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   BFH, 23.02.2010 - V B 93/09   

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https://dejure.org/2010,8046
BFH, 23.02.2010 - V B 93/09 (https://dejure.org/2010,8046)
BFH, Entscheidung vom 23.02.2010 - V B 93/09 (https://dejure.org/2010,8046)
BFH, Entscheidung vom 23. Februar 2010 - V B 93/09 (https://dejure.org/2010,8046)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Kein ermäßigter Umsatzsteuersatz für die Pensionspferdehaltung von Reitpferden - Keine grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage

  • openjur.de

    Kein ermäßigter Umsatzsteuersatz für die Pensionspferdehaltung von Reitpferden; Keine grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage

  • Bundesfinanzhof

    UStG § 12 Abs 2 Nr 3, FGO § 115 Abs 2 Nr 1
    Kein ermäßigter Umsatzsteuersatz für die Pensionspferdehaltung von Reitpferden - Keine grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage

  • Bundesfinanzhof

    Kein ermäßigter Umsatzsteuersatz für die Pensionspferdehaltung von Reitpferden - Keine grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 12 Abs 2 Nr 3 UStG 2005, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO
    Kein ermäßigter Umsatzsteuersatz für die Pensionspferdehaltung von Reitpferden - Keine grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage

  • rewis.io

    Kein ermäßigter Umsatzsteuersatz für die Pensionspferdehaltung von Reitpferden - Keine grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage

  • rewis.io

    Kein ermäßigter Umsatzsteuersatz für die Pensionspferdehaltung von Reitpferden - Keine grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 12 Abs. 2 Nr. 3
    Besteuerung von Umsätzen aus einer Pensionspferdehaltung mit dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 Umsatzsteuergesetz ( UStG )

  • datenbank.nwb.de

    Pensionspferdehaltung von Reitpferden unterliegt nicht dem ermäßigten Umsatzsteuersatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2010, 963
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 22.01.2004 - V R 41/02

    Kein ermäßigter Steuersatz für Betreuung von Pferden, die dem Freizeitsport

    Auszug aus BFH, 23.02.2010 - V B 93/09
    a) Der BFH hat in mehreren Urteilen (vom 22. Januar 2004 V R 41/02, BFHE 204, 371, BStBl II 2004, 757; vom 19. Februar 2004 V R 39/02, BFHE 205, 329, BStBl II 2004, 672; vom 19. Februar 2004 V R 38/02, BFH/NV 2004, 1298) bereits entschieden, dass das Einstellen und Betreuen von Reitpferden, die von ihren Eigentümern zur Ausübung von Freizeitsport genutzt werden, bei richtlinienkonformer Auslegung nicht unter den Begriff "Halten von Vieh" i.S. des § 12 Abs. 2 Nr. 3 UStG 1993 fällt und daher nicht mit dem ermäßigten Steuersatz zu versteuern ist.
  • FG Münster, 31.10.2005 - 15 V 3498/05

    Ermäßigter Steuersatz; Pauschalbesteuerung

    Auszug aus BFH, 23.02.2010 - V B 93/09
    Für die entscheidungserhebliche Frage, ob eine Dienstleistung wie die Pferdepensionshaltung von Reitpferden für den Einsatz in der landwirtschaftlichen Erzeugung bestimmt ist, kommt es nicht darauf an, ob die Tiere mit eigenem oder zugekauftem Futter ernährt werden (ebenso schon Beschluss des FG Münster vom 31. Oktober 2005 15 V 3498/05 U, Entscheidungen der Finanzgerichte 2006, 459).
  • BFH, 19.02.2004 - V R 39/02

    Pensionspferdehaltung durch gemeinnützigen Verein

    Auszug aus BFH, 23.02.2010 - V B 93/09
    a) Der BFH hat in mehreren Urteilen (vom 22. Januar 2004 V R 41/02, BFHE 204, 371, BStBl II 2004, 757; vom 19. Februar 2004 V R 39/02, BFHE 205, 329, BStBl II 2004, 672; vom 19. Februar 2004 V R 38/02, BFH/NV 2004, 1298) bereits entschieden, dass das Einstellen und Betreuen von Reitpferden, die von ihren Eigentümern zur Ausübung von Freizeitsport genutzt werden, bei richtlinienkonformer Auslegung nicht unter den Begriff "Halten von Vieh" i.S. des § 12 Abs. 2 Nr. 3 UStG 1993 fällt und daher nicht mit dem ermäßigten Steuersatz zu versteuern ist.
  • BFH, 30.03.2011 - XI R 26/09

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 13. 01. 2011 V R 65/09 - Keine

    Auszug aus BFH, 23.02.2010 - V B 93/09
    Inwieweit eine Pferdepensionshaltung der Pauschalbesteuerung des § 24 UStG unterfällt (vgl. dazu das Revisionsverfahren XI R 26/09, sowie das Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften vom 26. Mai 2005 C-43/04, Stadt Sundern, BFH/NV 2005, Beilage 4, 320) ist nicht entscheidungserheblich, da die Klägerin ausdrücklich auf die Anwendung dieser Vorschrift verzichtet hat.
  • BFH, 19.02.2004 - V R 38/02

    USt: Steuersatz für Pensions-Pferdehaltung

    Auszug aus BFH, 23.02.2010 - V B 93/09
    a) Der BFH hat in mehreren Urteilen (vom 22. Januar 2004 V R 41/02, BFHE 204, 371, BStBl II 2004, 757; vom 19. Februar 2004 V R 39/02, BFHE 205, 329, BStBl II 2004, 672; vom 19. Februar 2004 V R 38/02, BFH/NV 2004, 1298) bereits entschieden, dass das Einstellen und Betreuen von Reitpferden, die von ihren Eigentümern zur Ausübung von Freizeitsport genutzt werden, bei richtlinienkonformer Auslegung nicht unter den Begriff "Halten von Vieh" i.S. des § 12 Abs. 2 Nr. 3 UStG 1993 fällt und daher nicht mit dem ermäßigten Steuersatz zu versteuern ist.
  • EuGH, 26.05.2005 - C-43/04

    Stadt Sundern - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 25 - Gemeinsame

    Auszug aus BFH, 23.02.2010 - V B 93/09
    Inwieweit eine Pferdepensionshaltung der Pauschalbesteuerung des § 24 UStG unterfällt (vgl. dazu das Revisionsverfahren XI R 26/09, sowie das Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften vom 26. Mai 2005 C-43/04, Stadt Sundern, BFH/NV 2005, Beilage 4, 320) ist nicht entscheidungserheblich, da die Klägerin ausdrücklich auf die Anwendung dieser Vorschrift verzichtet hat.
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