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   BVerfG, 11.10.2010 - 2 BvR 1710/10   

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BVerfG, 11.10.2010 - 2 BvR 1710/10 (https://dejure.org/2010,2124)
BVerfG, Entscheidung vom 11.10.2010 - 2 BvR 1710/10 (https://dejure.org/2010,2124)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Oktober 2010 - 2 BvR 1710/10 (https://dejure.org/2010,2124)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch unzureichende Prüfung im finanzgerichtlichen vorläufigen Rechtsschutzverfahren, ob die Vollziehung von Einkommensteuerbescheiden wegen unbilliger Härte auszusetzen ist (§ 69 Abs 2 S 2 Alt 2 FGO)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 GG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 10d EStG, § 22 Nr 3 EStG
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch unzureichende Prüfung im finanzgerichtlichen vorläufigen Rechtsschutzverfahren, ob die Vollziehung von Einkommensteuerbescheiden wegen unbilliger Härte auszusetzen ist (§ 69 Abs 2 S 2 Alt 2 ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit des Verlustverrechnungsverbots gem. § 23 Abs. 3 S. 8 und 9 Einkommensteuergesetz (EStG); Verlustverrechnungsverbot von als Stillhalter erzielten sonstigen Einkünften mit Verlusten aus Basisgeschäften; Verstoß des Verlustverrechnungsverbots gegen das ...

  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch unzureichende Prüfung im finanzgerichtlichen vorläufigen Rechtsschutzverfahren, ob die Vollziehung von Einkommensteuerbescheiden wegen unbilliger Härte auszusetzen ist (§ 69 Abs 2 S 2 Alt 2 ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch unzureichende Prüfung im finanzgerichtlichen vorläufigen Rechtsschutzverfahren, ob die Vollziehung von Einkommensteuerbescheiden wegen unbilliger Härte auszusetzen ist (§ 69 Abs 2 S 2 Alt 2 ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des Verlustverrechnungsverbots gem. § 23 Abs. 3 S. 8 und 9 Einkommensteuergesetz ( EStG ); Verlustverrechnungsverbot von als Stillhalter erzielte sonstige Einkünfte mit Verlusten aus Basisgeschäften; Verstoß des Verlustverrechnungsverbots gegen das ...

  • datenbank.nwb.de

    Im Verfahren wegen Verlustverrechnungsverbot zwischen Basisgeschäften und Einkünften als Stillhalter ist eine Aussetzung der Vollziehung verfassungsrechtlich geboten

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verlustausgleich zwischen Basisgeschäften und Einkünften als Stillhalter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aussetzung der Vollziehung und das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz

Besprechungen u.ä.

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Beurteilungswandel bei privaten Optionsgeschäften?

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 305
  • DB 2010, 2534
  • BFH/NV 2011, 180
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (23)

  • FG München, 12.08.2009 - 1 V 1193/09

    Besteuerung von Stillhaltergeschäften: Verrechnung der Verluste aus

    Auszug aus BVerfG, 11.10.2010 - 2 BvR 1710/10
    Auf Antrag des Beschwerdeführers gewährte das Finanzgericht München in seinem Beschluss vom 12. August 2009 - 1 V 1193/09 - (EFG 2009, S. 2035 ff.) teilweise Aussetzung der Vollziehung der Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2002 bis 2004 bis einen Monat nach Ergehen einer Einspruchsentscheidung.

    Für eine solche Anordnung besteht auch kein Bedürfnis, da mit der Aufhebung des Beschlusses des Bundesfinanzhofs der dem Beschwerdeführer einstweiligen Rechtsschutz gewährende Beschluss des Finanzgerichts München vom 12. August 2009 - 1 V 1193/09 - wieder wirksam wird (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 28. September 2009 - 1 BvR 1702/09 -, EuGRZ 2009, S. 653 ; Stark, in: Umbach/ Clemens/Dollinger, Bundesverfassungsgerichtsgesetz, Mitarbeiterkommentar, 2. Aufl. 2005, § 95 Rn. 70).

  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus BVerfG, 11.10.2010 - 2 BvR 1710/10
    Die Verfassungsbeschwerde ist insoweit zulässig und - in einer die Entscheidungszuständigkeit der Kammer gemäß § 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG eröffnenden Weise - auch offensichtlich begründet, da der Beschluss des Bundesfinanzhofs den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz verletzt; die für die Beurteilung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen sind durch das Bundesverfassungsgericht bereits geklärt (vgl. BVerfGE 35, 263 ; 35, 382 ; 93, 1 ) (1).

    Hieraus ergeben sich für die Gerichte Anforderungen an die Auslegung und Anwendung der jeweiligen Gesetzesbestimmungen über den Eilrechtsschutz (vgl. BVerfGE 49, 220 ; 77, 275 ; 93, 1 ).

  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

    Auszug aus BVerfG, 11.10.2010 - 2 BvR 1710/10
    Die Verfassungsbeschwerde ist insoweit zulässig und - in einer die Entscheidungszuständigkeit der Kammer gemäß § 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG eröffnenden Weise - auch offensichtlich begründet, da der Beschluss des Bundesfinanzhofs den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz verletzt; die für die Beurteilung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen sind durch das Bundesverfassungsgericht bereits geklärt (vgl. BVerfGE 35, 263 ; 35, 382 ; 93, 1 ) (1).

    Gewährleistet wird nicht nur das formelle Recht, die Gerichte anzurufen, sondern auch die Effektivität des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 35, 263 ; 35, 382 m.w.N.).

  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus BVerfG, 11.10.2010 - 2 BvR 1710/10
    Die Verfassungsbeschwerde ist insoweit zulässig und - in einer die Entscheidungszuständigkeit der Kammer gemäß § 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG eröffnenden Weise - auch offensichtlich begründet, da der Beschluss des Bundesfinanzhofs den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz verletzt; die für die Beurteilung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen sind durch das Bundesverfassungsgericht bereits geklärt (vgl. BVerfGE 35, 263 ; 35, 382 ; 93, 1 ) (1).

    Gewährleistet wird nicht nur das formelle Recht, die Gerichte anzurufen, sondern auch die Effektivität des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 35, 263 ; 35, 382 m.w.N.).

  • BFH, 25.05.2010 - IX B 179/09

    Kein Verlustausgleich zwischen Basisgeschäften und Einkünften als Stillhalter -

    Auszug aus BVerfG, 11.10.2010 - 2 BvR 1710/10
    Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 25. Mai 2010 - IX B 179/09 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes und wird aufgehoben.

    Auf die hiergegen erhobene Beschwerde des Finanzamts hob der Bundesfinanzhof mit Beschluss vom 25. Mai 2010 - IX B 179/09 - (BFH/NV 2010, S. 1627) den Beschluss des Finanzgerichts auf und lehnte den Antrag, die Vollziehung der Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2002 bis 2004 auszusetzen, ab.

  • BVerfG, 28.09.2009 - 1 BvR 1702/09

    Verfassungsbeschwerde im Verfahren "Schächten von Tieren " wegen Versagung von

    Auszug aus BVerfG, 11.10.2010 - 2 BvR 1710/10
    Für eine solche Anordnung besteht auch kein Bedürfnis, da mit der Aufhebung des Beschlusses des Bundesfinanzhofs der dem Beschwerdeführer einstweiligen Rechtsschutz gewährende Beschluss des Finanzgerichts München vom 12. August 2009 - 1 V 1193/09 - wieder wirksam wird (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 28. September 2009 - 1 BvR 1702/09 -, EuGRZ 2009, S. 653 ; Stark, in: Umbach/ Clemens/Dollinger, Bundesverfassungsgerichtsgesetz, Mitarbeiterkommentar, 2. Aufl. 2005, § 95 Rn. 70).
  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 700/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung bei Zweifel über

    Auszug aus BVerfG, 11.10.2010 - 2 BvR 1710/10
    Der Subsidiaritätsgrundsatz soll vor allem sichern, dass durch die umfassende fachgerichtliche Vorprüfung der Beschwerdepunkte dem Bundesverfassungsgericht ein regelmäßig in mehreren Instanzen geprüftes Tatsachenmaterial unterbreitet wird und ihm die Fallanschauung und Rechtsauffassung der Gerichte, insbesondere auch der obersten Bundesgerichte, vermittelt werden; zugleich wird damit der grundgesetzlichen Zuständigkeitsverteilung und Aufgabenzuweisung entsprochen, nach der vorrangig die Fachgerichte Rechtsschutz gegen Verfassungsverletzungen gewähren (vgl. BVerfGE 68, 376 m.w.N.).
  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1859/91

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Vorabentscheidung des BVerfG - VermG

    Auszug aus BVerfG, 11.10.2010 - 2 BvR 1710/10
    Dies ist regelmäßig der Fall, wenn mit der Verfassungsbeschwerde ausschließlich Grundrechtsverletzungen gerügt werden, die sich auf die Hauptsache beziehen (vgl. BVerfGE 86, 15 ).
  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 11.10.2010 - 2 BvR 1710/10
    Dem Beschwerdeführer ist lediglich die Hälfte seiner notwendigen Auslagen zu erstatten, da die Verfassungsbeschwerde nur teilweise Erfolg hat (vgl. BVerfGE 101, 54 ; 101, 331 ; 103, 142 ).
  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 995/95

    Schuldrechtsanpassungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 11.10.2010 - 2 BvR 1710/10
    Dem Beschwerdeführer ist lediglich die Hälfte seiner notwendigen Auslagen zu erstatten, da die Verfassungsbeschwerde nur teilweise Erfolg hat (vgl. BVerfGE 101, 54 ; 101, 331 ; 103, 142 ).
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

  • BFH, 10.02.1984 - III B 40/83

    Vollzugsaussetzung - Investitionshilfegesetz

  • BFH, 15.12.2000 - IX B 128/99

    Überperiodischer Verlustabzug bei Spekulationsgeschäften

  • BVerfG, 27.09.1978 - 1 BvR 361/78

    Zwangsversteigerung III

  • BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84

    Straßenverkehrslärm

  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvR 1324/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

  • BFH, 05.03.1998 - VII B 36/97

    Geschäftsführerhaftung: erforderliche Überwachungsmaßnahmen

  • BFH, 02.11.2004 - XI S 15/04

    Verlust-Feststellungsbescheid; Feststellungsverjährung

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

  • BFH, 19.04.1968 - IV B 3/66

    Statthaftigkeit einer Anschlussbeschwerde im finanzgerichtlichen Verfahren und

  • BFH, 21.12.1967 - V B 26/67

    Aussetzung der Vollziehung - Unbillige Härte - Rechtmäßigkeit des Steuerbescheids

  • BVerfG, 24.04.1974 - 2 BvR 236/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Arrestvollziehung im Strafvollzug

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Rechtsprechung
   BVerfG, 14.10.2010 - 2 BvR 367/07   

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https://dejure.org/2010,6628
BVerfG, 14.10.2010 - 2 BvR 367/07 (https://dejure.org/2010,6628)
BVerfG, Entscheidung vom 14.10.2010 - 2 BvR 367/07 (https://dejure.org/2010,6628)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Oktober 2010 - 2 BvR 367/07 (https://dejure.org/2010,6628)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 14 Abs 1 GG, Art 20 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, § 19 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG, § 22 Nr 1 S 3 Buchst a EStG
    Nichtannahmebeschluss: Keine Grundrechtsverletzung durch Einkommensbesteuerung von NATO-Versorgungsbezügen als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit <§ 19 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG> statt - beschränkt auf ihren Ertragsanteil - als Leibrenten <§ 22 Nr 1 S 3 Buchst a EStG>

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit einer weiteren steuerlichen Erfassung einer Vermögensmehrung nach Leistung der Einkommenssteuer

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Keine Grundrechtsverletzung durch Einkommensbesteuerung von NATO-Versorgungsbezügen als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit <§ 19 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG> statt - beschränkt auf ihren Ertragsanteil - als Leibrenten <§ 22 Nr 1 S 3 Buchst a EStG>

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Keine Grundrechtsverletzung durch Einkommensbesteuerung von NATO-Versorgungsbezügen als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit <§ 19 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG> statt - beschränkt auf ihren Ertragsanteil - als Leibrenten <§ 22 Nr 1 S 3 Buchst a EStG>

  • rechtsportal.de

    Möglichkeit einer weiteren steuerlichen Erfassung einer Vermögensmehrung nach Leistung der Einkommenssteuer

  • datenbank.nwb.de

    Ruhegehaltszahlungen der NATO an ehemalige Bedienstete sind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    NATO-Rente und Tax Adjustment

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2011, 180
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

    Auszug aus BVerfG, 14.10.2010 - 2 BvR 367/07
    Eine "spätere" steuerliche Erfassung einer Vermögensmehrung kommt dagegen in Betracht, wenn die Besteuerung zu einem - möglichen - früheren Zeitpunkt unterblieben ist oder "aufgeschoben" wurde (BVerfGE 105, 73 ).

    Soweit dieses Leitbild tatsächlich trägt, soweit also die Rente tatsächlich während der Erwerbsphase aus versteuerten Beiträgen des Rentenbeziehers finanziert ist (oder mit solchen Beiträgen korreliert), hat die Ertragsanteilsbesteuerung ihre Berechtigung als eine systemkonforme Erfassung von Einkünften (BVerfGE 105, 73 ).

    Das Versorgungssystem der NATO ist vielmehr vergleichbar mit dem der deutschen Beamten, bei dem die Umschichtung von (wirtschaftlichen Beiträgen) der aktiven Beamten zu Versorgungsbezügen der Pensionäre innerhalb des öffentlichen Haushalts stattfindet (vgl. BVerfGE 105, 73 ).

    Diese Auslegung ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerfGE 105, 73 ).

  • BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvR 1772/91

    Zur willkürlichen Auslegung des Zweckentfremdungsverbots im Mietrecht

    Auszug aus BVerfG, 14.10.2010 - 2 BvR 367/07
    b) Eine Willkür in dem Sinne, dass die angegriffene Entscheidung unter keinem Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist (vgl. BVerfGE 86, 59 ), ist nicht erkennbar, so dass auch Art. 3 Abs. 1 GG nicht verletzt ist.
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 14.10.2010 - 2 BvR 367/07
    Die Verfassungsbeschwerde ist nicht gemäß § 93a Abs. 2 BVerfGG zur Entscheidung anzunehmen, weil sie keine grundsätzliche Bedeutung hat und ihre Annahme auch nicht zur Durchsetzung der als verletzt bezeichneten Rechte des Beschwerdeführers angezeigt ist (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 25.09.1992 - 2 BvL 5/91

    Grundfreibetrag

    Auszug aus BVerfG, 14.10.2010 - 2 BvR 367/07
    Dass sich die Besteuerung des Ruhegehalts nach § 19 EStG für den Beschwerdeführer erdrosselnd ausgewirkt hätte (vgl. BVerfGE 87, 153 ; 115, 97 ), ist weder vorgetragen worden noch erkennbar.
  • BVerfG, 03.11.1965 - 2 BvR 246/62

    RVerfassungsmäßigkeit der fachgerichtlichen Auslegung des § 222 Abs. 1 Nr. 3 AO

    Auszug aus BVerfG, 14.10.2010 - 2 BvR 367/07
    Das Bundesverfassungsgericht hat nur zu gewährleisten, dass dabei die Anforderungen des Grundgesetzes eingehalten werden (vgl. BVerfGE 19, 166 ).
  • BFH, 22.11.2006 - X R 29/05

    Ruhegehaltszahlungen an ehemalige NATO-Bedienstete sind Einkünfte aus

    Auszug aus BVerfG, 14.10.2010 - 2 BvR 367/07
    Der Bundesfinanzhof hob mit seinem mit der vorliegenden Verfassungsbeschwerde angegriffenen Urteil vom 22. November 2006 - X R 29/05 - (BStBl II 2007, S. 402 = BFHE 216, 124) das Urteil des Finanzgerichts Köln auf und wies die Klage ab.
  • FG Köln, 04.07.2005 - 4 K 1005/02

    Arbeitslohn, NATO-Personalstatut

    Auszug aus BVerfG, 14.10.2010 - 2 BvR 367/07
    Das Finanzgericht Köln gab der hiergegen von dem Beschwerdeführer erhobenen Klage in seinem Urteil vom 4. Juli 2005 - 4 K 1005/02 - (EFG 2005, S. 1695 ff.) statt.
  • BVerfG, 18.01.2006 - 2 BvR 2194/99

    Halbteilungsgrundsatz

    Auszug aus BVerfG, 14.10.2010 - 2 BvR 367/07
    Dass sich die Besteuerung des Ruhegehalts nach § 19 EStG für den Beschwerdeführer erdrosselnd ausgewirkt hätte (vgl. BVerfGE 87, 153 ; 115, 97 ), ist weder vorgetragen worden noch erkennbar.
  • BVerfG, 30.09.2015 - 2 BvR 1066/10

    Verfassungsbeschwerden gegen das Alterseinkünftegesetz ohne Erfolg

    a) Dabei kann offen bleiben, ob und inwieweit das Rentenstammrecht oder die tatsächlich gezahlten Renten als wiederkehrende Bezüge, soweit sie auf eigenen Beiträgen beruhen, überhaupt durch Art. 14 GG vor dem Zugriff des Steuergesetzgebers geschützt sind (vgl. BVerfGE 93, 121 ; 95, 267 ; 115, 97 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Oktober 2010 - 2 BvR 367/07 -, juris, Rn. 12).

    Dass die Besteuerung nach dem Alterseinkünftegesetz erdrosselnde Wirkung hätte (vgl. BVerfGE 95, 267 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Oktober 2010 - 2 BvR 367/07 -, juris, Rn. 12), ist nicht ersichtlich.

  • BFH, 23.02.2017 - X R 24/15

    Einkommensteuerrechtliche Behandlung der an frühere Bedienstete des Europäischen

    Tragend hierfür war, dass die NATO nicht über eine rechtlich von ihr getrennte Versorgungseinrichtung verfügte, sondern die Altersversorgungsbeiträge lediglich in ihrem Haushalt separierte (vgl. Senatsurteil in BFHE 216, 124, BStBl II 2007, 402; Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen durch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Oktober 2010  2 BvR 367/07, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2011, 88; ebenso Senatsbeschluss vom 27. November 2013 X B 192/12, BFH/NV 2014, 337).
  • FG Hessen, 30.06.2014 - 12 K 682/14

    Steuerliche Einordnung von Ruhegehaltszahlungen

    Das Gericht sieht auch - im Anschluss an den Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 14. Oktober 2010 2 BvR 367/07, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung (HFR) 2011, 86 - keine Grundrechtsverletzung gegeben.

    47 Eine verfassungswidrige Doppelbesteuerung des Ruhegehalts durch Anwendung des § 19 Abs. 1 Nr. 2 EStG läge nur dann vor, wenn die früheren Beiträge des Klägers ("Staff members´contribution") bereits der Einkommensteuer unterlegen hätten (BVerfG in HFR 2011, 88; Finanzgericht -FG - Köln, Urteil vom 15. August 2012 5 K 189/11, Entscheidungen der FG - EFG - 2013, 32).

    Zum anderen scheitert ein Verstoß gegen das Verbot der staatlichen Doppelbesteuerung an dem vom BVerfG in HFR 2011, 88 bereits hervorgehobenen Umstand, dass der Kläger eine Steuerausgleichszahlung ("Tax adjustment") als Kompensation für nationale Steuerverpflichtungen erhält.

  • FG München, 26.03.2015 - 13 K 2758/11

    Besteuerung von Ruhestandszahlungen des Europäischen Patentamts EStG § 19 Abs. 1,

    Maßgeblich für die begehrte vollumfängliche Zuordnung der streitigen Bezüge zu den sonstigen Einkünften in Gestalt wiederkehrender Bezüge i.S.d. § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG (Leibrenten) ist es, dass der Kläger zur Erlangung der Einkünfte eigenes Vermögen eingesetzt hat und somit die Bezüge im Ganzen oder teilweise Erträge aus der Nutzung eigenen Vermögens des Klägers sind (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14.10.2010 2 BvR 367/07, BFH/NV 2011, 180).

    In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass nach der Rechtsprechung des BFH zu den koordinierten Organisationen (z.B. Nordatlantikvertragsorganisation - NATO: BFH-Urteil vom 22.11.2006 X R 29/05, BFHE 216, 124, BStBl II 2007, 402, Verfassungsbeschwerde hiergegen nicht zur Entscheidung angenommen vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14.10.2010 2 BvR 367/10 BFH/NV 2011, 180; BFH-Beschluss vom 27.11.2013 X B 192/12, BFH/NV 2014, 337; Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung - OECD: BFH-Urteil vom 07.02.1990 X R 36/86 BFHE 161, 16, BStBl II 1990, 1062) Altersbezüge, soweit sie auf dem mit Wirkung vom 1. Juli 1974 eingeführten einheitlichen Pensionssystem für in den Ruhestand getretene Bedienstete beruhen, wonach die Ruhegehälter aus dem laufenden Haushalt der einzelnen Organisationen gezahlt werden und nicht auf der Übertragung von vor dieser Zeit angesammelten Guthaben aus Versorgungsfonds stammen, als Ruhegelder i.S.d. § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG zu qualifizieren sind.

  • FG Köln, 15.08.2012 - 5 K 189/11

    Ruhegehaltszahlungen an ehemalige NATO-Bedienstete, "Pension Scheme"

    Unter Hinweis auf eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) unter 2 BvR 367/07 erhoben die Kläger Einsprüche gegen die Einkommensteuerfestsetzungen 2006-2009.

    Dies habe auch das BVerfG in seiner Entscheidung 2 BvR 367/07 vom 14.10.2010 so gesehen.

  • FG Köln, 08.06.2017 - 13 K 3913/12

    Einkommensteuer: NATO-Ruhegehälter sind Versorgungsbezüge

    Die Einsprüche wies der Beklagte mit Einspruchsentscheidungen vom 30. November 2012 unter Verweis auf das BFH-Urteil vom 22. November 2006 X R 29/05 (BFHE 216, 124, BStBl. II 2007, 402) und den dazu ergangenen Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 14. Oktober 2010 2 BvR 367/07 (HFR 2011, 88) als unbegründet zurück.

    Die Besteuerung ist auch nicht willkürlich; sie verletzt zudem weder Art. 14 Abs. 1 GG noch das Sozialstaatsprinzip nach Art. 20 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG-Nichtannahmebeschluss vom 14. Oktober 2010 2 BvR 367/07, HFR 2011, 77).

  • FG Rheinland-Pfalz, 13.04.2016 - 2 K 1613/14

    Steuerliche Behandlung von Pensionszahlungen der NATO

    Das Bundesverfassungsgericht habe mit Beschluss vom 14. Oktober 2010 (2 BvR 367/07) das angefochtene Urteil des Bundesfinanzhofs bestätigt, nicht aber dessen Begründung.

    Damit ist im Ergebnis eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung der Klägerin im Vergleich zu den Beziehern einer Leib- bzw. Altersrente zu verneinen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Oktober 2010, 2 BvR 367/07, HFR 2011, 88).

  • BFH, 27.11.2013 - X B 192/12

    Besteuerung von NATO-Pensionen ist nicht mehr klärungsbedürftig

    Mit ihren Einsprüchen beriefen sich die Kläger auf die seinerzeit anhängige Verfassungsbeschwerde 2 BvR 367/07.
  • FG Berlin-Brandenburg, 20.05.2014 - 15 K 1216/10

    Besteuerung der von den Vereinten Nationen bezogenen Leibrente ab dem

    Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Az 2 BvR 367/07 habe klargestellt, dass die Ertragsanteilsbesteuerung von Renten voraussetze, dass die Rente während der Erwerbsphase aus versteuerten Beiträgen des Rentenbeziehers finanziert worden sei.
  • BFH, 06.06.2019 - X B 89/18

    Besteuerung der Pensionszahlungen an ehemalige Mitarbeiter der Europäischen

    "Ist die interne Steuer, die eine internationale Organisation wie die ESA auf das Einkommen ihrer aktiven Bediensteten erhebt, als steuerliche Vorbelastung des während der aktiven Dienstzeit bezogenen Einkommens anzuerkennen, sodass es im Falle einer Besteuerung der Alterseinkünfte nach § 19 Abs. 2 EStG zu einer verfassungsrechtlichen unzulässigen Doppelbesteuerung (vgl. BVerfG v. 14.10.2010 - 2 BvR 367/07) kommen würde?".
  • VG Bayreuth, 15.03.2022 - B 5 K 20.390

    Zur Frage der Anrechenbarkeit einer Kapitalabfindung, die aufgrund einer

  • FG Münster, 17.05.2023 - 14 K 3421/20

    Einkommensteuer - Ist die Einmalzahlung zur Abgeltung von Versorgungsbezügen der

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Rechtsprechung
   BVerfG, 20.10.2010 - 2 BvR 2064/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,4890
BVerfG, 20.10.2010 - 2 BvR 2064/08 (https://dejure.org/2010,4890)
BVerfG, Entscheidung vom 20.10.2010 - 2 BvR 2064/08 (https://dejure.org/2010,4890)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Oktober 2010 - 2 BvR 2064/08 (https://dejure.org/2010,4890)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 2 S 2 GG, Art 3 Abs 3 GG, Art 6 Abs 1 GG, § 32 Abs 6 EStG, § 33c Abs 1 EStG vom 16.08.2001
    Nichtannahmebeschluss: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen lediglich begrenzte Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten nach § 33c EStG idF vom 16.08.2001

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten i.R.d. Veranlagung zur Einkommenssteuer

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen lediglich begrenzte Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten nach § 33c EStG idF vom 16.08.2001

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen lediglich begrenzte Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten nach § 33c EStG idF vom 16.08.2001

  • rechtsportal.de

    Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten i.R.d. Veranlagung zur Einkommenssteuer

  • datenbank.nwb.de

    Steuerliche Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten für das Jahr 2002

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Begrenzung der steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 2056
  • BFH/NV 2011, 180
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91

    Familienlastenausgleich II

    Auszug aus BVerfG, 20.10.2010 - 2 BvR 2064/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss der Betreuungsbedarf als notwendiger Bestandteil des familiären Existenzminimums (vgl. BVerfGE 82, 60 ; 87, 153 ) einkommensteuerlich stets unbelastet bleiben, ohne dass danach unterschieden werden dürfte, in welcher Weise dieser Bedarf gedeckt wird (vgl. BVerfGE 99, 216 ).

    Es ist nicht ersichtlich, dass der von dem Gesetzgeber im Jahr 2002 gewährte steuerliche Abzugsbetrag bei zusammenlebenden, zusammenveranlagten Eltern mit zwei Kindern in Höhe von insgesamt 7.320 EUR (Summe des Betreuungsfreibetrags nach § 32 Abs. 6 EStG in Höhe von 1.080 EUR je Kind und Elternteil sowie Höchstbetrag der steuerlich zu berücksichtigenden Kinderbetreuungskosten nach § 33c Abs. 2 EStG in Höhe von 1.500 EUR je Kind) bei typisierender Betrachtung nicht ausreichend wäre, um die zwangsläufig notwendigen Kinderbetreuungskosten zu decken (vgl. auch BVerfGE 99, 216 ).

  • BVerfG, 16.03.2005 - 2 BvL 7/00

    Begrenzung der steuerlichen Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten

    Auszug aus BVerfG, 20.10.2010 - 2 BvR 2064/08
    Jedoch ist der Gesetzgeber berechtigt, mit einer sachgerechten Pauschalierung eine Obergrenze festzulegen und damit zu bestimmen, wieweit die dem Grunde nach zwangsläufigen Kinderbetreuungskosten im typischen Fall auch der Höhe nach zwangsläufig sind (vgl. BVerfGE 112, 268 ).
  • BFH, 29.05.2008 - III R 108/07

    Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten für das Jahr 2002 - Anforderung an

    Auszug aus BVerfG, 20.10.2010 - 2 BvR 2064/08
    Die von den Beschwerdeführern gegen das finanzgerichtliche Urteil erhobene Revision wurde vom Bundesfinanzhof mit Urteil vom 29. Mai 2008 - III R 108/07 - (BFH/NV 2008, S. 1822 f.) als unbegründet zurückgewiesen.
  • FG Hamburg, 27.06.2006 - 7 K 119/05

    Berücksichtigung erwerbsbedingter Kinderbetreuungskosten - Verfassungwidrigkeit

    Auszug aus BVerfG, 20.10.2010 - 2 BvR 2064/08
    Das Finanzgericht Hamburg wies mit Urteil vom 27. Juni 2006 - 7 K 119/05 - (EFG 2008, S. 1358 ff.) die Klage der Beschwerdeführer ab, mit der sie die Verfassungswidrigkeit des § 33c EStG insoweit geltend machten, als erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten erst ab einem Betrag in Höhe von 774 EUR je Kind und Elternteil und nur bis zu einem Betrag in Höhe von 1.500 EUR pro Kind steuerlich berücksichtigt werden.
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 20.10.2010 - 2 BvR 2064/08
    Die Verfassungsbeschwerde wird gemäß § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie keine grundsätzliche Bedeutung hat und ihre Annahme auch nicht zur Durchsetzung der als verletzt bezeichneten Rechte der Beschwerdeführer angezeigt ist (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 25.09.1992 - 2 BvL 5/91

    Grundfreibetrag

    Auszug aus BVerfG, 20.10.2010 - 2 BvR 2064/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss der Betreuungsbedarf als notwendiger Bestandteil des familiären Existenzminimums (vgl. BVerfGE 82, 60 ; 87, 153 ) einkommensteuerlich stets unbelastet bleiben, ohne dass danach unterschieden werden dürfte, in welcher Weise dieser Bedarf gedeckt wird (vgl. BVerfGE 99, 216 ).
  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus BVerfG, 20.10.2010 - 2 BvR 2064/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss der Betreuungsbedarf als notwendiger Bestandteil des familiären Existenzminimums (vgl. BVerfGE 82, 60 ; 87, 153 ) einkommensteuerlich stets unbelastet bleiben, ohne dass danach unterschieden werden dürfte, in welcher Weise dieser Bedarf gedeckt wird (vgl. BVerfGE 99, 216 ).
  • BFH, 09.02.2012 - III R 67/09

    Verfassungsmäßigkeit der beschränkten Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten

    Mit einem weiteren Beschluss vom 20. Oktober 2010  2 BvR 2064/08 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2011, 208) hat das BVerfG die Begrenzung der steuerlichen Berücksichtigung erwerbsbedingten Betreuungsaufwands für Kinder nach § 33c EStG i.d.F. des Zweiten Gesetzes zur Familienförderung vom 16. August 2001 (BGBl I 2001, 2074) --EStG a.F.-- für verfassungsgemäß erachtet.

    aa) Der BEA-Freibetrag von 1.080 EUR je Kind und Elternteil deckt sowohl Betreuungsleistungen der Eltern selbst als auch Betreuungsleistungen Dritter ab (BVerfG-Beschluss in HFR 2011, 208; Urteile des Bundesfinanzhofs vom 29. Mai 2008 III R 108/07, BFH/NV 2008, 1822, m.w.N.; vom 23. April 2009 VI R 60/06, BFHE 225, 28, BStBl II 2010, 267).

    Damit ist zugleich ausgesagt, dass nicht nur der Eigenbetreuungsbedarf, sondern auch tatsächlich angefallener Fremdbetreuungsbedarf von der Entlastungswirkung des BEA-Freibetrags erfasst wird und zur Vermeidung einer doppelten Aufwandsberücksichtigung --durch den Freibetrag einerseits und den Abzug gemäß § 4f EStG andererseits-- die Entlastungswirkung beider Regelungen zur Beantwortung der Frage, ob das einfache Recht den realitätsgerechten Abzug erwerbsbedingter Kinderbetreuungskosten sicherstellt, zusammenzurechnen sind (vgl. BVerfG-Beschluss in HFR 2011, 208; gegen die "Anrechnung" des BEA-Freibetrags z.B. Hölzer, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2008, 2145; Jachmann, Finanz-Rundschau 2010, 123).

    Angesichts der Tatsache, dass das BVerfG die weit ungünstigeren Abzugsmöglichkeiten nach § 33c EStG a.F. als verfassungskonform erachtet hat (BVerfG-Beschluss in HFR 2011, 208), spricht nichts dafür, dass die vom Gesetzgeber im Jahr 2006 gewährte steuerliche Entlastung bei typisierender Betrachtung nicht ausreichend wäre, um die notwendigen Kinderbetreuungskosten zu decken.

  • BFH, 05.07.2012 - III R 80/09

    Verfassungsmäßigkeit des Abzugs von Kinderbetreuungskosten

    Mit dem BEA-Freibetrag werden auch Fremdbetreuungskosten abgegolten (BFH-Urteile vom 29. Mai 2008 III R 108/07, BFH/NV 2008, 1822; vom 23. April 2009 VI R 60/06, BFHE 225, 28, BStBl II 2010, 267; BVerfG-Beschluss vom 20. Oktober 2010  2 BvR 2064/08, HFR 2011, 208).
  • BFH, 11.05.2023 - III R 9/22

    Sonderausgabenabzug für Kinderbetreuungskosten gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG -

    Auch in dieser Neufassung der Vorschrift (vgl. zu deren Verfassungsmäßigkeit BVerfG-Beschluss vom 20.10.2010 - 2 BvR 2064/08, HFR 2011, 208) und ebenso in den späteren gesetzlichen Vorschriften zum Abzug von Kinderbetreuungskosten blieb das Kriterium der Haushaltszugehörigkeit als Tatbestandsmerkmal erhalten.
  • FG Sachsen, 19.08.2009 - 2 K 1038/09

    Vollständige Anerkennung von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung und

    Ebenso kommt eine Aussetzung im Hinblick auf das Verfahren des Bundesverfassungsgerichtes unter dem Aktenzeichen 2 BvR 2064/08 nicht in Betracht, da dort die Verfassungsmäßigkeit des § 33c EStG in der für 2002 geltenden Fassung anhängig ist, der jedoch mit Gesetz zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung vom 26. April 2006 (BGBl. I 2006, 1091) mit Wirkung für den hier streitigen Veranlagungszeitraum 2006 aufgehoben wurde.
  • FG Köln, 19.01.2023 - 15 K 268/21

    Abzug von Kinderbetreuungskosten bei der Festsetzung von Einkommenssteuern

    Er ist der Auffassung, das Kriterium der Haushaltszugehörigkeit sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (Verweis auf BVerfG-Beschluss vom 30. September 1992, 1 BvR 626/89) und auch die betragsmäßige Beschränkung der Abziehbarkeit der Aufwendungen sei geklärt (Verweis auf BVerfG-Beschlüsse vom 16. März 2005, 2 BvL 7/00; vom 20. Oktober 2010, 2 BvR 2064/08; vom 7. Mai 2014, 2 BvR 2454/12).
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