Weitere Entscheidung unten: BFH, 11.08.2011

Rechtsprechung
   BFH, 06.09.2011 - V B 64/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,6761
BFH, 06.09.2011 - V B 64/11 (https://dejure.org/2011,6761)
BFH, Entscheidung vom 06.09.2011 - V B 64/11 (https://dejure.org/2011,6761)
BFH, Entscheidung vom 06. September 2011 - V B 64/11 (https://dejure.org/2011,6761)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,6761) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Anästhesistische Leistung bei Schönheitsoperation nicht umsatzsteuerbefreit

  • openjur.de

    Anästhesistische Leistung bei Schönheitsoperation nicht umsatzsteuerbefreit

  • Bundesfinanzhof

    UStG § 4 Nr 14, EWGRL 388/77 Art 13 Teil A Abs 1 Buchst c
    Anästhesistische Leistung bei Schönheitsoperation nicht umsatzsteuerbefreit

  • Bundesfinanzhof

    Anästhesistische Leistung bei Schönheitsoperation nicht umsatzsteuerbefreit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Nr 14 UStG 2005, Art 13 Teil A Abs 1 Buchst c EWGRL 388/77
    Anästhesistische Leistung bei Schönheitsoperation nicht umsatzsteuerbefreit

  • rewis.io

    Anästhesistische Leistung bei Schönheitsoperation nicht umsatzsteuerbefreit

  • ra.de
  • rewis.io

    Anästhesistische Leistung bei Schönheitsoperation nicht umsatzsteuerbefreit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; UStG 2005 § 4 Nr. 14 S. 1
    Umsatzsteuerfreiheit von anästhesistischen Leistungen bei medizinisch nicht indizierten Schönheitsoperationen als grundsätzlich klärungsbedürftige Rechtsfrage

  • datenbank.nwb.de

    Keine Umsatzsteuerbefreiung für anästhesistische Leistungen bei Schönheitsoperationen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Narkoseleistungen bei Schönheitsoperation nicht steuerbefreit

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Umsatzsteuer auf Anästhesie bei Schönheits-OP

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2011, 2133
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 07.10.2010 - V R 17/09

    Keine Steuerfreiheit von Schönheitsoperationen - Verdrängung gesetzten Rechts

    Auszug aus BFH, 06.09.2011 - V B 64/11
    Wird eine ärztliche Leistung in einem Zusammenhang erbracht, der die Feststellung zulässt, dass ihr Hauptziel nicht der Schutz der Gesundheit ist, sind § 4 Nr. 14 Satz 1 UStG und Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. c der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG auf diese Leistung nicht anzuwenden (vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 7. Oktober 2010 V R 17/09, BFH/NV 2011, 865).
  • BFH, 23.01.2019 - XI R 15/16

    Steuerfreiheit von Leistungen einer Privatklinik mit Belegärzten

    Dazu gehören auch die mit solchen Behandlungen eng verbundenen Leistungen (vgl. zu anästhesistischen Leistungen im Rahmen von Schönheitsoperationen, BFH-Beschluss vom 6. September 2011 V B 64/11, BFH/NV 2011, 2133).
  • BFH, 05.11.2014 - XI R 11/13

    Infektionshygienische Leistungen einer "Hygienefachkraft" als umsatzsteuerfreie

    bb) Dagegen sind Leistungen, die zu einem anderen Zweck als dem der Diagnose, der Behandlung und, soweit möglich, der Heilung von Krankheiten oder Gesundheitsstörungen durchgeführt werden und keinem solchen therapeutischen Ziel dienen, keine Heilbehandlungen (vgl. EuGH-Urteil vom 14. September 2000 C-384/98 --D.--, Slg. 2000, I-6795, BFH/NV Beilage 2001, 31, Rz 18 f.; BFH-Urteile vom 15. Juli 2004 V R 27/03, BFHE 206, 471, BStBl II 2004, 862; vom 30. Juni 2005 V R 1/02, BFHE 210, 188, BStBl II 2005, 675, unter II.a; BFH-Beschlüsse vom 6. September 2011 V B 64/11, BFH/NV 2011, 2133, Leitsatz, und vom 24. Oktober 2011 XI B 54/11, BFH/NV 2012, 279, Rz 9; EuGH-Urteil --PFC-- in DStR 2013, 757, MwStR 2013, 197, Rz 29 und 31).

    Anhaltspunkte dafür, dass in den Krankenhäusern ganz oder teilweise Leistungen erbracht worden sein könnten, die nicht dem Schutz der menschlichen Gesundheit gedient haben, was die Anwendung der Steuerbefreiung insoweit ausschlösse (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2011, 2133, zu Anästhesisten), sind weder vom FA vorgetragen noch sonst ersichtlich.

  • FG Rheinland-Pfalz, 12.01.2012 - 6 K 1917/07

    Steuerpflicht von Umsätzen aus Schönheitsoperationen

    Bei Umsätzen, denen Leistungen mit begünstigter und nicht begünstigter Zielrichtung zugrunde liegen, ist also Schwerpunkt der Leistung maßgeblich dafür, ob der Umsatz steuerfrei oder steuerpflichtig ist (vgl. auch BFH Beschluss vom 06.09.2011 - V B 64/11, wonach das Hauptziel der Maßnahme der Schutz der Gesundheit sein muss).
  • BFH, 24.10.2011 - XI B 54/11

    Keine Umsatzsteuerfreiheit für nicht medizinisch indizierte

    Wird eine ärztliche Leistung in einem Zusammenhang erbracht, der die Feststellung zulässt, dass ihr Hauptziel nicht der Schutz der Gesundheit ist, sind § 4 Nr. 14 Satz 1 UStG und Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. c der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern (Richtlinie 77/388/EWG) auf diese Leistung nicht anzuwenden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 6. September 2011 V B 64/11, juris, und vom 31. Juli 2007 V B 98/06, BFHE 217, 94, BStBl II 2008, 35).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BFH, 11.08.2011 - V B 108/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,13875
BFH, 11.08.2011 - V B 108/10 (https://dejure.org/2011,13875)
BFH, Entscheidung vom 11.08.2011 - V B 108/10 (https://dejure.org/2011,13875)
BFH, Entscheidung vom 11. August 2011 - V B 108/10 (https://dejure.org/2011,13875)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,13875) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Gesonderte Feststellung von Vorsteuerbeträgen aus sonstigen Leistungen

  • openjur.de

    Gesonderte Feststellung von Vorsteuerbeträgen aus sonstigen Leistungen

  • Bundesfinanzhof

    AO § 180, AO1977§180Abs2V § 1 Abs 1 Nr 2, AO1977§180Abs2V § 1 Abs 2, UStG § 15 Abs 1 Nr 1
    Gesonderte Feststellung von Vorsteuerbeträgen aus sonstigen Leistungen

  • Bundesfinanzhof

    Gesonderte Feststellung von Vorsteuerbeträgen aus sonstigen Leistungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 180 AO, § 1 Abs 1 Nr 2 AO1977§180Abs2V, § 1 Abs 2 AO1977§180Abs2V, § 15 Abs 1 Nr 1 UStG 1999
    Gesonderte Feststellung von Vorsteuerbeträgen aus sonstigen Leistungen

  • rewis.io

    Gesonderte Feststellung von Vorsteuerbeträgen aus sonstigen Leistungen

  • ra.de
  • rewis.io

    Gesonderte Feststellung von Vorsteuerbeträgen aus sonstigen Leistungen

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die schlüssige Darlegung einer Divergenzrüge i.S.d. § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 FGO

  • datenbank.nwb.de

    Gesonderte Feststellung von Vorsteuerbeträgen aus sonstigen Leistungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2011, 2133
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 21.01.2009 - X B 125/08

    Gemeinsame Verhandlung - Schätzung durch das FG - schlüssige Darlegung einer

    Auszug aus BFH, 11.08.2011 - V B 108/10
    Des Weiteren ist insbesondere auszuführen, dass es sich im Streitfall um einen vergleichbaren Sachverhalt und um eine identische Rechtsfrage handelt (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, vgl. BFH-Beschlüsse vom 17. Mai 2011 V B 73/10, juris; vom 21. Januar 2009 X B 125/08, BFH/NV 2009, 951, m.w.N.).
  • BFH, 29.05.2009 - IV B 143/08

    Kostenerstattung für Beigeladenen im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren des

    Auszug aus BFH, 11.08.2011 - V B 108/10
    Die Kostenentscheidung beruht auf § 135 Abs. 2 und § 139 Abs. 4 FGO (BFH-Beschluss vom 29. Mai 2009 IV B 143/08, BFH/NV 2009, 1452).
  • BFH, 01.10.1998 - V R 31/98

    Vorsteuerabzug bei Bruchteilsberechtigten

    Auszug aus BFH, 11.08.2011 - V B 108/10
    Der Kläger führt hierzu nur aus, das FG weiche vom BFH-Urteil zum Mähdrescher vom 1. Oktober 1998 V R 31/98 (BFHE 187, 78, BStBl II 2008, 497) ab, wenn es die von einer Bürogemeinschaft empfangenen Umsätze --anders als einen Mähdrescher-- nicht als Gesamtobjekt beurteile.
  • BFH, 17.05.2011 - V B 73/10

    Abgrenzung Schadensersatz/Leistungsaustausch

    Auszug aus BFH, 11.08.2011 - V B 108/10
    Des Weiteren ist insbesondere auszuführen, dass es sich im Streitfall um einen vergleichbaren Sachverhalt und um eine identische Rechtsfrage handelt (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, vgl. BFH-Beschlüsse vom 17. Mai 2011 V B 73/10, juris; vom 21. Januar 2009 X B 125/08, BFH/NV 2009, 951, m.w.N.).
  • BFH, 30.11.2001 - III B 12/01

    InvZul; Neuheit einer Ausstellungsmaschine

    Auszug aus BFH, 11.08.2011 - V B 108/10
    Im Übrigen setzt Divergenz voraus, dass sich der vom FG beurteilte Sachverhalt nicht in so bedeutsamer und wesentlicher Weise von dem Sachverhalt der für die Divergenz angeführten BFH-Entscheidung unterscheidet, als dass der Sachverhalt des FG durch den vom BFH aufgestellten Rechtssatz als nicht mitentschieden anzusehen ist (BFH-Beschluss vom 30. November 2001 III B 12/01, BFH/NV 2002, 537).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht