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   BFH, 30.11.2009 - II R 70/06   

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BFH, 30.11.2009 - II R 70/06 (https://dejure.org/2009,13930)
BFH, Entscheidung vom 30.11.2009 - II R 70/06 (https://dejure.org/2009,13930)
BFH, Entscheidung vom 30. November 2009 - II R 70/06 (https://dejure.org/2009,13930)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Zeitpunkt der Steuerentstehung bei freigebiger Zuwendung eines Kommanditanteils; Aufschiebende Bedingung; Bloß schuldrechtliche Beteiligung als Vorstufe der Zuwendung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schenkungssteuerlich maßgeblicher Zeitpunkt der Schenkung einer Kapitalbeteiligung an einer Kommanditgesellschaft (KG); Schenkungssteuerliche Berücksichtigung einer unter der aufschiebenden Bedingung der Eintragung des Beschenkten als Kommanditist in das Handelsregister ...

  • datenbank.nwb.de

    Zeitpunkt der Steuerentstehung bei freigebiger Zuwendung eines Kommanditanteils unter der aufschiebenden Bedingung der Eintragung des Beschenkten als Kommanditist in das Handelsregister; die bloß schuldrechtliche Beteiligung des Beschenkten als Vorstufe der Zuwendung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schenkungssteuerlich maßgeblicher Zeitpunkt der Schenkung einer Kapitalbeteiligung an einer Kommanditgesellschaft (KG); Schenkungssteuerliche Berücksichtigung einer unter der aufschiebenden Bedingung der Eintragung des Beschenkten als Kommanditist in das Handelsregister ...

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    ErbStG § 13a Abs 1, ErbStG § 13a Abs 2, ErbStG § 13a Abs 4 Nr 1
    Betriebsvermögen; Bewertungsabschlag; Freibetrag; Gewinnbeteiligung; Mitunternehmer; Mitunternehmerrisiko; Schenkungsteuer

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2010, 900
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 22.08.1962 - II 283/58 U

    Zuwendung einer Unterbeteiligung am Kapitalanteil eines Gesellschafter als

    Auszug aus BFH, 30.11.2009 - II R 70/06
    Insoweit kann Gegenstand der Zuwendung nur die sich aufgrund der Übertragung der Kapitalbeteiligung ergebende Vermögensverschiebung zwischen Schenker und Beschenktem sein (BFH-Urteil vom 22. August 1962 II 283/58 U, BFHE 75, 647, BStBl III 1962, 502).

    Die Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 24. Juli 1963 II 207/61 U, BFHE 77, 335, BStBl III 1963, 442, und in BFHE 75, 647, BStBl III 1962, 502), wonach für die Ausführung der Schenkung einer Kapitalbeteiligung an einer KG der Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags zwischen Schenker und Beschenktem maßgebend ist, gilt nur dann, wenn der Beschenkte in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss oder rückwirkend in die Gesellschaft eintritt (Schuck in Viskorf/Knobel/Schuck, Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz, 3. Aufl., § 9 ErbStG Rz 60).

  • BFH, 06.03.1985 - II R 19/84

    Schenkung eines zu errichtenden Gebäudes

    Auszug aus BFH, 30.11.2009 - II R 70/06
    Die Zuwendung ist ausgeführt, wenn der Beschenkte erhalten hat, was ihm nach der Schenkungsabrede verschafft wer-den soll (BFH-Urteil vom 6. März 1985 II R 19/84, BFHE 143, 291, BStBl II 1985, 382).
  • BFH, 22.08.2007 - II R 33/06

    Voraussetzungen einer freigebigen Zuwendung i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG bei

    Auszug aus BFH, 30.11.2009 - II R 70/06
    Dafür, ob dies der Fall ist, kommt es ausschließlich auf die Zivilrechtslage an (BFH-Urteile vom 22. August 2007 II R 33/06, BFHE 218, 403, BStBl II 2008, 28; vom 16. Januar 2008 II R 10/06, BFHE 220, 513, BStBl II 2008, 631).
  • BFH, 16.01.2008 - II R 10/06

    Keine Schenkungsteuer bei Zuwendung einer nicht atypischen Unterbeteiligung

    Auszug aus BFH, 30.11.2009 - II R 70/06
    Dafür, ob dies der Fall ist, kommt es ausschließlich auf die Zivilrechtslage an (BFH-Urteile vom 22. August 2007 II R 33/06, BFHE 218, 403, BStBl II 2008, 28; vom 16. Januar 2008 II R 10/06, BFHE 220, 513, BStBl II 2008, 631).
  • BFH, 05.04.1989 - II R 45/86

    Maßgeblichkeit der Schenkungsabrede und der rechtlich endgültigen Verfügung für

    Auszug aus BFH, 30.11.2009 - II R 70/06
    Entscheidend ist, was dem Bedachten nach dem Willen des Zuwendenden verschafft werden soll (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. April 1989 II R 45/86, BFH/NV 1990, 506, m.w.N.).
  • BFH, 01.07.1992 - II R 108/88

    Teilabtretung eines Gesellschaftsanteils an neu eintretenden Gesellschafter

    Auszug aus BFH, 30.11.2009 - II R 70/06
    Dies setzt notwendig voraus, dass der Beschenkte auch das Mitgliedschaftsrecht erwirbt; andernfalls kann der Beschenkte keinen Anteil am Gesellschaftsvermögen erlangen (BFH-Urteil vom 1. Juli 1992 II R 108/88, BFHE 168, 386, BStBl II 1992, 923).
  • BFH, 16.01.2008 - II R 30/06

    Erbschaftsteuerliche Erfassung von privaten Steuererstattungsansprüchen - Erwerb

    Auszug aus BFH, 30.11.2009 - II R 70/06
    Sie ist daher schenkungsteuerlich gemäß § 12 Abs. 1 ErbStG i.V.m. § 4 des Bewertungsgesetzes bis zum Bedingungseintritt nicht zu berücksichtigen (vgl. BFH-Urteil vom 16. Januar 2008 II R 30/06, BFHE 220, 518, BStBl II 2008, 626, unter II. A. 2.d bb; Meincke, Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Kommentar, 15. Aufl., § 7 Rz 52).
  • BFH, 24.07.1963 - II 207/61 U

    Vollendung der tatsächlichen Zuwendung als maßgeblicher Zeitpunkt für die

    Auszug aus BFH, 30.11.2009 - II R 70/06
    Die Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 24. Juli 1963 II 207/61 U, BFHE 77, 335, BStBl III 1963, 442, und in BFHE 75, 647, BStBl III 1962, 502), wonach für die Ausführung der Schenkung einer Kapitalbeteiligung an einer KG der Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags zwischen Schenker und Beschenktem maßgebend ist, gilt nur dann, wenn der Beschenkte in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss oder rückwirkend in die Gesellschaft eintritt (Schuck in Viskorf/Knobel/Schuck, Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz, 3. Aufl., § 9 ErbStG Rz 60).
  • BFH, 23.11.2011 - II R 33/10

    Zahlungen eines Ehegatten auf ein gemeinsames Oder-Konto als freigebige Zuwendung

    a) Eine freigebige Zuwendung setzt in objektiver Hinsicht voraus, dass die Leistung zu einer Bereicherung des Bedachten auf Kosten des Zuwendenden führt und die Zuwendung (objektiv) unentgeltlich ist (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. November 2009 II R 70/06, BFH/NV 2010, 900).
  • BFH, 18.07.2013 - II R 37/11

    Grundstücksschenkung an ein Kind bei anschließender Weiterschenkung als Zuwendung

    Eine Bereicherung des Empfängers ist gegeben, wenn dieser über das Zugewendete im Verhältnis zum Leistenden tatsächlich und rechtlich frei verfügen kann (vgl. BFH-Urteil vom 30. November 2009 II R 70/06, BFH/NV 2010, 900).

    Ob eine Bereicherung des Empfängers vorliegt und welche Personen als Zuwendender und als Bedachter an einer freigebigen Zuwendung beteiligt sind, bestimmt sich ausschließlich nach der Zivilrechtslage (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 2010, 900, und vom 9. Dezember 2009 II R 22/08, BFHE 228, 165, BStBl II 2010, 363, unter II.1.a aa).

  • BFH, 17.06.2020 - II R 38/17

    Begünstigte Schenkung von Sonderbetriebsvermögen

    Darin unterscheide sich der Sachverhalt von dem, der dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 30.11.2009 - II R 70/06, BFH/NV 2010, 900, zugrunde gelegen habe, auf das sich das FG in seiner Begründung berufen habe.
  • FG Hamburg, 20.08.2019 - 3 K 123/18

    Schenkungsteuer: Grundstücksschenkung an ein Kind bei anschließender

    Eine Bereicherung des Empfängers ist gegeben, wenn dieser über das Zugewendete im Verhältnis zum Leistenden tatsächlich und rechtlich frei verfügen kann (vgl. BFH, Urteil vom 30. November 2009, II R 70/06, BFH/NV 2010, 900).

    Ob eine Bereicherung des Empfängers vorliegt und welche Personen als Zuwendender und als Bedachter an einer freigebigen Zuwendung beteiligt sind, bestimmt sich ausschließlich nach der Zivilrechtslage (vgl. BFH, Urteile vom 9. Dezember 2009, II R 22/08, BFHE 228, 165, BStBl II 2010, 363; vom 30. November 2009, II R 70/06, BFH/NV 2010, 900).

  • FG Köln, 29.06.2017 - 7 K 1654/16

    Erbschaftsteuer: Keine Steuerbefreiung gemäß §§ 13a, 13b ErbStG für Grundstück

    Soweit der Beklagte zur Begründung auf das BFH-Urteil vom 30.11.2009 (Az. II R 70/06, BFH/NV 2010, 900) verweise, sei der dort entschiedene Sachverhalt nicht auf den Streitfall übertragbar.

    Der Beklagte nimmt zur Begründung Bezug auf seine Einspruchsentscheidung und führt ergänzend aus, dass sich aus den vertraglichen Vereinbarungen ergebe, dass die dingliche Übertragung des Gesellschaftsanteils unter der aufschiebenden Bedingung der Eintragung im Handelsregister stehe, so dass die Grundsätze des BFH-Urteils vom 30.11.2009 (Az. II R 70/06, BFH/NV 2010, 900) anzuwenden seien.

    Zwar ist es in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt (vgl. nur BFH-Urteil vom 30.11.2009 II R 70/06, BFH/NV 2010, 900 unter II.1.a. m.w.N.), dass für die Ausführung einer Schenkung einer Kapitalbeteiligung an einer KG der Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags zwischen Schenker und Beschenktem maßgebend ist, wenn der Beschenkte in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss oder rückwirkend in die Gesellschaft eintritt.

    In diesen Fällen ist sie schenkungsteuerlich gemäß § 12 Abs. 1 ErbStG i.V.m. § 4 des Bewertungsgesetzes - BewG - bis zum Bedingungseintritt nicht zu berücksichtigen (vgl. BFH-Urteil vom 30.11.2009 II R 70/06, BFH/NV 2010, 900 unter II.1.b.aa. m.w.N.).

    Soweit der Kläger die Ansicht vertritt, dass das BFH-Urteil vom 30.11.2009 (II R 70/06, BFH/NV 2010, 900) einen vom Streitfall abweichenden Sachverhalt betrifft und daher nicht angewandt werden könne, trifft dies im Ergebnis nicht zu.

  • BFH, 06.11.2019 - II R 34/16

    Schenkungsteuer: Begünstigung von Betriebsvermögen - Schenkung eines

    Zudem benenne der angefochtene Bescheid als Zeitpunkt für die Entstehung der Steuer den 31.12.2006, während tatsächlich nach Maßgabe des BFH-Urteils vom 30.11.2009 - II R 70/06 (BFH/NV 2010, 900) die Steuer erst am 01.10.2007 entstanden sei.
  • BFH, 18.07.2013 - II R 45/11

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 18. 07. 2013 II R 37/11 -

    Eine Bereicherung des Empfängers ist gegeben, wenn dieser über das Zugewendete im Verhältnis zum Leistenden tatsächlich und rechtlich frei verfügen kann (vgl. BFH-Urteil vom 30. November 2009 II R 70/06, BFH/NV 2010, 900).

    Ob eine Bereicherung des Empfängers vorliegt und welche Personen als Zuwendender und als Bedachter an einer freigebigen Zuwendung beteiligt sind, bestimmt sich ausschließlich nach der Zivilrechtslage (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 2010, 900, und vom 9. Dezember 2009 II R 22/08, BFHE 228, 165, BStBl II 2010, 363, unter II.1.a aa).

  • BFH, 11.06.2013 - II R 4/12

    Unmittelbare Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft i. S. des § 13a Abs. 4 Nr.

    Ausgeführt wurden die freigebigen Zuwendungen an dem Tag, an dem die Übertragung der Anteile an der KG auf E und die Kinder des Klägers wirksam wurde, also am 31. Dezember 2005; denn an diesem Tag haben die Erwerber das erhalten, was ihnen nach der Schenkungsabrede verschafft werden sollte (vgl. BFH-Urteil vom 30. November 2009 II R 70/06, BFH/NV 2010, 900).
  • BFH, 22.10.2014 - II R 26/13

    Schenkungsteuer bei Zahlung von Prämien für eine Lebensversicherung durch einen

    Dabei ist vom Willen des Zuwendenden auszugehen, d.h. davon, was dem Bedachten nach dem Willen des Schenkers geschenkt sein soll (z.B. BFH-Urteil vom 30. November 2009 II R 70/06, BFH/NV 2010, 900, m.w.N.).
  • BFH, 01.09.2021 - II R 8/19

    Ausführungszeitpunkt der Schenkung von Gesellschaftsanteilen

    Steht die freigebige Zuwendung eines Kommanditanteils unter der aufschiebenden Bedingung der Eintragung des Beschenkten als Kommanditist in das Handelsregister, ist sie deshalb schenkungsteuerrechtlich bis zum Bedingungseintritt nicht zu berücksichtigen (BFH-Urteil vom 30.11.2009 - II R 70/06, BFH/NV 2010, 900, unter II.2.b aa; BFH-Beschluss vom 28.07.2015 - II B 145/14, BFH/NV 2020, 891, Rz 5).
  • FG Nürnberg, 15.05.2014 - 4 K 1390/11

    Unentgeltliche Zuwendung unter Ehegatten: Umkehr der Feststellungslast,

  • FG Düsseldorf, 24.08.2016 - 4 K 3250/15

    Anspruch auf den Freibetrag sowie den Bewertungsabschlag nach § 13a ErbStG bei

  • BFH, 01.10.2014 - II R 40/12

    Schenkungsteuer: Gegenstand der freigebigen Zuwendung bei Übertragung einer

  • BFH, 01.10.2014 - II R 43/14

    Übertragung einer Kommanditbeteiligung als freigebige Zuwendung -

  • FG Nürnberg, 15.05.2014 - 4 K 1403/12

    Schenkung bei Übertragung eines ausländischen Kontos bzw. Depots auf Einzelkonto

  • FG Nürnberg, 16.06.2016 - 4 K 1902/15

    Nichtangabe einer Kunstsammlung mit erheblichen Wert bei Erklärung der Schenkung

  • FG Baden-Württemberg, 21.11.2018 - 7 K 1602/18

    Bei einer Grundstücksschenkung gilt der im Grundbuch eingetragene Eigentümer als

  • BFH, 22.10.2014 - II R 27/13

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 22.10.2014 II R 26/13 - Schenkungsteuer bei

  • BFH, 28.07.2015 - II B 145/14

    Ausführung der Schenkung bei aufschiebend bedingter Übertragung eines

  • FG Münster, 19.06.2008 - 3 K 1086/06

    Gewährung einer Steuervergünstigung gem. § 13a Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) für

  • FG München, 24.08.2015 - 4 K 3124/12

    Kontoübertragung durch Ehegatten auf liechtensteinische Familienstiftung

  • FG Nürnberg, 20.07.2023 - 4 K 1222/21

    Ankaufsrecht, Erbbauberechtigter, Erbbaurechtsvertrag, Festsetzungsfrist,

  • FG München, 18.08.2015 - 4 K 2442/12

    Freigebige Zuwendung zwischen Ehegatten bei Errichtung einer von Ehegatten nach

  • FG Münster, 18.11.2014 - 3 K 3477/13

    Schenkungsteuer - Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung, schenkungsweise

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