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   BFH, 28.01.2010 - III B 165/09   

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https://dejure.org/2010,8019
BFH, 28.01.2010 - III B 165/09 (https://dejure.org/2010,8019)
BFH, Entscheidung vom 28.01.2010 - III B 165/09 (https://dejure.org/2010,8019)
BFH, Entscheidung vom 28. Januar 2010 - III B 165/09 (https://dejure.org/2010,8019)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Kindergeld: Ende der Berufsaubildung bei vorgezogener Abschlussprüfung

  • openjur.de

    Kindergeld: Ende der Berufsaubildung bei vorgezogener Abschlussprüfung

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a
    Kindergeld: Ende der Berufsaubildung bei vorgezogener Abschlussprüfung

  • Bundesfinanzhof

    Kindergeld: Ende der Berufsaubildung bei vorgezogener Abschlussprüfung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a EStG 2002
    Kindergeld: Ende der Berufsaubildung bei vorgezogener Abschlussprüfung

  • rewis.io

    Kindergeld: Ende der Berufsaubildung bei vorgezogener Abschlussprüfung

  • ra.de
  • rewis.io

    Kindergeld: Ende der Berufsaubildung bei vorgezogener Abschlussprüfung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. a
    Kindergeldanspruch bei vorgezogener und bestandener Abschlussprüfung im Rahmen eines Ausbildungsberufs bis zum Ende der ursprünglich vorgesehenen Ausbildungszeit

  • datenbank.nwb.de

    Kindergeld: Ende der Berufsausbildung mit Bestehen der Prüfung oder Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2010, 876
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 16.01.2009 - VIII B 155/08

    Zur Darlegung eines Zulassungsgrundes wegen behaupteter Verfassungswidrigkeit der

    Auszug aus BFH, 28.01.2010 - III B 165/09
    Macht der Beschwerdeführer (hier der Kläger) die Verfassungswidrigkeit einer vom FG angewendeten Vorschrift geltend, muss sich die Begründung mit der einschlägigen Rechtsprechung des BFH und des Bundesverfassungsgerichts auseinander setzen (BFH-Beschluss vom 16. Januar 2009 VIII B 155/08, BFH/NV 2009, 779).
  • BFH, 16.11.2006 - III R 15/06

    Anspruch auf Kindergeld trotz Vollzeiterwerbstätigkeit des Kindes

    Auszug aus BFH, 28.01.2010 - III B 165/09
    Des Weiteren um die Ungleichbehandlung eines Kindes, das nach der Ausbildung Einkommen erziele, das unterhalb des Jahresgrenzbetrages von 7.680 EUR liege, mit solchen, die ausbildungsunabhängig mit ihrem Einkommen den Jahresgrenzbetrag von 7.680 EUR nicht überschritten, dies im Hinblick auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 16. November 2006 III R 15/06 (BFHE 216, 74, BStBl II 2008, 56).
  • BFH, 02.04.2009 - III R 85/08

    Kindergeldanspruch - Zugehörigkeit der nach Beendigung des

    Auszug aus BFH, 28.01.2010 - III B 165/09
    Nach ständiger Rechtsprechung befindet sich ein Kind in Berufsausbildung, wenn es sein Berufsziel noch nicht erreicht hat (Senatsurteil vom 2. April 2009 III R 85/08, BFHE 224, 546, BFH/NV 2009, 1502, m.w.N.).
  • BFH, 24.05.2000 - VI R 143/99

    Die Berufsausbildung endet bereits vor Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses, wenn

    Auszug aus BFH, 28.01.2010 - III B 165/09
    Schließt die Berufsausbildung wie im Streitfall mit einer Prüfung ab, ist das Berufsziel (erst) mit Bestehen der Prüfung, spätestens aber mit der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses erreicht (BFH-Urteil vom 24. Mai 2000 VI R 143/99, BFHE 191, 557, BStBl II 2000, 473, m.w.N.).
  • BFH, 14.09.2017 - III R 19/16

    Ausbildungsende im Kindergeldrecht

    In den Senatsurteilen in BFHE 224, 546, BStBl II 2010, 298 und vom 24. September 2009 III R 70/07 (BFH/NV 2010, 617) - jeweils Vorbereitung auf eine Wiederholungsprüfung - sowie in den Senatsbeschlüssen vom 28. Januar 2010 III B 165/09 (BFH/NV 2010, 876 - vorgezogene Abschlussprüfung einer Technischen Zeichnerin) und vom 26. April 2011 III B 191/10 (BFH/NV 2011, 1139 - universitäre Prüfung nach Exmatrikulation) wird der Rechtssatz, wonach eine Berufsausbildung spätestens mit der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses endet, wiedergegeben.
  • FG Baden-Württemberg, 19.10.2016 - 7 K 407/16

    Kindergeld: Ende einer Berufsausbildung bei vorgezogener Abschlussprüfung

    Nach der (auch seitens der Beklagten zitierten) Rechtsprechung des BFH (BFH-Entscheidungen vom 24. Mai 2000 VI R 143/99, BStBl II 2000, 473; und vom 28. Januar 2010 III B 165/09, BFH/NV 2010, 876) ist das Berufsziel in der Regel mit Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse erreicht.

    Der BFH hat in seiner Entscheidung vom 28. Januar 2010 III B 165/09, BFH/NV 2010, 876 ausdrücklich offengelassen, ob die Berufsausbildung trotz einer vorgezogenen Abschlussprüfung fortdauert, wenn die praktische Ausbildung bis zum Ende der vorgesehenen Ausbildungszeit fortgesetzt wird.

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