgemeinerung zugänglich sein (BFH-Beschlüsse vom 28. September 2009 XI B 103/08, BFH/NV 2010, 73, Rz 3; vom 3. Februar 2016 V B 122/15, BFH/NV 2016, 1062, Rz 12).
  • BFH, 27.02.2018 - I B 37/17

    Vereinbarkeit des § 27 Abs. 8 Satz 4 KStG mit dem EU-Recht

    b) Die von der Klägerin aufgeworfene Frage nach dem Vorliegen eines eigenen Verschuldens einer ausländischen Gesellschaft lässt sich nur unter Würdigung der konkreten Einzelfallumstände --ggf. nach Durchführung einer entsprechenden Beweisaufnahme-- beurteilen; ihre Beantwortung erschöpft sich damit in der Entscheidung des konkreten Einzelfalls (vgl. zur Frage nach der Einhaltung der "Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns" bereits BFH-Beschluss vom 28. September 2009 XI B 103/08, BFH/NV 2010, 73).
  • BFH, 28.01.2010 - III B 37/09

    Rückforderung von Kindergeld: Treu und Glauben

    Ferner darf sich die Bedeutung der Rechtssache nicht in der Entscheidung des konkreten Einzelfalls erschöpfen, sondern muss eine Vielzahl gleichartiger Fälle betreffen und einer Verallgemeinerung zugänglich sein (z.B. BFH-Beschluss vom 28. September 2009 XI B 103/08, BFH/NV 2010, 73, m.w.N.).
  • BFH, 12.01.2022 - I B 53/20

    Goldhandelsgeschäfte einer britischen Partnership - Die Entscheidung wurde

    Mit solchen Ausführungen kann die grundsätzliche Bedeutung der Sache aber nicht dargelegt werden (vgl. z.B. allgemein BFH-Beschlüsse vom 28.09.2009 - XI B 103/08, BFH/NV 2010, 73; vom 03.02.2016 - V B 122/15, BFH/NV 2016, 1062).
  • BFH, 12.10.2018 - XI B 65/18

    Voraussetzungen des Gutglaubensschutzes bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

  • BFH, 28.12.2010 - XI B 109/09

    Zuschusszahlungen an kommunale Abwasserbeseitigungs-GmbH als Entgelt

  • BFH, 02.12.2013 - III B 32/12

    Darlegungsanforderungen an das Erfordernis der Rechtsfortbildung und der

  • BFH, 06.02.2012 - VI B 147/11

    Kindergeld - Rückforderung - Vertrauensschutz

  • BFH, 25.05.2010 - V B 90/09

    Billigkeitserlass der Umsatzsteuer

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