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   BFH, 28.03.2011 - III B 144/09   

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https://dejure.org/2011,11183
BFH, 28.03.2011 - III B 144/09 (https://dejure.org/2011,11183)
BFH, Entscheidung vom 28.03.2011 - III B 144/09 (https://dejure.org/2011,11183)
BFH, Entscheidung vom 28. März 2011 - III B 144/09 (https://dejure.org/2011,11183)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Divergenz bei nur fallbezogenen Rechtsausführungen des FG - Erforderlichkeit einer Fortbildung des Rechts - Kostenentscheidung im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren bei Teilerfolg - Prüfung der Befähigung zum Selbstunterhalt eines behinderten Kindes - Wiedereinsetzung ...

  • openjur.de

    Divergenz bei nur fallbezogenen Rechtsausführungen des FG; Erforderlichkeit einer Fortbildung des Rechts; Kostenentscheidung im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren bei Teilerfolg; Prüfung der Befähigung zum Selbstunterhalt eines behinderten Kindes; Wiedereinsetzung nach ...

  • Bundesfinanzhof

    AO § 37 Abs 2, FGO § 56, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2, FGO § 116 Abs 3 S 3, EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 3, FGO § 135 Abs 2
    Divergenz bei nur fallbezogenen Rechtsausführungen des FG - Erforderlichkeit einer Fortbildung des Rechts - Kostenentscheidung im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren bei Teilerfolg - Prüfung der Befähigung zum Selbstunterhalt eines behinderten Kindes - Wiedereinsetzung ...

  • Bundesfinanzhof

    Divergenz bei nur fallbezogenen Rechtsausführungen des FG - Erforderlichkeit einer Fortbildung des Rechts - Kostenentscheidung im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren bei Teilerfolg - Prüfung der Befähigung zum Selbstunterhalt eines behinderten Kindes - Wiedereinsetzung ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 37 Abs 2 AO, § 56 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO
    Divergenz bei nur fallbezogenen Rechtsausführungen des FG - Erforderlichkeit einer Fortbildung des Rechts - Kostenentscheidung im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren bei Teilerfolg - Prüfung der Befähigung zum Selbstunterhalt eines behinderten Kindes - Wiedereinsetzung ...

  • rewis.io

    Divergenz bei nur fallbezogenen Rechtsausführungen des FG - Erforderlichkeit einer Fortbildung des Rechts - Kostenentscheidung im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren bei Teilerfolg - Prüfung der Befähigung zum Selbstunterhalt eines behinderten Kindes - Wiedereinsetzung ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Divergenz bei nur fallbezogenen Rechtsausführungen des FG - Erforderlichkeit einer Fortbildung des Rechts - Kostenentscheidung im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren bei Teilerfolg - Prüfung der Befähigung zum Selbstunterhalt eines behinderten Kindes - Wiedereinsetzung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewährung von Kindergeld an behinderte Kinder für Berücksichtigungsmonate mit keinen oder nur geringen Einkünften/Bezügen; Zeitpunkt der Auswirkungen einer im Laufe des Monats ausbezahlten, zum Wegfall der Bedürftigkeit führenden Nachzahlung; Erfassung einmaliger ...

  • datenbank.nwb.de

    Divergenz bei nur fallbezogenen Rechtsauführungen des FG; Prüfung der Befähigung zum Selbstunterhalt eines behinderten Kindes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verhinderung der Einhaltung der Fristen wegen Mittellosigkeit; Berücksichtigung der Gewährung von Kindergeld von geleisteten einmaligen Sonderzahlung erst ab dem Monat des Zuflusses

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2011, 1144
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 04.11.2003 - VIII R 43/02

    Selbstunterhalt eines behinderten Kindes

    Auszug aus BFH, 28.03.2011 - III B 144/09
    Insoweit hat der Kläger in einer den Anforderungen des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO genügenden Art und Weise dargelegt, dass das FG von dem BFH-Urteil vom 4. November 2003 VIII R 43/02 (BFHE 204, 120, BStBl II 2010, 1046) abgewichen ist.

    Der BFH hat für solche Fälle in dem vom Kläger angeführten Urteil in BFHE 204, 120, BStBl II 2010, 1046 entschieden, dass --ausgehend vom Monatsprinzip-- eine für einen vergangenen Zeitraum geleistete einmalige Sonderzahlung erst ab dem Monat des Zuflusses zu berücksichtigen ist.

    Der BFH hat aber in dem bereits genannten Urteil in BFHE 204, 120, BStBl II 2010, 1046 (vgl. II.2.b) entschieden, dass einmalige Sonderzahlungen --anders als jährlich wiederkehrende Zahlungen, die auf den Zuflussmonat und die nachfolgenden 11 Monate aufzuteilen sind (vgl. dazu BFH in BFHE 207, 244, BStBl II 2007, 248)-- in voller Höhe im Jahr des Zuflusses zu erfassen sind.

  • BFH, 28.01.2010 - III B 37/09

    Rückforderung von Kindergeld: Treu und Glauben

    Auszug aus BFH, 28.03.2011 - III B 144/09
    Dem Verhalten der Familienkasse muss die konkludente Zusage zu entnehmen sein, dass der Kindergeldempfänger mit einer Rückforderung des Kindergeldes nicht zu rechnen braucht (z.B. Senatsbeschluss vom 28. Januar 2010 III B 37/09, BFH/NV 2010, 837, m.w.N.).

    Dies lässt sich nur anhand der Umstände des konkreten Einzelfalls beurteilen und ist einer Verallgemeinerung nicht zugänglich (vgl. Senatsbeschluss in BFH/NV 2010, 837).

  • BFH, 24.08.2004 - VIII R 83/02

    Kindergeld: Berücksichtigung eines volljährigen behinderten Kindes - Aufteilung

    Auszug aus BFH, 28.03.2011 - III B 144/09
    Das FG hat die Abgrenzung nach den im BFH-Urteil vom 24. August 2004 VIII R 83/02 (BFHE 207, 244, BStBl II 2007, 248) niedergelegten Kriterien vorgenommen, wonach bei Sonderzahlungen ein Einnahmeüberhang aus dem Vormonat auch im Folgemonat noch zur Bestreitung des Lebensunterhalts zur Verfügung steht.

    Der BFH hat aber in dem bereits genannten Urteil in BFHE 204, 120, BStBl II 2010, 1046 (vgl. II.2.b) entschieden, dass einmalige Sonderzahlungen --anders als jährlich wiederkehrende Zahlungen, die auf den Zuflussmonat und die nachfolgenden 11 Monate aufzuteilen sind (vgl. dazu BFH in BFHE 207, 244, BStBl II 2007, 248)-- in voller Höhe im Jahr des Zuflusses zu erfassen sind.

  • BFH, 21.07.2004 - I B 186/03

    Pensionszusage - Schriftform

    Auszug aus BFH, 28.03.2011 - III B 144/09
    Im Übrigen bleibt die Kostenentscheidung dem Revisionsverfahren vorbehalten (z.B. BFH-Beschluss vom 21. Juli 2004 I B 186/03, BFH/NV 2005, 40).
  • BFH, 15.02.2007 - III B 145/06

    Kindergeld: behindertes volljähriges Kind, Fähigkeit zum Selbstunterhalt

    Auszug aus BFH, 28.03.2011 - III B 144/09
    b) Soweit der Kläger wegen des nicht erfolgten Abzugs der Nachzahlung und eines anzusetzenden Werts für die Betreuungsleistung der Mutter eine Abweichung des FG von dem BFH-Beschluss vom 15. Februar 2007 III B 145/06 (BFH/NV 2007, 1112) rügt, ist eine Divergenz ebenfalls nicht erkennbar.
  • BFH, 09.03.2005 - IV B 74/03

    Abgrenzung selbstständige - gewerbliche Tätigkeit; Katalogberuf

    Auszug aus BFH, 28.03.2011 - III B 144/09
    Eine Fortbildung des Rechts ist erforderlich, wenn über bisher ungeklärte Rechtsfragen zu entscheiden ist, insbesondere dann, wenn der Einzelfall im allgemeinen Interesse Veranlassung gibt, Leitsätze für die Auslegung von Gesetzesbestimmungen aufzustellen oder Gesetzeslücken auszufüllen (BFH-Beschluss vom 9. März 2005 IV B 74/03, BFH/NV 2005, 1289; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 115 Rz 41).
  • BFH, 17.08.2007 - VIII B 36/06

    VGA; nahe Angehörige; Schwestergesellschaften

    Auszug aus BFH, 28.03.2011 - III B 144/09
    Indes reichen weder eine Divergenz in der Würdigung von Tatsachen noch die angeblich fehlerhafte Anwendung von Rechtsprechungsgrundsätzen auf die Besonderheiten des Einzelfalls noch schlichte Subsumtionsfehler des FG aus (BFH-Beschluss vom 17. August 2007 VIII B 36/06, BFH/NV 2007, 2293, m.w.N.).
  • BFH, 21.10.2010 - VIII B 107/09

    Keine Revisionszulassung wegen Divergenz bei abweichenden Sachverhalten -

    Auszug aus BFH, 28.03.2011 - III B 144/09
    Das angefochtene Urteil und die vorgebliche Divergenzentscheidung müssen dabei dieselbe Rechtsfrage betreffen und zu gleichen oder vergleichbaren Sachverhalten ergangen sein (z.B. BFH-Beschluss vom 21. Oktober 2010 VIII B 107/09, BFH/NV 2011, 282).
  • BVerwG, 18.02.1999 - 5 C 35.97

    Einkommen, Abgrenzung zum Vermögen;; Steuererstattung als -;; Steuererstattung

    Auszug aus BFH, 28.03.2011 - III B 144/09
    a) Soweit der Kläger in der vom FG vorgenommenen Abgrenzung zwischen dem nicht anzusetzenden Vermögen und den anzusetzenden finanziellen Mitteln des Behinderten eine Abweichung von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- (BVerwG-Urteil vom 18. Februar 1999  5 C 35/97, BVerwGE 108, 296) und des Bundessozialgerichts --BSG-- (BSG-Urteil vom 9. August 2001 B 11 AL 15/01 R, BSGE 88, 258) erkennen will, liegt die behauptete Divergenz i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 FGO nicht vor.
  • BFH, 19.02.2008 - VIII B 49/07

    Darlegung einer Divergenzrüge - Grundsätzliche Bedeutung - Verlängerte

    Auszug aus BFH, 28.03.2011 - III B 144/09
    Eine Abweichung kann deshalb auch vorliegen, wenn das FG einem bestimmten Sachverhalt eine andere Rechtsfolge beigemessen hat als sie der BFH zu einem im Wesentlichen gleichen Sachverhalt ausgesprochen hat (BFH-Beschluss vom 19. Februar 2008 VIII B 49/07, BFH/NV 2008, 1158).
  • BFH, 31.07.2008 - III B 64/07

    Berufsausbildung i.S. von § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG bei

  • BSG, 09.08.2001 - B 11 AL 15/01 R

    Arbeitslosenhilfeanspruch - Bedürftigkeitsprüfung - Einkommensanrechnung -

  • BFH, 20.03.2013 - XI R 51/10

    Anspruch auf Kindergeld für ein behindertes Kind

    b) Bei der Prüfung, ob ein volljähriges Kind wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten, ist auf den Kalendermonat abzustellen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Entscheidungen in BFHE 204, 120, BStBl II 2010, 1046; vom 28. März 2011 III B 144/09, BFH/NV 2011, 1144).

    Wird eine Nachzahlung, die zum Wegfall der Bedürftigkeit führt, erst im Laufe des Monats ausbezahlt, wirkt sie sich erst in dem auf den Zuflussmonat folgenden Monat aus (vgl. BFH-Entscheidungen in BFHE 204, 120, BStBl II 2010, 1046, unter II.2.; in BFH/NV 2011, 1144, Rz 13).

    Die Rechtsauffassung des FG führte im Ergebnis dazu, entgegen dem nach ständiger Rechtsprechung zu beachtenden Zuflussprinzip (vgl. BFH-Entscheidungen in BFHE 204, 120, BStBl II 2010, 1046; in BFHE 207, 244, BStBl II 2007, 248; in BFH/NV 2011, 1144) die Nachzahlungen der Grundsicherung auf diejenigen Monate zu verteilen, für die ein entsprechender Anspruch bestand.

  • BFH, 23.02.2012 - V R 39/11

    Zum Nachweis der Behinderung i. S. d. § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 EStG - kein

    Mit der vom Bundesfinanzhof (BFH) mit Beschluss vom 28. März 2011 III B 144/09 (BFH/NV 2011, 1144) hinsichtlich Kindergeld Januar bis März 2003 zugelassenen Revision macht der Kläger geltend, dass die durch S bezogene Nachzahlung erst ab dem Folgemonat des Zuflusses, d.h. erst ab April 2003 habe berücksichtigt werden dürfen.

    Sie teilt nunmehr unter Berücksichtigung des im BFH-Beschluss in BFH/NV 2011, 1144 zitierten BFH-Urteils vom 4. November 2003 VIII R 43/02, BFHE 204, 120, BStBl II 2010, 1046 die Auffassung, dass die Rentennachzahlung erst ab dem auf den Zuflussmonat folgenden Monat zu berücksichtigen sei.

  • BFH, 13.02.2012 - II B 12/12

    Darlegung von Gründen für die Zulassung der Revision; Rügeverlust; Auslandszeugen

    a) Um eine Divergenz des Urteils des Finanzgerichts (FG) von Entscheidungen des BFH ordnungsgemäß darzulegen, muss der Beschwerdeführer abstrakte, die Vorentscheidung tragende Rechtsgrundsätze und abstrakte, ebenfalls tragende Rechtsgrundsätze aus den Entscheidungen des BFH so gegenüberstellen, dass eine Abweichung erkennbar wird (BFH-Beschlüsse vom 16. August 2011 III B 155/10, BFH/NV 2012, 48, und vom 31. August 2011 IV B 72/10, BFH/NV 2012, 21, je m.w.N.), und zwar eine Abweichung im Grundsätzlichen (BFH-Beschlüsse vom 28. März 2011 III B 144/09, BFH/NV 2011, 1144, und vom 23. August 2011 IX B 63/11, BFH/NV 2012, 53).

    Zur Darlegung einer Divergenz genügt es nicht, wenn lediglich bloße Subsumtionsfehler und die fehlerhafte Umsetzung von Rechtsprechungsgrundsätzen des BFH auf die Besonderheiten des Einzelfalls geltend gemacht werden (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2011, 1144, und in BFH/NV 2012, 53).

  • BFH, 18.05.2012 - III B 203/11

    Verstoß gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme als

    aa) Um eine Divergenz des FG-Urteils von Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) ordnungsgemäß darzulegen, muss der Beschwerdeführer abstrakte, die Vorentscheidung tragende Rechtssätze und abstrakte, ebenfalls tragende Rechtssätze aus den Entscheidungen des BFH so gegenüberstellen, dass eine Abweichung erkennbar wird (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 16. August 2011 III B 155/10, BFH/NV 2012, 48, m.w.N.), und zwar eine Abweichung im Grundsätzlichen (z.B. BFH-Beschlüsse vom 28. März 2011 III B 144/09, BFH/NV 2011, 1144, und vom 23. August 2011 IX B 63/11, BFH/NV 2012, 53).

    Zur Darlegung einer Divergenz genügt es insbesondere nicht, wenn lediglich bloße Subsumtionsfehler und die fehlerhafte Umsetzung von Rechtsprechungsgrundsätzen des BFH auf die Besonderheiten des Einzelfalls geltend gemacht werden (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2011, 1144, und in BFH/NV 2012, 53).

  • BFH, 08.08.2013 - III R 30/12

    ALG II-Nachzahlung an ein behindertes Kind - ALG II als Bezüge i. S. des § 32

    b) Bei der Prüfung, ob ein volljähriges Kind wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten, ist auf den Kalendermonat abzustellen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Entscheidungen in BFHE 204, 120, BStBl II 2010, 1046; vom 28. März 2011 III B 144/09, BFH/NV 2011, 1144).
  • BFH, 16.02.2022 - X S 16/21

    Gebührenhöhe für nach dem 31.12.2020 eingegangene Anhörungsrügen

    Wird einem mittellosen Beteiligten sodann PKH bewilligt, entfällt mit der Bekanntgabe des Bewilligungsbeschlusses das Hindernis für die Fristwahrung, sodass innerhalb der Zwei-Wochen-Frist des § 56 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 FGO Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu beantragen und die versäumte Rechtshandlung --die Beschwerdeeinlegung-- nachzuholen ist (u.a. BFH-Beschluss vom 28.03.2011 - III B 144/09, BFH/NV 2011, 1144, Rz 9; Gräber/Stapperfend, Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., § 56 Rz 69, m.w.N.).
  • BFH, 16.03.2012 - IX B 180/11

    Pflegeleistungen als Entgelt bei vorweggenommener Erbfolge -

    b) Die Erforderlichkeit einer Entscheidung des BFH zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. FGO) wurde schon mangels erkennbar machender Gegenüberstellung tragender Erwägungen der angefochtenen Entscheidung und (vermeintlicher) Divergenzentscheidungen nicht hinreichend i.S. von § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO dargelegt (vgl. etwa BFH-Beschlüsse vom 11. Dezember 2002 IX B 124/02, BFH/NV 2003, 495; vom 28. März 2011 III B 144/09, BFH/NV 2011, 1144).
  • BFH, 23.08.2011 - IX B 63/11

    Einzelfallbezogene Beurteilung des Umbaus eines Gebäudes als Neubau - Annahme

    Weder eine Abweichung in der Würdigung von Tatsachen noch bloße Subsumtionsfehler des FG reichen für die Annahme einer Divergenz aus; insbesondere die --hier gerügte-- fehlerhafte Umsetzung von Rechtsprechungsgrundsätzen auf die Besonderheiten des Einzelfalls genügt dazu nicht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 11. Dezember 2002 IX B 124/02, BFH/NV 2003, 495; vom 28. März 2011 III B 144/09, BFH/NV 2011, 1144).
  • BFH, 03.07.2012 - IX B 185/11

    Nichtzulassungsbeschwerde: EigZulG ausgelaufenes Recht; rechtliches Gehör und

    b) Die Erforderlichkeit einer Entscheidung des BFH zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 115 Abs. 2 Nr. 2  2. Alt. FGO) wurde schon mangels Gegenüberstellung tragender Erwägungen der angefochtenen Entscheidung und (vermeintlicher) Divergenzentscheidungen nicht hinreichend i.S. von § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO dargetan (vgl. etwa BFH-Beschlüsse vom 11. Dezember 2002 IX B 124/02, BFH/NV 2003, 495; vom 28. März 2011 III B 144/09, BFH/NV 2011, 1144).
  • BFH, 10.07.2012 - VI B 75/12

    Aufteilung gemischt veranlasster Aufwendungen - Nachweis der beruflichen

    Zur Darlegung einer Divergenz genügt es nicht, wenn --wie hier vom Kläger insoweit-- lediglich bloße Subsumtionsfehler und die fehlerhafte Umsetzung von Rechtsprechungsgrundsätzen des BFH auf die Besonderheiten des Einzelfalls geltend gemacht werden (BFH-Beschlüsse vom 28. März 2011 III B 144/09, BFH/NV 2011, 1144, und vom 23. August 2011 IX B 63/11, BFH/NV 2012, 53).
  • BFH, 03.07.2012 - IX B 38/12

    Nichtzulassungsbeschwerde: Revisionsantrag im Nichtzulassungsbeschwerde-Verfahren

  • BFH, 29.08.2012 - IX B 63/12

    Abfindung von Erfinderansprüchen - Keine ermäßigte Besteuerung nach § 24 Nr. 1 i.

  • BFH, 30.05.2012 - IX B 138/11

    Zur Verlustberücksichtigung bei § 17 EStG, grundsätzliche Bedeutung,

  • BFH, 02.12.2013 - III B 148/12

    Zur Abweichung in einer Rechtsfrage bei geltend gemachter Divergenz

  • BFH, 26.06.2012 - IX B 129/11

    NZB: fehlerhafte Rechtsanwendung keine Divergenz; Ablaufhemmung bei

  • FG Baden-Württemberg, 18.12.2019 - 2 K 1817/17

    Keine Rückforderung von Kindergeld vom Kindergeldberechtigten bei Unkenntnis der

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