Rechtsprechung
BFH, 22.07.2011 - V E 2/11 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
Kostenansatz und Streitwertberechnung bei Verbindung mehrerer Beschwerden zur gemeinsamen Entscheidung - Entstehungszeitpunkt von Gerichtsgebühren
- openjur.de
Kostenansatz und Streitwertberechnung bei Verbindung mehrerer Beschwerden zur gemeinsamen Entscheidung; Entstehungszeitpunkt von Gerichtsgebühren
- Bundesfinanzhof
GKG § 47 Abs 1, GKG § 47 Abs 3, GKG § 52 Abs 1, GKG § 52 Abs 4
Kostenansatz und Streitwertberechnung bei Verbindung mehrerer Beschwerden zur gemeinsamen Entscheidung - Entstehungszeitpunkt von Gerichtsgebühren
- Bundesfinanzhof
Kostenansatz und Streitwertberechnung bei Verbindung mehrerer Beschwerden zur gemeinsamen Entscheidung - Entstehungszeitpunkt von Gerichtsgebühren
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 47 Abs 1 GKG, § 47 Abs 3 GKG, § 52 Abs 1 GKG, § 52 Abs 4 GKG
Kostenansatz und Streitwertberechnung bei Verbindung mehrerer Beschwerden zur gemeinsamen Entscheidung - Entstehungszeitpunkt von Gerichtsgebühren - rewis.io
Kostenansatz und Streitwertberechnung bei Verbindung mehrerer Beschwerden zur gemeinsamen Entscheidung - Entstehungszeitpunkt von Gerichtsgebühren
- ra.de
- rewis.io
Kostenansatz und Streitwertberechnung bei Verbindung mehrerer Beschwerden zur gemeinsamen Entscheidung - Entstehungszeitpunkt von Gerichtsgebühren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG § 47 Abs. 1
Kostenrechnung für das Beschwerdeverfahren durch Festsetzung des Streitwerts in einem verbundenen Verfahren - datenbank.nwb.de
Kostenansatz bei Verbindung mehrerer Beschwerden zur gemeinsamen Entscheidung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 2011, 1907
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (10)
- BFH, 26.05.2000 - XI E 1/00
Streitgegenstand und Streitwert
Auszug aus BFH, 22.07.2011 - V E 2/11
Werden mehrere Beschwerden vom BFH durch Beschluss zur gemeinsamen Entscheidung verbunden, ist für jedes der miteinander verbundenen Beschwerdeverfahren unter Ansatz des jeweiligen Streitwerts eine eigene Gebühr nach dem Kostenverzeichnis anzusetzen (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 23. Februar 2006 II E 7/05, BFH/NV 2006, 1311;… vom 13. Juni 2000 VIII E 4/00, BFH/NV 2000, 1238; vom 26. Mai 2000 XI E 1/00, BFH/NV 2001, 43; Brandis in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, Vor § 135 FGO Rz 105; Schwarz in Hübschmann/Hepp/ Spitaler, AO/FGO, § 139 FGO Rz 235;… Ratschow in Gräber, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., Vor § 135 Rz 96; Müller in Entscheidungen der Finanzgerichte 2006, 443; Hartmann, Kommentar zum GKG, § 40 Rz 3).Da die Gerichtsgebühren bereits im Zeitpunkt der den Rechtszug einleitenden Antragstellung entstehen (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 2. November 2010 I E 8/10, BFH/NV 2011, 806;… vom 30. April 2003 VII E 8/03, BFH/NV 2003, 1201;… vom 4. Juli 1986 VII E 4/85, BFH/NV 1986, 693 zur Entstehung der Gebühr für das Revisionsverfahren mit Einreichung der Revisionsschrift) und ein einheitlicher Streitwert erst vom Zeitpunkt der Verbindung an gilt (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2001, 43, Leitsatz 2), sind die Gebühren für beide Beschwerdeverfahren im Streitfall zu Recht getrennt mit jeweils 110 EUR auf insgesamt 220 EUR festgesetzt worden.
- BFH, 08.08.1968 - V B 29/68
Gleichzeitig erhobene Anfechtungsklagen - Streitwert - Steuerbescheid - …
Auszug aus BFH, 22.07.2011 - V E 2/11
Gegen diesen Streitwertansatz wendet sich der Kostenschuldner und macht unter Hinweis auf den Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 8. August 1968 V B 29-32/68 (BFHE 93, 266, BStBl II 1968, 778) geltend, für ein verbundenes Verfahren sei nur ein einheitlicher Streitwert festzusetzen.a) Aus dem vom Kostenschuldner angeführten BFH-Beschluss in BFHE 93, 266, BStBl II 1968, 778 ergibt sich nichts anderes.
- BFH, 13.06.2000 - VIII E 4/00
Verbundene Beschwerdeverfahren; unrichtige Sachbehandlung
Auszug aus BFH, 22.07.2011 - V E 2/11
Werden mehrere Beschwerden vom BFH durch Beschluss zur gemeinsamen Entscheidung verbunden, ist für jedes der miteinander verbundenen Beschwerdeverfahren unter Ansatz des jeweiligen Streitwerts eine eigene Gebühr nach dem Kostenverzeichnis anzusetzen (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 23. Februar 2006 II E 7/05, BFH/NV 2006, 1311; vom 13. Juni 2000 VIII E 4/00, BFH/NV 2000, 1238;… vom 26. Mai 2000 XI E 1/00, BFH/NV 2001, 43; Brandis in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, Vor § 135 FGO Rz 105; Schwarz in Hübschmann/Hepp/ Spitaler, AO/FGO, § 139 FGO Rz 235;… Ratschow in Gräber, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., Vor § 135 Rz 96; Müller in Entscheidungen der Finanzgerichte 2006, 443; Hartmann, Kommentar zum GKG, § 40 Rz 3).
- BFH, 24.04.2007 - IV E 1/07
Streitwert bei Gewinnfeststellungen; Feststellungsbescheide nach § 180 Abs. 1 Nr. …
Auszug aus BFH, 22.07.2011 - V E 2/11
Hat der Beschwerdeführer im Beschwerdeverfahren nicht erkennbar gemacht, dass er in einem Revisionsverfahren das Klagebegehren nur noch eingeschränkt weiterverfolgen werde, ist von dem Streitwert im Klageverfahren auszugehen (BFH-Beschluss vom 24. April 2007 IV E 1/07, BFH/NV 2007, 1899). - BFH, 30.04.2003 - VII E 8/03
Aufteilung von Gerichtsgebühren: Insolvenzforderungen - Masseverbindlichkeiten
Auszug aus BFH, 22.07.2011 - V E 2/11
Da die Gerichtsgebühren bereits im Zeitpunkt der den Rechtszug einleitenden Antragstellung entstehen (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 2. November 2010 I E 8/10, BFH/NV 2011, 806; vom 30. April 2003 VII E 8/03, BFH/NV 2003, 1201;… vom 4. Juli 1986 VII E 4/85, BFH/NV 1986, 693 zur Entstehung der Gebühr für das Revisionsverfahren mit Einreichung der Revisionsschrift) und ein einheitlicher Streitwert erst vom Zeitpunkt der Verbindung an gilt (…vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2001, 43, Leitsatz 2), sind die Gebühren für beide Beschwerdeverfahren im Streitfall zu Recht getrennt mit jeweils 110 EUR auf insgesamt 220 EUR festgesetzt worden. - BFH, 31.05.2007 - V E 2/06
Einwendungen des Kostenschuldners gegen den Ansatz des Mindestreitwerts …
Auszug aus BFH, 22.07.2011 - V E 2/11
Der Ansatz eines Mindeststreitwerts bewirkt keine unzulässige Zugangsbeschränkung zu den Finanzgerichten und ist daher verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BFH-Beschluss vom 31. Mai 2007 V E 2/06, BFHE 217, 388, BStBl II 2007, 791). - BFH, 04.07.1986 - VII E 4/85
Erinnerung gegen eine Kostenrechnung des Bundesfinanzhofes
Auszug aus BFH, 22.07.2011 - V E 2/11
Da die Gerichtsgebühren bereits im Zeitpunkt der den Rechtszug einleitenden Antragstellung entstehen (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 2. November 2010 I E 8/10, BFH/NV 2011, 806;… vom 30. April 2003 VII E 8/03, BFH/NV 2003, 1201; vom 4. Juli 1986 VII E 4/85, BFH/NV 1986, 693 zur Entstehung der Gebühr für das Revisionsverfahren mit Einreichung der Revisionsschrift) und ein einheitlicher Streitwert erst vom Zeitpunkt der Verbindung an gilt (…vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2001, 43, Leitsatz 2), sind die Gebühren für beide Beschwerdeverfahren im Streitfall zu Recht getrennt mit jeweils 110 EUR auf insgesamt 220 EUR festgesetzt worden. - BFH, 25.11.2004 - VI E 1/04
Verbundene Verfahren: Streitwerte
Auszug aus BFH, 22.07.2011 - V E 2/11
b) Der VI. Senat des BFH hat zwar im Beschluss vom 25. November 2004 VI E 1/04 (BFH/NV 2005, 379) entschieden, dass bei einer Verbindung von zwei Nichtzulassungsbeschwerden zur gemeinsamen Entscheidung aus beiden Einzelstreitwerten ein Gesamtstreitwert zu bilden sei, am 9. Juni 2011 VI ER-S 1/11 (nicht veröffentlicht) jedoch beschlossen, dass er an seiner im o.g. Beschluss geäußerten Rechtsauffassung nicht mehr festhalte. - BFH, 23.02.2006 - II E 7/05
Streitwert Kostenansatz - unrichtige Sachbehandlung
Auszug aus BFH, 22.07.2011 - V E 2/11
Werden mehrere Beschwerden vom BFH durch Beschluss zur gemeinsamen Entscheidung verbunden, ist für jedes der miteinander verbundenen Beschwerdeverfahren unter Ansatz des jeweiligen Streitwerts eine eigene Gebühr nach dem Kostenverzeichnis anzusetzen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 23. Februar 2006 II E 7/05, BFH/NV 2006, 1311;… vom 13. Juni 2000 VIII E 4/00, BFH/NV 2000, 1238;… vom 26. Mai 2000 XI E 1/00, BFH/NV 2001, 43; Brandis in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, Vor § 135 FGO Rz 105; Schwarz in Hübschmann/Hepp/ Spitaler, AO/FGO, § 139 FGO Rz 235;… Ratschow in Gräber, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., Vor § 135 Rz 96; Müller in Entscheidungen der Finanzgerichte 2006, 443; Hartmann, Kommentar zum GKG, § 40 Rz 3). - BFH, 02.11.2010 - I E 8/10
Anspruch auf Gebühr für das Revisionsverfahren als Insolvenzforderung
Auszug aus BFH, 22.07.2011 - V E 2/11
Da die Gerichtsgebühren bereits im Zeitpunkt der den Rechtszug einleitenden Antragstellung entstehen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 2. November 2010 I E 8/10, BFH/NV 2011, 806;… vom 30. April 2003 VII E 8/03, BFH/NV 2003, 1201;… vom 4. Juli 1986 VII E 4/85, BFH/NV 1986, 693 zur Entstehung der Gebühr für das Revisionsverfahren mit Einreichung der Revisionsschrift) und ein einheitlicher Streitwert erst vom Zeitpunkt der Verbindung an gilt (…vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2001, 43, Leitsatz 2), sind die Gebühren für beide Beschwerdeverfahren im Streitfall zu Recht getrennt mit jeweils 110 EUR auf insgesamt 220 EUR festgesetzt worden.
- BFH, 19.10.2017 - X E 1/17
Fälligkeit der Gerichtsgebühren bei finanzgerichtlichen Klagen
bb) Darüber hinaus bewirkt eine Fälligkeit der Kosten bei Einreichung der Rechtsmittelschrift keine unzulässige Zugangsbeschränkung zu den Finanzgerichten und verstößt daher nicht gegen die aus Art. 19 Abs. 4 GG folgende Justizgewährleistungspflicht (vgl., wenn auch im Hinblick auf den Mindeststreitwert BFH-Beschlüsse vom 22. Juli 2011 V E 2/11, BFH/NV 2011, 1907, und in BFHE 217, 388, BStBl II 2007, 791). - BFH, 13.09.2012 - X E 5/12
Keine Degression der Gerichtsgebühren durch Verbindung von Verfahren
Eine --wie hier-- erst nach Einleitung des Beschwerdeverfahrens vorgenommene Verbindung der Verfahren führt daher nicht zu der Gebührendegression, die einträte, wenn die Streitwerttabelle des § 34 GKG erst auf den addierten Gesamtstreitwert der verbundenen Verfahren angewendet würde (vgl. BFH-Beschluss vom 22. Juli 2011 V E 2/11, BFH/NV 2011, 1907). - BFH, 08.11.2012 - VI E 2/12
Erinnerung gegen Kostenrechnung - Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von …
Darüber hinaus bewirkt die Kostenfestsetzung anhand des Mindeststreitwerts insbesondere auch keine unzulässige Zugangsbeschränkung zu den Finanzgerichten und verstößt daher nicht gegen die aus Art. 19 Abs. 4 GG folgende Justizgewährleistungspflicht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 22. Juli 2011 V E 2/11, BFH/NV 2011, 1907; vom 31. Mai 2007 V E 2/06, BFHE 217, 388, BStBl II 2007, 791).
- FG Baden-Württemberg, 31.10.2014 - 8 KO 488/14
Streitwert bei objektiver Klagenhäufung, die alternativ zwei …
Die Höhe der Gerichtsgebühren, die bereits im Zeitpunkt der den Rechtszug einleitenden Antragstellung entstehen (…BFH-Beschlüsse vom 30.4.2003 VII E 8/03, BFH/NV 2003, 1201;… vom 2.11.2010 I E 8/10, BFH/NV 2011, 806 und vom 22.7.2011 V E 2/11, BFH/NV 2011, 1907), bestimmt sich nach dem Wert des Streitgegenstands der Klage (§§ 3 Abs. 1, 34 GKG) auf der Grundlage des Kostenverzeichnisses -KV- (Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG). - FG Düsseldorf, 30.12.2021 - 13 Ko 2594/21
Erinnerung gegen den Kostenansatz für die Erhebung einer Klage beim Finanzgericht
Die vor Verbindung entstandenen Gerichtsgebühren nach dem jeweiligen Einzelstreitwert bleiben aus diesen Gründen nach der Verbindung erhalten (…vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 13.09.2012 X E 5/12, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2013, 386 und vom 22.07.2011 V E 2/11, BFH/NV 2011, 1907, Ratschow in Gräber, FGO, 9. Auflage 2019 Vor § 135;… Rn. 30). - FG Berlin-Brandenburg, 25.04.2019 - 9 KO 9140/18
Gerichtskostenansatz für verbundene Feststellungsklage und Anfechtungsklage
Die vor Verbindung entstandenen Gerichtsgebühren nach dem jeweiligen Einzelstreitwert bleiben aus diesen Gründen nach der Verbindung erhalten (…vgl. Bundesfinanzhof - BFH -, Beschlüsse vom 13.09.2012 - X E 5/12 Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2013, 386 und vom 22.07.2011 - V E 2/11, BFH/NV 2011, 1907, Ratschow in: Gräber, aaO, Vor § 135; Rz 30;… Hartmann, Kostengesetze, 46. Auflage, § 35 GKG Tz. 12). - FG Baden-Württemberg, 07.03.2014 - 8 KO 3052/12
Streitwertbemessung bei Abtrennungen
Die Höhe der Gerichtsgebühren, die bereits im Zeitpunkt der den Rechtszug einleitenden Antragstellung entstehen (…vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 30.4.2003 VII E 8/03, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2003, 1201;… vom 2.11.2010 I E 8/10, BFH/NV 2011, 806 und vom 22.7.2011 V E 2/11, BFH/NV 2011, 1907), bestimmt sich nach dem Wert des Streitgegenstands der Klage (§§ 3 Abs. 1, 34 GKG) auf der Grundlage des Kostenverzeichnisses - KV (Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG). - FG Köln, 12.07.2012 - 10 Ko 4029/11
Art und Weise der Berechnung der Kosten des Vorverfahrens bei zwei …
Diese für die bisher selbständigen Verfahren entstandenen Verfahrensgebühren bleiben auch bei einer Verbindung bestehen und werden nicht neu von dem Gesamtstreitwert berechnet (vgl. zum alten Recht Beschluss des beschließenden Senats vom 11. Januar 2001 10 Ko 2647/99, EFG 2001, 713 und für das neue Kostenrecht BFH, Beschluss vom 22.07.2011 V E 2/11, BFH/NV 2011, 1907).