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   BFH, 28.03.2011 - I B 152/10   

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https://dejure.org/2011,14556
BFH, 28.03.2011 - I B 152/10 (https://dejure.org/2011,14556)
BFH, Entscheidung vom 28.03.2011 - I B 152/10 (https://dejure.org/2011,14556)
BFH, Entscheidung vom 28. März 2011 - I B 152/10 (https://dejure.org/2011,14556)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Bundesfinanzhof

    Steuererlass nach Mindestbesteuerung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 1 Nr 2 FGO, § 227 AO, § 10d Abs 2 EStG 2002 vom 22.12.2003
    Steuererlass nach Mindestbesteuerung

  • rewis.io

    Steuererlass nach Mindestbesteuerung

  • ra.de
  • rewis.io

    Steuererlass nach Mindestbesteuerung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 2002 § 10d Abs. 2
    Anspruch auf Erlass von Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag infolge eines erhöhten Ertrags nach Rückabwicklung einer früheren rechtswidrigen Steuerfestsetzung

  • datenbank.nwb.de

    Kein Erlass wegen sachlicher Unbilligkeit nach Mindestbesteuerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2011, 1284
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • FG Hamburg, 02.07.2010 - 6 K 193/09

    Steuererlass aus sachlichen Billigkeitsgründen

    Auszug aus BFH, 28.03.2011 - I B 152/10
    Auf die deshalb erhobene Klage hin verpflichtete das Finanzgericht (FG) das FA zum Erlass von Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag; die Revision gegen sein Urteil ließ es nicht zu (FG Hamburg, Urteil vom 2. Juli 2010  6 K 193/09).

    Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 116 abgedruckt.

  • BFH, 12.05.2005 - V R 7/02

    Umsatzsteuerbefreiung für Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten

    Auszug aus BFH, 28.03.2011 - I B 152/10
    Nachdem der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) und der Bundesfinanzhof (BFH) im Hinblick auf die Umsatzsteuer die Ansicht der Klägerin bestätigt hatten (EuGH-Urteil vom 17. Februar 2005 C-453/02 und C-462/02 "Linneweber", Slg. 2005, I-1131; BFH-Urteil vom 12. Mai 2005 V R 7/02, BFHE 210, 164, BStBl II 2005, 617), wurden der Klägerin die in den Vorjahren gezahlten Beträge erstattet.
  • EuGH, 17.02.2005 - C-453/02

    DIE VERANSTALTUNG ODER DER BETRIEB VON GLÜCKSSPIELEN ODER GLÜCKSSPIELGERÄTEN

    Auszug aus BFH, 28.03.2011 - I B 152/10
    Nachdem der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) und der Bundesfinanzhof (BFH) im Hinblick auf die Umsatzsteuer die Ansicht der Klägerin bestätigt hatten (EuGH-Urteil vom 17. Februar 2005 C-453/02 und C-462/02 "Linneweber", Slg. 2005, I-1131; BFH-Urteil vom 12. Mai 2005 V R 7/02, BFHE 210, 164, BStBl II 2005, 617), wurden der Klägerin die in den Vorjahren gezahlten Beträge erstattet.
  • BFH, 26.02.2014 - I R 59/12

    Verfassungsmäßigkeit der sog. Mindestbesteuerung bei Definitiveffekten -

    bb) Zwar hat der IV. Senat des BFH in seinen Urteilen in BFHE 238, 429, BStBl II 2013, 498 und in BFH/NV 2013, 410 ausgeführt, die Möglichkeit von Billigkeitsmaßnahmen in besonderen Einzelfällen flankiere die Typisierungsbefugnis des Gesetzgebers und gestatte ihm, eine typisierende Regelung zu treffen, bei der Unsicherheiten über Zahl und Intensität der von der typisierenden Regelung nachteilig betroffenen Fälle mit zumutbarem Aufwand nicht beseitigt werden könnten (dies offenlassend der Senatsbeschluss vom 28. März 2011 I B 152/10, BFH/NV 2011, 1284).
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