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   BFH, 22.06.2010 - I R 77/09   

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https://dejure.org/2010,11978
BFH, 22.06.2010 - I R 77/09 (https://dejure.org/2010,11978)
BFH, Entscheidung vom 22.06.2010 - I R 77/09 (https://dejure.org/2010,11978)
BFH, Entscheidung vom 22. Juni 2010 - I R 77/09 (https://dejure.org/2010,11978)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Kein Übergang einer § 6b-Rücklage auf einen neuen Rechtsträger bei Abspaltung einzelner Wirtschaftsgüter - Keine notwendige Beiladung der übernehmenden Kapitalgesellschaft - Übertragung eines Teilbetriebs - Wesentliche Betriebsgrundlagen einer immobilienverwaltenden ...

  • openjur.de

    Kein Übergang einer § 6b-Rücklage auf einen neuen Rechtsträger bei Abspaltung einzelner Wirtschaftsgüter; Keine notwendige Beiladung der übernehmenden Kapitalgesellschaft; Übertragung eines Teilbetriebs; Wesentliche Betriebsgrundlagen einer immobilienverwaltenden ...

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 4 Abs 2 S 1, EStG § ... 4 Abs 2 S 2, EStG § 6b Abs 1 S 2, EStG § 6b Abs 1 S 3, EStG § 6b Abs 1 S 4, EStG § 6b Abs 3, FGO § 60 Abs 3, UmwStG § 12 Abs 3 S 1, UmwStG § 15 Abs 1 S 1, UmwStG § 15 Abs 1 S 2, UmwG § 123, KStG § 8 Abs 1
    Kein Übergang einer § 6b-Rücklage auf einen neuen Rechtsträger bei Abspaltung einzelner Wirtschaftsgüter - Keine notwendige Beiladung der übernehmenden Kapitalgesellschaft - Übertragung eines Teilbetriebs - Wesentliche Betriebsgrundlagen einer immobilienverwaltenden ...

  • Bundesfinanzhof

    Kein Übergang einer § 6b-Rücklage auf einen neuen Rechtsträger bei Abspaltung einzelner Wirtschaftsgüter - Keine notwendige Beiladung der übernehmenden Kapitalgesellschaft - Übertragung eines Teilbetriebs - Wesentliche Betriebsgrundlagen einer immobilienverwaltenden ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 2 S 1 EStG 1997, § 4 Abs 2 S 2 EStG 1997, § 6b Abs 1 S 2 EStG 1997 vom 24.03.1999, § 6b Abs 1 S 3 EStG 1997 vom 24.03.1999, § 6b Abs 1 S 4 EStG 1997 vom 24.03.1999
    Kein Übergang einer § 6b-Rücklage auf einen neuen Rechtsträger bei Abspaltung einzelner Wirtschaftsgüter - Keine notwendige Beiladung der übernehmenden Kapitalgesellschaft - Übertragung eines Teilbetriebs - Wesentliche Betriebsgrundlagen einer immobilienverwaltenden ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 2 S 1 EStG 1997, § 4 Abs 2 S 2 EStG 1997, § 6b Abs 1 S 2 EStG 1997 vom 24.03.1999, § 6b Abs 1 S 3 EStG 1997 vom 24.03.1999, § 6b Abs 1 S 4 EStG 1997 vom 24.03.1999
    Kein Übergang einer § 6b-Rücklage auf einen neuen Rechtsträger bei Abspaltung einzelner Wirtschaftsgüter - Keine notwendige Beiladung der übernehmenden Kapitalgesellschaft - Übertragung eines Teilbetriebs - Wesentliche Betriebsgrundlagen einer immobilienverwaltenden ...

  • rewis.io

    Kein Übergang einer § 6b-Rücklage auf einen neuen Rechtsträger bei Abspaltung einzelner Wirtschaftsgüter - Keine notwendige Beiladung der übernehmenden Kapitalgesellschaft - Übertragung eines Teilbetriebs - Wesentliche Betriebsgrundlagen einer immobilienverwaltenden ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Kein Übergang einer § 6b-Rücklage auf einen neuen Rechtsträger bei Abspaltung einzelner Wirtschaftsgüter - Keine notwendige Beiladung der übernehmenden Kapitalgesellschaft - Übertragung eines Teilbetriebs - Wesentliche Betriebsgrundlagen einer immobilienverwaltenden ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerliche Bewertung einer Übertragung des aus einem Teilbetrieb verbleibenden Vermögens bei Abspaltung einer GmbH; Auflösung gewinnerhöhender Rücklagen nach § 15 Abs. 1 des Umwandlungssteuergesetzes 2002 ( UmwStG 2002)

  • datenbank.nwb.de

    Übergang einer § 6b-Rücklage auf die übernehmende Körperschaft bei Abspaltung eines Teilbetriebs; Auflösung einer § 6b-Rücklage; keine notwendige Beiladung der übernehmenden Kapitalgesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2011, 10
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 04.07.2007 - X R 49/06

    Anteile an einer Betriebskapitalgesellschaft als wesentliche Betriebsgrundlagen

    Auszug aus BFH, 22.06.2010 - I R 77/09
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH ist unter einem Teilbetrieb ein organisch geschlossener, mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteter Teil des Gesamtbetriebs zu verstehen, der für sich allein funktions- bzw. lebensfähig ist (Senatsurteil vom 7. April 2010 I R 96/08, BFH/NV 2010, 1749, BFHE 229, 179; BFH-Urteil vom 4. Juli 2007 X R 49/06, BFHE 218, 316, BStBl II 2007, 772; BFH-Beschluss vom 18. Oktober 1999 GrS 2/98, BFHE 189, 465, BStBl II 2000, 123).

    Ein Teilbetrieb wird nur übertragen, wenn die Tätigkeit endgültig eingestellt wird und sämtliche zum Teilbetrieb gehörenden wesentlichen Betriebsgrundlagen auf den Erwerber übergehen (BFH-Urteile vom 20. Januar 2005 IV R 14/03, BFHE 209, 95, BStBl II 2005, 395; in BFHE 218, 316, BStBl II 2007, 772).

  • BFH, 18.10.1999 - GrS 2/98

    Entgeltliche Aufnahme eines Gesellschafters

    Auszug aus BFH, 22.06.2010 - I R 77/09
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH ist unter einem Teilbetrieb ein organisch geschlossener, mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteter Teil des Gesamtbetriebs zu verstehen, der für sich allein funktions- bzw. lebensfähig ist (Senatsurteil vom 7. April 2010 I R 96/08, BFH/NV 2010, 1749, BFHE 229, 179; BFH-Urteil vom 4. Juli 2007 X R 49/06, BFHE 218, 316, BStBl II 2007, 772; BFH-Beschluss vom 18. Oktober 1999 GrS 2/98, BFHE 189, 465, BStBl II 2000, 123).

    Dabei ist grundsätzlich auf die Situation aus der Sicht des Übertragenden zum Zeitpunkt der Übertragung abzustellen (BFH-Beschlüsse in BFHE 189, 465, BStBl II 2000, 123, unter B.V.2.

  • BFH, 07.04.2010 - I R 96/08

    Steuerneutrale Abspaltung eines Teilbetriebs nur bei Übertragung, nicht bei

    Auszug aus BFH, 22.06.2010 - I R 77/09
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH ist unter einem Teilbetrieb ein organisch geschlossener, mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteter Teil des Gesamtbetriebs zu verstehen, der für sich allein funktions- bzw. lebensfähig ist (Senatsurteil vom 7. April 2010 I R 96/08, BFH/NV 2010, 1749, BFHE 229, 179; BFH-Urteil vom 4. Juli 2007 X R 49/06, BFHE 218, 316, BStBl II 2007, 772; BFH-Beschluss vom 18. Oktober 1999 GrS 2/98, BFHE 189, 465, BStBl II 2000, 123).

    Die auf die X-GmbH übertragenen Wirtschaftsgüter sind als Sachausschüttung an die Gesellschafter der Klägerin zu beurteilen (Senatsurteil in BFH/NV 2010, 1749; BMF-Schreiben in BStBl I 1998, 268, Tz. 15.11).

  • BFH, 20.01.2005 - IV R 14/03

    Grundstücksverwaltung als Teilbetrieb; Tarifbegünstigung des Gewinns aus der

    Auszug aus BFH, 22.06.2010 - I R 77/09
    Ein Teilbetrieb wird nur übertragen, wenn die Tätigkeit endgültig eingestellt wird und sämtliche zum Teilbetrieb gehörenden wesentlichen Betriebsgrundlagen auf den Erwerber übergehen (BFH-Urteile vom 20. Januar 2005 IV R 14/03, BFHE 209, 95, BStBl II 2005, 395; in BFHE 218, 316, BStBl II 2007, 772).

    Auf die Frage, ob eine vermögensverwaltende Tätigkeit, die nur kraft Rechtsform gewerblich geprägt ist, überhaupt als selbstständiger Teilbetrieb i.S. des § 15 UmwStG 2002 beurteilt werden kann (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 20. Januar 2005 IV R 14/03, BFHE 209, 95, BStBl II 2005, 395, zu § 16 EStG), kommt es danach nicht mehr an.

  • BFH, 25.01.2006 - IV R 14/04

    Bildung von Rücklagen nach § 6b Abs. 3 EStG - trotz Antrags auf mündliche

    Auszug aus BFH, 22.06.2010 - I R 77/09
    Eine Änderung käme nur nach Maßgabe des § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG 1997 in Betracht (BFH-Urteile vom 18. August 2005 IV R 37/04, BFHE 211, 155, BStBl II 2006, 165; vom 25. Januar 2006 IV R 14/04, BFHE 212, 231, BStBl II 2006, 418), dessen Voraussetzungen im Streitfall nicht vorliegen.
  • BFH, 30.03.1989 - IV R 72/88

    1. Bildung einer Rücklage nach § 6b EStG im Wirtschaftsjahr der Veräußerung - 2.

    Auszug aus BFH, 22.06.2010 - I R 77/09
    Die Feststellungen des FG lassen nicht erkennen, ob die Klägerin in ihrer Handelsbilanz des Streitjahres die § 6b-Rücklage nur noch zur Hälfte ausgewiesen hat (zur Ausübung des Wahlrechts nach § 6b EStG 1997 in der Handelsbilanz vgl. BFH-Urteil vom 30. März 1989 IV R 72/88, BFHE 156, 211, BStBl II 1989, 560, m.w.N.).
  • BFH, 15.10.2008 - X B 170/07

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei behaupteter Divergenz und Rüge der

    Auszug aus BFH, 22.06.2010 - I R 77/09
    Buchst. a; vom 15. Oktober 2008 X B 170/07, BFH/NV 2009, 167; BFH-Urteil vom 15. März 2007 III R 53/06, BFH/NV 2007, 1661).
  • BFH, 18.08.2005 - IV R 37/04

    Im Güterstand der Gütergemeinschaft lebende Landwirtsehegatten als Mitunternehmer

    Auszug aus BFH, 22.06.2010 - I R 77/09
    Eine Änderung käme nur nach Maßgabe des § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG 1997 in Betracht (BFH-Urteile vom 18. August 2005 IV R 37/04, BFHE 211, 155, BStBl II 2006, 165; vom 25. Januar 2006 IV R 14/04, BFHE 212, 231, BStBl II 2006, 418), dessen Voraussetzungen im Streitfall nicht vorliegen.
  • BFH, 12.01.2001 - VI R 49/98

    Notwendige Beiladung bei Kindergeldfestsetzung

    Auszug aus BFH, 22.06.2010 - I R 77/09
    Die notwendige Beiladung soll sicherstellen, dass eine Sachentscheidung, die die Rechte eines Dritten in der vorbezeichneten Weise betrifft und aus diesem Grunde auch ihm gegenüber nur einheitlich ergehen kann, nicht ohne Beteiligung dieses Dritten erlassen wird (z.B. BFH-Urteil vom 12. Januar 2001 VI R 49/98, BFHE 194, 6, BStBl II 2001, 246).
  • BFH, 17.09.1987 - IV R 8/86

    Zur Anwendung des § 6 c Abs. 1 EStG i. V. m. § 6 b Abs. 3 EStG bei der Ermittlung

    Auszug aus BFH, 22.06.2010 - I R 77/09
    Eine nach § 6b Abs. 3 EStG 1997 gebildete Rücklage kann allerdings in jedem Wirtschaftsjahr des Reinvestitionszeitraums freiwillig aufgelöst werden (BFH-Urteil vom 17. September 1987 IV R 8/86, BFHE 151, 139, BStBl II 1988, 55).
  • BFH, 15.03.2007 - III R 53/06

    Teilbetrieb; Eisdiele

  • BFH, 01.02.1989 - VIII R 33/85

    Anwendung der §§ 16, 34 EStG auf im Aufbau befindliche Teilbetriebe

  • BFH, 16.03.1999 - VIII B 90/98

    Notwendige Beiladung - entgeltliche Übertragung wesentlicher Beteiligungen

  • BFH, 20.12.2005 - IV B 68/04

    Auflösung einer § 6b EStG -Rücklage

  • BFH, 19.04.1988 - VII R 56/87

    Notwendige Beiladung - Bestellung eines Beratungsstellenleiters -

  • BFH, 21.09.2017 - VIII R 59/14

    Grundsatz der Akzessorietät für die Nachforderung von Kapitalertragsteuer

    Im Rahmen des gegen den Körperschaftsteuerbescheid 2002 der GmbH geführten Klageverfahrens bestätigte der Bundesfinanzhof (BFH) das Fehlen von Teilbetrieben und führte zusätzlich aus, die auf die M-GmbH abgespaltenen Wirtschaftsgüter seien als Sachausschüttung an die Gesellschafter der GmbH anzusehen (BFH-Urteil vom 22. Juni 2010 I R 77/09, BFH/NV 2011, 10; nachfolgend Hessisches Finanzgericht --FG--, Urteil vom 20. Juni 2012  4 K 2302/10).

    Spätestens im Jahr 2009 habe die GmbH aufgrund des Revisionsverfahrens I R 77/09 die Verpflichtung zur Abführung der Kapitalertragsteuer ernsthaft in Betracht ziehen müssen.

    Vielmehr scheide im Streitfall ein grobes Verschulden bereits deshalb aus, weil auch das FA und das FG im Verfahren 4 K 1552/07 (Vorinstanz zum BFH-Urteil in BFH/NV 2011, 10) zunächst nicht von einer Sachausschüttung aufgrund der Abspaltung ausgegangen seien.

    (1) Da sowohl das bei der GmbH verbleibende Vermögen als auch das auf die M-GmbH abgespaltene Vermögen nicht die Voraussetzungen eines Teilbetriebs i.S. des § 15 Abs. 1 Sätze 1 und 2 UmwStG a.F. erfüllten, führte die Abspaltung zu einer Sachausschüttung (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2011, 10, m.w.N.).

  • BFH, 19.12.2012 - IV R 41/09

    Ausübung des Wahlrechts bei Übertragung der § 6b-Rücklage in einen anderen

    Der Steuerpflichtige ist deshalb während des Laufs der Reinvestitionsfrist befugt, die Rücklage ganz oder teilweise gewinnerhöhend aufzulösen oder auf ein anderes Reinvestitionsgut ganz oder teilweise zu übertragen (BFH-Urteile vom 17. September 1987 IV R 8/86, BFHE 151, 139, BStBl II 1988, 55, und vom 22. Juni 2010 I R 77/09, BFH/NV 2011, 10).
  • BFH, 29.04.2020 - XI R 39/18

    Gewinnerhöhende Auflösung einer § 6b EStG-Rücklage bei Verschmelzung

    Der Steuerpflichtige ist deshalb während des Laufs der Reinvestitionsfrist befugt, die Rücklage ganz oder teilweise gewinnerhöhend aufzulösen oder auf ein anderes Reinvestitionsgut ganz oder teilweise zu übertragen (z.B. BFH-Urteile vom 17.09.1987 - IV R 8/86, BFHE 151, 139, BStBl II 1988, 55; vom 22.06.2010 - I R 77/09, BFH/NV 2011, 10; vom 19.12.2012 - IV R 41/09, BFHE 240, 73, BStBl II 2013, 313; vom 06.12.2017 - VI R 68/15, BFHE 260, 264, BStBl II 2019, 128; s.a. BFH-Beschluss vom 10.07.2017 - X B 38/17, BFH/NV 2017, 1607).
  • BFH, 10.07.2017 - X B 38/17

    Übertragung einer § 6b EStG-Rücklage - Zulassung der Revision aufgrund eines

    aa) Eine nach § 6b Abs. 3 EStG gebildete Rücklage kann in jedem Wirtschaftsjahr des Reinvestitionszeitraums freiwillig aufgelöst werden (vgl. BFH-Urteil vom 22. Juni 2010 I R 77/09, BFH/NV 2011, 10, unter II.5.) bzw. ist bei entsprechendem Fristablauf nach § 6b Abs. 3 Satz 5 EStG aufzulösen.
  • FG Hessen, 25.02.2014 - 4 K 519/13

    Nachforderung von Kapitalertragsteuer bei einer Sachausschüttung

    Auf die vom Senat zugelassene Revision des FA hin hob sodann jedoch der Bundesfinanzhof das Senatsurteil auf und verwies den Rechtsstreit in dem Verfahren I R 77/09 durch Urteil vom 22.06.2010 an den Senat zurück.
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