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   BFH, 01.06.2011 - IV B 33/10   

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https://dejure.org/2011,14044
BFH, 01.06.2011 - IV B 33/10 (https://dejure.org/2011,14044)
BFH, Entscheidung vom 01.06.2011 - IV B 33/10 (https://dejure.org/2011,14044)
BFH, Entscheidung vom 01. Juni 2011 - IV B 33/10 (https://dejure.org/2011,14044)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde bei Benennung anderer als der tatsächlich vorliegenden Zulassungsgründe - Rüge eines zu Unrecht ergangenen Prozessurteils - Unzutreffende Rechtsbehelfsbelehrung bei widersprüchlichen Angaben - Anforderungen an eine ...

  • openjur.de

    Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde bei Benennung anderer als der tatsächlich vorliegenden Zulassungsgründe; Rüge eines zu Unrecht ergangenen Prozessurteils; Unzutreffende Rechtsbehelfsbelehrung bei widersprüchlichen Angaben; Anforderungen an eine ...

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 47 Abs 1 S 1, FGO § 55 Abs 1, FGO § 55 Abs 2 S 1, FGO § 68, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 3 S 3, FGO § 116 Abs 6, GG Art 2 Abs 1, GG Art 19 Abs 4, GG Art 20 Abs 3
    Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde bei Benennung anderer als der tatsächlich vorliegenden Zulassungsgründe - Rüge eines zu Unrecht ergangenen Prozessurteils - Unzutreffende Rechtsbehelfsbelehrung bei widersprüchlichen Angaben - Anforderungen an eine ...

  • Bundesfinanzhof

    Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde bei Benennung anderer als der tatsächlich vorliegenden Zulassungsgründe - Rüge eines zu Unrecht ergangenen Prozessurteils - Unzutreffende Rechtsbehelfsbelehrung bei widersprüchlichen Angaben - Anforderungen an eine ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 47 Abs 1 S 1 FGO, § 55 Abs 1 FGO, § 55 Abs 2 S 1 FGO, § 68 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO
    Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde bei Benennung anderer als der tatsächlich vorliegenden Zulassungsgründe - Rüge eines zu Unrecht ergangenen Prozessurteils - Unzutreffende Rechtsbehelfsbelehrung bei widersprüchlichen Angaben - Anforderungen an eine ...

  • rewis.io

    Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde bei Benennung anderer als der tatsächlich vorliegenden Zulassungsgründe - Rüge eines zu Unrecht ergangenen Prozessurteils - Unzutreffende Rechtsbehelfsbelehrung bei widersprüchlichen Angaben - Anforderungen an eine ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde bei Benennung anderer als der tatsächlich vorliegenden Zulassungsgründe - Rüge eines zu Unrecht ergangenen Prozessurteils - Unzutreffende Rechtsbehelfsbelehrung bei widersprüchlichen Angaben - Anforderungen an eine ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 47 Abs. 1 S. 1; FGO § 55 Abs. 1; FGO § 68
    Kriterien zur Beurteilung der Richtigkeit einer Rechtsbehelfsbelehrung

  • datenbank.nwb.de

    Rüge eines Verfahrensmangels; unzutreffende Rechtsbehelfsbelehrung bei widersprüchlichen Angaben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2011, 1888
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 05.11.2007 - IV B 166/06

    Keine Bindung an geltend gemachten Zulassungsgrund bei Vorliegen eines

    Auszug aus BFH, 01.06.2011 - IV B 33/10
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des BFH stellt es einen Verfahrensmangel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO dar, wenn über eine Klage objektiv fehlerhaft nicht zur Sache, sondern durch Prozessurteil entschieden wird (u.a. BFH-Beschlüsse vom 26. Mai 2010 VIII B 228/09, BFH/NV 2010, 2080, unter 1.a der Gründe; vom 5. November 2007 IV B 166/06, BFH/NV 2008, 248, unter 1. der Gründe, jeweils m.w.N.).

    Denn nach ständiger Rechtsprechung kommt es auf die geltend gemachten Zulassungsgründe nicht an, wenn sich aus dem dargestellten Sachverhalt ergibt, dass ein Verfahrensmangel vorliegt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 24. Februar 2010 III B 13/09, BFH/NV 2010, 931, unter II.2. der Gründe; in BFH/NV 2008, 248, unter 1. der Gründe, jeweils m.w.N.).

  • BFH, 26.05.2010 - VIII B 228/09

    Klagefrist - fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung - Bekanntgabe - Datum der

    Auszug aus BFH, 01.06.2011 - IV B 33/10
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des BFH stellt es einen Verfahrensmangel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO dar, wenn über eine Klage objektiv fehlerhaft nicht zur Sache, sondern durch Prozessurteil entschieden wird (u.a. BFH-Beschlüsse vom 26. Mai 2010 VIII B 228/09, BFH/NV 2010, 2080, unter 1.a der Gründe; vom 5. November 2007 IV B 166/06, BFH/NV 2008, 248, unter 1. der Gründe, jeweils m.w.N.).

    Unerheblich ist, ob die unrichtige Belehrung für die Fristversäumnis ursächlich war (BFH-Beschluss in BFH/NV 2010, 2080, unter 1.b der Gründe).

  • BFH, 29.01.2003 - XI R 84/00

    Zweck des § 68 Satz 3 FGO a.F.

    Auszug aus BFH, 01.06.2011 - IV B 33/10
    Der --unzutreffende-- Hinweis im Schreiben des FA an das FG vom 5. März 2009 sei unschädlich, denn er befinde sich weder in der Rechtsmittelbelehrung noch in räumlicher Nähe dazu (Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. Januar 2003 XI R 84/00, BFH/NV 2003, 1330).

    cc) Das BFH-Urteil in BFH/NV 2003, 1330 führt --entgegen der Auffassung des FG-- zu keiner anderen Beurteilung.

  • BFH, 21.01.1999 - IV R 40/98

    Klage gegen Gewinnfeststellungsbescheid

    Auszug aus BFH, 01.06.2011 - IV B 33/10
    An die insoweit unzureichenden Feststellungen im angefochtenen Urteil ist der BFH --unbeschadet der Regelung des § 118 Abs. 2 FGO-- nicht gebunden, weil er die Sachentscheidungsvoraussetzungen des finanzgerichtlichen Verfahrens selbstständig prüfen muss und dazu eigene Feststellungen treffen kann (vgl. BFH-Urteile vom 21. Januar 1999 IV R 40/98, BFHE 188, 523, BStBl II 1999, 563; vom 4. Oktober 1989 V R 39/84, BFH/NV 1990, 409, jeweils unter 2. der Gründe).
  • BFH, 04.10.1989 - V R 39/84

    Begriff der Sachurteilsvoraussetzungen - Anforderungen an die Bekanntgabe von

    Auszug aus BFH, 01.06.2011 - IV B 33/10
    An die insoweit unzureichenden Feststellungen im angefochtenen Urteil ist der BFH --unbeschadet der Regelung des § 118 Abs. 2 FGO-- nicht gebunden, weil er die Sachentscheidungsvoraussetzungen des finanzgerichtlichen Verfahrens selbstständig prüfen muss und dazu eigene Feststellungen treffen kann (vgl. BFH-Urteile vom 21. Januar 1999 IV R 40/98, BFHE 188, 523, BStBl II 1999, 563; vom 4. Oktober 1989 V R 39/84, BFH/NV 1990, 409, jeweils unter 2. der Gründe).
  • BFH, 09.11.2009 - IV B 54/09

    Unrichtigkeit einer Rechtsbehelfsbelehrung - Gehörsverstoß

    Auszug aus BFH, 01.06.2011 - IV B 33/10
    Ob das der Fall ist, bestimmt sich danach, wie der Erklärungsempfänger die Rechtsbehelfsbelehrung oder ergänzende Angaben nach Treu und Glauben und unter Berücksichtigung der ihm bekannten Umstände verstehen musste, wobei Unklarheiten oder Mehrdeutigkeiten zu Lasten der Behörde gehen (u.a. BFH-Beschluss vom 9. November 2009 IV B 54/09, BFH/NV 2010, 448, unter Rz 5, m.w.N.).
  • BFH, 29.07.1998 - X R 3/96

    Rechtsbehelfsbelehrungen in Einspruchsentscheidungen

    Auszug aus BFH, 01.06.2011 - IV B 33/10
    Eine Rechtsbehelfsbelehrung muss deshalb mit der erforderlichen Eindeutigkeit darüber informieren, was zur Rechtswahrung innerhalb der vorgegebenen Frist zu unternehmen ist (BFH-Urteil vom 29. Juli 1998 X R 3/96, BFHE 186, 324, BStBl II 1998, 742, unter II.2.b cc der Gründe).
  • BFH, 24.02.2010 - III B 13/09

    Keine Bindung an geltend gemachte Divergenz bei Verfahrensfehler - Unbedingte

    Auszug aus BFH, 01.06.2011 - IV B 33/10
    Denn nach ständiger Rechtsprechung kommt es auf die geltend gemachten Zulassungsgründe nicht an, wenn sich aus dem dargestellten Sachverhalt ergibt, dass ein Verfahrensmangel vorliegt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 24. Februar 2010 III B 13/09, BFH/NV 2010, 931, unter II.2. der Gründe; in BFH/NV 2008, 248, unter 1. der Gründe, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 07.03.2006 - X R 18/05

    Rechtsbehelfsbelehrung; Fristbeginn; Bekanntgabefiktion

    Auszug aus BFH, 01.06.2011 - IV B 33/10
    Grundlegend sind der verfassungsrechtliche Anspruch auf wirkungsvollen Rechtsschutz (Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes --GG-- i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 19 Abs. 4 GG) und die hieraus abzuleitenden Gebote der prozessualen Fürsorgepflicht und der Rechtsmittelklarheit (BFH-Urteil vom 7. März 2006 X R 18/05, BFHE 212, 407, BStBl II 2006, 455, unter II.2.a der Gründe, m.w.N.).
  • BFH, 05.02.2021 - VIII B 70/20

    Inhalt der Rechtsbehelfsbelehrung bei Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung in

    a) Wird wie im Streitfall eine Nichtzulassungsbeschwerde damit begründet, das FG habe zu Unrecht durch Prozessurteil entschieden, weil es unzutreffenderweise von einer Versäumung der Klagefrist ausgegangen sei, liegt darin die Rüge eines Verfahrensmangels (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 01.06.2011 - IV B 33/10, BFH/NV 2011, 1888, Rz 17, 18).

    Ob das der Fall ist, bestimmt sich danach, wie der Erklärungsempfänger die Rechtsbehelfsbelehrung oder ergänzende Angaben nach Treu und Glauben und unter Berücksichtigung der ihm bekannten Umstände verstehen musste, wobei Unklarheiten oder Mehrdeutigkeiten zu Lasten der Behörde gehen (BFH-Beschluss in BFH/NV 2011, 1888, Rz 24; Senatsbeschluss vom 26.05.2010 - VIII B 228/09, BFH/NV 2010, 2080, Rz 14, zu über den gesetzlich erforderlichen Mindestinhalt hinausgehenden missverständlichen Informationen).

  • BFH, 28.08.2023 - V B 44/22

    Umsatzsteuer und Bruchteilsgemeinschaft

    Der Senat berücksichtigt dabei auch, dass es nach ständiger Rechtsprechung auf die --konkret-- geltend gemachten Zulassungsgründe nicht ankommt, wenn sich zumindest aus dem dargestellten Sachverhalt ergibt, dass ein Verfahrensmangel vorliegt (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 28.06.2023 - VII B 50/22, juris, Rz 29 und vom 01.06.2011 - IV B 33/10, BFH/NV 2011, 1888, Rz 19).
  • BFH, 25.08.2022 - X B 96/21

    Ladungsfähige Anschrift und Ermittlungspflicht des FG

    Denn nach ständiger Rechtsprechung kommt es auf die geltend gemachten Zulassungsgründe nicht an, wenn sich aus dem dargestellten Sachverhalt ergibt, dass ein Verfahrensmangel vorliegt (BFH-Beschluss vom 01.06.2011 - IV B 33/10, BFH/NV 2011, 1888, Rz 19, m.w.N.).
  • BFH, 31.07.2013 - V B 66/12

    Berichtigung des Rubrums im Beschwerdeverfahren, Beschwerdebefugnis, Auslegung

    Denn ein Verfahrensmangel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO liegt vor, wenn über eine Klage objektiv fehlerhaft nicht zur Sache, sondern durch Prozessurteil entscheiden wird (z.B. BFH-Beschlüsse vom 24. Juli 2012 XI B 87/11, BFH/NV 2012, 1981, unter 1.; vom 4. April 2011 VIII B 96/10, BFH/NV 2011, 1172; vom 1. Juni 2011 IV B 33/10, BFH/NV 2011, 1888, unter II.1.b, m.w.N.).
  • BFH, 24.07.2012 - XI B 87/11

    Auslegung einer Klageschrift

    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) stellt es einen Verfahrensmangel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO dar, wenn über eine Klage objektiv fehlerhaft nicht zur Sache, sondern durch Prozessurteil entschieden wird (u.a. BFH-Beschlüsse vom 4. April 2011 VIII B 96/10, BFH/NV 2011, 1172; vom 1. Juni 2011 IV B 33/10, BFH/NV 2011, 1888, unter II.1.b, m.w.N.).
  • BFH, 22.01.2014 - V B 63/13

    Rüge eines Verfahrensmangels - Verfahrensfehler durch stillschweigendes Übergehen

    Dass die Klägerin als Grund für die Zulassung der Revision nicht ausdrücklich das Vorliegen eines Verfahrensmangels (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO), sondern die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) und die Erforderlichkeit der Rechtsfortbildung (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO) benannt hat, steht dem nicht entgegen (vgl. BFH-Beschluss vom 1. Juni 2011 IV B 33/11, BFH/NV 2011, 1888, unter II.1.).
  • BFH, 26.04.2013 - III B 141/12

    Tatsächliche Würdigung von Wiedereinsetzungsgründen

    Damit macht der Kläger letztlich geltend, das FG habe einen Verfahrensmangel nach § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO begangen, weil es zu Unrecht keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 65 Abs. 2 Satz 3, § 56 FGO gewährt habe und deshalb nicht zur Sache entschieden, sondern die Klage durch Prozessurteil abgewiesen habe (z.B. BFH-Beschluss vom 1. Juni 2011 IV B 33/10, BFH/NV 2011, 1888, m.w.N.).
  • BFH, 28.06.2023 - VII B 50/22

    Keine Klagebefugnis für Vermittler von Quotenübertragungsverträgen im Sinne von §

    Denn nach ständiger Rechtsprechung kommt es auf die geltend gemachten Zulassungsgründe nicht an, wenn sich aus dem dargestellten Sachverhalt ergibt, dass ein Verfahrensmangel vorliegt (vgl. BFH-Beschluss vom 01.06.2011 - IV B 33/10, BFH/NV 2011, 1888, Rz 19, m.w.N.).
  • FG Berlin-Brandenburg, 26.04.2021 - 4 K 4253/19

    Familienleistungsausgleich Oktober 2016 bis Januar 2019 für das Kind Julian

    Ob dies der Fall ist, bestimmt sich danach, wie der Erklärungsempfänger die Rechtsbehelfsbelehrung oder ergänzenden Angaben nach Treu und Glauben und unter Berücksichtigung der ihm bekannten Umstände verstehen musste, wobei Unklarheiten oder Mehrdeutigkeiten zu Lasten der Behörde gehen (BFH-Beschluss vom 01.06.2011 IV B 33/10, Sammlung der amtlich nicht veröffentlichten Entscheidungen [BFH/NV] 2011, 1888; vom 26.05.2010 VIII B 228/09, BFH/NV 2010, 2080; vom 05.02.2021 VIII B 70/20, juris m.w.N.).
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