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   BFH, 11.11.2009 - I B 153/09   

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https://dejure.org/2009,12900
BFH, 11.11.2009 - I B 153/09 (https://dejure.org/2009,12900)
BFH, Entscheidung vom 11.11.2009 - I B 153/09 (https://dejure.org/2009,12900)
BFH, Entscheidung vom 11. November 2009 - I B 153/09 (https://dejure.org/2009,12900)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Fehlen einer Prozessvollmacht bei Vertretung durch Rechtsanwalt; Kostenentscheidung bei Rechtsmitteleinlegung durch vollmachtlosen Vertreter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 62 Abs. 2 S. 1; FGO § 62 Abs. 6 S. 4
    Ermessensgerechte Anforderung einer schriftlichen Prozessvollmacht im Hinblick auf das Vorliegen konkreter Anhaltspunkte für eine unwirksame Bevollmächtigung

  • datenbank.nwb.de

    Fehlen einer Prozessvollmacht bei Vertretung durch Rechtsanwalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2010, 904
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 11.02.2003 - VII R 18/02

    Nachweis der Bevollmächtigung

    Auszug aus BFH, 11.11.2009 - I B 153/09
    Im Verhältnis zu einer der in § 62 Abs. 6 Satz 4 FGO genannten Personen ist die Anforderung einer schriftlichen Prozessvollmacht ermessensgerecht, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass diese Person tatsächlich nicht oder nicht wirksam bevollmächtigt ist (BFH-Urteil vom 11. Februar 2003 VII R 18/02, BFHE 201, 409, BStBl II 2003, 606; Stapperfend in Gräber, a.a.O., § 62 Rz 46; Loose in Tipke/ Kruse, a.a.O., § 62 FGO Rz 54, m.w.N.).
  • BFH, 24.08.1998 - VII B 118/98

    Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes - Erlaß einer einstweiligen Anordnung -

    Auszug aus BFH, 11.11.2009 - I B 153/09
    Die Kosten des Beschwerdeverfahrens sind RA B als vollmachtlosem Vertreter aufzuerlegen (vgl. BFH-Beschluss vom 24. August 1998 VII B 118/98, BFH/NV 1999, 212).
  • BFH, 11.02.2015 - V B 107/14

    Anforderung einer schriftlichen Prozessvollmacht; Zweifel an Bevollmächtigung;

    d) Kommt das Gericht --wie im Streitfall-- zu dem Ergebnis, dass die Vorlage der Vollmacht nicht verzichtbar ist, so ist der von dem vollmachtlosen Vertreter eingelegte Rechtsbehelf als unzulässig zu verwerfen (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2010, 1830, und vom 11. November 2009 I B 153/09, BFH/NV 2010, 904).
  • BFH, 15.04.2010 - V B 7/09

    Aufforderung zur Vorlage einer Prozessvollmacht

    Kommt das Gericht dabei zu dem Ergebnis, dass die Vorlage der Vollmacht nicht verzichtbar ist, so ist der von dem vollmachtlosen Vertreter eingelegte Rechtsbehelf als unzulässig zu verwerfen (BFH-Beschluss vom 11. November 2009 I B 153/09, BFH/NV 2010, 904).
  • FG Münster, 11.05.2011 - 9 V 3872/10

    Prozessvollmacht erlischt mit Auflösung der antragstellenden Gesellschaft in der

    Über den Wortlaut des § 62 Abs. 6 Satz 4 FGO hinaus ist ein Mangel der Vollmacht auch in diesem Fall von Amts wegen zu prüfen, wenn aufgrund konkreter Anhaltspunkte ein begründeter Zweifel an der wirksamen Bevollmächtigung ersichtlich ist (vgl. etwa BFH-Beschluss vom 11.11.2009 I B 153/09, BFH/NV 2010, 904; Loose in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 62 FGO Rz 53 f.).
  • FG Münster, 26.07.2011 - 9 K 3871/10

    Handlungsfähigkeit einer aufgelösten Limited

    Über den Wortlaut des § 62 Abs. 6 Satz 4 FGO hinaus ist ein Mangel der Vollmacht auch in diesem Fall von Amts wegen zu prüfen, wenn aufgrund konkreter Anhaltspunkte ein begründeter Zweifel an der wirksamen Bevollmächtigung ersichtlich ist (vgl. etwa BFH-Beschluss vom 11.11.2009 I B 153/09, BFH/NV 2010, 904; Loose in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 62 FGO Rz 53 f.).
  • FG Sachsen-Anhalt, 20.04.2011 - 3 K 59/09

    Keine wirksame (Prozess-)Bevollmächtigung nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens

    In diesem Fall ist das Fehlen der Prozessvollmacht nicht etwa unbeachtlich (BFH-Beschluss vom 11. November 2009 I B 153/09, BFH/NV 2010, 904, m.w.N.).
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