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   BFH, 12.04.2011 - VIII B 155/10   

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https://dejure.org/2011,18367
BFH, 12.04.2011 - VIII B 155/10 (https://dejure.org/2011,18367)
BFH, Entscheidung vom 12.04.2011 - VIII B 155/10 (https://dejure.org/2011,18367)
BFH, Entscheidung vom 12. April 2011 - VIII B 155/10 (https://dejure.org/2011,18367)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Beruflich genutzte Räume: Überlagerung der Einbindung in häusliche Sphäre bei Mitbenutzung durch Familienfremde - Zurückverweisung der Rechtssache an das Finanzgericht wegen Verfahrensmangels

  • openjur.de

    Beruflich genutzte Räume: Überlagerung der Einbindung in häusliche Sphäre bei Mitbenutzung durch Familienfremde; Zurückverweisung der Rechtssache an das Finanzgericht wegen Verfahrensmangels

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 96 Abs 1 S 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 6, EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b, EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b
    Beruflich genutzte Räume: Überlagerung der Einbindung in häusliche Sphäre bei Mitbenutzung durch Familienfremde - Zurückverweisung der Rechtssache an das Finanzgericht wegen Verfahrensmangels

  • Bundesfinanzhof

    Beruflich genutzte Räume: Überlagerung der Einbindung in häusliche Sphäre bei Mitbenutzung durch Familienfremde - Zurückverweisung der Rechtssache an das Finanzgericht wegen Verfahrensmangels

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 96 Abs 1 S 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 116 Abs 6 FGO, § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b EStG 1990, § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b EStG 1997
    Beruflich genutzte Räume: Überlagerung der Einbindung in häusliche Sphäre bei Mitbenutzung durch Familienfremde - Zurückverweisung der Rechtssache an das Finanzgericht wegen Verfahrensmangels

  • rewis.io

    Beruflich genutzte Räume: Überlagerung der Einbindung in häusliche Sphäre bei Mitbenutzung durch Familienfremde - Zurückverweisung der Rechtssache an das Finanzgericht wegen Verfahrensmangels

  • ra.de
  • rewis.io

    Beruflich genutzte Räume: Überlagerung der Einbindung in häusliche Sphäre bei Mitbenutzung durch Familienfremde - Zurückverweisung der Rechtssache an das Finanzgericht wegen Verfahrensmangels

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 96 Abs. 1 S. 1; EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b
    Möglichkeit einer Aufhebung bzw. Überlagerung der Einbindung von Räumen in die häusliche Sphäre durch die Mitbenutzung durch eine weder zur Familie noch zum Haushalt gehörende Person

  • datenbank.nwb.de

    Mitbenutzung eines häuslichen Arbeitszimmers durch eine familienfremde Person

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2011, 1146
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 15.06.2007 - XI B 93/06

    Häusliches Arbeitszimmer

    Auszug aus BFH, 12.04.2011 - VIII B 155/10
    Im Rahmen der Klagebegründung haben die Kläger den Umstand der andauernden Beschäftigung einer familienfremden Person "im Bereich der Hausverwaltung" vorgetragen, der im Hinblick auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 9. November 2006 IV R 2/06 (BFH/NV 2007, 677) von entscheidungserheblicher Bedeutung sein kann (vgl. auch BFH-Beschluss vom 15. Juni 2007 XI B 93/06, BFH/NV 2007, 1650, m.w.N.), auf den das FG aber bei seiner Entscheidung weder in tatsächlicher noch rechtlicher Hinsicht eingegangen ist.
  • BFH, 09.11.2006 - IV R 2/06

    Häusliches Arbeitszimmer - mehrere Räume

    Auszug aus BFH, 12.04.2011 - VIII B 155/10
    Im Rahmen der Klagebegründung haben die Kläger den Umstand der andauernden Beschäftigung einer familienfremden Person "im Bereich der Hausverwaltung" vorgetragen, der im Hinblick auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 9. November 2006 IV R 2/06 (BFH/NV 2007, 677) von entscheidungserheblicher Bedeutung sein kann (vgl. auch BFH-Beschluss vom 15. Juni 2007 XI B 93/06, BFH/NV 2007, 1650, m.w.N.), auf den das FG aber bei seiner Entscheidung weder in tatsächlicher noch rechtlicher Hinsicht eingegangen ist.
  • BFH, 15.10.2014 - VIII R 8/11

    Anwendbarkeit der Abzugsbeschränkung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG auf ein im

    bb) Ein Herausfallen aus dem Anwendungsbereich des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG ist allerdings nicht schon allein deshalb gegeben, weil ein Steuerpflichtiger die von ihm genutzten Räumlichkeiten gelegentlich für Beratungsgespräche benutzt (BFH-Urteil in BFH/NV 2007, 677; vgl. auch BFH-Urteil in BFHE 189, 438, BStBl II 2000, 7) oder in diesen Räumen stundenweise Hilfskräfte für Büroarbeiten eingesetzt werden (BFH-Urteil vom 15. Dezember 2004 XI R 14/03, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2005, 1068; anders bei andauernder Beschäftigung familienfremder Personen, vgl. BFH-Beschluss vom 12. April 2011 VIII B 155/10, BFH/NV 2011, 1146).
  • BFH, 13.07.2011 - X B 254/10

    Sachaufklärungsmangel bei Wahrunterstellung - Aufwendungen für einen

    Der Senat weist in diesem Zusammenhang auf die in den Urteilen des BFH vom 20. November 2003 IV R 3/02 (BFHE 205, 46, BStBl II 2005, 203) und vom 9. November 2006 IV R 2/06 (BFH/NV 2007, 677) aufgestellten Maßstäbe hin (vgl. auch Beschlüsse vom 15. Juni 2007 XI B 93/06, BFH/NV 2007, 1650, und vom 12. April 2011 VIII B 155/10, nicht veröffentlicht).
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