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   BFH, 13.05.2011 - V B 60/10   

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https://dejure.org/2011,22846
BFH, 13.05.2011 - V B 60/10 (https://dejure.org/2011,22846)
BFH, Entscheidung vom 13.05.2011 - V B 60/10 (https://dejure.org/2011,22846)
BFH, Entscheidung vom 13. Mai 2011 - V B 60/10 (https://dejure.org/2011,22846)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Kein absoluter Revisionsgrund bei Durchführung eines Erörterungstermins durch den Berichterstatter - Verfahrensmangel bei Versagung des rechtlichen Gehörs

  • openjur.de

    Kein absoluter Revisionsgrund bei Durchführung eines Erörterungstermins durch den Berichterstatter; Verfahrensmangel bei Versagung des rechtlichen Gehörs

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 74, FGO § 115 Abs 2, FGO § 115 Abs 3, FGO § 128, AO § 180 Abs 1, FGO § 79 Abs 1 Nr 1, FGO § 119 Nr 1
    Kein absoluter Revisionsgrund bei Durchführung eines Erörterungstermins durch den Berichterstatter - Verfahrensmangel bei Versagung des rechtlichen Gehörs

  • Bundesfinanzhof

    Kein absoluter Revisionsgrund bei Durchführung eines Erörterungstermins durch den Berichterstatter - Verfahrensmangel bei Versagung des rechtlichen Gehörs

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 74 FGO, § 115 Abs 2 FGO, § 115 Abs 3 FGO, § 128 FGO, § 180 Abs 1 AO
    Kein absoluter Revisionsgrund bei Durchführung eines Erörterungstermins durch den Berichterstatter - Verfahrensmangel bei Versagung des rechtlichen Gehörs

  • rewis.io

    Kein absoluter Revisionsgrund bei Durchführung eines Erörterungstermins durch den Berichterstatter - Verfahrensmangel bei Versagung des rechtlichen Gehörs

  • ra.de
  • rewis.io

    Kein absoluter Revisionsgrund bei Durchführung eines Erörterungstermins durch den Berichterstatter - Verfahrensmangel bei Versagung des rechtlichen Gehörs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Kein absoluter Revisionsgrund bei Durchführung eines Erörterungstermins durch den Berichterstatter

  • datenbank.nwb.de

    Durchführung eines Erörterungstermins durch den Berichterstatter kein absoluter Revisionsgrund i.S. des § 119 Nr. 1 FGO; Verfahrensmangel bei Versagung des Rechts auf Gehör

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2011, 1886
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 03.04.2008 - I B 77/07

    Betriebsprüfer als Zeuge - Trennung eines Klageverfahrens - unsubstantiierter

    Auszug aus BFH, 13.05.2011 - V B 60/10
    Eine Verfahrenstrennung begründet allenfalls dann einen Verfahrensmangel i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, wenn das FG sie willkürlich --also ohne sachlichen Grund-- erlassen hat oder wenn der Steuerpflichtige dadurch prozessual in der Wahrnehmung seiner Rechte behindert wird (vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. Mai 2010 IX B 33/10, BFH/NV 2010, 1647; vom 3. April 2008 I B 77/07, BFH/NV 2008, 1445, m.w.N.).
  • BVerwG, 18.04.1983 - 9 B 2337.80

    Rechtsfolgen eines unterbliebenen Sachvortrags in der mündlichen Verhandlung -

    Auszug aus BFH, 13.05.2011 - V B 60/10
    c) Zwar darf nicht ohne wirksamen Verzicht auf den Vortrag des wesentlichen Inhalts der Akten verhandelt werden (Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. April 1983  9 B 2337/80, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1984, 304).
  • BFH, 15.10.2010 - II B 39/10

    Darlegung der grundsätzliche Bedeutung und der Verletzung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 13.05.2011 - V B 60/10
    Ferner bedarf es substantiierter Angaben, inwieweit die aufgeworfene Frage im Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Fortentwicklung und Handhabung des Rechts klärungsbedürftig und im konkreten Fall auch klärungsfähig ist (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Oktober 2010 II B 39/10, BFH/NV 2011, 206, mit Nachweisen aus der Rechtsprechung des BFH).
  • BFH, 13.08.2007 - III B 159/06

    NZB: Mandatsniederlegung, Terminsverlegung

    Auszug aus BFH, 13.05.2011 - V B 60/10
    Selbst bei Beauftragung eines neuen Prozessbevollmächtigten besteht ein erheblicher Grund zur Terminsverlegung i.S. von § 227 Abs. 1 Satz 1 ZPO aber nur dann, wenn substantiiert dargelegt wird, dass angesichts der besonderen Schwierigkeiten des Streitfalls in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht entgegen dem Regelfall eine Vorbereitung in der verbleibenden Zeit nicht möglich erscheint und der Wechsel nicht verschuldet oder aus schutzwürdigen Gründen erfolgt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 1. August 2008 VIII S 22/08 (PKH); vom 13. August 2007 III B 159/06, BFH/NV 2007, 2284).
  • BFH, 25.10.2000 - I B 117/00

    Verzicht auf den Vortrag des wesentlichen Inhalts der Akten

    Auszug aus BFH, 13.05.2011 - V B 60/10
    Anhaltspunkte dafür, dass die ehrenamtlichen Richter weder vor der mündlichen Verhandlung noch während der Beratung ausreichend unterrichtet worden sind, sind nicht erkennbar (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 25. Oktober 2000 I B 117/00, BFH/NV 2001, 470; Schallmoser in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 92 FGO Rz 49).
  • BFH, 18.05.2010 - IX B 33/10

    Trennung von Verfahren als Verfahrensmangel

    Auszug aus BFH, 13.05.2011 - V B 60/10
    Eine Verfahrenstrennung begründet allenfalls dann einen Verfahrensmangel i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, wenn das FG sie willkürlich --also ohne sachlichen Grund-- erlassen hat oder wenn der Steuerpflichtige dadurch prozessual in der Wahrnehmung seiner Rechte behindert wird (vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. Mai 2010 IX B 33/10, BFH/NV 2010, 1647; vom 3. April 2008 I B 77/07, BFH/NV 2008, 1445, m.w.N.).
  • BFH, 01.08.2008 - VIII S 22/08

    Ablehnung eines Antrags auf Verlegung des Termins zur mündlichen Verhandlung

    Auszug aus BFH, 13.05.2011 - V B 60/10
    Selbst bei Beauftragung eines neuen Prozessbevollmächtigten besteht ein erheblicher Grund zur Terminsverlegung i.S. von § 227 Abs. 1 Satz 1 ZPO aber nur dann, wenn substantiiert dargelegt wird, dass angesichts der besonderen Schwierigkeiten des Streitfalls in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht entgegen dem Regelfall eine Vorbereitung in der verbleibenden Zeit nicht möglich erscheint und der Wechsel nicht verschuldet oder aus schutzwürdigen Gründen erfolgt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 1. August 2008 VIII S 22/08 (PKH); vom 13. August 2007 III B 159/06, BFH/NV 2007, 2284).
  • BFH, 30.03.2021 - VII B 62/20

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Verfahrenshandlungen - Verbindung von

    Eine Ausnahme lässt die höchstrichterliche Rechtsprechung nur dann zu, wenn sich nach entsprechender Rüge eines Beteiligten ergibt, dass die Vornahme oder das Unterlassen der Verbindung oder Trennung willkürlich gewesen --also ohne sachlichen Grund erfolgt-- ist oder dass ein Beteiligter durch die Verbindung oder Trennung prozessual in der Wahrnehmung seiner Rechte behindert wurde (vgl. etwa BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2018, 966, Rz 30; vom 27.04.2012 - III B 241/11, BFH/NV 2012, 1322, Rz 6, und vom 13.05.2011 - V B 60/10, BFH/NV 2011, 1886, Rz 8, jeweils m.w.N.; BFH-Urteil vom 27.09.1994 - VIII R 36/89, BFHE 176, 289, BStBl II 1995, 353, unter C.II.3.; s.a. Thürmer in HHSp, § 73 FGO Rz 42; Brandis in Tipke/Kruse, § 73 FGO Rz 13).

    Eine entsprechende Überprüfung erfolgt gegebenenfalls erst im Rechtsmittelverfahren gegen die Endentscheidung des FG, also im Rahmen einer gegen diese Entscheidung gerichteten Nichtzulassungsbeschwerde (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2018, 966; in BFH/NV 2012, 1322, und in BFH/NV 2011, 1886) oder einer Revision (vgl. BFH-Beschluss vom 08.11.2005 - VIII R 2/96, BFH/NV 2006, 573, unter 2.b, und BFH-Urteil in BFHE 176, 289, BStBl II 1995, 353).

  • BVerwG, 12.03.2020 - 5 B 22.19

    Anforderungen an die Darlegung des Revisionszulassungsgrundes der grundsätzlichen

    Erscheint hingegen in dem anberaumten Termin zur mündlichen Verhandlung keiner der Verfahrensbeteiligten oder - wie hier - lediglich einer von ihnen, der für seine Person auf den Sachvortrag verzichtet, muss der wesentliche Akteninhalt vorgetragen werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. April 1983 - 9 B 2337.80 - Buchholz 310 § 103 VwGO Nr. 5 S. 1 f.; vgl. auch BSG, Beschluss vom 25. Januar 2011 - B 5 R 261/10 B - SGb 2012, 110 Rn. 4 ff. zu § 112 Abs. 1 Satz 2 SGG sowie BFH, Beschluss vom 13. Mai 2011 - V B 60/10 - BFH/NV 2011, 1886 Rn. 10 zu § 92 Abs. 2 FGO).
  • BFH, 05.03.2012 - III B 236/11

    Erheblicher Grund für Terminsverlegung bei Bestellung eines Haupt- und eines

    Entgegen ihrer Ansicht gilt die Vertretungsmöglichkeit nicht nur im Fall der Beauftragung einer Sozietät, sondern auch bei separater Beauftragung von mehreren Bevollmächtigten bzw. --wie im Streitfall-- bei Haupt- und Unterbevollmächtigung (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 17. November 1987 IX R 56/83, BFH/NV 1988, 317, zur Verhandlung in Abwesenheit des Unterbevollmächtigten; BFH-Beschluss vom 13. Mai 2011 V B 60/10, BFH/NV 2011, 1886).
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