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   BFH, 07.04.2011 - III R 89/08   

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https://dejure.org/2011,6067
BFH, 07.04.2011 - III R 89/08 (https://dejure.org/2011,6067)
BFH, Entscheidung vom 07.04.2011 - III R 89/08 (https://dejure.org/2011,6067)
BFH, Entscheidung vom 07. April 2011 - III R 89/08 (https://dejure.org/2011,6067)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Kindergeldanspruch eines in Polen wohnenden und im Inland arbeitenden Bauarbeiters - Gewöhnlicher Aufenthalt im Inland

  • openjur.de

    Kindergeldanspruch eines in Polen wohnenden und im Inland arbeitenden Bauarbeiters; Gewöhnlicher Aufenthalt im Inland

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 62 Abs 1 Nr 1, AO § 9 S 2, EWGV 1408/71 Art 13 Abs 2
    Kindergeldanspruch eines in Polen wohnenden und im Inland arbeitenden Bauarbeiters - Gewöhnlicher Aufenthalt im Inland

  • Bundesfinanzhof

    Kindergeldanspruch eines in Polen wohnenden und im Inland arbeitenden Bauarbeiters - Gewöhnlicher Aufenthalt im Inland

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 62 Abs 1 Nr 1 EStG 2002, § 9 S 2 AO, Art 13 Abs 2 EWGV 1408/71
    Kindergeldanspruch eines in Polen wohnenden und im Inland arbeitenden Bauarbeiters - Gewöhnlicher Aufenthalt im Inland

  • rewis.io

    Kindergeldanspruch eines in Polen wohnenden und im Inland arbeitenden Bauarbeiters - Gewöhnlicher Aufenthalt im Inland

  • ra.de
  • rewis.io

    Kindergeldanspruch eines in Polen wohnenden und im Inland arbeitenden Bauarbeiters - Gewöhnlicher Aufenthalt im Inland

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kindergeldanspruch polnischer Staatsangehöriger bei Vollzeitbeschäftigung und gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland

  • datenbank.nwb.de

    Anspruch auf Kindergeld eines in Polen wohnenden und in Deutschland arbeitenden Bauarbeiters; gewöhnlicher Aufenthalt nach § 9 Satz 2 AO im Inland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2011, 1324
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 25.05.1988 - I R 225/82

    Entscheidung des Tatrichters - Freie Überzeugung - Feststellung maßgeblicher

    Auszug aus BFH, 07.04.2011 - III R 89/08
    Wenn dies zutrifft und er an seinen Arbeitstagen im Inland übernachtet hat, wären die Voraussetzungen eines gewöhnlichen Aufenthaltes im Inland nach § 9 Satz 2 AO erfüllt (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 25. Mai 1988 I R 225/82, BFHE 154, 7, BStBl II 1988, 944; Musil in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 9 AO Rz 36; Kruse in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 9 AO Rz 11).
  • EuGH, 20.05.2008 - C-352/06

    Bosmann - Soziale Sicherheit - Familienbeihilfen - Aussetzung des

    Auszug aus BFH, 07.04.2011 - III R 89/08
    Die Art. 13 ff. der VO Nr. 1408/71 bezwecken damit, dass die Betroffenen grundsätzlich nur dem System der sozialen Sicherheit eines einzigen Mitgliedstaats unterliegen, um eine Kumulierung anwendbarer Rechtsvorschriften und der sich daraus möglicherweise ergebenden Schwierigkeiten zu vermeiden (Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 20. Mai 2008 C-352/06, Bosmann, Slg. 2008, I-3827 Rz 16; vom 14. Oktober 2010 C-16/09, Schwemmer, Amtsblatt der Europäischen Union 2010, Nr. C 346, 8 Rz 40).
  • EuGH, 14.10.2010 - C-16/09

    Schwemmer - Soziale Sicherheit - Verordnungen (EWG) Nrn. 1408/71 und 574/72 -

    Auszug aus BFH, 07.04.2011 - III R 89/08
    Die Art. 13 ff. der VO Nr. 1408/71 bezwecken damit, dass die Betroffenen grundsätzlich nur dem System der sozialen Sicherheit eines einzigen Mitgliedstaats unterliegen, um eine Kumulierung anwendbarer Rechtsvorschriften und der sich daraus möglicherweise ergebenden Schwierigkeiten zu vermeiden (Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 20. Mai 2008 C-352/06, Bosmann, Slg. 2008, I-3827 Rz 16; vom 14. Oktober 2010 C-16/09, Schwemmer, Amtsblatt der Europäischen Union 2010, Nr. C 346, 8 Rz 40).
  • BFH, 08.05.2014 - III R 21/12

    Kindergeld - Wohnsitz einer natürlichen Person i. S. des § 62 Abs. 1 Nr. 1 EStG

    Dabei hat derjenige, der mehr als sechs Monate zusammenhängend im Inland arbeitet und seinen Inlandsaufenthalt jeweils nur kurzfristig für Heimfahrten nach Polen unterbricht, seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland (vgl. Senatsurteil vom 7. April 2011 III R 89/08, BFH/NV 2011, 1324).
  • BFH, 20.03.2013 - XI R 37/11

    Kein Kindergeldanspruch aus den Vorschriften des Titels II der VO Nr. 1408/71 -

    Die in der Entscheidung des Bundesfinanzhofs --BFH-- (Urteil vom 7. April 2011 III R 89/08, BFH/NV 2011, 1324) dargestellten Gründe träfen auch auf den vorliegenden Streitfall zu.

    a) Ohne Erfolg wendet der Kläger ein, die in der Entscheidung des BFH (Urteil vom 7. April 2011 III R 89/08, BFH/NV 2011, 1324) dargestellten Gründe träfen auch auf ihn zu.

    Wenn dies zutrifft und er an seinen Arbeitstagen im Inland übernachtet hat, wären die Voraussetzungen eines gewöhnlichen Aufenthaltes im Inland nach § 9 Satz 2 AO erfüllt (BFH-Urteil in BFH/NV 2011, 1324, Rz 13 f.).

  • FG Hamburg, 12.04.2016 - 6 K 138/15

    Kindergeld: Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland - Keine

    Seinen gewöhnlichen Aufenthalt i. S. des § 9 AO hat derjenige, der mehr als sechs Monate zusammenhängend im Inland arbeitet und seinen Inlandsaufenthalt jeweils nur kurzfristig für Heimfahrten nach Polen unterbricht, seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat (BFH-Urteil vom 7. April 2011 III R 89/08, BFH/NV 2011, 1324).
  • FG Thüringen, 13.07.2012 - 3 K 1158/10

    Ein vollzeitbeschäftigter sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer, der keinen

    Die Bevollmächtigten des Klägers verträten vor dem Bundesfinanzhof das vergleichbare Revisionsverfahren eines oberschlesischen Pendlers, BFH, III R 89/08.

    Im Fall des BFH (Urteil v. 07.04.2011 - III R 89/08) habe das Finanzgericht Rheinland-Pfalz einem oberschlesischen Kläger mit Urteil vom 16. Januar 2008, Az. 1 K 1176/07, das Kindergeld versagt.

    Wechselnde Unterkünfte in verschiedenen Wohnungen oder in Wohncontainern auf unterschiedlichen Baustellen würden auch dann ausreichen, wenn der Kläger dabei zwischen mehreren Bundesländern gewechselt haben sollte (vgl. Kruse in Tipke/Kruse,-a.a.O., § 9 AO Rz 5; BFH, Urt. v. 7. April 2011 - III R 89/08).

    Insoweit ist der vorliegende Streitfall auch mit dem Sachverhalt, der dem vom Kläger angegebenen BFH-Urteil vom 07.04.2011 III R 89/08, BFH/NV 2011, 1324 zugrunde liegt, nicht vergleichbar.

  • BFH, 08.05.2013 - III B 140/12

    Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz und einer Verletzung der

    Zum anderen hat der Kläger auch aus dem darüber hinaus angeführten Urteil des erkennenden Senats (vom 7. April 2011 III R 89/08, BFH/NV 2011, 1324) keinen von der angegriffenen FG-Entscheidung abweichenden Rechtssatz herausgearbeitet.

    In dem vom Kläger benannten Senatsurteil in BFH/NV 2011, 1324 spielte die Frage, ob polnische Staatsangehörige, die sich als Arbeitnehmer im Inland aufhalten, bereits im Zeitraum von Mai 2004 bis einschließlich April 2011 als freizügigkeitsberechtigte Ausländer anzusehen sind, schon deshalb keine Rolle, weil der Kläger in dem dort entschiedenen Fall auch die deutsche Staatsangehörigkeit besaß.

  • BFH, 20.03.2014 - V R 45/11

    Kindergeld für einen aus Polen nach Deutschland entsandten Saisonarbeitnehmer

    Im Zusammenhang mit einem gewöhnlichen Aufenthalt i.S. des § 9 Satz 1 AO im Inland weist der Senat darauf hin, dass das FG den Sachverhalt insbesondere unter dem Gesichtspunkt des zeitlich zusammenhängenden Aufenthalts von mehr als sechs Monaten zu prüfen haben wird (§ 9 Satz 2 AO; vgl. hierzu z.B. BFH-Urteile vom 22. Juni 2011 I R 26/10, BFH/NV 2011, 2001, unter II.1.b, und vom 7. April 2011 III R 89/08, BFH/NV 2011, 1324, unter II.2.).
  • FG Düsseldorf, 13.07.2011 - 15 K 1011/09

    Kindergeldanspruch eines polnischen Saisonarbeiters: Unbeschränkte

    Die Art. 13 ff. der VO Nr. 1408/71 bezwecken damit, dass die Betroffenen grundsätzlich nur dem System der sozialen Sicherheit eines einzigen Mitgliedstaats unterliegen, um eine Kumulierung anwendbarer Rechtsvorschriften und der sich daraus möglicherweise ergebenden Schwierigkeiten zu vermeiden (Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 20. Mai 2008 C-352/06, Bosmann, Slg. 2008, I-3827 Rz 16; vom 14. Oktober 2010 C-16/09, Schwemmer, Amtsblatt der Europäischen Union 2010, Nr. C 346, 8 Rz 40; Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 7. April 2011 III R 89/08, juris).
  • FG Düsseldorf, 13.07.2011 - 15 K 1899/10

    In den Niederlanden nichtselbständig tätiger hat keinen Anspruch auf deutsches

    Die Art. 13 ff. der VO Nr. 1408/71 bezwecken damit, dass die Betroffenen grundsätzlich nur dem System der sozialen Sicherheit eines einzigen Mitgliedstaats unterliegen, um eine Kumulierung anwendbarer Rechtsvorschriften und der sich daraus möglicherweise ergebenden Schwierigkeiten zu vermeiden (Urteile des Europäischen Gerichtshofs -EuGH- vom 20. Mai 2008, C - 352/06, Bosmann, Höchstrichterliche Rechtsprechung -HFR- 2008, 877; vom 14. Oktober 2010 C-16/09, Schwemmer, Amtsblatt der Europäischen Union 2010, Nr. C 346, 8 Rz. 40; des BFH vom 7. April 2011 III R 89/08, juris).
  • FG Düsseldorf, 13.07.2011 - 15 K 1404/08

    Notwendigkeit des Bestehens einer unbeschränkten einkommensteuerrechtlichen

    Die Art. 13 ff. der VO Nr. 1408/71 bezwecken damit, dass die Betroffenen grundsätzlich nur dem System der sozialen Sicherheit eines einzigen Mitgliedstaats unterliegen, um eine Kumulierung anwendbarer Rechtsvorschriften und der sich daraus möglicherweise ergebenden Schwierigkeiten zu vermeiden (Urteile des Europäischen Gerichtshofs -EuGH- vom 20. Mai 2008, C - 352/06, Bosmann, Höchstrichterliche Rechtsprechung -HFR- 2008, 877; vom 14. Oktober 2010 C-16/09, Schwemmer, Amtsblatt der Europäischen Union 2010, Nr. C 346, 8 Rz. 40; des BFH vom 7. April 2011 III R 89/08, juris).
  • FG Düsseldorf, 13.07.2011 - 15 K 2319/09

    Anspruch eines gewerbetreibenden polnischen Staatsangehörigen ohne

    Die Art. 13 ff. der VO Nr. 1408/71 bezwecken damit, dass die Betroffenen grundsätzlich nur dem System der sozialen Sicherheit eines einzigen Mitgliedstaats unterliegen, um eine Kumulierung anwendbarer Rechtsvorschriften und der sich daraus möglicherweise ergebenden Schwierigkeiten zu vermeiden (Urteile des Europäischen Gerichtshofs -EuGH- vom 20. Mai 2008, C - 352/06, Bosmann, Höchstrichterliche Rechtsprechung -HFR- 2008, 877; vom 14. Oktober 2010 C-16/09, Schwemmer, Amtsblatt der Europäischen Union 2010, Nr. C 346, 8 Rz. 40; des BFH vom 7. April 2011 III R 89/08, juris).
  • FG Düsseldorf, 13.07.2011 - 15 K 2520/10

    Kindergeldanspruch eines entsandten polnischen Arbeitnehmers - Anwendbarkeit der

  • FG Rheinland-Pfalz, 24.10.2011 - 1 K 2213/08

    Kindergeld für in Polen lebende Kinder

  • FG Düsseldorf, 13.07.2011 - 15 K 1821/08

    Kindergeld eines polnischen Saisonarbeitnehmers für seine in Polen lebenden

  • FG Düsseldorf, 13.07.2011 - 15 K 2727/10

    Kindergeldanspruch einer in Polen SV-pflichtige polnischen Grenzgängerin für ihre

  • FG Düsseldorf, 13.05.2013 - 15 K 2892/12

    Gewährung von Kindergeld für ein im EU-Ausland (hier: Polen) bei der Kindesmutter

  • FG Düsseldorf, 13.07.2011 - 15 K 88/09

    Anspruch auf deutsches Kindergeld bei Pflichtversicherung über einen Ehemann in

  • FG Düsseldorf, 13.07.2011 - 15 K 4669/07

    Anspruch von polnischen Staatsangehörigen auf Kindergeld bei Leben der Kinder in

  • FG Düsseldorf, 13.07.2011 - 15 K 708/08

    Kindergeldanspruch eines in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen polnischen

  • FG Bremen, 24.04.2020 - 2 K 148/18

    Kindergeldanspruch für mit der Kindsmutter in Polen lebende Kinder - Wohnsitz und

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