Rechtsprechung
BFH, 08.07.2011 - III B 7/10 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
Fristwahrung bei fristgebundenen Schriftsätzen - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- openjur.de
Fristwahrung bei fristgebundenen Schriftsätzen; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- Bundesfinanzhof
FGO § 56, FGO § 94, FGO § 116 Abs 3, ZPO § 160, ZPO § 164, ZPO § 165
Fristwahrung bei fristgebundenen Schriftsätzen - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- Bundesfinanzhof
Fristwahrung bei fristgebundenen Schriftsätzen - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 56 FGO, § 94 FGO, § 116 Abs 3 FGO, § 160 ZPO, § 164 ZPO
Fristwahrung bei fristgebundenen Schriftsätzen - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - rewis.io
Fristwahrung bei fristgebundenen Schriftsätzen - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- ra.de
- rewis.io
Fristwahrung bei fristgebundenen Schriftsätzen - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Versäumung der Frist zur Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde durch einen Prozessbevollmächtigten um zwei Minuten wegen Verlusts der Zeitkontrolle durch einen plötzlichen Telefonanruf des Lebenspartners und anschließender Internetrecherche; Bestimmung des ...
- datenbank.nwb.de
Keine Protokollberichtigung oder Protokollergänzung durch eine Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision; Fristwahrung fristgebundener Schriftstücke; neuer Vortrag nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist unbeachtlich
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG München, 04.12.2009 - 1 K 2871/07
- BFH, 08.07.2011 - III B 7/10
Papierfundstellen
- BFH/NV 2011, 1895
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 28.01.2010 - VIII B 88/09
Übermittlung der Rechtsmittelbegründung durch Telefax: Wiedereinsetzung in den …
Auszug aus BFH, 08.07.2011 - III B 7/10
Der Eingangszeitpunkt bestimmt sich jedoch nach dem Uhrzeitaufdruck des Telefaxgerätes des Gerichts (z.B. BFH-Beschluss vom 28. Januar 2010 VIII B 88/09, BFH/NV 2010, 919, m.w.N.).Es ist kein ungewöhnliches Ereignis, mit dem der Absender des Telefaxes nicht rechnen muss, wenn das Empfangsgerät in den Abendstunden und Nachtstunden für eine Zeit von zwanzig Minuten belegt ist (z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 2010, 919, m.w.N.).
- BFH, 25.11.2010 - II B 3/10
Nachweis eines geringeren gemeinen Werts - Verfahrensfehler
Auszug aus BFH, 08.07.2011 - III B 7/10
Mit der Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision kann eine Protokollberichtigung oder -ergänzung nicht erreicht werden (…vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Januar 2008 VII S 56/07 (PKH), BFH/NV 2008, 809, und vom 25. November 2010 II B 3/10, BFH/NV 2011, 415). - BFH, 15.12.2010 - IV R 5/10
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Frist zur …
Auszug aus BFH, 08.07.2011 - III B 7/10
Die Tatsachen, die eine Wiedereinsetzung rechtfertigen können, sind innerhalb dieser Frist vollständig, substantiiert und in sich schlüssig darzulegen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 15. Dezember 2010 IV R 5/10, BFH/NV 2011, 809, m.w.N.). - BFH, 18.01.2008 - VII S 56/07
Rüge mangelhafter Protokollierung und Nichtzulassungsbeschwerde - kein …
Auszug aus BFH, 08.07.2011 - III B 7/10
Mit der Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision kann eine Protokollberichtigung oder -ergänzung nicht erreicht werden (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Januar 2008 VII S 56/07 (PKH), BFH/NV 2008, 809, …und vom 25. November 2010 II B 3/10, BFH/NV 2011, 415). - BFH, 15.07.2010 - VIII B 117/09
Zulassungsbedürftigkeit der Revision - Unbeachtlichkeit neuen Vortrags nach …
Auszug aus BFH, 08.07.2011 - III B 7/10
Neuer Vortrag nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist ist unbeachtlich (z.B. BFH-Beschluss vom 15. Juli 2010 VIII B 117/09, BFH/NV 2010, 2091).
- BFH, 11.12.2020 - IX R 33/18
Facharztausbildung - "Thüringen-Stipendium" - Wiedereinsetzung
Die Frist ist nur gewahrt, wenn der fristgebundene Schriftsatz vor Fristablauf vollständig eingegangen ist (…BFH-Beschlüsse vom 10.03.2014 - X B 230/12, BFH/NV 2014, 888, und vom 08.07.2011 - III B 7/10, BFH/NV 2011, 1895). - BFH, 15.05.2013 - VIII R 18/10
Verböserung im Einspruchsverfahren - Treu und Glauben - selbst gesetzte Frist
Dazu genügt es, wenn er eine abschließende Äußerung noch nicht abgegeben hat, denn Fristen dürfen ausgeschöpft werden (vgl. BFH-Beschluss vom 8. Juli 2011 III B 7/10, BFH/NV 2011, 1895). - BFH, 03.04.2013 - V R 24/12
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der …
Die Tatsachen, die eine Wiedereinsetzung rechtfertigen können, sind innerhalb dieser Frist vollständig, substantiiert und in sich schlüssig darzulegen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 8. Juli 2011 III B 7/10, BFH/NV 2011, 1895, …und vom 8. Februar 2008 X B 95/07, BFH/NV 2008, 969).
- BSG, 27.01.2016 - B 5 R 358/15 B Wenn er darüber hinaus geltend macht, die Vorinstanz habe seinen "akuten, schweren Schwindelanfall", der eine "Unterbrechung der Sitzung" und "ärztliche Behandlung" erforderlich gemacht habe, nicht in die Sitzungsniederschrift aufgenommen (Gliederungspunkt B. II. Abs. 1), verkennt er, dass mit der Nichtzulassungsbeschwerde weder Protokollergänzung noch Protokollberichtigung (§ 122 SGG iVm § 160 Abs. 4, § 164 Abs. 1 ZPO) erreicht werden kann (vgl BFH Beschluss vom 8.7.2011 - III B 7/10 - BFH/NV 2011, 1895).
- BFH, 12.01.2012 - II S 9/11
Entscheidung über den Erlass von Säumniszuschlägen; Geltendmachung der …
c) Mit der Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision kann eine Protokollberichtigung nicht erreicht werden (…BFH-Beschlüsse vom 25. November 2010 II B 3/10, BFH/NV 2011, 415, unter 2.c, und vom 8. Juli 2011 III B 7/10, BFH/NV 2011, 1895, unter 1.). - BFH, 10.03.2014 - X B 230/12
Wiedereinsetzung bei Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist: Verschulden bei …
Die Frist ist nur gewahrt, wenn der fristgebundene Schriftsatz vor Fristablauf vollständig eingegangen ist (BFH-Beschluss vom 8. Juli 2011 III B 7/10, BFH/NV 2011, 1895). - OLG Hamm, 07.07.2020 - 24 U 203/19
Antrag auf Umsatzsteuererstattung; Kenntnis von Gläubigern über eine …
Dass das klagende Land, was die Beklagte in ihrer Stellungnahme vom 24.06.2020 rügt, die Verjährungsfrist ausgeschöpft und die Klage nicht bereits frühzeitig während laufender Frist erhoben hat, ist unschädlich, denn die Beteiligten dürfen gesetzliche Fristen ausschöpfen, und zwar grundsätzlich bis zur letzten Minute (vgl. etwa BFH, Beschl. vom 08.07.2011 -III B 7/10, in: BeckRS 2011, 96301).