Rechtsprechung
BFH, 14.04.2011 - X B 104/10 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
Gewinnrealisierung bei Ansprüchen, deren Erwerb vom Nichteintritt eines bestimmten Ereignisses bis zum Bilanzstichtag abhängig ist - Aktivierung von Ansprüchen der Inhaber von Urheberrechten gegen die GEMA - Fehlende Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage
- IWW
- openjur.de
Gewinnrealisierung bei Ansprüchen, deren Erwerb vom Nichteintritt eines bestimmten Ereignisses bis zum Bilanzstichtag abhängig ist; Aktivierung von Ansprüchen der Inhaber von Urheberrechten gegen die GEMA; Fehlende Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage
- Bundesfinanzhof
EStG § 5 Abs 1 S 1, HGB § 252 Abs 1 Nr 4, FGO § 115 Abs 2 Nr 1
Gewinnrealisierung bei Ansprüchen, deren Erwerb vom Nichteintritt eines bestimmten Ereignisses bis zum Bilanzstichtag abhängig ist - Aktivierung von Ansprüchen der Inhaber von Urheberrechten gegen die GEMA - Fehlende Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage - Bundesfinanzhof
Gewinnrealisierung bei Ansprüchen, deren Erwerb vom Nichteintritt eines bestimmten Ereignisses bis zum Bilanzstichtag abhängig ist - Aktivierung von Ansprüchen der Inhaber von Urheberrechten gegen die GEMA - Fehlende Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 5 Abs 1 S 1 EStG 1997, § 252 Abs 1 Nr 4 HGB, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO
Gewinnrealisierung bei Ansprüchen, deren Erwerb vom Nichteintritt eines bestimmten Ereignisses bis zum Bilanzstichtag abhängig ist - Aktivierung von Ansprüchen der Inhaber von Urheberrechten gegen die GEMA - Fehlende Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage - Betriebs-Berater
Gewinnrealisierung bei Ansprüchen, deren Erwerb vom Nichteintritt eines bestimmten Ereignisses bis zum Bilanzstichtag abhängig ist
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 5 Abs. 1 S. 1; HGB § 252 Abs. 1 Nr. 4
Zeitpunkt der Aktivierung von Forderungen eines Versicherungsmakler gegen eine Versicherungsgesellschaft auf Zahlung von Rückprämien bei günstigem Schadensverlauf - datenbank.nwb.de
Gewinnrealisierung bei Ansprüchen, die erst nach dem Bilanzstichtag abgerechnet werden können und fällig werden; Aktivierung von Ansprüchen der Inhaber von Urheberrechten gegen die GEMA
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Zeitpunkt der Aktivierung von Forderungen
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 11.05.2010 - 5 K 922/08
- BFH, 14.04.2011 - X B 104/10
Papierfundstellen
- BFH/NV 2011, 1343
Wird zitiert von ... (13)
- BFH, 09.10.2013 - I R 15/12
Auslegung von Provisionsabreden - Grenzen der Bindung an Feststellung des FG
Auf die Fälligkeit des Anspruchs kommt es nicht an (Senatsurteil vom 3. August 2005 I R 94/03, BFHE 210, 398, BStBl II 2006, 20; BFH-Beschluss vom 14. April 2011 X B 104/10, BFH/NV 2011, 1343). - BFH, 31.08.2011 - X R 19/10
Zeitpunkt der Aktivierung zuvor vom FA bestrittener Steuererstattungsansprüche …
Im Übrigen setzt eine Gewinnrealisierung nach ständiger Rechtsprechung nicht voraus, dass bereits am Bilanzstichtag über den Anspruch --zahlenmäßig-- abgerechnet worden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 14. April 2011 X B 104/10, BFH/NV 2011, 1343, mit zahlreichen weiteren Nachweisen). - FG Münster, 28.04.2016 - 9 K 843/14
Entstehen einer körperschaftsteuerlichen Gewinnrealisierung durch …
Auf die Fälligkeit des Anspruchs kommt es nicht an (BFH-Urteile vom 3.8.2005 I R 94/03, BFHE 210, 398, BStBl II 2006, 20; BFH-Beschluss vom 14.4.2011 X B 104/10, BFH/NV 2011, 1343).
- BFH, 25.04.2017 - III B 51/16
Altersentlastungsbetrag für Kapitalerträge
Denn sie ist offensichtlich so zu beantworten, wie es das FG getan hat; die Rechtslage ist mithin eindeutig (vgl. BFH-Beschlüsse vom 21. September 2009 VI B 31/09, BFHE 226, 329, BStBl II 2011, 382, und vom 14. April 2011 X B 104/10, BFH/NV 2011, 1343, Rz 6;… vom 5. Dezember 2016 X B 91/16, BFH/NV 2017, 287). - FG Niedersachsen, 12.01.2016 - 13 K 12/15
Einkommensteuerliche Aktivierung von im wirtschaftlichen Zusammenhang mit am …
Ohne Bedeutung für die Gewinnrealisierung ist, ob am Bilanzstichtag die Rechnung bereits erteilt worden ist, ob die geltend gemachten Ansprüche noch abgerechnet werden müssen oder ob die Forderung erst nach dem Bilanzstichtag fällig wird (BFH-Urteil vom 3. August 2005 I R 94/03, BStBl II 2006, 20;… BFH-Urteil vom 17. März 2010 X R 28/08, BFH/NV 2010, 2033; BFH-Beschluss vom 14. April 2011 X B 104/10, BFH/NV 2011, 1343). - BFH, 31.05.2017 - X R 29/15
Zur Quantifizierung "künftiger Vorteile" i. S. von § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. c …
Zwar sind Forderungen nach der Rechtsprechung u.a. des erkennenden Senats (Beschluss vom 14. April 2011 X B 104/10, BFH/NV 2011, 1343, unter b aa, m.w.N.) bereits dann in der Steuerbilanz auszuweisen, wenn die für ihre Entstehung wesentlichen wirtschaftlichen Ursachen im abgelaufenen Geschäftsjahr gesetzt worden sind und der Kaufmann mit der künftigen rechtlichen Entstehung des Anspruchs fest rechnen kann.Dabei ist es für die Gewinnrealisierung im Grundsatz ohne Belang, ob am Bilanzstichtag bereits die Rechnung erteilt worden ist, die geltend gemachten Ansprüche noch abgerechnet werden müssen oder ob der Fälligkeitszeitpunkt erst nach dem Bilanzstichtag liegt (Senatsbeschluss in BFH/NV 2011, 1343, unter b aa).
- BFH, 05.02.2018 - X B 161/17
Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrags bei Nichtinvestition
An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es insbesondere dann, wenn die in der Beschwerdebegründung aufgeworfene Rechtsfrage offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das FG getan hat, die Rechtslage also eindeutig ist (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. September 2009 VI B 31/09, BFHE 226, 329, BStBl II 2011, 382, und vom 14. April 2011 X B 104/10, BFH/NV 2011, 1343, unter b). - BFH, 01.10.2015 - X B 71/15
Betriebsaufgabe nicht bereits durch Stellung des Insolvenzantrags - …
An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es insbesondere dann, wenn die Rechtsfrage offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das FG getan hat, die Rechtslage also eindeutig ist (BFH-Beschlüsse vom 21. September 2009 VI B 31/09, BFHE 226, 329, BStBl II 2011, 382, und vom 14. April 2011 X B 104/10, BFH/NV 2011, 1343, unter b). - FG München, 16.01.2017 - 7 K 337/15
Versteuerung der Provisionen eines Versicherungsvertreters
Auf die Fälligkeit des Anspruchs kommt es nicht an (BFH-Urteil vom 3. August 2005 I R 94/03, BStBl II 2006, 20; BFH-Beschluss vom 14. April 2011 X B 104/10, BFH/NV 2011, 1343). - BFH, 05.12.2016 - X B 91/16
Steuerbarkeit einer Hinterbliebenenrente trotz abstrakter …
An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es insbesondere dann, wenn die Rechtsfrage offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das FG getan hat, die Rechtslage also eindeutig ist (BFH-Beschlüsse vom 21. September 2009 VI B 31/09, BFHE 226, 329, BStBl II 2011, 382, und vom 14. April 2011 X B 104/10, BFH/NV 2011, 1343, unter b). - BFH, 26.10.2011 - X B 230/10
Umqualifizierung der Einkünfte aus einer vermögensverwaltenden …
- BFH, 24.03.2015 - X B 4/15
Keine sachliche Unbilligkeit bei fehlender einkommensteuerlicher Auswirkung von …
- FG München, 04.02.2014 - 12 K 1340/11
Keine passive Rechnungsabgrenzung eines Anspruchs auf eine Verkaufsgarantie bei …