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   BFH, 12.02.2010 - VIII B 192/09   

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https://dejure.org/2010,5078
BFH, 12.02.2010 - VIII B 192/09 (https://dejure.org/2010,5078)
BFH, Entscheidung vom 12.02.2010 - VIII B 192/09 (https://dejure.org/2010,5078)
BFH, Entscheidung vom 12. Februar 2010 - VIII B 192/09 (https://dejure.org/2010,5078)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Auslandzeuge - Schätzung - Vorliegen eines schwerwiegenden Fehlers des FG - Willkürlicher Schätzungsbescheid

  • openjur.de

    Auslandzeuge; Schätzung; Vorliegen eines schwerwiegenden Fehlers des FG; Willkürlicher Schätzungsbescheid

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 76 Abs 1 S 4, FGO § 115 Abs 2, AO § 41 Abs 2, AO § 90 Abs 2, ZPO § 363 Abs 2, ZPO § 363 Abs 1, ZPO § 364 Abs 2
    Auslandzeuge - Schätzung - Vorliegen eines schwerwiegenden Fehlers des FG - Willkürlicher Schätzungsbescheid

  • Bundesfinanzhof

    Auslandzeuge - Schätzung - Vorliegen eines schwerwiegenden Fehlers des FG - Willkürlicher Schätzungsbescheid

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 76 Abs 1 S 4 FGO, § 115 Abs 2 FGO, § 41 Abs 2 AO, § 90 Abs 2 AO, § 363 Abs 2 ZPO
    Auslandzeuge - Schätzung - Vorliegen eines schwerwiegenden Fehlers des FG - Willkürlicher Schätzungsbescheid

  • rewis.io

    Auslandzeuge - Schätzung - Vorliegen eines schwerwiegenden Fehlers des FG - Willkürlicher Schätzungsbescheid

  • rewis.io

    Auslandzeuge - Schätzung - Vorliegen eines schwerwiegenden Fehlers des FG - Willkürlicher Schätzungsbescheid

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 76 Abs. 1 S. 4; AO § 90 Abs. 2
    Voraussetzungen für die Darstellung einer Entscheidung des Gerichts als objektiv willkürlich oder auf sachfremden Erwägungen beruhend

  • datenbank.nwb.de

    Unerreichbarkeit eines im EU-Ausland ansässigen Zeugen; Schätzung von Einkünften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2010, 833
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 21.05.1992 - VIII B 76/91

    Anerkennung von Zinsen auf ein von einer Domizilgesellschaft ohne eigene

    Auszug aus BFH, 12.02.2010 - VIII B 192/09
    Die Entscheidung, ob und ggf. von welcher der in § 363 Abs. 1 und 2 bzw. § 364 Abs. 2 ZPO geregelten Alternativen der Beweiserhebung das Gericht Gebrauch macht, steht in seinem Ermessen (vgl. BFH-Beschluss vom 21. Mai 1992 VIII B 76/91, BFH/NV 1993, 32).

    c) Da die Kläger den Zeugen G. in der mündlichen Verhandlung nicht gestellt haben, durfte ihn das FG analog § 244 Abs. 3 der Strafprozessordnung als unerreichbares Beweismittel bewerten (BFH-Beschluss in BFH/NV 1993, 32) und ohne Weiteres zur Sache entscheiden.

  • BFH, 10.10.2008 - VIII B 20/08

    Nichtzulassungsbeschwerde - Sachaufklärungspflicht - Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 12.02.2010 - VIII B 192/09
    Danach muss ein im Ausland ansässiger Zeuge ohne Ladung in der mündlichen Verhandlung gestellt werden (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BFH-Beschluss vom 10. Oktober 2008 VIII B 22/08, BFH/NV 2009, 183, m.w.N.).
  • BFH, 19.12.2007 - X B 34/07

    Schätzung bei Verletzung von sog. erweiterten Mitwirkungspflichten - Verzicht auf

    Auszug aus BFH, 12.02.2010 - VIII B 192/09
    b) Wird die besondere Mitwirkungspflicht nicht erfüllt und lässt sich der Sachverhalt nicht anders aufklären, kann das Gericht grundsätzlich ohne Weiteres zum Nachteil des mitwirkungspflichtigen Beteiligten von einem Sachverhalt ausgehen, für den unter Berücksichtigung der Beweisnähe des Steuerpflichtigen und seiner Verantwortung für die Aufklärung des Sachverhaltes eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht (vgl. BFH-Beschluss vom 19. Dezember 2007 X B 34/07, BFH/NV 2008, 597).
  • BFH, 20.10.2005 - IV B 65/04

    Nichtigkeit eines Einkommensteuer-Schätzungsbescheids

    Auszug aus BFH, 12.02.2010 - VIII B 192/09
    Willkürlich und damit nichtig ist ein Schätzungsbescheid allerdings, wenn das Schätzungsergebnis trotz der vorhandenen Möglichkeiten, den Sachverhalt aufzuklären, krass von den tatsächlichen Gegebenheiten abweicht und in keiner Weise erkennbar ist, dass überhaupt und ggf. welche Schätzungserwägungen angestellt wurden, wenn somit ein "objektiv willkürlicher Hoheitsakt" vorliegt (vgl. BFH-Beschluss vom 20. Oktober 2005 IV B 65/04, BFH/NV 2006, 240).
  • BFH, 13.10.2003 - IV B 85/02

    Revisionszulassung bei schwerwiegendem Fehler

    Auszug aus BFH, 12.02.2010 - VIII B 192/09
    Objektive Willkür hat der BFH etwa bejaht, wenn ein Schätzungsergebnis schlechthin unvertretbar ist (vgl. BFH-Beschluss vom 13. Oktober 2003 IV B 85/02, BFHE 203, 404, BStBl II 2004, 25).
  • BFH, 15.12.2005 - IX B 131/05

    Mitwirkungspflicht bei Auslandssachverhalten

    Auszug aus BFH, 12.02.2010 - VIII B 192/09
    Die Rechtsprechung verstößt nicht gegen Gemeinschaftsrecht (vgl. BFH-Beschluss vom 15. Dezember 2005 IX B 131/05, BFH/NV 2006, 904; Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 76 FGO Rz 60).
  • BFH, 30.05.2011 - XI B 90/10

    Verfahrensfehler des FG bei beantragter - aber nicht durchgeführter - Vernehmung

    Insoweit darf das FG für den Fall, dass der Zeuge von dem rechtskundig vertretenen Beteiligten nicht gestellt wurde, grundsätzlich ohne Berücksichtigung dieses Beweismittels den ihm vorliegenden Sachverhalt nach freier Überzeugung (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO) würdigen (BFH-Beschlüsse vom 23. September 2010 XI B 97/09, BFH/NV 2011, 269; vom 12. Februar 2010 VIII B 192/09, BFH/NV 2010, 833, und in BFH/NV 2005, 568).
  • BFH, 03.02.2011 - V B 132/09

    Abgrenzung Verfahrensfehler - materiellrechtlichter Fehler bei Schätzungen

    Ein Verfahrensfehler, der zur Zulassung der Revision führt, liegt erst dann vor, wenn die Schätzung gegen das Willkürverbot verstößt, wenn z.B. das Schätzungsergebnis schlechthin unvertretbar ist, weil es wirtschaftlich unmöglich ist und sich offensichtlich als realitätsfremd darstellt oder wenn das Finanzamt bewusst zum Nachteil des Steuerpflichtigen schätzt oder wenn in keiner Weise erkennbar ist, dass überhaupt und ggf. welche Schätzungserwägungen das FG vorgenommen hat (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 20. Oktober 2005 IV B 65/04, BFH/NV 2006, 240; vom 12. Februar 2010 VIII B 192/09, BFH/NV 2010, 833).
  • FG Nürnberg, 28.11.2012 - 3 K 775/12

    Nichtigkeit eines Steuerbescheides wegen willkürlicher Strafschätzung -

    Ob diese Voraussetzung erfüllt ist, muss anhand der jeweiligen für das Verhalten der Behörde maßgebenden Rechtsvorschriften beurteilt werden (BFH-Urteile vom 20. Dezember 2000 I R 50/00, BFHE 194, 1, BStBl II 2001, 381, m.w.N.; vom 15. Mai 2002 X R 34/99, juris; BFH-Beschlüsse vom 12. Februar 2010 VIII B 192/09, BFH/NV 2010, 833; und vom 20. Oktober 2005 IV B 65/04, BFH/NV 2006, 240; Seer bei Tipke/Kruse, AO/FGO, § 125 FGO Rz. 4).
  • BFH, 17.11.2010 - III B 158/09

    Auslandszeuge - Substantiierung des Beweisthemas - Sachaufklärungspflicht

    Danach muss, soweit die zu beweisende Tatsache einen Auslandsbezug aufweist, ein im Ausland ansässiger Zeuge ohne Ladung in der mündlichen Verhandlung gestellt werden (vgl. BFH-Beschluss vom 12. Februar 2010 VIII B 192/09, BFH/NV 2010, 833, m.w.N.).
  • BFH, 19.02.2014 - I B 14/13

    Verstoß gegen den gerichtlichen Geschäftsverteilungsplan als Verfahrensmangel

    Nichts anderes ergibt sich, wenn man von dem weiteren Vortrag der Beschwerde ausgeht, nach dem das FG selbst eine Schätzung durchgeführt habe, und den Beschwerdevortrag dahin deutet, dass der Vorinstanz hierbei ein besonders schwerwiegender Rechtsfehler unterlaufen sei, der die Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eröffnen würde (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO; vgl. BFH-Beschluss vom 12. Februar 2010 VIII B 192/09, BFH/NV 2010, 833).
  • FG Niedersachsen, 07.05.2013 - 6 K 392/12

    Voraussetzungen der Nichtigkeit von Schätzungsbescheiden

    Ob diese Voraussetzung erfüllt ist, muss anhand der jeweiligen für das Verhalten der Behörde maßgebenden Rechtsvorschriften beurteilt werden (BFH-Urteile vom 20.12.2000 I R 50/00, BStBl II 2001, 381, m.w.N.; vom 15.05.2002 X R 34/99, juris; BFH-Beschlüsse vom 12.12.2010 VIII B 192/09, BFH/NV 2010, 833; und vom 20.10.2005 IV B 65/04, BFH/NV 2006, 240; Seer in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 125 FGO Rz. 4).
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