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   BFH, 09.02.2011 - I B 111/10   

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https://dejure.org/2011,12100
BFH, 09.02.2011 - I B 111/10 (https://dejure.org/2011,12100)
BFH, Entscheidung vom 09.02.2011 - I B 111/10 (https://dejure.org/2011,12100)
BFH, Entscheidung vom 09. Februar 2011 - I B 111/10 (https://dejure.org/2011,12100)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Verdeckte Gewinnausschüttung: Angemessene Gesamtausstattung bei mehreren Geschäftsführern

  • openjur.de

    Verdeckte Gewinnausschüttung: Angemessene Gesamtausstattung bei mehreren Geschäftsführern

  • Bundesfinanzhof

    KStG § 8 Abs 3 S 2, KStG § 8 Abs 3 S 2
    Verdeckte Gewinnausschüttung: Angemessene Gesamtausstattung bei mehreren Geschäftsführern

  • Bundesfinanzhof

    Verdeckte Gewinnausschüttung: Angemessene Gesamtausstattung bei mehreren Geschäftsführern

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 3 S 2 KStG 1996, § 8 Abs 3 S 2 KStG 1999
    Verdeckte Gewinnausschüttung: Angemessene Gesamtausstattung bei mehreren Geschäftsführern

  • IWW
  • rewis.io

    Verdeckte Gewinnausschüttung: Angemessene Gesamtausstattung bei mehreren Geschäftsführern

  • ra.de
  • rewis.io

    Verdeckte Gewinnausschüttung: Angemessene Gesamtausstattung bei mehreren Geschäftsführern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Verdeckte Gewinnausschüttung: Angemessene Gesamtausstattung bei mehreren Geschäftsführern

  • datenbank.nwb.de

    Feststellung der Angemessenheit der Gesamtausstattung bei mehreren Geschäftsführern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Variable Vergütung ohne Gewerbesteuerverkürzung: 75 % zu 25 %

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Verdeckte Gewinnausschüttung
    Fallgruppen
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2011, 1396
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 04.06.2003 - I R 38/02

    Angemessenheit der Geschäftsführerbezüge bei mehreren Geschäftsführern

    Auszug aus BFH, 09.02.2011 - I B 111/10
    Vielmehr ist der angemessene Betrag im Einzelfall zu schätzen, wobei zu berücksichtigen ist, dass regelmäßig eine Bandbreite von Beträgen als angemessen angesehen werden muss (Senatsurteil vom 4. Juni 2003 I R 38/02, BFHE 202, 500, BStBl II 2004, 139; Rengers in Blümich, Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewebesteuergesetz, § 8 KStG Rz 651, m.w.N.).

    bb) Bei Bestellung mehrerer Gesellschafter-Geschäftsführer kann zwar nicht automatisch davon ausgegangen werden, dass nur einer von ihnen ein Geschäftsführergehalt "verdient" und alle anderen nur wie leitende Angestellte entlohnt werden dürfen; das ist höchstrichterlich geklärt (Senatsurteil in BFHE 202, 500, BStBl II 2004, 139).

    Es ist aber ebenfalls geklärt, dass die als (höchstens) angemessen anzusehende Gesamtausstattung sich regelmäßig auf die Gesamtgeschäftsführung bezieht und dass deshalb bei einem Einsatz mehrerer Gesellschafter-Geschäftsführer ein aus einer Gehaltsstrukturuntersuchung abgeleiteter Vergleichswert nicht stets mit der Zahl der Geschäftsführer multipliziert werden darf (Senatsurteil in BFHE 202, 500, BStBl II 2004, 139).

  • BFH, 09.11.2009 - I B 77/09

    NZB: vGA bei Betriebsaufspaltung

    Auszug aus BFH, 09.02.2011 - I B 111/10
    a) Grundsätzliche Bedeutung i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO hat eine Rechtssache, wenn im konkreten Einzelfall eine Rechtsfrage entscheidungserheblich ist, die im Interesse der Allgemeinheit der Klärung bedarf (Senatsbeschluss vom 9. November 2009 I B 77/09, BFH/NV 2010, 472).

    Die Schätzung obliegt im gerichtlichen Verfahren in erster Linie dem FG (Senatsbeschlüsse in BFH/NV 2010, 472; vom 17. Februar 2010 I R 79/08, BFH/NV 2010, 1307), das dabei jede angemessene Methode der Wertfindung verwenden und zur Ermittlung der maßgeblichen Vergleichswerte u.a. auf Gehaltsstrukturuntersuchungen zurückgreifen darf (Senatsurteil vom 10. Juli 2002 I R 37/01, BFHE 199, 536, BStBl II 2003, 418; Rengers in Blümich, a.a.O., § 8 KStG Rz 651, m.w.N.).

  • BFH, 05.08.2010 - IX B 30/10

    Nichtzulassungsbeschwerde: Divergenz; zur Tenorierung als Verfahrensfehler

    Auszug aus BFH, 09.02.2011 - I B 111/10
    Auf eine Entscheidung über einen anders gelagerten Sachverhalt kann eine Revisionszulassung wegen Divergenz aber nicht gestützt werden (BFH-Beschlüsse vom 21. April 2010 IV B 32/09, BFH/NV 2010, 1469; vom 5. August 2010 IX B 30/10, BFH/NV 2010, 2104; Ruban in Gräber, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 115 Rz 53, m.w.N.).
  • BFH, 10.07.2002 - I R 37/01

    VGA bei Gewinntantieme

    Auszug aus BFH, 09.02.2011 - I B 111/10
    Die Schätzung obliegt im gerichtlichen Verfahren in erster Linie dem FG (Senatsbeschlüsse in BFH/NV 2010, 472; vom 17. Februar 2010 I R 79/08, BFH/NV 2010, 1307), das dabei jede angemessene Methode der Wertfindung verwenden und zur Ermittlung der maßgeblichen Vergleichswerte u.a. auf Gehaltsstrukturuntersuchungen zurückgreifen darf (Senatsurteil vom 10. Juli 2002 I R 37/01, BFHE 199, 536, BStBl II 2003, 418; Rengers in Blümich, a.a.O., § 8 KStG Rz 651, m.w.N.).
  • BFH, 21.04.2010 - IV B 32/09

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Divergenz, Rügeverzicht

    Auszug aus BFH, 09.02.2011 - I B 111/10
    Auf eine Entscheidung über einen anders gelagerten Sachverhalt kann eine Revisionszulassung wegen Divergenz aber nicht gestützt werden (BFH-Beschlüsse vom 21. April 2010 IV B 32/09, BFH/NV 2010, 1469; vom 5. August 2010 IX B 30/10, BFH/NV 2010, 2104; Ruban in Gräber, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 115 Rz 53, m.w.N.).
  • BFH, 17.02.2010 - I R 79/08

    Verdeckte Gewinnausschüttung - Prüfung der Angemessenheit einer

    Auszug aus BFH, 09.02.2011 - I B 111/10
    Die Schätzung obliegt im gerichtlichen Verfahren in erster Linie dem FG (Senatsbeschlüsse in BFH/NV 2010, 472; vom 17. Februar 2010 I R 79/08, BFH/NV 2010, 1307), das dabei jede angemessene Methode der Wertfindung verwenden und zur Ermittlung der maßgeblichen Vergleichswerte u.a. auf Gehaltsstrukturuntersuchungen zurückgreifen darf (Senatsurteil vom 10. Juli 2002 I R 37/01, BFHE 199, 536, BStBl II 2003, 418; Rengers in Blümich, a.a.O., § 8 KStG Rz 651, m.w.N.).
  • FG Berlin-Brandenburg, 16.01.2008 - 12 K 8312/04

    Angemessenheit der Geschäftsführervergütung einer GmbH: keine Gewinnabsaugung

    Auszug aus BFH, 09.02.2011 - I B 111/10
    Die Klägerin beruft sich auf ein Urteil des FG Berlin-Brandenburg (vom 16. Januar 2008  12 K 8312/04 B, Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 717), in dem entschieden worden sei, dass bei Bestellung mehrerer Gesellschafter-Geschäftsführer eine im Einzelfall festgestellte angemessene Gesamtvergütung nicht durch die Zahl der Geschäftsführer zu dividieren sei; vielmehr müsse sie zunächst mit der Anzahl der Geschäftsführer multipliziert werden, und erst der so ermittelte Wert sei um einzelfallbezogene Abschläge oder Zuschläge zu korrigieren.
  • FG Münster, 11.12.2012 - 13 K 125/09

    Besondere Grundsätze bei GmbH mit Beirat

    Wo im konkreten Einzelfall die Grenze zwischen (noch) angemessenen und (schon) unangemessenen Gesamtbezügen liegt, obliegt grundsätzlich der Tatsacheninstanz, die dabei jede angemessene Methode der Wertfindung verwenden kann (vgl. u.a. BFH-Beschluss vom 09.02.2011 I B 111/10, BFH/NV 2011, 1396).
  • BFH, 09.10.2013 - I B 100/12

    Verdeckte Gewinnausschüttung: Prüfung der Angemessenheit eines

    Ob die hierauf beruhenden Erwägungen des FG im Einzelfall zu einem inhaltlich zutreffenden Ergebnis geführt haben, kann im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde nicht überprüft werden (Senatsbeschluss vom 9. Februar 2011 I B 111/10, BFH/NV 2011, 1396).
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