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   BFH, 06.07.2011 - VI R 35/10 (NV)   

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https://dejure.org/2011,14909
BFH, 06.07.2011 - VI R 35/10 (NV) (https://dejure.org/2011,14909)
BFH, Entscheidung vom 06.07.2011 - VI R 35/10 (NV) (https://dejure.org/2011,14909)
BFH, Entscheidung vom 06. Juli 2011 - VI R 35/10 (NV) (https://dejure.org/2011,14909)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Freigrenze für arbeitgeberseitig überlassene Gratisaktien - Keine Nachteile durch vergünstigende Norm

  • openjur.de

    Freigrenze für arbeitgeberseitig überlassene Gratisaktien; Keine Nachteile durch vergünstigende Norm

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 8 Abs 2 S 9, EStG § 19a Abs 8, EStG § 19a Abs 1
    Freigrenze für arbeitgeberseitig überlassene Gratisaktien - Keine Nachteile durch vergünstigende Norm

  • Bundesfinanzhof

    Freigrenze für arbeitgeberseitig überlassene Gratisaktien - Keine Nachteile durch vergünstigende Norm

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 S 9 EStG 1997, § 19a Abs 8 EStG 1997, § 19a Abs 1 EStG 1997
    Freigrenze für arbeitgeberseitig überlassene Gratisaktien - Keine Nachteile durch vergünstigende Norm

  • IWW
  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Freigrenze für arbeitgeberseitig überlassene Gratisaktien - Keine Nachteile durch vergünstigende Norm

  • ra.de
  • rewis.io

    Freigrenze für arbeitgeberseitig überlassene Gratisaktien - Keine Nachteile durch vergünstigende Norm

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 8 Abs. 2 S. 9
    Anwendung der Freigrenze nach § 8 Abs. 2 S. 9 EStG auf die arbeitgeberseitige Überlassung von Gratisaktien an Arbeitnehmer

  • datenbank.nwb.de

    Vergünstigungsvorschrift des § 19a Abs. 8 EStG a.F. schränkt den Anwendungsbereich der Vereinfachungsregelung des § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG nicht ein

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Freigrenze für arbeitgeberseitig überlassene Gratisaktien

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Steuerfreie Gratisaktie für Arbeitnehmer

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2011, 1683
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 10.03.2010 - VI R 36/08

    Bewertung unentgeltlich eingeräumter Genussrechte

    Auszug aus BFH, 06.07.2011 - VI R 35/10
    Diese Auffassung hatte der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 10. März 2010 VI R 36/08 (BFH/NV 2010, 1432) in einem vergleichbaren Fall in Bezug auf die Bewertung unentgeltlich eingeräumter Genussrechte herangezogen und ergänzend darauf hingewiesen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Urteil vom 18. Mai 1988 II R 1/85, BFHE 154, 134, BStBl II 1988, 822) eine vergünstigende Norm nicht dazu führen dürfe, dass der Steuerpflichtige ungünstiger behandelt werde, als wenn es diese Vergünstigung nicht gäbe.
  • BFH, 18.05.1988 - II R 1/85

    Zum Abzug von Schulden im wirtschaftlichen Zusammenhang mit einer inländischen

    Auszug aus BFH, 06.07.2011 - VI R 35/10
    Diese Auffassung hatte der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 10. März 2010 VI R 36/08 (BFH/NV 2010, 1432) in einem vergleichbaren Fall in Bezug auf die Bewertung unentgeltlich eingeräumter Genussrechte herangezogen und ergänzend darauf hingewiesen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Urteil vom 18. Mai 1988 II R 1/85, BFHE 154, 134, BStBl II 1988, 822) eine vergünstigende Norm nicht dazu führen dürfe, dass der Steuerpflichtige ungünstiger behandelt werde, als wenn es diese Vergünstigung nicht gäbe.
  • FG München, 21.08.2008 - 15 K 1238/06

    Anwendbarkeit der Freigrenze des § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG auf

    Auszug aus BFH, 06.07.2011 - VI R 35/10
    Zutreffend stützt sich die vorinstanzliche Entscheidung unter Hinweis auf ein Urteil des FG München vom 21. August 2008 15 K 1238/06 (EFG 2008, 1869) auf die Erwägung, dass die Vergünstigungsvorschrift des § 19a Abs. 8 EStG den Anwendungsbereich der Vereinfachungsregelung des § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG nicht einschränke und die Vereinfachungsregelung auch nicht verdränge.
  • FG Düsseldorf, 16.04.2010 - 3 K 4569/07

    Überlassung von Gratisaktien; Freigrenze nach § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG;

    Auszug aus BFH, 06.07.2011 - VI R 35/10
    Das Finanzgericht (FG) entschied aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2010, 1316 veröffentlichten Gründen, dass die unentgeltliche Überlassung der Gratisaktien zwar grundsätzlich einen zum Arbeitslohn gehörenden Vorteil für eine Beschäftigung i.S. des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG darstelle, dass aber der Arbeitslohn in Gestalt der Gratisaktie der Freigrenze des § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG unterliege und insoweit daher kein Lohnsteuerabzug vorzunehmen sei.
  • BFH, 15.01.2015 - VI R 16/12

    Anwendung der §§ 8 Abs. 2 Satz 9, 19a EStG auf den Aktienerwerb im Rahmen von

    Wie der Senat bereits entschieden hat, schränkt die Vergünstigungsvorschrift des § 19a Abs. 1 EStG den Anwendungsbereich des § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG nicht ein (Senatsbeschluss vom 6. Juli 2011 VI R 35/10, BFH/NV 2011, 1683; vgl. auch Senatsurteil vom 10. März 2010 VI R 36/08, BFH/NV 2010, 1432; BTDrucks 13/1686, S. 8).
  • FG Münster, 08.02.2012 - 6 K 1563/08

    Umfang der Steuerbefreiung nach §§ 19a, 8 Abs. 2 S. 9 EStG

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Beschluss vom 06.07.2011 entschieden, dass die Freigrenze für Sachbezüge in § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG nicht von dem Freibetrag des § 19a Abs. 1 EStG außer Kraft gesetzt wird (BFH, Beschluss vom 06.07.2011, VI R 35/10, BFH/NV 2011, 1683).

    Ferner hat der BFH im Beschluss vom 06.07.2011 ausgeführt, dass die Freigrenze für Sachbezüge in § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG neben dem Freibetrag aus § 19a Abs. 1 EStG anwendbar ist, weil ersteres eine Vereinfachungsregel und letzteres eine Steuerbegünstigung ist (VI R 35/10, BFH/NV 2011, 1683).

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