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   BFH, 26.04.2011 - III B 191/10   

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https://dejure.org/2011,13504
BFH, 26.04.2011 - III B 191/10 (https://dejure.org/2011,13504)
BFH, Entscheidung vom 26.04.2011 - III B 191/10 (https://dejure.org/2011,13504)
BFH, Entscheidung vom 26. April 2011 - III B 191/10 (https://dejure.org/2011,13504)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Berufsausbildung nach Exmatrikulation und Aufnahme einer Vollzeiterwerbstätigkeit vor Ablehung der letzten universitären Prüfung

  • openjur.de

    Berufsausbildung nach Exmatrikulation und Aufnahme einer Vollzeiterwerbstätigkeit vor Ablehnung der letzten universitären Prüfung

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2, EStG § 32 Abs 4 S 2
    Berufsausbildung nach Exmatrikulation und Aufnahme einer Vollzeiterwerbstätigkeit vor Ablehnung der letzten universitären Prüfung

  • Bundesfinanzhof

    Berufsausbildung nach Exmatrikulation und Aufnahme einer Vollzeiterwerbstätigkeit vor Ablehung der letzten universitären Prüfung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 EStG 2002, § 32 Abs 4 S 2 EStG 2002
    Berufsausbildung nach Exmatrikulation und Aufnahme einer Vollzeiterwerbstätigkeit vor Ablehnung der letzten universitären Prüfung

  • IWW
  • rewis.io

    Berufsausbildung nach Exmatrikulation und Aufnahme einer Vollzeiterwerbstätigkeit vor Ablehnung der letzten universitären Prüfung

  • ra.de
  • rewis.io

    Berufsausbildung nach Exmatrikulation und Aufnahme einer Vollzeiterwerbstätigkeit vor Ablehnung der letzten universitären Prüfung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. a
    Berücksichtigung als Kind in der Berufsausbildung trotz Vollzeiterwerbstätigkeit oder in einer Wartezeit oder Übergangszeit; Exmatrikulation eines Studenten als Beendigung der Ausbildung

  • datenbank.nwb.de

    Berufsausbildung nach Exmatrikulation und Aufnahme einer Vollzeiterwerbstätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch auf Kindergeld auch für nach der Exmatrikulation vollzeitbeschäftigte Kinder bei Einhaltung des (anteiligen) Jahresgrenzbetrags durch Einkünfte und Bezüge der Kinder; Berücksichtigung als Kind in der Berufsausbildung trotz Vollzeiterwerbstätigkeit oder in einer ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2011, 1139
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 16.11.2006 - III R 15/06

    Anspruch auf Kindergeld trotz Vollzeiterwerbstätigkeit des Kindes

    Auszug aus BFH, 26.04.2011 - III B 191/10
    Das FG-Urteil weiche zudem vom Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 16. November 2006 III R 15/06 (BFHE 216, 74, BStBl II 2008, 56) ab, wonach ein vollzeitbeschäftigtes Kind nicht nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a des Einkommensteuergesetzes (EStG) berücksichtigt werden dürfe.

    Nach dem Senatsurteil in BFHE 216, 74, BStBl II 2008, 56 besteht ein Anspruch auf Kindergeld auch für vollzeitbeschäftigte Kinder, die die gesetzlichen Voraussetzungen eines Berücksichtigungstatbestands i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a bis c EStG erfüllen und deren Einkünfte und Bezüge den (anteiligen) Jahresgrenzbetrag nicht übersteigen.

  • BFH, 02.04.2009 - III R 85/08

    Kindergeldanspruch - Zugehörigkeit der nach Beendigung des

    Auszug aus BFH, 26.04.2011 - III B 191/10
    Vorbereitung auf ein Abitur für Nichtschüler; vom 2. April 2009 III R 85/08, BFHE 224, 546, BStBl II 2010, 298, betr.

    Bei bestandenen Prüfungen kann aber in der Regel unterstellt werden, dass sich das Kind ernsthaft und nachhaltig vorbereitet hat (Senatsurteil in BFHE 224, 546, BStBl II 2010, 298).

  • BFH, 17.06.2010 - III R 34/09

    Vollzeiterwerbstätigkeit schließt die Berücksichtigung als Kind nicht aus -

    Auszug aus BFH, 26.04.2011 - III B 191/10
    bb) Eine Vollzeiterwerbstätigkeit schließt die Berücksichtigung als Kind in der Berufsausbildung (Senatsurteil vom 21. Januar 2010 III R 68/08, BFH/NV 2010, 872, m.w.N.) oder in einer Warte- oder Übergangszeit nicht aus (Senatsurteil vom 17. Juni 2010 III R 34/09, BFHE 230, 61, BStBl II 2010, 982).

    Soweit in dieser Entscheidung ausgeführt wird, ein Kind sei nach der bisherigen BFH-Rechtsprechung in den Monaten seiner Vollzeiterwerbstätigkeit nicht zu berücksichtigen, weil es in diesem Zeitraum typischerweise an einer verminderten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern fehle, die eine Entlastung durch Kindergeld rechtfertige, ist dies durch die Änderung der Rechtsprechung überholt (vgl. das Senatsurteil in BFHE 230, 61, BStBl II 2010, 982, unter II. 3.).

  • BFH, 24.05.2000 - VI R 143/99

    Die Berufsausbildung endet bereits vor Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses, wenn

    Auszug aus BFH, 26.04.2011 - III B 191/10
    aa) Schließt die Berufsausbildung mit einer Prüfung ab, so ist das Berufsziel erst mit dem Bestehen der Prüfung, spätestens mit der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses erreicht (BFH-Urteil vom 24. Mai 2000 VI R 143/99, BFHE 191, 557, BStBl II 2000, 473).
  • BFH, 18.03.2009 - III R 26/06

    Vorbereitung auf ein Abitur für Nichtschüler als Berufsausbildung

    Auszug aus BFH, 26.04.2011 - III B 191/10
    cc) Eine Ausbildung erfordert keine organisatorische Eingliederung in eine Ausbildungsinstitution (Senatsurteile vom 18. März 2009 III R 26/06, BFHE 225, 331, BStBl II 2010, 296, betr.
  • BFH, 24.09.2009 - III R 70/07

    Ausbildung durch Vorbereitung auf die Wiederholungsprüfung während einer

    Auszug aus BFH, 26.04.2011 - III B 191/10
    dd) Wenn sich ein Kind ohne regelmäßigen Besuch einer Ausbildungsstätte selbständig auf Prüfungen vorbereitet, sind an die Ernsthaftigkeit der Vorbereitung und deren Nachweis strenge Anforderungen zu stellen (Senatsurteil vom 24. September 2009 III R 70/07, BFH/NV 2010, 617).
  • BFH, 21.01.2010 - III R 68/08

    Berufsausbildung neben Vollzeiterwerbstätigkeit - Besuch eines

    Auszug aus BFH, 26.04.2011 - III B 191/10
    bb) Eine Vollzeiterwerbstätigkeit schließt die Berücksichtigung als Kind in der Berufsausbildung (Senatsurteil vom 21. Januar 2010 III R 68/08, BFH/NV 2010, 872, m.w.N.) oder in einer Warte- oder Übergangszeit nicht aus (Senatsurteil vom 17. Juni 2010 III R 34/09, BFHE 230, 61, BStBl II 2010, 982).
  • BVerfG, 27.07.2010 - 2 BvR 2122/09

    Regelung des Grenzbetrags für die Bewilligung von Kindergeld nicht

    Auszug aus BFH, 26.04.2011 - III B 191/10
    Durch die Rechtsprechung ist auch geklärt, dass eine Berücksichtigung als Kind entfällt, wenn die Einkünfte und Bezüge den Jahresgrenzbetrag (§ 32 Abs. 4 Satz 2 EStG) überschreiten; dies ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Juli 2010  2 BvR 2122/09, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2010, 1109).
  • BFH, 14.09.2017 - III R 19/16

    Ausbildungsende im Kindergeldrecht

    In den Senatsurteilen in BFHE 224, 546, BStBl II 2010, 298 und vom 24. September 2009 III R 70/07 (BFH/NV 2010, 617) - jeweils Vorbereitung auf eine Wiederholungsprüfung - sowie in den Senatsbeschlüssen vom 28. Januar 2010 III B 165/09 (BFH/NV 2010, 876 - vorgezogene Abschlussprüfung einer Technischen Zeichnerin) und vom 26. April 2011 III B 191/10 (BFH/NV 2011, 1139 - universitäre Prüfung nach Exmatrikulation) wird der Rechtssatz, wonach eine Berufsausbildung spätestens mit der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses endet, wiedergegeben.
  • BFH, 07.07.2021 - III R 40/19

    Kindergeld; Zeitpunkt des Beginns und der Beendigung des Hochschulstudiums;

    Zum anderen müssen dem Kind sämtliche Prüfungsergebnisse bekannt gegeben worden sein (BFH-Urteil vom 24.05.2000 - VI R 143/99, BFHE 191, 557, BStBl II 2000, 473, Rz 10 ff.; Senatsbeschluss vom 26.04.2011 - III B 191/10, BFH/NV 2011, 1139, Rz 7).
  • FG Sachsen, 07.06.2019 - 1 K 1559/17

    Rechtmäßigkeit einer Aufhebung von Kindergeld nach Abschluss eines Studiums;

    Schließt die Berufsausbildung mit einer Prüfung ab, so ist das Berufsziel erst mit dem Bestehen der Prüfung, spätestens mit der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses erreicht (BFH-Beschluss vom 26. April 2011 - III B 191/10, BFH/NV 2011, 1139 Rz. 7; BFH-Urteil vom 14. Sept. 2017 - III R 19/16, BFHE 259, 443 , BStBl II 2018, 131 Rz. 10).

    Ein Universitätsstudium endet daher regelmäßig mit der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses (BFH in BFH/NV 2011, 1139 Rz. 7; FG Düsseldorf, Urteil vom 28. Mai 2018 - 7 K 123/18 Kg, juris Rz. 12; FG Mecklenburg-Vorpommern, Gerichtsbescheid vom 18. Okt. 2018 - 3 K 65/17, juris Rz. 20: "spätestens").

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