Rechtsprechung
BFH, 04.04.2011 - VIII B 112/10 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
Wirksamkeit der förmlichen Zustellung - Bestimmtheit und Vollständigkeit der Bezeichnung des Sendungsinhalts - Berücksichtigung des Empfängerhorizonts
- openjur.de
Wirksamkeit der förmlichen Zustellung; Bestimmtheit und Vollständigkeit der Bezeichnung des Sendungsinhalts; Berücksichtigung des Empfängerhorizonts
- Bundesfinanzhof
VwZG § 3 Abs 1 S 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, AO § 169 Abs 1 S 3, AO § 122 Abs 5
Wirksamkeit der förmlichen Zustellung - Bestimmtheit und Vollständigkeit der Bezeichnung des Sendungsinhalts - Berücksichtigung des Empfängerhorizonts
- Bundesfinanzhof
Wirksamkeit der förmlichen Zustellung - Bestimmtheit und Vollständigkeit der Bezeichnung des Sendungsinhalts - Berücksichtigung des Empfängerhorizonts
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 3 Abs 1 S 2 VwZG, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 169 Abs 1 S 3 AO, § 122 Abs 5 AO
Wirksamkeit der förmlichen Zustellung - Bestimmtheit und Vollständigkeit der Bezeichnung des Sendungsinhalts - Berücksichtigung des Empfängerhorizonts - rewis.io
Wirksamkeit der förmlichen Zustellung - Bestimmtheit und Vollständigkeit der Bezeichnung des Sendungsinhalts - Berücksichtigung des Empfängerhorizonts
- ra.de
- rewis.io
Wirksamkeit der förmlichen Zustellung - Bestimmtheit und Vollständigkeit der Bezeichnung des Sendungsinhalts - Berücksichtigung des Empfängerhorizonts
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwZG § 3 Abs. 1 S. 2
Auswirkungen der Unvollständigkeit der Bezeichnung des Sendungsinhalts bei mehreren Schriftstücken in einer Sendung auf die Zustellung insgesamt - datenbank.nwb.de
Wirksamkeit der Zustellung bei Zustellung mehrerer Schriftstücke in einer Sendung; Bezeichnung des Sendungsinhalts auf dem Umschlag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 25.05.2010 - 3 K 188/09
- BFH, 04.04.2011 - VIII B 112/10
Papierfundstellen
- BFH/NV 2011, 1106
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 20.07.2005 - XI B 95/03
Nichtzulassungsbeschwerde: kumulative Urteilsbegründung
Auszug aus BFH, 04.04.2011 - VIII B 112/10
Das FG hat sein Urteil kumulativ auf mehrere Begründungen gestützt, von denen jede für sich das Entscheidungsergebnis trägt, so dass die Revision nur zuzulassen ist, wenn mit der Nichtzulassungsbeschwerde für jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund i.S. von § 115 Abs. 2 der Finanzgerichtsgerichtsordnung (FGO) schlüssig dargelegt wird und vorliegt (z.B. BFH-Beschluss vom 20. Juli 2005 XI B 95/03, BFH/NV 2005, 2032, m.w.N). - BFH, 10.08.1990 - III R 39/88
Anforderungen an eine ordnungsgemäße Zustellung von Einspruchsentscheidungen
Auszug aus BFH, 04.04.2011 - VIII B 112/10
Vielmehr hat der BFH im Urteil vom 10. August 1990 III R 39/88 (BFH/NV 1991, 713) ausdrücklich entschieden, dass Kennzeichnungsfehler bei einzelnen in einer Sendung enthaltenen Schriftstücken die Wirksamkeit der Zustellung im Übrigen nicht hindern (Schwarz in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 3 VwZG Rz 15 a.E.). - BFH, 18.03.2004 - V R 11/02
Förmliche Zustellung eines Umsatzsteuerbescheids
Auszug aus BFH, 04.04.2011 - VIII B 112/10
Es ist deshalb insoweit auch nicht von dem BFH-Urteil vom 18. März 2004 V R 11/02 (BFHE 205, 501, BStBl II 2004, 540) abgewichen. - BFH, 25.11.2002 - GrS 2/01
Festsetzungsfrist bei nicht zugegangenem Steuerbescheid
Auszug aus BFH, 04.04.2011 - VIII B 112/10
Etwas anderes ergebe sich nicht aus der Rechtsprechung des Großen Senats des Bundesfinanzhofs (BFH), wonach der Steuerbescheid dem Adressaten auch zugehen müsse (BFH-Beschluss vom 25. November 2002 GrS 2/01, BFHE 201, 1, BStBl II 2003, 548).
- VG Düsseldorf, 25.11.2019 - 28 K 19280/17
Zustellung Postzustellungsurkunde Schriftstück Briefkasten Einwurf …
BFH, Beschluss vom 4. April 2011 - VIII B 112/10 - juris Rn. 11; FG Hamburg, Urteil vom 25. Mai 2010 - 3 K 188/09 - juris Rn. 35.
Rechtsprechung
BFH, 16.03.2011 - VIII B 102/10 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
Voraussetzungen für die Verwirkung des Rechts der Finanzverwaltung auf Festsetzung der Steuer bzw. auf Festsetzung eines Steuermessbetrags sind geklärt
- openjur.de
Voraussetzungen für die Verwirkung des Rechts der Finanzverwaltung auf Festsetzung der Steuer bzw. auf Festsetzung eines Steuermessbetrags sind geklärt
- Bundesfinanzhof
FGO § 115 Abs 2 Nr 1, GG Art 2 Abs 1, GG Art 20 Abs 3
Voraussetzungen für die Verwirkung des Rechts der Finanzverwaltung auf Festsetzung der Steuer bzw. auf Festsetzung eines Steuermessbetrags sind geklärt
- Bundesfinanzhof
Voraussetzungen für die Verwirkung des Rechts der Finanzverwaltung auf Festsetzung der Steuer bzw. auf Festsetzung eines Steuermessbetrags sind geklärt
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 115 Abs 2 Nr 1 FGO, Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG
Voraussetzungen für die Verwirkung des Rechts der Finanzverwaltung auf Festsetzung der Steuer bzw. auf Festsetzung eines Steuermessbetrags sind geklärt - IWW
- rewis.io
Voraussetzungen für die Verwirkung des Rechts der Finanzverwaltung auf Festsetzung der Steuer bzw. auf Festsetzung eines Steuermessbetrags sind geklärt
- ra.de
- rewis.io
Voraussetzungen für die Verwirkung des Rechts der Finanzverwaltung auf Festsetzung der Steuer bzw. auf Festsetzung eines Steuermessbetrags sind geklärt
- rechtsportal.de
FGO § 115 Abs. 2; FGO § 116 Abs. 3 S. 3
Bloßes Untätigbleiben der Finanzbehörde als Grund für die Annahme der Verwirkung des Steueranspruchs - datenbank.nwb.de
Voraussetzungen für die Verwirkung des Rechts der Finanzverwaltung auf Festsetzung der Steuer bzw. des Steuermessbetrags sind höchstrichterlich geklärt
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Münster, 21.04.2010 - 6 K 3657/09
- BFH, 16.03.2011 - VIII B 102/10
Papierfundstellen
- BFH/NV 2011, 1106
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 15.12.2010 - VIII R 50/09
Insolvenzverwaltertätigkeit als sonstige selbständige Arbeit auch bei …
Auszug aus BFH, 16.03.2011 - VIII B 102/10
Ob die Zuordnung der Einkünfte des Klägers zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb zutreffend ist (vgl. dazu BFH-Urteil vom 15. Dezember 2010 VIII R 50/09), ist im vorliegenden Verfahren, das allein die Prüfungsanordnung betrifft, nicht zu entscheiden. - BFH, 19.05.1992 - VIII R 37/90
Übertraguns eines Gesellschaftsanteils zu einem Veräußerungspreis und einer über …
Auszug aus BFH, 16.03.2011 - VIII B 102/10
Der Steuerpflichtige soll davor geschützt werden, erhebliche Nachteile zu erleiden, die nicht entstanden wären, wenn das Finanzamt den Steueranspruch rechtzeitig geltend gemacht hätte (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Mai 1992 VIII R 37/90, BFH/NV 1993, 87, m.w.N.; Drüen in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 4 AO Rz 169).
- BFH, 26.06.2014 - IV R 51/11
Ablaufhemmung aufgrund einer Außenprüfung - Anwendung des § 68 FGO auf …
Der Steuerpflichtige soll davor geschützt werden, erhebliche Nachteile zu erleiden, die nicht entstanden wären, wenn das Finanzamt den Steueranspruch rechtzeitig geltend gemacht hätte (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 16. März 2011 VIII B 102/10, BFH/NV 2011, 1106, m.w.N.). - FG München, 05.11.2014 - 3 K 3209/11
Berichtigung von Gutschriften nur bis zur zivilrechtlichen Verjährung - …
Bezogen auf einen Steuerpflichtigen soll dieser davor geschützt werden, erhebliche Nachteile zu erleiden, die nicht entstanden wären, wenn das Finanzamt den Steueranspruch rechtzeitig geltend gemacht hätte (BFH-Beschluss vom 16. März 2011 VIII B 102/10, BFH/NV 2011, 1106, m.w.N. und BFH-Urteil vom 26. April 2014 IV R 51/11, BFH/NV 2014, 1716). - FG Düsseldorf, 24.10.2012 - 7 K 2010/12
Rechtliche Bedeutung von Mitteilungen im Erläuterungsteil des …
Der Steuerpflichtige soll davor geschützt werden, erhebliche Nachteile zu erleiden, die nicht entstanden wären, wenn das Finanzamt den Steueranspruch rechtzeitig geltend gemacht hätte (…BFH vom 19. Mai 1992 VIII R 37/90, BFH/NV 1993, 87; vom 16. März 2011 VIII B 102/10 BFH/NV 2011, 1106). - FG Hessen, 26.06.2018 - 7 V 2256/17
§ 21 Abs. 2 UStG, ZK 215 Abs. 1, 3. Anstrich, Art. 2 Abs. 1 Buchst. d, 30, ...
Er soll davor geschützt werden, erhebliche Nachteile zu erleiden, die nicht entstanden wären, wenn die Behörde den Steueranspruch früher geltend gemacht hätte (st. Rspr.; vgl. z.B. BFH, Beschl. v. 16.03.2011 VIII B 102/10, BFH/NV 2011, 1106). - FG Münster, 20.07.2011 - 8 K 1252/10 Das Rechtsinstitut der Verwirkung ist Ausfluss von Treu und Glauben und Anwendungsfall des Verbots widersprüchlichen Tuns (vgl. BFH-Beschluss vom 16.03.2011 VIII B 102/10 BFH/NV 2011, 1106;… BFH-Urteil vom 19.05.1992 VIII R 37/90 BFH/NV 1993, 87).