Rechtsprechung
   BFH, 14.04.2011 - X B 112/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,17457
BFH, 14.04.2011 - X B 112/10 (https://dejure.org/2011,17457)
BFH, Entscheidung vom 14.04.2011 - X B 112/10 (https://dejure.org/2011,17457)
BFH, Entscheidung vom 14. April 2011 - X B 112/10 (https://dejure.org/2011,17457)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,17457) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Anforderungen an Anschriftenermittlungen vor einer öffentlichen Zustellung - Sachaufklärung des FG von Amts wegen

  • openjur.de

    Anforderungen an Anschriftenermittlungen vor einer öffentlichen Zustellung; Sachaufklärung des FG von Amts wegen

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 6, FGO § 76 Abs 1 S 1, FGO § 116 Abs 6, VwZG § 10 Abs 1 S 1 Nr 1
    Anforderungen an Anschriftenermittlungen vor einer öffentlichen Zustellung - Sachaufklärung des FG von Amts wegen

  • Bundesfinanzhof

    Anforderungen an Anschriftenermittlungen vor einer öffentlichen Zustellung - Sachaufklärung des FG von Amts wegen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 6 FGO, § 76 Abs 1 S 1 FGO, § 116 Abs 6 FGO, § 10 Abs 1 S 1 Nr 1 VwZG
    Anforderungen an Anschriftenermittlungen vor einer öffentlichen Zustellung - Sachaufklärung des FG von Amts wegen

  • rewis.io

    Anforderungen an Anschriftenermittlungen vor einer öffentlichen Zustellung - Sachaufklärung des FG von Amts wegen

  • ra.de
  • rewis.io

    Anforderungen an Anschriftenermittlungen vor einer öffentlichen Zustellung - Sachaufklärung des FG von Amts wegen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 76 Abs. 1 S. 1; VwZG § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    Umfang der Ermittlungspflicht des Finanzgerichts i.R.d. Zustellung bei einfacher Ermittlungsmöglichkeit der Adresse des Steuerpflichtigen

  • datenbank.nwb.de

    Pflicht des FG zur Sachverhaltsaufklärung; Zulässigkeit einer öffentlichen Zustellung; Pflicht der Behörde zur Vornahme von Wohnsitzermittlungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2011, 1376
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 15.01.1991 - VII R 86/89

    Zulässigkeit einer Entscheidung über die Rechtmäßigkeit eines wirksamen

    Auszug aus BFH, 14.04.2011 - X B 112/10
    Im Hinblick darauf, dass die öffentliche Zustellung in Fällen eines unbekannten Aufenthaltsorts des Empfängers (§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes) erst als "letztes Mittel" zulässig ist, wenn alle Möglichkeiten erschöpft sind, das Schriftstück dem Empfänger in anderer Weise zu übermitteln (vgl. Senatsurteil vom 9. Dezember 2009 X R 54/06, BFHE 228, 111, BStBl II 2010, 732, unter II.2.a aa, m.w.N.), sind auch über die routinemäßigen Anfragen bei der Meldebehörde hinaus weitere Nachforschungen bei anderen Einrichtungen oder Personen anzustellen, wenn die konkrete Sachverhaltsgestaltung dies nahelegt (BFH-Urteil vom 15. Januar 1991 VII R 86/89, BFH/NV 1992, 81).
  • BFH, 13.01.2005 - V R 44/03

    Öffentliche Zustellung

    Auszug aus BFH, 14.04.2011 - X B 112/10
    Das FG hat sich hierfür auf das BFH-Urteil vom 13. Januar 2005 V R 44/03 (BFH/NV 2005, 998) berufen.
  • BFH, 15.04.1996 - VI R 98/95

    Zurückverweisung an Vollsenat oder Einzelrichter

    Auszug aus BFH, 14.04.2011 - X B 112/10
    Dabei macht der Senat von der Möglichkeit einer Zurückverweisung des vom FG dem Einzelrichter übertragenen Rechtsstreits an den Vollsenat Gebrauch (vgl. zu § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 FGO BFH-Urteile vom 15. April 1996 VI R 98/95, BFHE 180, 509, BStBl II 1996, 478, unter 3., und vom 30. November 2010 VIII R 19/07, BFH/NV 2011, 449, unter II.4.).
  • BFH, 30.11.2010 - VIII R 19/07

    Zurückverweisung wegen nicht tragender tatsächlicher Feststellungen des FG -

    Auszug aus BFH, 14.04.2011 - X B 112/10
    Dabei macht der Senat von der Möglichkeit einer Zurückverweisung des vom FG dem Einzelrichter übertragenen Rechtsstreits an den Vollsenat Gebrauch (vgl. zu § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 FGO BFH-Urteile vom 15. April 1996 VI R 98/95, BFHE 180, 509, BStBl II 1996, 478, unter 3., und vom 30. November 2010 VIII R 19/07, BFH/NV 2011, 449, unter II.4.).
  • BFH, 09.12.2009 - X R 54/06

    Ermittlungspflichten des FA vor einer öffentlichen Zustellung wegen "unbekannten

    Auszug aus BFH, 14.04.2011 - X B 112/10
    Im Hinblick darauf, dass die öffentliche Zustellung in Fällen eines unbekannten Aufenthaltsorts des Empfängers (§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes) erst als "letztes Mittel" zulässig ist, wenn alle Möglichkeiten erschöpft sind, das Schriftstück dem Empfänger in anderer Weise zu übermitteln (vgl. Senatsurteil vom 9. Dezember 2009 X R 54/06, BFHE 228, 111, BStBl II 2010, 732, unter II.2.a aa, m.w.N.), sind auch über die routinemäßigen Anfragen bei der Meldebehörde hinaus weitere Nachforschungen bei anderen Einrichtungen oder Personen anzustellen, wenn die konkrete Sachverhaltsgestaltung dies nahelegt (BFH-Urteil vom 15. Januar 1991 VII R 86/89, BFH/NV 1992, 81).
  • BFH, 19.12.2005 - VI R 82/04

    Häusliches Arbeitszimmer - Vermietung an Arbeitgeber

    Auszug aus BFH, 14.04.2011 - X B 112/10
    In einem solchen Fall muss das FG den aufgeworfenen Zweifeln von Amts wegen nachgehen, ohne dass es eines förmlichen Beweisantritts des nicht darlegungsbelasteten Beteiligten bedarf (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Dezember 2005 VI R 82/04, BFH/NV 2006, 1076, unter II.2.b).
  • BFH, 12.02.2015 - IV R 48/11

    Einkünftefeststellung für atypisch stille Gesellschaft als Grundlagenbescheid der

    Der Senat macht von seiner Möglichkeit Gebrauch, das nach § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 FGO zurückzuverweisende Verfahren auf den zuständigen Vollsenat des FG zu übertragen (vgl. BFH-Urteile vom 15. April 1996 VI R 98/95, BFHE 180, 509, BStBl II 1996, 478; vom 30. November 2010 VIII R 19/07, BFH/NV 2011, 449, sowie BFH-Beschluss vom 14. April 2011 X B 112/10, BFH/NV 2011, 1376).
  • BFH, 14.03.2017 - X S 18/16

    Öffentliche Zustellung - Darlegung eines Verfahrensmangels - Verletzung des

    Die Behörde genügt ihrer Prüfungspflicht in aller Regel, wenn sie versucht, die Anschrift des Adressaten durch das Einwohnermeldeamt oder die Polizei zu ermitteln, es sei denn, die konkrete Sachverhaltsgestaltung legte weitere Nachforschungen bei anderen Einrichtungen oder Personen nahe, etwa eine Erkundigung bei einem Bevollmächtigten (vgl. BFH-Urteile vom 15. Januar 1991 VII R 86/89, BFH/NV 1992, 81, unter II.; in BFH/NV 2005, 998, unter II.2.a bb, m.w.N.; Senatsbeschluss vom 14. April 2011 X B 112/10, BFH/NV 2011, 1376).
  • FG Hessen, 24.03.2015 - 4 K 556/12

    § 63 AktG, § 8 Abs.3 S.2 KStG, § 171 Abs.11 AO, § 10 Abs.1 VwZG

    Zusätzlich zu den in § 10 VwZG genannten Voraussetzungen ist die Zustellung gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1 VwZG wegen der im Regelfall bloßen Fiktion der Bekanntgabe nur als ultima ratio nach Ausschöpfen aller notwendigen Ermittlungsmaßnahmen zulässig (vgl. BFH-Beschluss vom 14.04.2011 X B 112/10, BFH/NV 2011, 1376 mit Nachweisen).
  • VG Münster, 15.11.2023 - 3 L 681/23
    vgl. BFH, Beschluss vom 14. April 2011 - X B 112/10 -, juris, Rn. 15.
  • BFH, 25.02.2016 - X S 23/15

    Trotz gegebener Verfahrensmängel keine PKH-Gewährung für eine

    Sie ist nur zu rechtfertigen, wenn eine andere Form der Zustellung nicht oder nur schwer durchführbar ist (BVerfG-Beschluss vom 26. Oktober 1987  1 BvR 198/87, Neue Juristische Wochenschrift 1988, 2361; Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19. Dezember 2001 VIII ZR 282/00, BGHZ 149, 311, unter II.1.; Senatsbeschluss vom 14. April 2011 X B 112/10, BFH/NV 2011, 1376, unter 1.b).
  • BFH, 16.07.2019 - X B 14/19

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch Unterbleiben notwendiger

    In einem solchen Fall muss das FG den aufgeworfenen Zweifeln von Amts wegen nachgehen, ohne dass es eines förmlichen Beweisantritts des nicht darlegungsbelasteten Beteiligten bedarf (vgl. BFH-Entscheidungen vom 19. Dezember 2005 - VI R 82/04, BFH/NV 2006, 1076, unter II.2.b, und vom 14. April 2011 - X B 112/10, BFH/NV 2011, 1376, Rz 9).
  • FG Köln, 28.03.2012 - 7 K 1719/08

    Wirksamkeit einer öffentlichen Zustellung, Heilung, Verjährung

    Im Hinblick darauf, dass die öffentliche Zustellung erst als "letztes Mittel" zulässig ist, wenn alle Möglichkeiten erschöpft sind, das Schriftstück dem Empfänger in anderer Weise zu übermitteln, sind auch über die routinemäßigen Anfragen bei der Meldebehörde hinaus weitere Nachforschungen bei anderen Einrichtungen oder Personen anzustellen, wenn die konkrete Sachverhaltsgestaltung dies nahelegt (vgl. BFH-Beschluss vom 14.04.2011 X B 112/10, BFH/NV 2011, 1376).
  • FG Hessen, 01.11.2011 - 4 V 751/11

    Öffentliche Zustellung an juristische Person: Erfordernis der Meldeamtsabfrage

    102 Die öffentliche Zustellung nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 VwZG ist wegen das Risikos, dass die Bekanntgabe nur fingiert wird und innerhalb der Einspruchsfrist tatsächlich keine Kenntnisnahme erfolgt, nur als ultima ratio nach Ausschöpfen aller notwendigen Ermittlungsmaßnahmen zulässig (vgl. BFH-Beschluss vom 14.04.2011 X B 112/10, BFH/NV 2011, 1376 mit Nachweisen).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.02.2013 - L 12 VE 12/12
    Im Hinblick auf diesen Charakter der öffentlichen Zustellung als "letztes Mittel" sind auch über die routinemäßigen Anfragen bei der Meldebehörde hinaus weitere Nachforschungen bei anderen Einrichtungen oder Personen anzustellen, wenn die konkrete Sachverhaltsgestaltung dies nahelegt (BFH, Beschluss vom 14.4.2011 - X B 112/10 -, juris Rn. 10).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.02.2013 - L 12 VE 11/12
    Im Hinblick auf diesen Charakter der öffentlichen Zustellung als "letztes Mittel" sind auch über die routinemäßigen Anfragen bei der Meldebehörde hinaus weitere Nachforschungen bei anderen Einrichtungen oder Personen anzustellen, wenn die konkrete Sachverhaltsgestaltung dies nahelegt (BFH, Beschluss vom 14.4.2011 - X B 112/10 -, juris Rn. 10).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2018 - 11 S 99.17

    Türkischer Staatsangehöriger; Erwerbsberechtigung; Verkürzung der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht