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   BFH, 08.06.2011 - I R 62/10   

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https://dejure.org/2011,16762
BFH, 08.06.2011 - I R 62/10 (https://dejure.org/2011,16762)
BFH, Entscheidung vom 08.06.2011 - I R 62/10 (https://dejure.org/2011,16762)
BFH, Entscheidung vom 08. Juni 2011 - I R 62/10 (https://dejure.org/2011,16762)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Verzicht auf verfallbare Pensionsansprüche

  • openjur.de

    Verzicht auf verfallbare Pensionsansprüche

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 4 Abs 1, EStG § 5 Abs 1, EStG § 6 Abs 1 Nr 5, EStG § 6a, KStG § 8 Abs 1, BetrAVG § 1, BGB § 397, EStG § 5 Abs 1, EStG § 6 Abs 1 Nr 5, EStG § 6a
    Verzicht auf verfallbare Pensionsansprüche

  • Bundesfinanzhof

    Verzicht auf verfallbare Pensionsansprüche

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 1 EStG 1997, § 5 Abs 1 EStG 1997, § 6 Abs 1 Nr 5 EStG 1997, § 6a EStG 1997, § 8 Abs 1 KStG 1999
    Verzicht auf verfallbare Pensionsansprüche

  • Betriebs-Berater

    Verzicht auf verfallbare Pensionsansprüche

  • rewis.io

    Verzicht auf verfallbare Pensionsansprüche

  • ra.de
  • rewis.io

    Verzicht auf verfallbare Pensionsansprüche

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kompensation des ertragswirksamen Fortfalls einer Verpflichtung aus einer nicht unverfallbaren Pensionszusage durch eine einkommensmindernde Einlage der ursprünglich zusagebegünstigten Gesellschafter

  • datenbank.nwb.de

    Verzicht der Gesellschafter-Geschäftsführer auf verfallbare Pensionsansprüche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2011, 2673
  • BFH/NV 2011, 2117
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • FG Düsseldorf, 15.06.2010 - 6 K 2357/08

    Bewertung von verfallbaren Pensionsansprüchen bei Verzicht des Gesellschafters

    Auszug aus BFH, 08.06.2011 - I R 62/10
    Die dagegen gerichtete Klage blieb erfolglos (Finanzgericht --FG-- Düsseldorf, Urteil vom 15. Juni 2010  6 K 2357/08 K,F, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2010, 1486).

    Vielmehr wird lediglich bezogen auf den Zeitpunkt des Verzichts die konkret eintretende Unmöglichkeit des Eintritts der Bedingung für die Unverfallbarkeit für maßgeblich erachtet (im Ergebnis zustimmend Weppler, BB 2010, 2042; Günther, Steuerberater Woche 2010, 922; wohl auch Veit, BB 2011, 811, 814).

  • BFH, 15.10.1997 - I R 58/93

    Gesellschafter-Verzicht auf Pensionszusage

    Auszug aus BFH, 08.06.2011 - I R 62/10
    In diesem Rahmen ist --wie sich aus der auf der Rechtsprechung des Großen Senats des Bundesfinanzhofs (Beschluss vom 9. Juni 1997 GrS 1/94, BFHE 183, 187, BStBl II 1998, 307) aufbauenden Senatsrechtsprechung ergibt (Senatsurteil vom 15. Oktober 1997 I R 58/93, BFHE 184, 432, BStBl II 1998, 305)-- ein auf dem Gesellschaftsverhältnis beruhender Verzicht eines Gesellschafters auf eine Forderung als Einlage mit dem Teilwert der Forderung zu bewerten (§ 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG; s. auch Buciek in Blümich, EStG/KStG/GewStG, § 5 EStG Rz 956).

    Außerdem kann von Bedeutung sein, ob die Pension unverfallbar ist oder ob sie voraussetzt, dass der Berechtigte bis zum Pensionsfall für den Verpflichteten nichtselbständig tätig ist (s. insoweit Senatsurteil in BFHE 184, 432, BStBl II 1998, 305).

  • BFH, 09.06.1997 - GrS 1/94

    Personengesellschaften - Verzicht des Gesellschafters auf Forderungen gegenüber

    Auszug aus BFH, 08.06.2011 - I R 62/10
    In diesem Rahmen ist --wie sich aus der auf der Rechtsprechung des Großen Senats des Bundesfinanzhofs (Beschluss vom 9. Juni 1997 GrS 1/94, BFHE 183, 187, BStBl II 1998, 307) aufbauenden Senatsrechtsprechung ergibt (Senatsurteil vom 15. Oktober 1997 I R 58/93, BFHE 184, 432, BStBl II 1998, 305)-- ein auf dem Gesellschaftsverhältnis beruhender Verzicht eines Gesellschafters auf eine Forderung als Einlage mit dem Teilwert der Forderung zu bewerten (§ 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG; s. auch Buciek in Blümich, EStG/KStG/GewStG, § 5 EStG Rz 956).
  • FG Düsseldorf, 14.05.2002 - 6 K 7467/98

    Gesellschafter-Geschäftsführer; Anteilsverkauf; Abfindung; Pensionszusage;

    Auszug aus BFH, 08.06.2011 - I R 62/10
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Anspruch noch verfallbar ist und der Verzicht im Zusammenhang mit der Veräußerung von Geschäftsanteilen und einer damit einhergehenden Auflösung der für die Pensionszusagen maßgeblichen Anstellungsverträge steht (s. insoweit auch FG Düsseldorf, Urteil vom 14. Mai 2002  6 K 7467/98 E, EFG 2002, 1450).
  • BFH, 15.10.1997 - I R 103/93

    Verdeckte Einlage bei Forderungsverzicht

    Auszug aus BFH, 08.06.2011 - I R 62/10
    Für die Bewertung der Forderung sind allein die Wertverhältnisse zum Zeitpunkt des Forderungsverzichts maßgeblich (Senatsurteil vom 15. Oktober 1997 I R 103/93, BFH/NV 1998, 572).
  • BFH, 28.04.2010 - I R 78/08

    Abfindung und Ablösung von (überversorgenden) Pensionsrückstellungen für

    Auszug aus BFH, 08.06.2011 - I R 62/10
    a) Denn entweder fehlt es bereits an einer Einlage der Altgesellschafter, sei es, weil die Versorgungsanwartschaften im Zeitpunkt der Verzichte noch verfallen konnten --sie also lediglich einen aufschiebend bedingten Anspruch auf Pensionszahlungen bei Eintritt des Versorgungsfalls repräsentierten-- und damit zu diesem Zeitpunkt mangels vorherigen Zuflusses beim Anwartschaftsberechtigten nicht einlagefähig waren (so z.B. Briese, GmbH-Rundschau 2008, 568; Weppler, Betriebs-Berater --BB-- 2010, 2042), sei es, weil man annähme, dass die mit den Verzichten einhergehende Beendigung der Anstellungsverhältnisse als Geschäftsführer im Zuge der Veräußerung der Geschäftsanteile nicht durch das Gesellschaftsverhältnis (mit-)veranlasst gewesen ist (vgl. dazu zuletzt für die Situation einer --ebenfalls anteilsveräußerungsbedingten-- Abfindung von Pensionsverpflichtungen bei nicht beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern Senatsurteil vom 28. April 2010 I R 78/08, BFHE 229, 234, m.w.N. zum Streitstand; s. auch speziell zu noch verfallbaren Anwartschaften Otto in Blomeyer/ Rolfs/Otto, Betriebsrentengesetz, 5. Aufl., Rz StR F 380).
  • BFH, 03.03.2010 - I R 31/09

    Keine Rückstellung für Pensionsleistungen in Abhängigkeit von künftigen

    Auszug aus BFH, 08.06.2011 - I R 62/10
    Vielmehr wird lediglich bezogen auf den Zeitpunkt des Verzichts die konkret eintretende Unmöglichkeit des Eintritts der Bedingung für die Unverfallbarkeit für maßgeblich erachtet (im Ergebnis zustimmend Weppler, BB 2010, 2042; Günther, Steuerberater Woche 2010, 922; wohl auch Veit, BB 2011, 811, 814).
  • FG Hamburg, 12.02.2014 - 6 K 203/11

    Ermittlung des Teilwertes einer verdeckten Einlage in Form eines

    Es kommt darauf an, welchen Betrag ein gedachter Erwerber für den Erwerb der Forderung (Herbeiführung des Verzichts) hätte aufwenden müssen (BFH-Urteil vom 08.06.2011 I R 62/10, BFH/NV 2011, 2117).
  • FG Düsseldorf, 06.11.2012 - 6 K 1093/10

    Verzicht auf gesellschaftsrechtlich veranlasste Pensionszusage: Bewertung der

    Außerdem kann von Bedeutung sein, ob die Pension unverfallbar ist oder ob sie voraussetzt, dass der Berechtigte bis zum Pensionsfall für den Verpflichteten tätig ist (BFH vom 15. Oktober 1997 I R 58/93, BStBl II 1998, 305; vom 08.06.2011 I R 62/10, BFH/NV 2011, 2117; FG Düsseldorf vom 15. Juni 2010 6 K 2357/08, juris).
  • FG Saarland, 11.04.2018 - 1 K 1127/16

    Einbringung einer Forderung des Gesellschafters gegenüber Dritten in die

    Es kommt darauf an, welchen Betrag ein gedachter Erwerber für den Erwerb der Forderung hätte aufwenden müssen (BFH vom 8. Juni 2011 I R 62/10, BFH/NV 2011, 2117 ).
  • FG Hamburg, 23.09.2014 - 6 K 224/13

    DBA-Belgien, finale Verluste: Voraussetzungen, Zeitpunkt der Finalität, nationale

    Es kommt darauf an, welchen Betrag ein gedachter Erwerber für den Erwerb der Forderung (Herbeiführung des Verzichts) hätte aufwenden müssen (BFH-Urteil vom 08.06.2011 I R 62/10, BFH/NV 2011, 2117).
  • FG Nürnberg, 27.11.2012 - 1 K 229/11

    Abfindungszahlung für eine Pensionsanwartschaft in Höhe des Barwerts als

    Nach der Rechtsprechung des BFH ist ein verfallbarer Pensionsanspruch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses regelmäßig mit 0 EUR zu bewerten (vgl. BFH-Urteil vom 08.06.2011 I R 62/10, BFH/NV 2011, 2117).
  • FG Bremen, 28.03.2017 - 3 V 22/17

    Bilanzierung von Gesellschafterforderungen bei einer GmbH: Anwendung von § 5 Abs.

    Es kommt darauf an, welchen Betrag ein gedachter Erwerber für den Erwerb der Forderung (Herbeiführung des Verzichts) hätte aufwenden müssen (BFH-Urteil vom 8. Juni 2011 I R 62/10, BFH/NV 2011, 2117 , [...] Rz 13).
  • FG Niedersachsen, 12.07.2023 - 9 K 173/21

    Betriebliche Veranlassung; Einbuchung einer wertlosen Kaufpreisrückforderung;

    Es kommt darauf an, welchen Betrag ein gedachter Erwerber für den Erwerb der Forderung hätte aufwenden müssen ( BFH, Urteil vom 8. Juni 2011 I R 62/10 , BFH/NV 2011, 2117).
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