Rechtsprechung
BVerfG, 11.10.2010 - 2 BvR 1710/10 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Bundesverfassungsgericht
Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch unzureichende Prüfung im finanzgerichtlichen vorläufigen Rechtsschutzverfahren, ob die Vollziehung von Einkommensteuerbescheiden wegen unbilliger Härte auszusetzen ist (§ 69 Abs 2 S 2 Alt 2 FGO)
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 19 Abs 4 GG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 10d EStG, § 22 Nr 3 EStG
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch unzureichende Prüfung im finanzgerichtlichen vorläufigen Rechtsschutzverfahren, ob die Vollziehung von Einkommensteuerbescheiden wegen unbilliger Härte auszusetzen ist (§ 69 Abs 2 S 2 Alt 2 ... - Wolters Kluwer
Verfassungsmäßigkeit des Verlustverrechnungsverbots gem. § 23 Abs. 3 S. 8 und 9 Einkommensteuergesetz (EStG); Verlustverrechnungsverbot von als Stillhalter erzielten sonstigen Einkünften mit Verlusten aus Basisgeschäften; Verstoß des Verlustverrechnungsverbots gegen das ...
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsmäßigkeit des Verlustverrechnungsverbots gem. § 23 Abs. 3 S. 8 und 9 Einkommensteuergesetz ( EStG ); Verlustverrechnungsverbot von als Stillhalter erzielte sonstige Einkünfte mit Verlusten aus Basisgeschäften; Verstoß des Verlustverrechnungsverbots gegen das ...
- datenbank.nwb.de
Im Verfahren wegen Verlustverrechnungsverbot zwischen Basisgeschäften und Einkünften als Stillhalter ist eine Aussetzung der Vollziehung verfassungsrechtlich geboten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Aussetzung der Vollziehung und das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz
Besprechungen u.ä.
- handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)
Beurteilungswandel bei privaten Optionsgeschäften?
Sonstiges
- Deutscher Bundestag
(Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- FG München, 12.08.2009 - 1 V 1193/09
- BFH, 25.05.2010 - IX B 179/09
- BVerfG, 11.10.2010 - 2 BvR 1710/10
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2011, 305
- DB 2010, 2534
- BFH/NV 2011, 180
Wird zitiert von ... (39)
- FG Hamburg, 31.01.2019 - 2 V 112/18
Aussetzung der Vollziehung: Verfassungsrechtliche Zweifel am Zinssatz von 5,5 % …
An die ernstlichen Zweifel hinsichtlich der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts sind, wenn die Verfassungswidrigkeit von Normen geltend gemacht wird, keine strengeren Anforderungen zu stellen als im Fall der fehlerhaften Rechtsanwendung (BFH-Beschlüsse vom 26. August 2010 I B 49/10, BStBl II 2011, 826; vom 10. Februar 1984 III R 40/83, BStBl II 1984, 454; s. a. BFH-Beschluss vom 25. April 2018 IX B 21/18, BStBl II 2018, 415; BVerfG-Beschluss vom 11. Oktober 2010 2 BvR 1710/10, Rn 23, DStR 2010, 2296).Sie genügen, um bei Abwägung der wechselseitigen Interessen des Steuerpflichtigen und des Fiskus einstweiligen Rechtsschutz zu gewähren (vgl. auch BVerfG-Beschluss vom 11. Oktober 2010 2 BvR 1710/10, Rn 23, DStR 2010, 2296).
- BFH, 18.12.2013 - I B 85/13
Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 4h EStG 2002 n. F. - …
Das genügte ihm, um eine zurückweisende Beschließung durch den BFH aufzuheben (BVerfG, Kammerbeschluss vom 11. Oktober 2010 2 BvR 1710/10, DStR 2010, 2296, dort unter Aufhebung des BFH-Beschlusses vom 25. Mai 2010 IX B 179/09, BFH/NV 2010, 1627). - FG Köln, 19.02.2014 - 13 V 228/14
Vollstreckungsaufschub, Interimsermessen des Finanzgerichts
Dies eröffnet die Möglichkeit innerhalb der verfassungsrechtlichen Vorgaben zur Gewährung effektiven vorläufigen Rechtsschutzes (vgl. dazu BVerfG-Beschlüsse vom 22. September 2009 2 BvR 1305/09, Deutsches Steuerrecht - DStR - 2009, 2146; vom 11. Oktober 2010 2 BvR 1710/10, DStR 2010, 2296; vom 24. Oktober 201 ,1 BvR 1848/11, 1 BvR 2162/11, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 2012, 89) eine vorübergehende, behutsame Rechtskontrolle auszuüben ohne über die Annahme einer Unbilligkeit und die darauf basierende Annahme einer Ermessensreduzierung auf null den Entscheidungsspielraum der Verwaltung unangemessen einzuschränken.
- BFH, 20.10.2016 - VIII R 55/13
Berücksichtigung des Barausgleichs des Stillhalters bei Optionsgeschäften als …
Aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 11. Oktober 2010 2 BvR 1710/10 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2011, 89), mit dem der BFH-Beschluss in BFH/NV 2010, 1627 aufgehoben wurde, folgt nichts anderes. - BVerfG, 13.11.2017 - 2 BvR 1381/17
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Auszuliefernden wegen unzureichender …
Dabei ist nicht erforderlich, dass der Beschwerdeführer alle in Betracht kommenden Grundrechte (vgl. BVerfGE 47, 182 ; 59, 98 ; 115, 166 ) oder den als verletzt gerügten Grundrechtsartikel (vgl. BVerfGE 47, 182 ; 84, 366 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Oktober 2010 - 2 BvR 1710/10 -, juris, Rn. 16) ausdrücklich benennt; seinem Vortrag muss sich jedoch entnehmen lassen, inwiefern er sich durch den angegriffenen Hoheitsakt in seinen Rechten verletzt sieht (vgl. BVerfGE 23, 242 ; 79, 203 ; 99, 84 ; 108, 370 ; 115, 166 ). - BFH, 06.03.2013 - I R 18/12
Sog. Stillhalterprämien aus Optionsgeschäften im Zusammenhang mit Anteilsankäufen …
c) In Anbetracht dessen kommt es für die Frage der Steuerfreistellung auf die handels- wie steuerbilanzielle Behandlung von Optionsrechten (vgl. dazu auch Senatsurteil in BFHE 201, 234, BStBl II 2004, 126), insbesondere ihre Qualifizierung als Anschaffungskosten, nicht an, ebenso wenig wie auf die Besteuerung sog. Stillhaltergeschäfte nach Maßgabe von § 22 Nr. 3 und § 23 Abs. 1 Nr. 4 EStG 2002 (…s. dazu z.B. BFH-Beschluss vom 25. Mai 2010 IX B 179/09, BFH/NV 2010, 1627; aufgehoben durch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Oktober 2010 2 BvR 1710/10, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2010, 2296). - BVerfG, 06.05.2013 - 1 BvR 821/13
Zu den Anforderungen der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) an die Gewährung …
Die aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG für den effektiven Rechtsschutz in finanzgerichtlichen Eilverfahren abzuleitenden Prüfungsmaßstäbe sind rechtsgrundsätzlich geklärt (vgl. etwa BVerfG Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. September 2009 - 1 BvR 1305/09 -, DStR 2009, S. 2146 und der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Oktober 2010 - 2 BvR 1710/10 -, DStR 2010, S. 2296). - BVerfG, 16.08.2018 - 2 BvR 237/18
Auslieferung nach Ungarn zum Zwecke der Strafverfolgung aufgrund eines …
Dabei ist nicht erforderlich, dass der Beschwerdeführer alle in Betracht kommenden Grundrechte (vgl. BVerfGE 47, 182 ; 59, 98 ; 115, 166 ) oder den als verletzt gerügten Grundrechtsartikel (vgl. BVerfGE 47, 182 ; 84, 366 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Oktober 2010 - 2 BvR 1710/10 -, juris, Rn. 16) ausdrücklich benennt; seinem Vortrag muss sich jedoch entnehmen lassen, inwiefern er sich durch den angegriffenen Hoheitsakt in seinen Rechten verletzt sieht (vgl. BVerfGE 23, 242 ; 79, 203 ; 99, 84 ; 108, 370 ; 115, 166 ). - BFH, 12.07.2016 - IX R 11/14
Verfassungsmäßigkeit der Verlustausgleichsbeschränkung bei privaten …
Aus dem Beschluss des BVerfG vom 11. Oktober 2010 2 BvR 1710/10 (BFH/NV 2011, 180) folgt nichts anderes. - BFH, 11.02.2014 - IX R 10/12
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11. 02. 2014 IX R 46/12 - …
Aus dem Beschluss des BVerfG vom 11. Oktober 2010 2 BvR 1710/10 (BFH/NV 2011, 180) folgt nichts anderes. - BFH, 11.02.2014 - IX R 46/12
Optionseinräumung auch bei Abschluss eines sog. Kombinationsgeschäfts kein …
- BVerfG, 04.03.2014 - 2 BvR 1020/13
Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Freiheitsgrundrecht; …
- BVerwG, 23.02.2011 - 8 C 51.09
Alkoholische Getränke; Berufsausübung; feststellender Verwaltungsakt; Fußgänger; …
- BVerwG, 29.11.2010 - 7 B 68.10
Bundeswasserstraße; Ausbau; Planfeststellung; vorläufige Anordnung; effektiver …
- FG Düsseldorf, 13.12.2011 - 6 K 1209/09
Möglichkeit der Einordnung von Optionsprämien für einen Stillhalter als einen …
- BFH, 02.02.2011 - V B 141/09
Vollständiger Erlass von Säumniszuschlägen
- FG Köln, 31.10.2012 - 4 K 73/09
Einkünftequalifikation und Verlustverrechnung bei Optionsgeschäften und …
- BVerfG, 11.07.2014 - 2 BvR 689/14
Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Freiheitsgrundrecht; …
- BFH, 26.10.2011 - I S 7/11
Aussetzung der Vollziehung wegen unbilliger Härte
- FG Hessen, 16.12.2013 - 10 K 1041/08
Verfassungsmäßigkeit der Verlustausgleichsbeschränkung des § 22 Nr. 3 Satz 3 EStG
- FG Düsseldorf, 03.09.2015 - 1 V 1659/15
Aussetzung der Vollziehung von Umsatzsteuerbescheiden im Hinblick auf die …
- FG Köln, 15.12.2011 - 10 K 493/09
Ausgleichsfähigkeit von Gewinnen/Verlusten aus Optionshandel mit …
- LSG Bayern, 30.07.2012 - L 5 R 267/12
Droht Insolvenz des Arbeitgebers wegen Beitragsnachforderungen auf Grund …
- BFH, 14.11.2013 - VII B 170/13
Keine Stromsteuerentlastung für die Herstellung von Trockenstabilat
- FG Köln, 04.07.2012 - 13 V 1408/12
Keine Aussetzung der Vollziehung von Gewerbesteuermessbescheiden wegen möglicher …
- FG Münster, 19.01.2012 - 5 K 105/07
Nachweis der Höhe der auf Dividenden lastenden ausländischen Körperschaftsteuer
- FG Düsseldorf, 03.11.2014 - 1 V 2937/14
Umsätze einer im EU-Ausland ansässigen Internet-Apotheke: Erwerbsbesteuerung bei …
- FG Berlin-Brandenburg, 26.09.2013 - 9 K 9388/12
Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblichem …
- FG Hamburg, 13.05.2013 - 3 V 16/13
Hinweisbeschluss des Einzelrichters in Sachen Aussetzung der Vollziehung der …
- FG Hamburg, 26.10.2010 - 3 V 85/10
Haftung des Geschäftsführers für Vorsteuern aus Rechnungen mit Scheinsitzangaben
- FG Köln, 17.01.2014 - 13 V 3359/13
Besonderheiten bei AdV von Ermessensverwaltungsakten im Rahmen des …
- FG München, 29.09.2011 - 5 K 1050/08
Einkünfteerzielungsabsicht bei der Anschaffung einer Inhaberschuldverschreibung …
- FG Düsseldorf, 31.01.2019 - 8 K 3114/16
- FG Hamburg, 30.08.2016 - 2 K 84/16
Heilung eines Bekanntgabemangels - Prämien wertlos gewordener Knock-out-Optionen …
- VG Köln, 14.06.2016 - 24 L 866/16
Inanspruchnahme für nicht entrichtete Gewerbesteuerforderungen nebst …
- FG Berlin-Brandenburg, 04.04.2012 - 12 V 12208/11
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (§ 69 Abs. 3 FGO) - Körperschaft- und …
- FG Hamburg, 25.02.2011 - 2 V 8/11
Vorläufiger Rechtsschutz bei einem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- VG Oldenburg, 26.01.2011 - 3 B 150/11
Dublin II-VO, Dublinverfahren, vorläufiger Rechtsschutz, Schweden, Afghanistan, …
- OVG Schleswig-Holstein, 10.08.2012 - 4 MB 58/12
Rechtsprechung
BVerfG, 14.10.2010 - 2 BvR 367/07 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Keine Grundrechtsverletzung durch Einkommensbesteuerung von NATO-Versorgungsbezügen als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit statt - beschränkt auf ihren Ertragsanteil
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 14 Abs 1 GG, Art 20 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, § 19 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG, § 22 Nr 1 S 3 Buchst a EStG
Nichtannahmebeschluss: Keine Grundrechtsverletzung durch Einkommensbesteuerung von NATO-Versorgungsbezügen als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit <§ 19 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG> statt - beschränkt auf ihren Ertragsanteil - als Leibrenten <§ 22 Nr 1 S 3 Buchst a EStG> - Wolters Kluwer
Möglichkeit einer weiteren steuerlichen Erfassung einer Vermögensmehrung nach Leistung der Einkommenssteuer
- rewis.io
- rechtsportal.de
Möglichkeit einer weiteren steuerlichen Erfassung einer Vermögensmehrung nach Leistung der Einkommenssteuer
- datenbank.nwb.de
Ruhegehaltszahlungen der NATO an ehemalige Bedienstete sind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
NATO-Rente und Tax Adjustment
Verfahrensgang
- FG Köln, 04.07.2005 - 4 K 1005/02
- BFH, 22.11.2006 - X R 29/05
- BVerfG, 14.10.2010 - 2 BvR 367/07
Papierfundstellen
- BFH/NV 2011, 180
Wird zitiert von ... (10)
- BVerfG, 30.09.2015 - 2 BvR 1066/10
Verfassungsbeschwerden gegen das Alterseinkünftegesetz ohne Erfolg
a) Dabei kann offen bleiben, ob und inwieweit das Rentenstammrecht oder die tatsächlich gezahlten Renten als wiederkehrende Bezüge, soweit sie auf eigenen Beiträgen beruhen, überhaupt durch Art. 14 GG vor dem Zugriff des Steuergesetzgebers geschützt sind (vgl. BVerfGE 93, 121 ; 95, 267 ; 115, 97 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Oktober 2010 - 2 BvR 367/07 -, juris, Rn. 12).Dass die Besteuerung nach dem Alterseinkünftegesetz erdrosselnde Wirkung hätte (vgl. BVerfGE 95, 267 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Oktober 2010 - 2 BvR 367/07 -, juris, Rn. 12), ist nicht ersichtlich.
- BFH, 23.02.2017 - X R 24/15
Einkommensteuerrechtliche Behandlung der an frühere Bedienstete des Europäischen …
Tragend hierfür war, dass die NATO nicht über eine rechtlich von ihr getrennte Versorgungseinrichtung verfügte, sondern die Altersversorgungsbeiträge lediglich in ihrem Haushalt separierte (vgl. Senatsurteil in BFHE 216, 124, BStBl II 2007, 402; Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen durch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Oktober 2010 2 BvR 367/07, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2011, 88;… ebenso Senatsbeschluss vom 27. November 2013 X B 192/12, BFH/NV 2014, 337). - FG Hessen, 30.06.2014 - 12 K 682/14
Steuerliche Einordnung von Ruhegehaltszahlungen
Das Gericht sieht auch - im Anschluss an den Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 14. Oktober 2010 2 BvR 367/07, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung (HFR) 2011, 86 - keine Grundrechtsverletzung gegeben.47 Eine verfassungswidrige Doppelbesteuerung des Ruhegehalts durch Anwendung des § 19 Abs. 1 Nr. 2 EStG läge nur dann vor, wenn die früheren Beiträge des Klägers ("Staff members´contribution") bereits der Einkommensteuer unterlegen hätten (BVerfG in HFR 2011, 88; Finanzgericht -FG - Köln, Urteil vom 15. August 2012 5 K 189/11, Entscheidungen der FG - EFG - 2013, 32).
Zum anderen scheitert ein Verstoß gegen das Verbot der staatlichen Doppelbesteuerung an dem vom BVerfG in HFR 2011, 88 bereits hervorgehobenen Umstand, dass der Kläger eine Steuerausgleichszahlung ("Tax adjustment") als Kompensation für nationale Steuerverpflichtungen erhält.
- FG München, 26.03.2015 - 13 K 2758/11
Besteuerung von Ruhestandszahlungen des Europäischen Patentamts EStG § 19 Abs. 1, …
Maßgeblich für die begehrte vollumfängliche Zuordnung der streitigen Bezüge zu den sonstigen Einkünften in Gestalt wiederkehrender Bezüge i.S.d. § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG (Leibrenten) ist es, dass der Kläger zur Erlangung der Einkünfte eigenes Vermögen eingesetzt hat und somit die Bezüge im Ganzen oder teilweise Erträge aus der Nutzung eigenen Vermögens des Klägers sind (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14.10.2010 2 BvR 367/07, BFH/NV 2011, 180).In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass nach der Rechtsprechung des BFH zu den koordinierten Organisationen (z.B. Nordatlantikvertragsorganisation - NATO: BFH-Urteil vom 22.11.2006 X R 29/05, BFHE 216, 124, BStBl II 2007, 402, Verfassungsbeschwerde hiergegen nicht zur Entscheidung angenommen vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14.10.2010 2 BvR 367/10 BFH/NV 2011, 180;… BFH-Beschluss vom 27.11.2013 X B 192/12, BFH/NV 2014, 337; Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung - OECD: BFH-Urteil vom 07.02.1990 X R 36/86 BFHE 161, 16, BStBl II 1990, 1062) Altersbezüge, soweit sie auf dem mit Wirkung vom 1. Juli 1974 eingeführten einheitlichen Pensionssystem für in den Ruhestand getretene Bedienstete beruhen, wonach die Ruhegehälter aus dem laufenden Haushalt der einzelnen Organisationen gezahlt werden und nicht auf der Übertragung von vor dieser Zeit angesammelten Guthaben aus Versorgungsfonds stammen, als Ruhegelder i.S.d. § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG zu qualifizieren sind.
- FG Köln, 15.08.2012 - 5 K 189/11
Ruhegehaltszahlungen an ehemalige NATO-Bedienstete, "Pension Scheme"
Unter Hinweis auf eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) unter 2 BvR 367/07 erhoben die Kläger Einsprüche gegen die Einkommensteuerfestsetzungen 2006-2009.Dies habe auch das BVerfG in seiner Entscheidung 2 BvR 367/07 vom 14.10.2010 so gesehen.
- BFH, 27.11.2013 - X B 192/12
Besteuerung von NATO-Pensionen ist nicht mehr klärungsbedürftig
Mit ihren Einsprüchen beriefen sich die Kläger auf die seinerzeit anhängige Verfassungsbeschwerde 2 BvR 367/07. - FG Köln, 08.06.2017 - 13 K 3913/12 Die Einsprüche wies der Beklagte mit Einspruchsentscheidungen vom 30. November 2012 unter Verweis auf das BFH-Urteil vom 22. November 2006 X R 29/05 (BFHE 216, 124, BStBl. II 2007, 402) und den dazu ergangenen Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 14. Oktober 2010 2 BvR 367/07 (HFR 2011, 88) als unbegründet zurück.
Die Besteuerung ist auch nicht willkürlich; sie verletzt zudem weder Art. 14 Abs. 1 GG noch das Sozialstaatsprinzip nach Art. 20 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG-Nichtannahmebeschluss vom 14. Oktober 2010 2 BvR 367/07, HFR 2011, 77).
- FG Rheinland-Pfalz, 13.04.2016 - 2 K 1613/14
Steuerliche Behandlung von Pensionszahlungen der NATO
Das Bundesverfassungsgericht habe mit Beschluss vom 14. Oktober 2010 (2 BvR 367/07) das angefochtene Urteil des Bundesfinanzhofs bestätigt, nicht aber dessen Begründung.Damit ist im Ergebnis eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung der Klägerin im Vergleich zu den Beziehern einer Leib- bzw. Altersrente zu verneinen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Oktober 2010, 2 BvR 367/07, HFR 2011, 88).
- FG Berlin-Brandenburg, 20.05.2014 - 15 K 1216/10
Besteuerung der von den Vereinten Nationen bezogenen Leibrente ab dem …
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Az 2 BvR 367/07 habe klargestellt, dass die Ertragsanteilsbesteuerung von Renten voraussetze, dass die Rente während der Erwerbsphase aus versteuerten Beiträgen des Rentenbeziehers finanziert worden sei. - BFH, 06.06.2019 - X B 89/18
Besteuerung der Pensionszahlungen an ehemalige Mitarbeiter der Europäischen …
"Ist die interne Steuer, die eine internationale Organisation wie die ESA auf das Einkommen ihrer aktiven Bediensteten erhebt, als steuerliche Vorbelastung des während der aktiven Dienstzeit bezogenen Einkommens anzuerkennen, sodass es im Falle einer Besteuerung der Alterseinkünfte nach § 19 Abs. 2 EStG zu einer verfassungsrechtlichen unzulässigen Doppelbesteuerung (vgl. BVerfG v. 14.10.2010 - 2 BvR 367/07) kommen würde?".
Rechtsprechung
BVerfG, 20.10.2010 - 2 BvR 2064/08 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen lediglich begrenzte Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten nach § 33c EStG idF vom 16.08.2001
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 3 Abs 2 S 2 GG, Art 3 Abs 3 GG, Art 6 Abs 1 GG, § 32 Abs 6 EStG, § 33c Abs 1 EStG vom 16.08.2001
Nichtannahmebeschluss: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen lediglich begrenzte Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten nach § 33c EStG idF vom 16.08.2001 - Wolters Kluwer
Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten i.R.d. Veranlagung zur Einkommenssteuer
- rewis.io
- rechtsportal.de
Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten i.R.d. Veranlagung zur Einkommenssteuer
- datenbank.nwb.de
Steuerliche Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten für das Jahr 2002
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Begrenzung der steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 27.06.2006 - 7 K 119/05
- BFH, 29.05.2008 - III R 108/07
- BVerfG, 20.10.2010 - 2 BvR 2064/08
Papierfundstellen
- FamRZ 2010, 2056
- BFH/NV 2011, 180
Wird zitiert von ... (3)
- BFH, 09.02.2012 - III R 67/09
Verfassungsmäßigkeit der beschränkten Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten
Mit einem weiteren Beschluss vom 20. Oktober 2010 2 BvR 2064/08 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2011, 208) hat das BVerfG die Begrenzung der steuerlichen Berücksichtigung erwerbsbedingten Betreuungsaufwands für Kinder nach § 33c EStG i.d.F. des Zweiten Gesetzes zur Familienförderung vom 16. August 2001 (BGBl I 2001, 2074) --EStG a.F.-- für verfassungsgemäß erachtet.aa) Der BEA-Freibetrag von 1.080 EUR je Kind und Elternteil deckt sowohl Betreuungsleistungen der Eltern selbst als auch Betreuungsleistungen Dritter ab (BVerfG-Beschluss in HFR 2011, 208;… Urteile des Bundesfinanzhofs vom 29. Mai 2008 III R 108/07, BFH/NV 2008, 1822, m.w.N.; vom 23. April 2009 VI R 60/06, BFHE 225, 28, BStBl II 2010, 267).
Damit ist zugleich ausgesagt, dass nicht nur der Eigenbetreuungsbedarf, sondern auch tatsächlich angefallener Fremdbetreuungsbedarf von der Entlastungswirkung des BEA-Freibetrags erfasst wird und zur Vermeidung einer doppelten Aufwandsberücksichtigung --durch den Freibetrag einerseits und den Abzug gemäß § 4f EStG andererseits-- die Entlastungswirkung beider Regelungen zur Beantwortung der Frage, ob das einfache Recht den realitätsgerechten Abzug erwerbsbedingter Kinderbetreuungskosten sicherstellt, zusammenzurechnen sind (vgl. BVerfG-Beschluss in HFR 2011, 208; gegen die "Anrechnung" des BEA-Freibetrags z.B. Hölzer, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2008, 2145; Jachmann, Finanz-Rundschau 2010, 123).
Angesichts der Tatsache, dass das BVerfG die weit ungünstigeren Abzugsmöglichkeiten nach § 33c EStG a.F. als verfassungskonform erachtet hat (BVerfG-Beschluss in HFR 2011, 208), spricht nichts dafür, dass die vom Gesetzgeber im Jahr 2006 gewährte steuerliche Entlastung bei typisierender Betrachtung nicht ausreichend wäre, um die notwendigen Kinderbetreuungskosten zu decken.
- BFH, 05.07.2012 - III R 80/09
Verfassungsmäßigkeit des Abzugs von Kinderbetreuungskosten
Mit dem BEA-Freibetrag werden auch Fremdbetreuungskosten abgegolten (…BFH-Urteile vom 29. Mai 2008 III R 108/07, BFH/NV 2008, 1822; vom 23. April 2009 VI R 60/06, BFHE 225, 28, BStBl II 2010, 267; BVerfG-Beschluss vom 20. Oktober 2010 2 BvR 2064/08, HFR 2011, 208). - FG Sachsen, 19.08.2009 - 2 K 1038/09
Vollständige Anerkennung von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung und …
Ebenso kommt eine Aussetzung im Hinblick auf das Verfahren des Bundesverfassungsgerichtes unter dem Aktenzeichen 2 BvR 2064/08 nicht in Betracht, da dort die Verfassungsmäßigkeit des § 33c EStG in der für 2002 geltenden Fassung anhängig ist, der jedoch mit Gesetz zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung vom 26. April 2006 (BGBl. I 2006, 1091) mit Wirkung für den hier streitigen Veranlagungszeitraum 2006 aufgehoben wurde.