Rechtsprechung
BFH, 27.01.2011 - III R 57/10 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
Vollzeiterwerbstätigkeit eines Kindes schließt seine Berücksichtigung als Ausbildungsplatz suchendes Kind nicht aus - Verhältnis der Berücksichtigungstatbestände des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b und c EStG zueinander - Ermittlung des (Jahres-) Grenzbetrags im ...
- openjur.de
Vollzeiterwerbstätigkeit eines Kindes schließt seine Berücksichtigung als Ausbildungsplatz suchendes Kind nicht aus; Verhältnis der Berücksichtigungstatbestände des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b und c EStG zueinander; Ermittlung des (Jahres-)Grenzbetrags im Hinblick ...
- Bundesfinanzhof
EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst b, EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst c
Vollzeiterwerbstätigkeit eines Kindes schließt seine Berücksichtigung als Ausbildungsplatz suchendes Kind nicht aus - Verhältnis der Berücksichtigungstatbestände des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b und c EStG zueinander - Ermittlung des (Jahres-)Grenzbetrags im Hinblick ...
- Bundesfinanzhof
Vollzeiterwerbstätigkeit eines Kindes schließt seine Berücksichtigung als Ausbildungsplatz suchendes Kind nicht aus - Verhältnis der Berücksichtigungstatbestände des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b und c EStG zueinander - Ermittlung des (Jahres-)Grenzbetrags im Hinblick ...
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst b EStG, § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst c EStG
(Vollzeiterwerbstätigkeit eines Kindes schließt seine Berücksichtigung als Ausbildungsplatz suchendes Kind nicht aus - Verhältnis der Berücksichtigungstatbestände des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b und c EStG zueinander - Ermittlung des (Jahres-)Grenzbetrags im ... - rewis.io
(Vollzeiterwerbstätigkeit eines Kindes schließt seine Berücksichtigung als Ausbildungsplatz suchendes Kind nicht aus - Verhältnis der Berücksichtigungstatbestände des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b und c EStG zueinander - Ermittlung des (Jahres-)Grenzbetrags im ...
- ra.de
- rewis.io
(Vollzeiterwerbstätigkeit eines Kindes schließt seine Berücksichtigung als Ausbildungsplatz suchendes Kind nicht aus - Verhältnis der Berücksichtigungstatbestände des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b und c EStG zueinander - Ermittlung des (Jahres-)Grenzbetrags im ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 32 Abs. 4
Kindergeldanspruch trotz Vollzeiterwerbstätigkeit des Kindes während der Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten; Alternativität der Berücksichtigungstatbestände des § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. b und c EStG - datenbank.nwb.de
Vollzeiterwerbstätigkeit eines Kindes; Verhältnis der Berücksichtigungstatbestände des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe b (Übergangszeit) und § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Buchstabe c EStG (Ausbildungsplatz suchendes Kind) zueinander
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 10.12.2009 - 5 K 214/09
- BFH, 27.01.2011 - III R 57/10
Papierfundstellen
- BFH/NV 2011, 1316
Wird zitiert von ... (16) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 17.06.2010 - III R 34/09
Vollzeiterwerbstätigkeit schließt die Berücksichtigung als Kind nicht aus - …
Auszug aus BFH, 27.01.2011 - III R 57/10
Nach der geänderten Rechtsprechung des Senats (Senatsurteil vom 17. Juni 2010 III R 34/09, BFHE 230, 61, BStBl II 2010, 982) schließe die Vollzeiterwerbstätigkeit eines Kindes seine Berücksichtigung als Kind, das auf einen Ausbildungsplatz warte, nicht aus.Das ist nicht nur dann der Fall, wenn das Kind noch keinen Ausbildungsplatz gefunden hat, sondern auch dann, wenn ihm ein Ausbildungsplatz bereits zugesagt wurde, es diesen aber aus schul-, studien- oder betriebsorganisatorischen Gründen erst zu einem späteren Zeitpunkt antreten kann (z.B. Senatsurteil in BFHE 230, 61, BStBl II 2010, 982).
Insoweit verweist der Senat zur weiteren Begründung auf sein Urteil in BFHE 230, 61, BStBl II 2010, 982.
- BFH, 15.07.2003 - VIII R 77/00
Kindergeld - Zur Auslegung des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG
Auszug aus BFH, 27.01.2011 - III R 57/10
Demgegenüber muss ein Kind, um nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG berücksichtigt werden zu können, nachweisen, dass es sich ernsthaft um einen Ausbildungsplatz bemüht, für den es auch objektiv geeignet ist (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 15. Juli 2003 VIII R 77/00, BFHE 203, 98, BStBl II 2003, 845). - BFH, 24.02.2010 - III R 3/08
Fortbildung zur Handelsfachwirtin als Berufsausbildung - Keine "Gleichheit im …
Auszug aus BFH, 27.01.2011 - III R 57/10
Im Rahmen der Altersgrenzen des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 5 EStG kommt es nicht darauf an, ob es sich um die erste oder um eine weitere Ausbildung handelt und ob eine zusätzliche Ausbildungsmaßnahme einer beruflichen Qualifizierung oder einem anderen Beruf dient (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsurteil vom 24. Februar 2010 III R 3/08, BFH/NV 2010, 1262). - FG Niedersachsen, 10.12.2009 - 5 K 214/09
Berechnung der Einkünfte eines Kindes bei Aufnahme einer Vollzeitbeschäftigung …
Auszug aus BFH, 27.01.2011 - III R 57/10
Das Finanzgericht (FG) gab der daraufhin erhobenen Klage des Klägers mit Urteil vom 10. Dezember 2009 (5 K 214/09) statt.
- BFH, 03.07.2014 - III R 52/13
Kindergeld: Duales Studium mit studienintegrierter praktischer Ausbildung im …
Das von S durchgeführte Studium bildet daher einen Berücksichtigungstatbestand, unabhängig davon, ob es sich um eine Erst- oder Zweitausbildung handelte (Senatsurteil vom 27. Januar 2011 III R 57/10, BFH/NV 2011, 1316). - BFH, 22.12.2011 - III R 41/07
Kein Kindergeld während einer Übergangszeit von mehr als vier Monaten zwischen …
Dabei hat er insbesondere volljährige Kinder im Zusammenhang mit einer Berufsausbildung nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a bis c EStG als berücksichtigungsfähig angesehen, und zwar solche, die sich in einer Berufsausbildung befinden (Buchst. a), die nach ernsthaften Bemühungen noch keinen Ausbildungsplatz gefunden oder einen solchen zugesagt erhalten haben, diesen aber aus schul-, studien- oder betriebsorganisatorischen Gründen erst zu einem späteren Zeitpunkt antreten können (Buchst. c; vgl. Senatsurteil vom 27. Januar 2011 III R 57/10, BFH/NV 2011, 1316), oder die sich höchstens in einer viermonatigen Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten oder zwischen einem Ausbildungsabschnitt und der Ableistung einer der in Buchst. b genannten Dienste befinden (Buchst. b). - BFH, 22.12.2011 - III R 5/07
Kein Kindergeld während einer Übergangszeit von mehr als vier Monaten zwischen …
Dabei hat er insbesondere volljährige Kinder im Zusammenhang mit einer Berufsausbildung gemäß § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a bis c EStG als berücksichtigungsfähig angesehen, und zwar solche, die sich in einer Berufsausbildung befinden (Buchst. a), die nach ernsthaften Bemühungen noch keinen Ausbildungsplatz gefunden oder einen solchen zugesagt erhalten haben, diesen aber aus schul-, studien- oder betriebsorganisatorischen Gründen erst zu einem späteren Zeitpunkt antreten können (Buchst. c; vgl. Senatsurteil vom 27. Januar 2011 III R 57/10, BFH/NV 2011, 1316), oder die sich höchstens in einer viermonatigen Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befinden (Buchst. b).
- BFH, 16.04.2015 - III R 54/13
Kindergeld: Beginn der Übergangszeit gemäß § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b …
Bei einer Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten von nicht mehr als vier Monaten geht der Gesetzgeber typisierend davon aus, dass ein Kind gehindert ist, seine Ausbildung zu einem früheren Zeitpunkt fortzusetzen (Senatsurteil vom 27. Januar 2011 III R 57/10, BFH/NV 2011, 1316, Rz 12). - FG Köln, 16.07.2013 - 9 K 935/13
Kindergeld auch für verheiratete Kinder in Erstausbildung
Dies gilt sowohl für die Fälle der Vollzeitbeschäftigung (BFH-Urteile vom 17. Juni 2010 III R 34/09, BStBl II 2010, 982; vom 27. Januar 2011 III R 57/10, BFH/NV 2011, 1316;… vom 22. Dezember 2011 III R 64/10, BFH/NV 2012, 927, III R 65/10, BFH/NV 2012, 929, III R 67/10, BFH/NV 2012, 930, III R 93/10, BFH/NV 2012, 932 und III R 66/10, BFH/NV 2012, 1301) als auch für die Fälle des verheirateten Kindes (BFH-Urteil vom 11. April 2013 III R 24/12, juris). - FG Münster, 30.11.2012 - 4 K 1569/12
Kindergeld für ein verheiratetes, volljähriges Kind
Das Erfordernis des ungeschriebenen Tatbestandsmerkmals der "typischen Unterhaltssituation" hat der BFH in seiner neueren Rechtsprechung - jedenfalls für die Fälle der Vollzeitbeschäftigung - ausdrücklich aufgegeben (BFH-Urteile vom 17.6.2010 III R 34/09, BStBl II 2010, 982; vom 27.1.2011 III R 57/10, BFH/NV 2011, 1316; …und vom 22.12.2011 III R 64/10, BFH/NV 2012, 927;… III R 65/10, BFH/NV 2012, 929;… III R 67/10, BFH/NV 2012, 930;… III R 93/10, BFH/NV 2012, 932 und III R 66/10, BFH/NV 2012, 1301). - FG Niedersachsen, 03.12.2013 - 13 K 194/13
Kindergeldanspruch eines verheirateten Kindes seit dem Wegfall des …
bb) In seiner neueren Rechtsprechung hat der BFH das Erfordernis des ungeschriebenen Tatbestandsmerkmals der "typischen Unterhaltssituation" sowohl für die Fälle der Vollzeitbeschäftigung (BFH-Urteil vom 17. Juni 2010 III R 34/09, BStBl II 2010, 982; BFH-Urteil vom 27. Januar 2011 III R 57/10, BFH/NV 2011, 1316;… BFH-Urteile vom 22. Dezember 2011 III R 64/10, BFH/NV 2012, 927;… III R 65/10, BFH/NV 2012, 929;… III R 67/10, BFH/NV 2012, 930;… III R 93/10, BFH/NV 2012, 932 und III R 66/10, BFH/NV 2012, 1301) als auch für die Fälle der verheirateten Kinder (…BFH-Urteil vom 11. April 2013 III R 24/12, BFH/NV 2013, 1307) ausdrücklich aufgegeben. - FG Niedersachsen, 06.04.2018 - 7 K 253/17
Gewährung von Kindergeld für die Zeit einer Ausbildung zur/zum geprüften …
Nach der Rechtsprechung des BFH, der das Gericht folgt, wird "der Tatbestand des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG ... nicht dadurch ausgeschlossen, dass das Kind, das eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann, während der danach zu berücksichtigenden Monate einer Vollzeiterwerbstätigkeit nachgeht." (BFH-Urteil vom 27. Januar 2011, III R 57/10, Sammlung nicht amtlich veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2011, 1316 mit weiteren Nachweisen - m.w.N.-). - FG Niedersachsen, 16.08.2013 - 2 K 87/13
Überprüfung der Einkünfte bei einem verheirateten Kind in Ausbildung bzgl. der …
Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass die Rechtsprechung in jüngerer Zeit vom Erfordernis des ungeschriebenen Tatbestandsmerkmals der "typischen Unterhaltssituation" abgerückt ist (Urteile des BFH vom 17. Juni 2010, III R 34/09, BStBl. II 2010, 982; vom 27. Januar 2011, III R 53/10, BFH/NV 2011, 1316;… vom 22. Dezember 2011, III R 64/10, BFH/NV 2012, 927). - FG Sachsen-Anhalt, 10.09.2013 - 4 K 951/12
Keine Durchführung einer sog. Mangelfallprüfung nach Wegfall des § 32 Abs. 4 S. 2 …
Das Erfordernis des ungeschriebenen Tatbestandsmerkmals der "typischen Unterhaltssituation" hat der BFH in seiner neueren Rechtsprechung - jedenfalls für die Fälle der Vollzeitbeschäftigung - ausdrücklich aufgegeben (BFH-Urteile vom 17.6.2010 III R 34/09, BStBl II 2010, 982; vom 27.1.2011 III R 57/10, BFH/NV 2011, 1316; …und vom 22.12.2011 III R 64/10, BFH/NV 2012, 927;… III R 65/10, BFH/NV 2012, 929;… III R 67/10, BFH/NV 2012, 930;… III R 93/10, BFH/NV 2012, 932 und III R 66/10, BFH/NV 2012, 1301). - FG Münster, 20.09.2013 - 4 K 4146/12
Einkommensunabhängiges Kindergeld ab 2012 gilt auch für verheiratete Kinder in …
- FG Sachsen, 03.07.2013 - 8 K 1201/12
Kindergeldanspruch für volljähriges, verheiratetes Kind ab 2012 unabhängig von …
- FG Thüringen, 13.11.2013 - 3 K 521/13
Kindergeld für ein getrennt lebendes, in Ausbildung befindliches Kind mit eigenen …
- FG Niedersachsen, 22.08.2013 - 6 K 187/13
Erlöschen des Kindergeldanspruchs für ein volljähriges Kind nach dessen …
- FG Thüringen, 29.08.2013 - 2 K 262/13
Kindergeldanspruch ab 2012 auch ohne Vorliegen eines sog. Mangelfalles
- FG Münster, 02.07.2013 - 11 K 4300/12
Kindergeldberechtigung für verheiratete Kinder nach Wegfall des Grenzbetrags der …