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   BFH, 08.06.2011 - XI R 33/08   

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https://dejure.org/2011,10866
BFH, 08.06.2011 - XI R 33/08 (https://dejure.org/2011,10866)
BFH, Entscheidung vom 08.06.2011 - XI R 33/08 (https://dejure.org/2011,10866)
BFH, Entscheidung vom 08. Juni 2011 - XI R 33/08 (https://dejure.org/2011,10866)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Verkauf von zubereiteten Pizzateilen an einem Imbissstand - Umsatzsteuerrechtliche Abgrenzung von Lieferung und Restaurationsleistung - Berufung auf günstigeres Unionsrecht - Entbehrlichkeit der Aufhebung eines FG-Urteils aus verfahrensrechtlichen Gründen

  • openjur.de

    Verkauf von zubereiteten Pizzateilen an einem Imbissstand; Umsatzsteuerrechtliche Abgrenzung von Lieferung und Restaurationsleistung; Berufung auf günstigeres Unionsrecht; Entbehrlichkeit der Aufhebung eines FG-Urteils aus verfahrensrechtlichen Gründen

  • Bundesfinanzhof

    UStG § 3 Abs 9 S 4, UStG § ... 3 Abs 9 S 5, UStG § 12 Abs 2 Nr 1, EWGRL 388/77 Art 12 Abs 3 Buchst a, UStG § 3 Abs 9 S 4, UStG § 3 Abs 9 S 5, UStG § 12 Abs 2 Nr 1, EWGRL 388/77 Anh H, FGO § 68 S 1, FGO § 126
    Verkauf von zubereiteten Pizzateilen an einem Imbissstand - Umsatzsteuerrechtliche Abgrenzung von Lieferung und Restaurationsleistung - Berufung auf günstigeres Unionsrecht - Entbehrlichkeit der Aufhebung eines FG-Urteils aus verfahrensrechtlichen Gründen

  • Bundesfinanzhof

    Verkauf von zubereiteten Pizzateilen an einem Imbissstand - Umsatzsteuerrechtliche Abgrenzung von Lieferung und Restaurationsleistung - Berufung auf günstigeres Unionsrecht - Entbehrlichkeit der Aufhebung eines FG-Urteils aus verfahrensrechtlichen Gründen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 Abs 9 S 4 UStG 2005, § 3 Abs 9 S 5 UStG 2005, § 12 Abs 2 Nr 1 UStG 1999, Art 12 Abs 3 Buchst a EWGRL 388/77, § 3 Abs 9 S 4 UStG 1999
    Verkauf von zubereiteten Pizzateilen an einem Imbissstand - Umsatzsteuerrechtliche Abgrenzung von Lieferung und Restaurationsleistung - Berufung auf günstigeres Unionsrecht - Entbehrlichkeit der Aufhebung eines FG-Urteils aus verfahrensrechtlichen Gründen

  • IWW
  • rewis.io

    Verkauf von zubereiteten Pizzateilen an einem Imbissstand - Umsatzsteuerrechtliche Abgrenzung von Lieferung und Restaurationsleistung - Berufung auf günstigeres Unionsrecht - Entbehrlichkeit der Aufhebung eines FG-Urteils aus verfahrensrechtlichen Gründen

  • rewis.io

    Verkauf von zubereiteten Pizzateilen an einem Imbissstand - Umsatzsteuerrechtliche Abgrenzung von Lieferung und Restaurationsleistung - Berufung auf günstigeres Unionsrecht - Entbehrlichkeit der Aufhebung eines FG-Urteils aus verfahrensrechtlichen Gründen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltung eines ermäßigten Steuersatzes für Umsätze aus dem Verkauf von Pizzateilen an einem Imbissstand in einem Fußballstadion; Vorliegen eines die Umsatzeigenschaft bestimmenden Dienstleistungselementes im Falle von nicht ausschließlich zur Erleichterung des ...

  • datenbank.nwb.de

    Verkauf von zubereiteten Pizzateilen an einem Imbissstand im Gastronomiebereich eines Fußballstadions unterliegt als Lieferung dem ermäßigten Steuersatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Verkauf von Pizzateilen in einem Fußballstadion

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Verzehrfertige Speisen im Stadion und Umsatzsteuer

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Ermäßigter Steuersatz beim Verkauf von Speisen an Imbissständen

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2011, 1927
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 10.03.2011 - C-497/09

    Die Abgabe von Speisen an Imbissständen oder in Kinofoyers zum sofortigen Verzehr

    Auszug aus BFH, 08.06.2011 - XI R 33/08
    NV: Der Verkauf von zubereiteten Pizzateilen an einem Imbissstand im Gastronomiebereich eines Fußballstadions unterliegt als Lieferung dem ermäßigten Steuersatz (Nachfolgeentscheidung zum EuGH-Urteil vom 10. März 2011 C-497/09, C-499/09, C-501/09, C-502/09, Bog u.a., UR 2011, 272).

    Der Senat hat mit Beschluss vom 27. Januar 2010 das Revisionsverfahren bis zum Ergehen abschließender Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) in den Verfahren C-497/09, C-499/09, C-501/09 und C-502/09 ausgesetzt.

    Der EuGH hat mit Urteil vom 10. März 2011 in den verbundenen Rechtssachen C-497/09, C-499/09, C-501/09 und C-502/09 --Bog u.a.-- (Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2011, 515, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2011, 272) wie folgt entschieden:.

    b) Zu der Frage, ob die einheitliche Leistung der Abgabe von verzehrfertig zubereiteten Speisen an Imbissständen, die mit behelfsmäßigen Verzehrvorrichtungen ausgestattet sind, als Lieferung oder als Dienstleistung einzustufen ist, hat der EuGH im Urteil --Bog u.a.-- in DStR 2011, 515, UR 2011, 272 Folgendes ausgeführt:.

    66        Im vorliegenden Fall betreffen die in den            Ausgangsverfahren in den Rechtssachen C-497/09 und            C-501/09 fraglichen Tätigkeiten nach den Angaben des            vorlegenden Gerichts den Verkauf von Würsten, Pommes            frites und anderen Nahrungsmitteln an Imbisswagen oder            -ständen zum sofortigen warmen Verzehr.

    63 bis 65 des vorliegenden Urteils angeführten            Rechtsprechung ergeben, so gibt es im Rahmen der in den            Ausgangsverfahren in den Rechtssachen C-497/09 und            C-501/09 in Rede stehenden Tätigkeiten keinen            Kellnerservice, keine echte Beratung der Kunden und keine            Bedienung im eigentlichen Sinne, die insbesondere in der            Weiterleitung der Bestellungen an die Küche, in der            späteren Präsentation der Speisen und deren Darreichung an            den Kunden am Tisch bestünde, auch sind keine            geschlossenen, temperierten Räume speziell für den Verzehr            der abgegebenen Nahrungsmittel, keine Garderobe und keine            Toiletten vorhanden, und es wird ganz überwiegend kein            Geschirr, kein Mobiliar und kein Gedeck bereitgestellt.

    Denn der EuGH hat in seiner Entscheidung --Bog u.a.-- in DStR 2011, 515, UR 2011, 272 zu dem Verkauf von Popcorn und "Tortilla"-Chips in einem Kino-Foyer ausgeführt, dass das bloße Vorhandensein von Mobiliar, das nicht ausschließlich dazu bestimmt ist, den Verzehr solcher Lebensmittel möglicherweise zu erleichtern, nicht als Dienstleistungselement angesehen werden kann, das geeignet wäre, dem Umsatz insgesamt die Eigenschaft einer Dienstleistung zu verleihen (Rz 73 des Urteils).

    Außerdem folgt aus dem EuGH-Urteil --Bog u.a.-- in DStR 2011, 515, UR 2011, 272, dass bei der Qualifizierung als einheitliche Leistung (Rz 51 ff.) --und folglich auch bei der Abgrenzung von Lieferung und Dienstleistung (Rz 76)-- nur Einzelleistungen und Handlungen "des Steuerpflichtigen" (Rz 53) und somit nicht Leistungen anderer Unternehmer zu berücksichtigen sind.

    Soweit der V. Senat des BFH in seinem Urteil vom 10. August 2006 V R 38/05 (BFHE 214, 480, BStBl II 2007, 482) von anderen Voraussetzungen ausgegangen ist, dürfte dies durch das EuGH-Urteil --Bog u.a.-- in DStR 2011, 515, UR 2011, 272 überholt sein.

  • BFH, 16.04.2008 - XI R 73/07

    Durchschnittssatzbesteuerung für Landwirte und Forstwirte - Gewerbebetrieb kraft

    Auszug aus BFH, 08.06.2011 - XI R 33/08
    Der Kläger kann sich aber auf das für ihn günstigere Unionsrecht berufen (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 23. November 2000 V R 49/00, BFHE 193, 170, BStBl II 2001, 266; vom 16. April 2008 XI R 73/07, BFHE 221, 484, BStBl II 2009, 1024, unter II.2.b cc, m.w.N.).
  • BFH, 10.08.2006 - V R 38/05

    Steuersatz für die Abgabe von Mittagessen in Schulen

    Auszug aus BFH, 08.06.2011 - XI R 33/08
    Soweit der V. Senat des BFH in seinem Urteil vom 10. August 2006 V R 38/05 (BFHE 214, 480, BStBl II 2007, 482) von anderen Voraussetzungen ausgegangen ist, dürfte dies durch das EuGH-Urteil --Bog u.a.-- in DStR 2011, 515, UR 2011, 272 überholt sein.
  • BFH, 23.11.2000 - V R 49/00

    Kein Vorsteuerausschluss bei Übernachtungskosten

    Auszug aus BFH, 08.06.2011 - XI R 33/08
    Der Kläger kann sich aber auf das für ihn günstigere Unionsrecht berufen (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 23. November 2000 V R 49/00, BFHE 193, 170, BStBl II 2001, 266; vom 16. April 2008 XI R 73/07, BFHE 221, 484, BStBl II 2009, 1024, unter II.2.b cc, m.w.N.).
  • BFH, 14.08.2009 - II B 43/09

    Fehlende Kenntnis des FG von Änderungsbescheiden - Umsatzsteuerbescheid kein

    Auszug aus BFH, 08.06.2011 - XI R 33/08
    Aus prozessökonomischen Gründen reicht daher in einem solchen Fall eine Richtigstellung in der Rechtsmittelentscheidung aus (vgl. auch BFH-Beschluss vom 14. August 2009 II B 43/09, BFH/NV 2009, 2012).
  • BFH, 25.10.1972 - GrS 1/72

    Steuerbescheid - Gegenstand des Revisionsverfahrens - Berichtigungsbescheid -

    Auszug aus BFH, 08.06.2011 - XI R 33/08
    Zwar hat das FG den Änderungsbescheid für 2004 vom 19. Oktober 2006, der gemäß § 68 Satz 1 FGO Gegenstand des Klageverfahrens geworden ist, nicht als Verfahrensgegenstand angesehen und stattdessen über den früheren Bescheid vom 4. September 2006 entschieden, der für die Dauer des Bestehens des Änderungsbescheides keine Wirkung mehr entfaltet hat (vgl. Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Oktober 1972 GrS 1/72, BFHE 108, 1, BStBl II 1973, 231, unter III.3.).
  • BFH, 07.08.2008 - I B 161/07

    Übersehen eines Änderungsbescheids durch das FG - Darlegung der Fehlerhaftigkeit

    Auszug aus BFH, 08.06.2011 - XI R 33/08
    Ist durch den Änderungsbescheid aber kein neuer Streitpunkt in das Verfahren eingeführt worden, widerspräche es dem Sinn des § 68 Satz 1 FGO, nach dem eine Verfahrensfortsetzung ermöglicht werden soll, die Entscheidung des FG aufzuheben (vgl. BFH-Beschluss vom 7. August 2008 I B 161/07, BFH/NV 2008, 2053).
  • FG Rheinland-Pfalz, 01.04.2008 - 6 K 1517/06

    Abgrenzung von Lieferungen verzehrfertiger Waren zu sonstigen Leistungen

    Auszug aus BFH, 08.06.2011 - XI R 33/08
    Das Urteil des FG ist veröffentlicht in Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 1750.
  • BFH, 14.12.2011 - XI R 5/10

    Zur Schätzungsbefugnis bei Buchführungsmängeln - Inhalt der Entscheidungsgründe

    c) Das FG wird hinsichtlich der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG auf die vom Kläger erbrachten Leistungen die neuere Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union in seinem Urteil vom 10. März 2011 in den verbundenen Rechtssachen C-497/09, C-499/09, C-501/09 und C-502/09 --Bog u.a.-- (Deutsches Steuerrecht 2011, 515, Umsatzsteuer-Rundschau 2011, 272) und die dazu ergangenen BFH-Urteile (vom 8. Juni 2011 XI R 33/08, BFH/NV 2011, 1927 und XI R 37/08, BFHE 234, 443, BFH/NV 2011, 1976, sowie vom 30. Juni 2011 V R 35/08, BFHE 234, 491, BFH/NV 2011, 1811 und V R 3/07, BFHE 234, 484, BFH/NV 2011, 2186) berücksichtigen.
  • BFH, 15.09.2021 - XI R 12/21

    Besteuerung von Umsätzen einer Bäckerei mit Filialen in "Vorkassenzonen" eines

    Soweit der Wortlaut des § 3 Abs. 9 Sätze 4 und 5 UStG nicht richtlinienkonform gewesen sein sollte, waren im Wege richtlinienkonformer Auslegung die unionsrechtlichen Grundsätze der Rechtsprechung des EuGH und des BFH maßgebend und wäre andernfalls eine Berufung auf das günstigere Unionsrecht möglich gewesen (vgl. BFH-Urteile vom 10.08.2006 - V R 55/04, BFHE 214, 474, BStBl II 2007, 480, Rz 35; vom 26.10.2006 - V R 58/04, V R 59/04, BFHE 215, 360, BStBl II 2007, 487, Rz 54; vom 30.06.2011 - V R 18/10, BFHE 234, 496, BStBl II 2013, 246, Rz 28; Senatsurteil vom 08.06.2011 - XI R 33/08, BFH/NV 2011, 1927, Rz 36; s.a. BRDrucks 544/07, S. 99 f.: waren "richtlinienkonform auszulegen", "Aufhebung klarstellend").

    bb) Dienstleistungen, die ein anderer Unternehmer (Dritter) unmittelbar an den Kunden erbringt, sind nicht zu berücksichtigen (vgl. Senatsurteil in BFH/NV 2011, 1927, Rz 35; BFH-Urteile in BFHE 234, 496, BStBl II 2013, 246, Rz 32; in BFH/NV 2013, 1638, Rz 26; in BFHE 258, 566, Rz 17).

  • BFH, 24.07.2017 - XI B 37/17

    Speisenabgabe in einem Bayerischen Biergarten unterliegt dem Regelsteuersatz -

    Die angefochtene Vorentscheidung weicht auch --entgegen der Auffassung des Klägers-- nicht vom BFH-Urteil vom 8. Juni 2011 XI R 33/08 (BFH/NV 2011, 1927) ab, so dass die Revision auch nicht zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO) zuzulassen ist.

    Im dortigen Fall waren nach Rz 34 des BFH-Urteils in BFH/NV 2011, 1927 die vorhandenen Verzehreinrichtungen nicht ausschließlich dazu bestimmt, den Verzehr von (im Fußballstadion verkauften) Speisen oder Getränken zu erleichtern.

  • FG München, 09.02.2017 - 14 K 2081/15

    Bundesfinanzhof

    Das BFH-Urteil vom 8. Juni 2011 XI R 33/08 (BFH/NV 2011, 1927) steht nicht entgegen.

    Das war nach dem Sachverhalt des BFH-Urteils in BFH/NV 2011, 1927 nicht der Fall.

  • FG Münster, 23.02.2012 - 5 V 4511/11

    Im Zweifel für den Steuerzahler - jedenfalls vorläufig!

    Folgeurteile des Bundesfinanzhofs (BFH) ergingen am 08.06.2011 und am 30.06.2011 (BFH, Urteil vom 08.06.2011, XI R 33/08, Juris; Urteil vom 08.06.2011, XI R 37/08, DB 2011, 2129; Urteil vom 30.06.2011, V R 18/10, BFH/NV 2011, 1813; Urteil vom 30.06.2011, V R 35/08, BFH/NV 2011, 1811).
  • FG Sachsen, 31.07.2013 - 2 K 326/11

    Regelsteuersatz: an Bedürfnisse von Kindern angepasste, aus mehreren Kompententen

    Bei der Qualifizierung als einheitliche Leistung und folglich auch bei der Abgrenzung von Lieferung und Dienstleistung sind nur Einzelleistungen und Handlungen des leistenden Unternehmers und nicht Leistungen anderer Unternehmer zu berücksichtigen (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 8. Juni 2011 - XI 33/08, BFH/NV 2011, 1927).
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