Rechtsprechung
BFH, 30.03.2011 - IX B 114/10 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
Aktienübertragung anlässlich der Beendigung des Güterstandes der Zugewinngemeinschaft - Veräußerungspreis als Wert der Gegenleistung
- openjur.de
Aktienübertragung anlässlich der Beendigung des Güterstandes der Zugewinngemeinschaft; Veräußerungspreis als Wert der Gegenleistung
- Bundesfinanzhof
FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 118 Abs 2, EStG § 17 Abs 1, EStG § 17 Abs 2, BGB § 1378
Aktienübertragung anlässlich der Beendigung des Güterstandes der Zugewinngemeinschaft - Veräußerungspreis als Wert der Gegenleistung
- Bundesfinanzhof
Aktienübertragung anlässlich der Beendigung des Güterstandes der Zugewinngemeinschaft - Veräußerungspreis als Wert der Gegenleistung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 118 Abs 2 FGO, § 17 Abs 1 EStG 1997, § 17 Abs 2 EStG 1997, § 1378 BGB
Aktienübertragung anlässlich der Beendigung des Güterstandes der Zugewinngemeinschaft - Veräußerungspreis als Wert der Gegenleistung - IWW
- rewis.io
Aktienübertragung anlässlich der Beendigung des Güterstandes der Zugewinngemeinschaft - Veräußerungspreis als Wert der Gegenleistung
- ra.de
- rewis.io
Aktienübertragung anlässlich der Beendigung des Güterstandes der Zugewinngemeinschaft - Veräußerungspreis als Wert der Gegenleistung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 17 Abs. 2
Bestimmung des Veräußerungspreises i.S.v. § 17 Abs. 2 EStG nach dem Wert einer durch Veräußerer erlangten Gegenleistung aus einem Veräußerungsgeschäfts am maßgebenden Stichtag - datenbank.nwb.de
Übertragung einer wesentlichen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft in Gestalt von Aktien wegen Beendigung des Güterstands der Zugewinngemeinschaft als Veräußerung i.S. des § 17 Abs. 1 EStG; Veräußerungspreis als Wert der Gegenleistung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 15.04.2009 - 1 K 11184/05
- BFH, 10.02.2010 - IX B 176/09
- FG Niedersachsen, 20.05.2010 - 1 K 11184/05
- BFH, 30.03.2011 - IX B 114/10
Papierfundstellen
- BFH/NV 2011, 1323
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 31.07.2002 - X R 48/99
Betriebsübertragung bei Ehescheidung
Auszug aus BFH, 30.03.2011 - IX B 114/10
Dabei kann dahingestellt bleiben, ob die Annahme des FG vom Vorliegen einer gemischten Schenkung richtig ist; denn jedenfalls nimmt es --im Ergebnis zutreffend-- hinsichtlich der Aktienübertragung einen entgeltlichen steuerpflichtigen Vorgang an (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Februar 1977 VIII R 175/74, BFHE 121, 340, BStBl II 1977, 389; vom 31. Juli 2002 X R 48/99, BFHE 200, 504, BStBl II 2003, 282). - BFH, 15.02.1977 - VIII R 175/74
Übertragung des Miteigentumsanteils - Einfamilienhaus - Ehegatte - Entgeltlicher …
Auszug aus BFH, 30.03.2011 - IX B 114/10
Dabei kann dahingestellt bleiben, ob die Annahme des FG vom Vorliegen einer gemischten Schenkung richtig ist; denn jedenfalls nimmt es --im Ergebnis zutreffend-- hinsichtlich der Aktienübertragung einen entgeltlichen steuerpflichtigen Vorgang an (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Februar 1977 VIII R 175/74, BFHE 121, 340, BStBl II 1977, 389; vom 31. Juli 2002 X R 48/99, BFHE 200, 504, BStBl II 2003, 282). - BFH, 02.04.2008 - IX R 73/04
Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung in Fremdwährung - Aufwendungen für …
Auszug aus BFH, 30.03.2011 - IX B 114/10
Veräußerungspreis i.S. von § 17 Abs. 2 EStG ist dabei der Wert der Gegenleistung des Erwerbers, die der Veräußerer durch Abschluss des Veräußerungsgeschäfts am maßgebenden Stichtag erlangt (vgl. BFH-Urteile vom 2. April 2008 IX R 73/04, BFH/NV 2008, 1658; vom 20. Juli 2010 IX R 45/09, BFHE 230, 380, BStBl II 2010, 969). - BFH, 20.07.2010 - IX R 45/09
Anteilsveräußerung und Kaufpreisstundung
Auszug aus BFH, 30.03.2011 - IX B 114/10
Veräußerungspreis i.S. von § 17 Abs. 2 EStG ist dabei der Wert der Gegenleistung des Erwerbers, die der Veräußerer durch Abschluss des Veräußerungsgeschäfts am maßgebenden Stichtag erlangt (…vgl. BFH-Urteile vom 2. April 2008 IX R 73/04, BFH/NV 2008, 1658; vom 20. Juli 2010 IX R 45/09, BFHE 230, 380, BStBl II 2010, 969).
- FG Hessen, 15.12.2016 - 1 K 199/15
§ 5, §§ 3-7 ErbStG, §§ 1378, 1408 BGB
Diese Ansicht werde auch von der finanzgerichtlichen Rechtsprechung bestätigt (…BFH-Urteile vom 12.09.2011 VIII B 70/09, BFH/NV 2012, 229 und vom 30.03.2011 IX B 114/10, BFH/NV 2011, 1323; FG Köln, Urteil vom 04.06.2002 9 K 5053/98, EFG 2002, 1258). - BFH, 11.07.2019 - I R 26/18
Gewerbesteuerpflicht des Einbringungsgewinns I - Teilweise inhaltsgleich mit …
Die Aktienübertragung durch B --als Rechtsnachfolgerin des A (vgl. § 22 Abs. 6 UmwStG 2006)-- an Z zur Erfüllung des Pflichtteilsanspruchs (vgl. BFH-Beschluss vom 30.03.2011 - IX B 114/10, BFH/NV 2011, 1323, betreffend die Erfüllung eines Zugewinnausgleichsanspruchs) stellte eine Veräußerung i.S. des § 22 Abs. 1 Satz 1 UmwStG 2006 innerhalb der Sperrfrist dar. - BFH, 13.12.2018 - III R 13/15
Gewinnrealisierung durch Beendigung von Betriebsaufspaltung oder …
Werden stattdessen oder als Gegenleistung für den Verzicht auf den Zugewinnausgleichsanspruch Wirtschaftsgüter an Erfüllungs statt übertragen, handelt es sich um entgeltliche Vorgänge (z.B. BFH-Urteil vom 31. Juli 2002 X R 48/99, BFHE 200, 504, BStBl II 2003, 282, betreffend Betriebsübertragung; BFH-Beschluss vom 30. März 2011 IX B 114/10, BFH/NV 2011, 1323, betreffend wesentliche Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft; BFH-Urteil vom 23. Juni 1981 VIII R 41/79, BFHE 134, 104, BStBl II 1982, 18, betreffend Betriebsgrundstück).
- FG Niedersachsen, 14.12.2022 - 9 K 162/21
Ehevertrag; Güterstandsschaukel; Steuerfolgen als Geschäftsgrundlage; Wegfall der …
Es handele sich um einen tauschähnlichen Vorgang ( BFH, Beschluss vom 30. März 2011 IX B 114/10 ).Dieser Vorgang stellt eine entgeltliche Veräußerung i.S.d. § 17 EStG dar (so im Ergebnis auch BFH, Beschluss vom 30. März 2011 IX B 114/10 , BFH/NV 2011, 1323 m.w.N.).
- LSG Baden-Württemberg, 29.09.2015 - L 11 KR 3986/14
Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - Beitragsbemessung - keine …
Damit übereinstimmend ist die Zahlung auf den Zugewinnausgleichsanspruch in Geld auch einkommenssteuerrechtlich nicht relevant (anders etwa bei Übertragung von Aktien zum Ausgleich des Zugewinns; BFH 30.03.2011, IX B 114/10, juris) und ebenso auch schenkungssteuerrechtlich unbeachtlich (§ 5 Abs. 2 Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz). - FG Hessen, 28.01.2016 - 10 K 2572/12
Veräußerungspreis bei Forderungsabtretung als Leistung an Erfüllungsstatt
Entgegen der Auffassung der Klägerin besteht die Gegenleistung also nicht - teilweise, soweit die GmbH gemäß Forderungsabtretungsvertrag vom .2008 drei Forderungen an die Klägerin abgetreten hat - in Sachen oder Rechten; es liegt kein (teilweiser) Tausch vor (zu vergleichbaren Fallkonstellationen mit der Frage Verkaufspreis/Leistung an Erfüllungs statt BFH, Beschluss vom 30.03.2011 IX B 114/10, BFH/NV 2011, 1323, Rz. 3 bei juris mit Anmerkung Spieker, jurisPR-FamR 22/2011, Anm. 7 zu C); BFH, Urteil vom 01.12.1992 VIII R 43/90, BFH/NV 1993, 520, Rz. 17-19 bei juris).