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   BFH, 28.09.2010 - X B 42/10   

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https://dejure.org/2010,9325
BFH, 28.09.2010 - X B 42/10 (https://dejure.org/2010,9325)
BFH, Entscheidung vom 28.09.2010 - X B 42/10 (https://dejure.org/2010,9325)
BFH, Entscheidung vom 28. September 2010 - X B 42/10 (https://dejure.org/2010,9325)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Bundesfinanzhof

    Gewerbliche Vermietungstätigkeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 15 Abs 2 EStG 2002, § 21 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2002
    Gewerbliche Vermietungstätigkeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 15 Abs 2 EStG 2002, § 21 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2002
    Gewerbliche Vermietungstätigkeit

  • IWW
  • rewis.io

    Gewerbliche Vermietungstätigkeit

  • rewis.io

    Gewerbliche Vermietungstätigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
    Kurzfristig angelegte Vermietung einer einzelnen in einer Großstadt belegenen Wohnung an Touristen als gewerbliche Tätigkeit

  • datenbank.nwb.de

    Gewerbliche Prägung der Vermietungstätigkeit aufgrund von Zusatzleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Gewerbliche Vermietungstätigkeit

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Abgrenzung: Private und gewerbliche Wohnungsvermietung

  • presseportal.de (Kurzinformation)

    Keine Gewerbesteuer - Steuerzahler und Fiskus stritten um Vermietung einer Ferienwohnung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2011, 37
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 14.01.2004 - X R 7/02

    Ferienwohnung: Abgrenzung Vermögensverwaltung - gewerbliche Tätigkeit

    Auszug aus BFH, 28.09.2010 - X B 42/10
    Ebenso hat der BFH eine gewerbliche Vermietung angenommen, wenn eine einzelne Eigentumswohnung außerhalb des Verbunds einer Ferienanlage in hotelmäßiger Weise angeboten wird (Senatsurteil vom 14. Januar 2004 X R 7/02, BFH/NV 2004, 945, und BFH-Urteil vom 14. Dezember 2004 IX R 70/02, BFH/NV 2005, 1040).

    Diese Grundsätze gelten vielmehr in gleicher Weise, wenn eine unternehmerische Organisation erfordernde Zusatzleistungen im Rahmen der Überlassung einer Wohnung erbracht werden, die nicht zu einer Ferienanlage gehört (Senatsurteil in BFH/NV 2004, 945).

    Die Annahme des FG, die im Streitfall zu erbringenden Leistungen seien keine solchen, die eine unternehmerische Organisation erforderten und daher die Betätigung gewerblich prägten, ist einwandfrei (vgl. hierzu Senatsurteil in BFH/NV 2004, 945).

  • BFH, 21.12.1976 - VIII R 27/72

    Dauervermietung von Zimmern - Übernahme von Nebenleistungen - Gewerblicher

    Auszug aus BFH, 28.09.2010 - X B 42/10
    Dies gilt nicht nur dann, wenn Teile einer Wohnung an Dritte zwar (langfristig) zur Nutzung überlassen werden, aber zusätzlich Sonderleistungen erbracht werden, die vergleichbar einem gewerblichen Beherbergungsbetrieb eine unternehmerische Organisation erfordern (BFH-Urteil vom 21. Dezember 1976 VIII R 27/72, BFHE 121, 60, BStBl II 1977, 244).

    Für die schlüssige Darlegung einer Abweichung i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO ist daher der Vortrag nicht ausreichend, das FG wende die von der BFH-Rechtsprechung (hier: Urteile in BFHE 119, 336, BStBl II 1976, 728, und BFHE 121, 60, BStBl II 1977, 244) für bestimmte Fallgruppen entwickelten Grundsätze auf eine neue Fallgruppe an.

  • BFH, 25.06.1976 - III R 167/73

    Zur Frage, wann die Vermietung von Ferienwohnungen einen Gewerbebetrieb

    Auszug aus BFH, 28.09.2010 - X B 42/10
    Eine solche hotelmäßige und damit gewerbliche Vermietung hat der BFH angenommen, wenn eine für kurzfristiges Wohnen voll eingerichtete und ausgestattete Eigentumswohnung in einem Feriengebiet im Verbund mit einer Vielzahl gleichartig genutzter Wohnungen anderer Wohnungseigentümer liegt und zu einer einheitlichen Wohnanlage gehört sowie die Werbung für kurzfristige Vermietung und die Verwaltung einer für die Wohnanlage bestehenden Feriendienstorganisation übertragen wurde (BFH-Urteile vom 25. Juni 1976 III R 167/73, BFHE 119, 336, BStBl II 1976, 728, und vom 29. März 2007 IV R 6/05, BFH/NV 2007, 1492, sowie BFH-Beschluss vom 17. März 2009 IV B 52/08, BFH/NV 2009, 1114).

    Für die schlüssige Darlegung einer Abweichung i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO ist daher der Vortrag nicht ausreichend, das FG wende die von der BFH-Rechtsprechung (hier: Urteile in BFHE 119, 336, BStBl II 1976, 728, und BFHE 121, 60, BStBl II 1977, 244) für bestimmte Fallgruppen entwickelten Grundsätze auf eine neue Fallgruppe an.

  • BFH, 14.07.2004 - IX R 69/02

    Vermietung von Ferienwohnungen: Abgrenzung Vermögensverwaltung - Gewerbebetrieb

    Auszug aus BFH, 28.09.2010 - X B 42/10
    Danach ist die Vermietung einer Wohnung regelmäßig keine gewerbliche Betätigung, weil die Vermietung in der Regel über den Rahmen der privaten Vermögensverwaltung nicht hinausgeht (BFH-Urteile vom 24. Oktober 2000 IX R 58/97, BFH/NV 2001, 752, und vom 14. Juli 2004 IX R 69/02, BFH/NV 2004, 1640, m.w.N. aus der BFH-Rechtsprechung).
  • BFH, 14.12.2004 - IX R 70/02

    Einkünfteermittlung bei Ferienwohnungen

    Auszug aus BFH, 28.09.2010 - X B 42/10
    Ebenso hat der BFH eine gewerbliche Vermietung angenommen, wenn eine einzelne Eigentumswohnung außerhalb des Verbunds einer Ferienanlage in hotelmäßiger Weise angeboten wird (Senatsurteil vom 14. Januar 2004 X R 7/02, BFH/NV 2004, 945, und BFH-Urteil vom 14. Dezember 2004 IX R 70/02, BFH/NV 2005, 1040).
  • BFH, 23.07.2003 - IX B 23/03

    Gewerbliche Ferienwohnungsvermietung

    Auszug aus BFH, 28.09.2010 - X B 42/10
    Ob die von der BFH-Rechtsprechung aufgestellten Kriterien für das Vorliegen einer gewerblichen Überlassung erfüllt sind, beurteilt sich nach den besonderen Umständen des jeweiligen Einzelfalls (BFH-Beschluss vom 23. Juli 2003 IX B 23/03, BFH/NV 2003, 1425).
  • BFH, 24.10.2000 - IX R 58/97

    Vermietung einer Ferienwohnung

    Auszug aus BFH, 28.09.2010 - X B 42/10
    Danach ist die Vermietung einer Wohnung regelmäßig keine gewerbliche Betätigung, weil die Vermietung in der Regel über den Rahmen der privaten Vermögensverwaltung nicht hinausgeht (BFH-Urteile vom 24. Oktober 2000 IX R 58/97, BFH/NV 2001, 752, und vom 14. Juli 2004 IX R 69/02, BFH/NV 2004, 1640, m.w.N. aus der BFH-Rechtsprechung).
  • BFH, 17.03.2009 - IV B 52/08

    Vermietung einer Ferienwohnung als Gewerbebetrieb - Grundsätzliche Bedeutung -

    Auszug aus BFH, 28.09.2010 - X B 42/10
    Eine solche hotelmäßige und damit gewerbliche Vermietung hat der BFH angenommen, wenn eine für kurzfristiges Wohnen voll eingerichtete und ausgestattete Eigentumswohnung in einem Feriengebiet im Verbund mit einer Vielzahl gleichartig genutzter Wohnungen anderer Wohnungseigentümer liegt und zu einer einheitlichen Wohnanlage gehört sowie die Werbung für kurzfristige Vermietung und die Verwaltung einer für die Wohnanlage bestehenden Feriendienstorganisation übertragen wurde (BFH-Urteile vom 25. Juni 1976 III R 167/73, BFHE 119, 336, BStBl II 1976, 728, und vom 29. März 2007 IV R 6/05, BFH/NV 2007, 1492, sowie BFH-Beschluss vom 17. März 2009 IV B 52/08, BFH/NV 2009, 1114).
  • BFH, 29.03.2007 - IV R 6/05

    Ferienwohnung; Gewinnerzielungsabsicht

    Auszug aus BFH, 28.09.2010 - X B 42/10
    Eine solche hotelmäßige und damit gewerbliche Vermietung hat der BFH angenommen, wenn eine für kurzfristiges Wohnen voll eingerichtete und ausgestattete Eigentumswohnung in einem Feriengebiet im Verbund mit einer Vielzahl gleichartig genutzter Wohnungen anderer Wohnungseigentümer liegt und zu einer einheitlichen Wohnanlage gehört sowie die Werbung für kurzfristige Vermietung und die Verwaltung einer für die Wohnanlage bestehenden Feriendienstorganisation übertragen wurde (BFH-Urteile vom 25. Juni 1976 III R 167/73, BFHE 119, 336, BStBl II 1976, 728, und vom 29. März 2007 IV R 6/05, BFH/NV 2007, 1492, sowie BFH-Beschluss vom 17. März 2009 IV B 52/08, BFH/NV 2009, 1114).
  • BFH, 14.07.2016 - IV R 34/13

    Vermietung eines Einkaufszentrums kein Gewerbebetrieb - Berücksichtigung

    Solche Umstände werden aber insbesondere dann bejaht, wenn wegen bestimmter, ins Gewicht fallender, bei der Vermietung von Räumen nicht üblicher Sonderleistungen des Vermieters oder wegen eines besonders häufigen Wechsels der Mieter eine gewisse, einem gewerblichen Beherbergungsbetrieb wie einem Hotel oder einer Fremdenpension vergleichbare, unternehmerische Organisation erforderlich ist (vgl. BFH-Urteile vom 18. Mai 1999 III R 65/97, BFHE 188, 490, BStBl II 1999, 619; vom 24. Oktober 2000 IX R 58/97, BFH/NV 2001, 752, und vom 14. Januar 2004 X R 7/02, BFH/NV 2004, 945; BFH-Beschluss vom 28. September 2010 X B 42/10).
  • OVG Hamburg, 10.04.2013 - 2 E 14/11

    Feststellung der Unwirksamkeit eines Bebauungsplans - Normenkontrollantrag

    Die Vermietung unbeweglichen Vermögens ist regelmäßig, sofern keine Nebenleistungen angeboten werden, private und als solche nicht gewerbesteuerpflichtige Vermögensverwaltung (BFH, Beschl. v. 28.9.2010, X B 42/10, juris und Urt. v. 6.3.1997, BFH/NV 1997, 762; § 2 Abs. 1 GewStG i.V.m. § 21 EStG).
  • FG Niedersachsen, 26.06.2013 - 7 K 10056/09

    Erzielen von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung aus dem Objekt

    Zusatzleistungen, die üblicherweise nicht mit der Vermietung verbunden sind, können eine Vermietungstätigkeit als gewerblich prägen (BFH-Beschluss vom 28.09.2010, X B 42/10, BFH/NV 2011, 37).
  • FG Düsseldorf, 25.03.2021 - 11 K 3321/17

    Qualifikation von Einkünften aus der Vermietung eines Hausboots und dessen

    Nur solche Zusatzleistungen können eine Vermietungstätigkeit als gewerblich prägen, die nicht schon üblicherweise mit der Vermietung von Ferienwohnungen verbunden sind (z.B. BFH-Beschluss vom 28.09.2010 X B 42/10, BFH/NV 2011, 37).
  • FG Hamburg, 10.07.2014 - 6 K 125/13

    Keine gewerblichen Einkünfte bei Vermietung eines Apartments an

    bb) Unabhängig von einem hotelmäßigen Angebot kann ein Gewerbebetrieb auch dann angenommen werden, wenn vom Vermieter der Ferienwohnung oder von einem von ihm Beauftragten bestimmte ins Gewicht fallende, bei der Vermietung von Räumen nicht übliche Sonderleistungen erbracht werden oder wenn wegen eines besonders häufigen Wechsels der Mieter eine gewisse- einem gewerblichen Beherbergungsbetrieb vergleichbare - unternehmerische Organisation erforderlich ist (BFH-Urteile vom 16.04.2013 IX R 26/11, BFHE 241, 261, BStBl II 2013, 613; vom 14.07.2004 IX R 69/02, BFH/NV 2004, 1640; vom 14.01.2004 X R 7/02, BFH/NV 2004, 945; BFH-Beschluss vom 28.09.2010 X B 42/10, BFH/NV 2011, 37).
  • FG Berlin-Brandenburg, 24.11.2016 - 9 K 9292/13

    Gewerbesteuermessbeträge 2002 bis 2004 und gesonderter Feststellung des

    Überdies wurden die Wohnungen den Feriengästen "hotelmäßig" angeboten: Sie wurden vom Kläger auch ohne Voranmeldung jederzeit zur Vermietung bereitgehalten und befanden sich jeweils in einem Zustand, der die sofortige Vermietung zuließ (vgl. dazu allgemein BFH-Beschlüsse vom 17. März 2009 IV B 52/08, BFH/NV 2009, 1114 und vom 28. September 2010 X B 42/10, BFH/NV 2011, 37, jeweils m. w. N.).
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