Weitere Entscheidung unten: BFH, 28.07.2011

Rechtsprechung
   BFH, 28.06.2011 - XI B 18/11   

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https://dejure.org/2011,9103
BFH, 28.06.2011 - XI B 18/11 (https://dejure.org/2011,9103)
BFH, Entscheidung vom 28.06.2011 - XI B 18/11 (https://dejure.org/2011,9103)
BFH, Entscheidung vom 28. Juni 2011 - XI B 18/11 (https://dejure.org/2011,9103)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Umsatzsteuerliche Folgen der Anordnung einer Zwangsverwaltung über Grundstücke - Geltendmachung eines Vorsteuerberichtigungsanspruchs durch Steuerbescheid gegenüber dem Zwangsverwalter

  • openjur.de

    Umsatzsteuerliche Folgen der Anordnung einer Zwangsverwaltung über Grundstücke; Geltendmachung eines Vorsteuerberichtigungsanspruchs durch Steuerbescheid gegenüber dem Zwangsverwalter

  • Bundesfinanzhof

    AO § 33 Abs 1, AO § 34 Abs 3, AO § 34 Abs 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, UStG § 15a
    Umsatzsteuerliche Folgen der Anordnung einer Zwangsverwaltung über Grundstücke - Geltendmachung eines Vorsteuerberichtigungsanspruchs durch Steuerbescheid gegenüber dem Zwangsverwalter

  • Bundesfinanzhof

    Umsatzsteuerliche Folgen der Anordnung einer Zwangsverwaltung über Grundstücke - Geltendmachung eines Vorsteuerberichtigungsanspruchs durch Steuerbescheid gegenüber dem Zwangsverwalter

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 33 Abs 1 AO, § 34 Abs 3 AO, § 34 Abs 1 AO, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 15a UStG 2005
    Umsatzsteuerliche Folgen der Anordnung einer Zwangsverwaltung über Grundstücke - Geltendmachung eines Vorsteuerberichtigungsanspruchs durch Steuerbescheid gegenüber dem Zwangsverwalter

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; UStG § 15a
    Umsatzsteuer/Vorsteuerberichtigung in der Zwangsverwaltung

  • rewis.io

    Umsatzsteuerliche Folgen der Anordnung einer Zwangsverwaltung über Grundstücke - Geltendmachung eines Vorsteuerberichtigungsanspruchs durch Steuerbescheid gegenüber dem Zwangsverwalter

  • ra.de
  • rewis.io

    Umsatzsteuerliche Folgen der Anordnung einer Zwangsverwaltung über Grundstücke - Geltendmachung eines Vorsteuerberichtigungsanspruchs durch Steuerbescheid gegenüber dem Zwangsverwalter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zwangsverwalter als Steuerpflichtiger im Fall der Anordnung einer Zwangsverwaltung über Grundstücke; Vorsteuerberichtigungsanspruch des Finanzamts nach § 15a UStG als Masseverbindlichkeiten

  • datenbank.nwb.de

    Vollstreckungsschuldner und Zwangsverwalter als Steuerpflichtige bei Anordnung einer Zwangsverwaltung über Grundstücke; Geltendmachung eines Vorsteuerberichtigungsanspruchs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Umsatzsteuerliche Folgen der Anordnung einer Zwangsverwaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Umsatzsteuerliche Folgen der Anordnung einer Zwangsverwaltung (IBR 2011, 1450)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2011, 2018
  • NZI 2011, 737
  • BFH/NV 2011, 1931
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 09.02.2011 - XI R 35/09

    Vorsteuerberichtigungsanspruch des FA als Masseverbindlichkeit

    Auszug aus BFH, 28.06.2011 - XI B 18/11
    Die Grundsätze der Rechtsprechung zum Insolvenzverwalter (BFH-Urteil vom 9. Februar 2011 XI R 35/09, BFHE 233, 86) gelten insoweit entsprechend.

    b) Ferner hat der BFH jüngst entschieden, dass ein Vorsteuerberichtigungsanspruch des Finanzamts nach § 15a UStG, der dadurch entsteht, dass der Insolvenzverwalter ein Wirtschaftsgut abweichend von den für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnissen verwendet, zu den Masseverbindlichkeiten gehört und durch Steuerbescheid gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend gemacht werden kann (BFH-Urteil vom 9. Februar 2011 XI R 35/09, BFHE 233, 86).

    Die Rechtsgrundsätze der Entscheidung zur Entstehung und Geltendmachung des Vorsteuerberichtigungsanspruchs nach § 15a UStG sind aber auf den Fall der Zwangsverwaltung übertragbar, wovon im Übrigen auch der Kläger selbst ausgeht, der in seiner Beschwerde ausdrücklich auf das seinerzeit noch anhängige Revisionsverfahren XI R 35/09 Bezug genommen hat.

  • BFH, 17.06.2010 - XI B 88/09

    Versagen des Vorsteuerabzugs bei "wissen können" von Einbindung in betrügerische

    Auszug aus BFH, 28.06.2011 - XI B 18/11
    Dies ist nur der Fall, wenn die für bedeutsam gehaltene Rechtsfrage im Allgemeininteresse klärungsbedürftig und im Streitfall klärbar ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Juni 2010 XI B 88/09, BFH/NV 2010, 1875, m.w.N.).

    An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es, wenn die Rechtsfrage anhand der gesetzlichen Grundlagen oder der bereits vorliegenden Rechtsprechung beantwortet werden kann und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung der Rechtsfrage durch den BFH geboten erscheinen lassen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 2010, 1875, m.w.N.).

  • BFH, 18.10.2001 - V R 44/00

    Zwangsverwaltung über mehrere Grundstücke

    Auszug aus BFH, 28.06.2011 - XI B 18/11
    Der BFH hat entschieden, dass für den Fall der Anordnung einer Zwangsverwaltung über Grundstücke zwar der Vollstreckungsschuldner als Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechts Steuerschuldner und damit Steuerpflichtiger i.S. von § 33 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO) bleibt (BFH-Urteil vom 18. Oktober 2001 V R 44/00, BFHE 196, 372, BStBl II 2002, 171, m.w.N.).

    Im Übrigen sind die Umsatzsteuerbescheide an den Zwangsverwalter zu richten (BFH-Urteil in BFHE 196, 372, BStBl II 2002, 171).

  • BFH, 23.06.1988 - V R 203/83

    - Zur Geltendmachung von Umsatzsteueransprüchen aus der Zwangsverwaltung - Angabe

    Auszug aus BFH, 28.06.2011 - XI B 18/11
    Führt der Vollstreckungsschuldner außerhalb des Unternehmensbereichs, auf den sich die Beschlagnahme erstreckt, Umsätze aus, ist die hieraus entstandene Umsatzsteuer --allein-- durch einen an den Vollstreckungsschuldner zu richtenden Umsatzsteuerbescheid geltend zu machen (BFH-Urteil vom 23. Juni 1988 V R 203/83, BFHE 154, 181, BStBl II 1988, 920).
  • BFH, 10.02.2015 - IX R 23/14

    Zwangsverwaltung - Einkommensteuer - Entrichtungspflicht des Zwangsverwalters

    Insoweit sind Umsatzsteuerbescheide an ihn zu richten; führt der Schuldner außerhalb des Unternehmensbereichs, auf den sich die Beschlagnahme erstreckt, Umsätze aus, ist die hieraus entstandene Umsatzsteuer allein durch einen an den Schuldner gerichteten Umsatzsteuerbescheid geltend zu machen (vgl. BFH-Urteil vom 18. Oktober 2001 V R 44/00, BFHE 196, 372, BStBl II 2002, 171; Beschluss vom 28. Juni 2011 XI B 18/11, BFH/NV 2011, 1931).
  • BFH, 29.04.2020 - XI R 18/19

    Zur Steuerpflicht eines Kanzleiabwicklers

    Hinsichtlich der ihm nach § 55 BRAO obliegenden Aufgaben ist er aber Vermögensverwalter für den früheren Kanzleiinhaber und insoweit vergleichbar mit einem Zwangsverwalter eines Grundstücks, der nach der Rechtsprechung ein Vermögensverwalter ist (vgl. zum Zwangsverwalter Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18.10.2001 - V R 44/00, BFHE 196, 372, BStBl II 2002, 171, unter II.1., Rz 16; vom 10.02.2015 - IX R 23/14, BFHE 249, 202, BStBl II 2017, 367, Rz 32; BFH-Beschlüsse vom 28.06.2011 - XI B 18/11, BFH/NV 2011, 1931, Rz 4; vom 07.01.2019 - IX B 79/18, BFH/NV 2019, 257, Rz 11).
  • FG Sachsen, 13.12.2018 - 4 V 1507/18

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der festgesetzten Umsatzsteuer für das

    Ein Vorsteuerberichtigungsanspruch des Finanzamts nach § 15a UStG , der dadurch entsteht, dass der Zwangsverwalter ein Wirtschaftsgut abweichend von den für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnissen verwendet, ist gegenüber dem Zwangsverwalter geltend zu machen (vgl. BFH-Beschluss vom 28. Juni 2011 XI B 18/11, juris, m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BFH, 28.07.2011 - V B 115/10   

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https://dejure.org/2011,17683
BFH, 28.07.2011 - V B 115/10 (https://dejure.org/2011,17683)
BFH, Entscheidung vom 28.07.2011 - V B 115/10 (https://dejure.org/2011,17683)
BFH, Entscheidung vom 28. Juli 2011 - V B 115/10 (https://dejure.org/2011,17683)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Rechnungskorrekturen bei Geschäftsveräußerung im Ganzen - Erlass aus Billigkeitsgründen bei bestandskräftiger Steuerfestsetzung

  • openjur.de

    Rechnungskorrekturen bei Geschäftsveräußerung im Ganzen; Erlass aus Billigkeitsgründen bei bestandskräftiger Steuerfestsetzung

  • Bundesfinanzhof

    UStG § 1 Abs 1a, UStG § 14 Abs 2, AO § 227
    Rechnungskorrekturen bei Geschäftsveräußerung im Ganzen - Erlass aus Billigkeitsgründen bei bestandskräftiger Steuerfestsetzung

  • Bundesfinanzhof

    Rechnungskorrekturen bei Geschäftsveräußerung im Ganzen - Erlass aus Billigkeitsgründen bei bestandskräftiger Steuerfestsetzung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1a UStG 1993, § 14 Abs 2 UStG 1993, § 227 AO
    Rechnungskorrekturen bei Geschäftsveräußerung im Ganzen - Erlass aus Billigkeitsgründen bei bestandskräftiger Steuerfestsetzung

  • IWW
  • rewis.io

    Rechnungskorrekturen bei Geschäftsveräußerung im Ganzen - Erlass aus Billigkeitsgründen bei bestandskräftiger Steuerfestsetzung

  • ra.de
  • rewis.io

    Rechnungskorrekturen bei Geschäftsveräußerung im Ganzen - Erlass aus Billigkeitsgründen bei bestandskräftiger Steuerfestsetzung

  • rechtsportal.de

    Grundsatz der Auswirkung von Korrekturen der ursprünglich erklärten Umsatzsteuer im Zeitpunkt der erfolgten Korrektur im Falle einer Geschäftsveräußerung im Ganzen; Erlass bestandskräftig festgesetzter Steuern im Billigkeitsverfahren bei offensichtlicher und eindeutiger ...

  • datenbank.nwb.de

    Korrektur einer Rechnung bei der die Voraussetzungen einer Geschäftsveräußerung im Ganzen übersehen wurden; kein Erlass aus Billigkeitsgründen bei einer bestandskräftigen Umsatzsteuerfestsetzung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Keine Rückwirkung einer Rechnungskorrektur bei Geschäftsveräußerung

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    Keine Rückwirkung einer Rechnungskorrektur bei Geschäftsveräußerung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2011, 1931
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 11.10.2007 - V R 27/05

    Formanforderungen an die Berichtigung einer Rechnung - Vertrauensschutz nach §

    Auszug aus BFH, 28.07.2011 - V B 115/10
    Für einen derartigen Fall hat der Senat ausdrücklich entschieden, dass § 17 Abs. 1 Satz 3 UStG 1993 eine Rückwirkung der Berichtigung des Umsatzsteuerausweises auf den Zeitpunkt der Rechnungserteilung ausschließt (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. Oktober 2007 V R 27/05, BFHE 219, 266, BStBl II 2008, 438, unter II.3.c zur Rechnungsberichtigung bei Geschäftsveräußerung).
  • BFH, 11.03.2011 - V B 45/10

    Darlegungserfordernisse bei schwerwiegendem Rechtsfehler - Erlass bestandskräftig

    Auszug aus BFH, 28.07.2011 - V B 115/10
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH sind bestandskräftig festgesetzte Steuern nur dann im Billigkeitsverfahren zu erlassen, wenn die Steuerfestsetzung offensichtlich und eindeutig unrichtig ist und es dem Steuerpflichtigen nicht zuzumuten war, sich hiergegen in dem dafür vorgesehenen Festsetzungsverfahren zu wehren (vgl. BFH-Beschluss vom 11. März 2011 V B 45/10, BFH/NV 2011, 999, m.w.N.).
  • BFH, 22.03.2001 - V R 11/98

    Berichtigung bei unrichtigem/unberechtigtem Steuerausweis

    Auszug aus BFH, 28.07.2011 - V B 115/10
    Eine Änderung hätte --da der Rechnungsempfänger den geltend gemachten Vorsteuerabzug nicht rückgängig gemacht hatte-- ohnehin abgelehnt werden müssen (vgl. BFH-Urteil vom 22. März 2001 V R 11/98, BStBl II 2004, 313 für das Streitjahr 1996).
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